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| Letzte Aktualisierung | 0107 | ||||||||||||||||
| Änderung gegenüber vorhergehender VersionKlarstellung, dass der Scope noch nicht abschließend geklärt ist, in Frage 5.7 | Links zur GovData-Webseite aktualisiert | ||||||||||||||||
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| Hinweise | Die Antworten zu den in der GDI-DE gesammelten Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD)" wurden von o. a. Autoren im Rahmen eines Workshops am 28./29.02.2024 initial abgestimmt und entsprechende Empfehlungen für die geodatenhaltenden Stellen formuliert. Bei einigen Fragestellungen besteht aktuell noch Abstimmungsbedarf, diese sind folgendermaßen gekennzeichnet:
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Es erfolgt bei Bedarf eine Ergänzung um weitere FAQs. |
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Auf dieser Seite stellen wir Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD) in der GDI-DE" zur Verfügung. Anregungen und Fragen nehmen wir gerne entgegen. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an support@gdi-de.org. Neue Fragestellungen, die nicht über die bisher veröffentlichten FAQs abgedeckt sind, sammeln wir unter Umsetzung HVD-Verordnung. Weitere Informationen zum Thema "Hochwertige Datensätze" (HVD) finden Sie auf der GovData-Webseite. |
Häufig
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gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD)
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Anregungen und Fragen nehmen wir gerne entgegen. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an support@gdi-de.org.
Neue Fragestellungen, die nicht über die bisher veröffentlichten FAQs abgedeckt sind, sammeln wir wie gehabt unter Umsetzung HVD-Verordnung.
Weitere Informationen zum Thema "Hochwertige Datensätze" (HVD) finden Sie auf der GovData-Webseite.
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Allgemeine Vorgaben
Kann die Bereitstellung einer API gemäß Artikel 3 der DVO-HVD durch eine zentrale Stelle bzw. über ein zentrales Portal erfolgen, um die Verfügbarkeit und Pflege der API-Nutzungsbedingungen und API-Dokumentation sowie die Bereitstellung einer Kontaktstelle
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD)"
| Inhalt | ||||||||
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Allgemeine Vorgaben
Kann die Bereitstellung einer API gemäß Artikel 3 der DVO-HVD durch eine zentrale Stelle bzw. über ein zentrales Portal erfolgen, um die Verfügbarkeit und Pflege der API-Nutzungsbedingungen und API-Dokumentation sowie die Bereitstellung einer Kontaktstelle für Fragen und Probleme zu den APIs zu vereinfachen? Wie müssen in diesem Fall die Daten für die zentrale API aufbereitet werden und wie kann dabei eine redundante Datenhaltung vermieden werden?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q22
Grundsätzlich sollte die Bereitstellung über APIs durch die datenhaltenden Stellen erfolgen.
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Gibt es Vorgaben, wo und wie die HVD veröffentlicht werden sollen? Wie ist mit bereits vorhandenen Online-Datenportalen und verfügbaren Massendownloads der datenhaltenden Stellen umzugehen?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q23
Grundsätzlich werden die HVD von den datenhaltenden Stellen bereitgestellt. Die Grundsätzlich werden die HVD von den datenhaltenden Stellen bereitgestellt. Die Metadaten werden über das GovData-Portal eingesammelt und zentral zugänglich gemacht.
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Die aus der DVO-HVD entstehende Pflicht zur Berichterstattung erfolgt über die Kataloge der nationalen Datenportale, in Deutschland GovData (Referenz/Quelle: GovData: Informationen zu Hochwertige Datensätze / Allgemein).
Sind Datensätze, welche bereits gemäß INSPIRE-Richtlinie bereitgestellt werden, nochmal über definierte Schnittstellen nach DVO-HVD bereitzustellen?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q27_4
Grundsätzlich erfüllen INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, sofern sie unter den Bedingungen der CC0 oder der CC-BY oder einer gleichwertigen oder weniger einschränkenden offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden und zusätzlich in den Metadaten als HVD gekennzeichnet sind, die Anforderungen aus der DVO-HVD.
