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Grundlage ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG von 2002 zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Bis zum 30. Juni 2022 müssen die Daten wieder aktualisiert werden und an das Landesamt übermittelt werden. Für die Umsetzung der Lärmkartierung ist eine Vielzahl an Geodaten notwendig. Diese Daten werden in einem sehr arbeitsaufwendigen Prozess aufbereitet und dienen als Grundlage für die anschließende Berechnung der Lärmsituation und der Ermittlung der Betroffenen.
Datengrundlage:
Als Datengrundlage für die Berechnung der Lärmkarten dienen eine Vielzahl von Eingangsdaten. Die Daten werden aufwändig geometrisch und attributiv aufbereitet.
Neben der Datenbeschaffung aus verschieden Quellen gehören u.a. Aktualisierungen, Digitalisierungen, Verknüpfungen, Verschneidungen und Berechnungen hierzu. Diese Arbeitsprozesse sind zeitaufwändig und kostenintensiv.
Datengrundlage bilden u.a.:
Ziel:
Ziel ist die Entwicklung eines (Teil)automatisierten Prozesses für:-
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Nachnutzung/ Übertragbarkeit
Die Ergebnisse hätten nicht nur Vorteile für die Stadt Leipzig sondern auch für weitere Kommunen die selbständig Lärmkarten erstellen sowie für Landesämter (z.B. LfULG) die eine zentrale Kartierung anbieten. Darüber hinaus ist das Eisenbahnbundesamt für die Erstellung von Lärmkarten an Eisenbahnschienen zuständig und könnte ebenso von einer Vereinfachung des Aktualisierungsprozesses profitieren.- aufzeigen von Mehrwerten für weitere Anwendungen