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Für die Bürger ist es von Bedeutung, an wen sie sich im Fall einer Misfunktion (Verstopfung) oder eines baulichen Schadens wenden müssen, was der Bürgerverein in Form einer Karte zur Verfügung stellen möchte. Beim Übereinanderlegen beider Layer sollte allen Gullys der Wasserwerke, ein Gully in der Liegenschaftskarte zuzuordnen sein. Die nicht zugeordneten Gullys sind dann in der Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung. Soweit die Theorie. Tatsächlich gibt es aber erhebliche Differenzen die verschiedene Ursachen haben, die sich in der Lagegenauigkeit (manuelle Digitalisierung vs. Vermessung) oder und ungleiche Schnittmenge zeigen (Gullys der Wasserwerke für die kein Äquivalent in der Liegenschaftskarte zu finden ist)

Weiteres Beispiel: 

Zusammenführung von Sachdaten aus georeferenzierten Registern mit bereitgestellter Geometrie.  


Bisheriger Prozess:

Zu Beispiel 1:  Optische Überprüfung und Manuelle Zuordnung unklarer Fälle, teilweise vor Ort geklärt. 

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