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Welche Unterstützung gibt es bei der Anwendung "geeignete(r) Methoden und Techniken (wie Generalisierung, Aggregierung, Datenunterdrückung, Anonymisierung, differentielle Privatsphäre oder Randomisierung) (...), um so viele Daten wie möglich für die Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen“ (Erwägungsgrund (8))? Status subtle true colour Blue title FITKO
| subtle | true |
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| colour | Blue |
| title | FITKO |
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q26
Falls die Bereitstellung hochwertiger Datensätze zur Weiterverwendung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht, sollte diese Verarbeitung im Einklang mit dem Unionsrecht zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, und mit allen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Präzisierung der Anwendung der DSGVO erfolgen.
Welche zeitlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der DVO-HVD gibt es seitens des Bundes?
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https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q23
Die DVO-HVD muss bis zum 09.06.2024 umgesetzt werden. Den ersten Bericht über den Status der Umsetzung muss Deutschland am 09.02.2025 an die Europäische Kommission übermitteln.
Müssen historische Versionen von Datensätzen als HVD bereitgestellt werden?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_1
Historische Versionen von Datensätzen müssen bereitgestellt werden, wenn diese vorliegen und ihre Bereitstellung in der DVO-HVD gefordert ist. Eine Verpflichtung zur Erhebung von historischen Daten ergibt sich aus der DVO-HVD nicht.
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Anwendungsbereich und Zuständigkeiten
Sind die Daten nur im höchsten verfügbaren Maßstab oder in allen verfügbaren Maßstäben bereitzustellen?
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| subtle | true |
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| colour | Blue |
| title | FITKO |
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q27_1
In den Anwendungsbereich der DVO-HVD fallen Geodatensätze, die in maschinenlesbarem Format in allen Generalisierungsgraden bis zum Maßstab 1:5.000 angeboten werden, und die (kombiniert) den gesamten Mitgliedstaat abdecken. Es besteht die Pflicht die Geodatensätze in allen verfügbaren Generalisierungsgraden bis zum in der Tabelle angegebenen Maßstab (1:5.000 oder 1:10.000) oder, wenn nicht verfügbar, im nächst größeren Maßstab bereitzustellen. Wenn Datensätze nur in einer anderen räumlichen Auflösung erhoben und zugänglich gemacht werden, müssen öffentliche Stellen diese in dieser verfügbaren räumlichen Auflösung bereitstellen. Eine Pflicht, Daten in anderen Maßstäben zu erheben, besteht nicht.
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- Liegt ein Datensatz insgesamt in den Maßstäben 1:20.000; 1:10.000 und 1:5.000 vor, müssen alle bereitgestellt werden.
- Liegt ein Datensatz insgesamt in den Maßstäben 1:20.000; 1:10.000 und 1:6.000 vor, müssen alle bereitgestellt werden.
- Liegt ein Datensatz insgesamt in den Maßstäben 1:20.000; 1:6.000 und 1:1.000 vor, müssen alle bereitgestellt werden.
- Liegt ein Datensatz insgesamt in den Maßstäben 1:5.000; 1:1.000 und 1:500 vor, muss nur der erste bereitgestellt werden.
- Liegt ein Datensatz insgesamt in den Maßstäben 1:1.000 und 1:500 vor, muss nur der erste bereitgestellt werden.
Sind nach DVO-HVD alle betroffenen Datensätze bereitzustellen oder ist jeweils ein (nationaler) Datensatz ausreichend? Gelten die Vorgaben der DVO-HVD auch für nicht transformierte ("as-is") INSPIRE-Daten?
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| subtle | true |
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| colour | Blue |
| title | LG |
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Alle Datensätze, die unter die in der DVO-HVD referenzierten INSPIRE-Themen fallen, müssen als HVD gekennzeichnet und bereitgestellt werden. Darunter fallen sowohl die harmonisierten INSPIRE-Datensätze als auch die "as-is"-Datensätze, da die DVO-HVD keine Vorgaben zum Datenmodell macht und nicht zwischen harmonisierten und nicht-harmonisierten INSPIRE-Datensätzen unterscheidet. In den Anwendungsbereich der DVO-HVD fallen Datensätze, „die unter die INSPIRE-Datenthemen … fallen“.
Raumbezogene HVD, die nicht "inspireidentifiziert" sind, müssen dann aufgrund der DVO-HVD die Anforderungen an INSPIRE-Metadaten erfüllen. Die Bereitstellung über APIs und als Massen-Download sollte über Schnittstellen erfolgen, die in der Architektur der GDI-DE empfohlen werden.
Im Rahmen der Berichtspflichten der unter 2.1 des Anhangs der DVO-HVD aufgeführten Richtlinien werden auch Zeitreihendaten erhoben. Adressiert die DVO-HVD diese Zeitreihendaten oder sind lediglich „klassische“ Geodaten angesprochen?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_1
Ja, auch Zeitreihendaten werden adressiert.
Die zweite Tabelle in Abschnitt 2.1 des Die zweite Tabelle in Abschnitt 2.1 des Anhangs bezieht sich auf Datensätze, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, d. h. diese Tabelle ist unabhängig von den von der INSPIRE-Richtlinie abgedeckten Datensätzen (diese stehen in der ersten Tabelle). Daher sollten auch Zeitreihendaten bereitgestellt werden.
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Sind Länder und Kommunen für alle thematischen Kategorien der Hochwertigen Datensätze (HVD) zuständig? Oder werden die Daten bestimmter Kategorien alleine durch nationale Stellen (z. B. dem Statistischen Bundesamt für die Kategorie Statistik oder dem Deutschen Wetterdienst für die Kategorie Meteorologie) bereitgestellt?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q8
Ja und ja. Grundsätzlich sind Länder und Kommunen und sonstige öffentliche Stellen für alle thematischen Kategorien der hochwertigen Datensätze zuständig.
Konkret werden laut Aussage des Statischen Bundesamtes (StBA) die HVD der Kategorie "Statistik" nicht alleine vom Statistischen Bundesamt bereitgestellt, sondern auch von anderen Behörden (sog. Other National Authorities) wie z. B. dem Umweltbundesamt (UBA), der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder dem Julius Kühn-Institut (JKI).
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Werden die Daten, die gemäß der in der Kategorie "Erdbeobachtung und Umwelt" genannten Rechtsakte an die EU-KOM zu berichten oder direkt zu veröffentlichen sind, zentral vom Bund gemäß den Vorgaben der DVO-HVD veröffentlicht? Oder soll diese Daten zusätzlich bzw. stattdessen von den Stellen in den Bundesländern oder Kommunen , die die Daten originär erheben und zur EU-Berichterstattung an den Bund weiterleiten, gemäß DVO-HVD veröffentlicht werden?
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Welche Stelle die in der zweiten Tabelle Welche Stelle die in der zweiten Tabelle in Abschnitt 2.1 des Anhangs genannten Datensätze, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, gemäß DVO-HVD veröffentlichen sollte, ist im Einzelfall zu prüfen. Dazu wird das BMUV in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz und den Ländern und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eine Übersicht der hier betroffenen Datensätze und dem jeweils empfohlenen Bereitstellungsweg erstellen
Aus unserer Sicht empfiehlt es sich aber, in Erwägung zu ziehen, dass dort, wo Länderdaten bereits zu nationalen Datensätzen zusammengeführt werden, eine zentrale Bereitstellung des nationalen Datensatzes durch die datenhaltende Stelle im Bund erfolgt, und lediglich dort ergänzend Länderdaten individuell veröffentlich werden, wo es keinen nationalen Datensatz gibt oder die Länderdaten zusätzliche hochwertige Informationen enthalten.
Beschreibung der HVD mit Metadaten
Müssen für einen Hochwertigen Datensatz eigenständige Datensätze mit eigener Metadatenbeschreibung erfasst bzw. erstellt werden?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q4
Nein, denn die DVO-HVD bezieht sich auf die bereits vorhandenen Datensätze und enthält keine Vorgaben zur Datenstruktur. Daher sollten zusätzliche bzw. redundante Metadatensätze vermieden werden.
Wie soll eine Kennzeichnung als Hochwertiger Datensatz in den Metadaten aussehen?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q12, https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q21
Gemäß der DVO-HVD müssen öffentliche Stellen, die Gemäß der DVO-HVD müssen öffentliche Stellen, die im Besitz der im Anhang aufgeführten hochwertigen Datensätze sind, dafür sorgen, dass die Datensätze in ihrer Metadatenbeschreibung als hochwertige Datensätze gekennzeichnet werden (DVO-HVD Art. 3, Abs. 5). Die GDI-DE hat hierzu als verpflichtende Konvention für alle Metadaten in der GDI-DE, welche unter die DVO-HVD fallen, festgelegt, dass in den ISO-Metadaten die Angabe der Kategorie als Schlüsselwort in Verbindung mit einer Quellenangabe zu realisieren ist. Diese Kennzeichnung erfolgt zusätzlich zu den Anforderungen an Metadaten zu Datensätzen und -serien, die für GovData bereitgestellt werden sollen (vergl. Kap. 6 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten"), um diese auch unter DCAT-AP.de nutzbar zu machen und eine Auffindbarkeit in Open Data-Portalen wie GovData automatisch zu ermöglichen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokuments "Konventionen zu Metadaten" mit dieser verpflichtenden Vorgabe (zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements und Ablage in einer bestimmten Art und Weise) ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten / vgl.weise wie im Kapitel 3.2.1 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten". In der Zwischenzeit kann diese Handreichung der GDI-DE für die Umsetzung der Kennzeichnung hochwertiger Datensätze in den Metadaten genutzt werden).
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Beispiel der Kategorienangabe in Textform (gco:CharacterString) <gmd:descriptiveKeywords> Beispiel der Kategorienangabe als Verweis (gmx:Anchor) <gmd:descriptiveKeywords> |
Wie sind die Anforderungen zur Beschreibung der Semantik und Struktur der Datensätze in den Metadaten umzusetzen?
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Gemäß der DVO-HVD müssen für die Kategorien „Erdbeobachtung und Umwelt“, „Meteorologie“, „Statistik“, „Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen“ und „Mobilität“ die Datensätze in einer vollständigen und öffentlich zugänglichen Online-Dokumentation beschrieben werden, aus der zumindest die Datenstruktur und -semantik hervorgeht (DVO-HVD Anhang 2.2 c), 3.2 c), 4.2 c), 5.2 b) und 6.2 c)). Die GDI-DE erachtet es als sinnvoll, eine entsprechende Referenz auf die Online-Dokumentation als Information in den Metadaten abzulegen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokumentes "Konventionen zu Metadaten" mit einer entsprechenden Vorgabe bzw. Empfehlung zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten).
Bereitstellung der HVD über API und Massen-Download
Sind für die von der DVO-HVD vorgeschriebenen APIs bestimmte technische Spezifikationen und/oder Standards vorgesehen? Kann die Definition und Dokumentation geeigneter Schnittstellenformate gebündelt auf Ressort-, Landes- oder Bundesebene erfolgen?
„Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“ ist in Art. 2(6) sehr generell als „ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch“ definiert. Darüber hinaus macht die DVO-HVD macht keine generellen Vorgaben für die zu verwendenden API-Spezifikationen oder -Standards. APIs müssen lediglich dokumentiert sein, und es müssen lediglich Nutzungsbedingungen definiert und veröffentlicht werden (Art. 3(2+3)).
Wie kann ich die Konformität meiner Metadaten zur DVO-HVD überprüfen?
Aktuell kann die Konformität zur DVO-HVD nicht mit der GDI-DE Testsuite oder dem INSPIRE Validator getestet werden, da bis dato nur auf DCAT-AP-Ebene eine Validierung existiert. Sobald die Vorgaben der GDI-DE zur Beschreibung von HVD in den Metadaten-Konventionen enthalten sind, kann auch der Test in der GDI-DE Testsuite entsprechend angepasst werden, so dass die (ISO-)Metadaten auf HVD-Konformität getestet werden können.
Bereitstellung der HVD über API und Massen-Download
Sind für die von der DVO-HVD vorgeschriebenen APIs bestimmte technische Spezifikationen und/oder Standards vorgesehen? Kann die Definition und Dokumentation geeigneter Schnittstellenformate gebündelt auf Ressort-, Landes- oder Bundesebene erfolgen?
„Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“ ist in Art. 2(6) sehr generell als „ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch“ definiert. Darüber hinaus macht die DVO-HVD macht keine generellen Vorgaben für die zu verwendenden API-Spezifikationen oder -Standards. APIs müssen lediglich dokumentiert sein, und es müssen lediglich Nutzungsbedingungen definiert und veröffentlicht werden (Art. 3(2+3)).
Generell ist zu empfehlen, sich auf etablierte API-Definitionen und -Generell ist zu empfehlen, sich auf etablierte API-Definitionen und -Dokumentationen zu beziehen, sei es auf internationaler, europäischer, nationaler oder regionaler Ebene. Bei INSPIRE-konform veröffentlichten Datensätzen, die gemäß den in den INSPIRE Technical-Guidance-Dokumenten oder INSPIRE Good-Practice-Dokumenten enthaltenen Spezifikationen für INSPIRE Downloaddienste zugänglich sind, kann die Dokumentationspflicht beispielsweise durch einen Verweis auf das entsprechende Dokument erfüllt werden. Hierfür kann neben der Konformitätsaussage bezüglich der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen eine zweite Aussage bezüglich des INSPIRE Technical-Guidance-Dokumentes oder des INSPIRE Good-Practice-Dokumentes in den Metadaten platziert werden (vgl. Kapitel 2.12 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten").
Die Nutzungsbedingungen eines Dienstes oder einer API werden in den zugehörigen Dienst-Metadaten beschrieben (vgl. Kapitel 2.9 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten").
Welche Schnittstellen/Standards erfüllen die Anforderungen der DVO-HVD an APIs?
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| subtle | true |
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| colour | Blue |
| title | FITKO |
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q27_5
„Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“ ist in Art. 2(6) als „ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch“ definiert. Darüber schreibt die DVO-HVD vor, dass die verwendeten APIs dokumentiert sein müssen, und dass deren Nutzungsbedingungen definiert und veröffentlicht werden (Art. 3(2+3)).
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Ist eine zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene für übergeordnete Fragen und die Koordinierung der Umsetzung der DVO-HVD im Umweltbereich geplant? Aufgaben einer solchen Koordinierungsstelle könnten die Erstellung eines Umsetzungsleitfadens, die Unterstützung bei der Identifikation der betroffenen Datensätze in Zusammenarbeit mit den UMK-Fachgremien, die Klärung einer zentralen technischen Bereitstellung (insbesondere dort, wo bereits Berichtsdaten vorliegen) sowie die Organisation von Wissensaustausch/Fortbildungen sein.
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q22
Derzeit ist keine zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene geplant. Das BMUV trägt aber - in Zusammenarbeit mit den relevanten UMK-Fachgremien - zu den FAQs zur DVO-HVD-Umsetzung im Umweltbereich und insbesondere den von der Kategorie "Erdbeobachtung und Umwelt" betroffenen Datensätzen bei.
Die Frage, für welche Datensätze eine zentrale Bereitstellung sinnvoll wäre und welche Stelle diese übernehmen könnte, muss von Fall zu Fall diskutiert werden.
Welches Datenformat wird unter „maschinenlesbar“ verstanden (RDF, XML, JSON, SHP, XLS, PDF, etc.)?
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| subtle | true |
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| colour | Blue |
| title | FITKO |
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q16
Die Open Data-RL definiert „maschinenlesbares Format“ als ein "Dateiformat, das so strukturiert ist, dass Softwareanwendungen konkrete Daten, einschließlich einzelner Sachverhaltsdarstellungen und deren interner Struktur, leicht identifizieren, erkennen und extrahieren können". Diese Definition entspricht 2 Sternen in dem weit-verbreiteten 5-Sterne-Modell offener Daten (https://5stardata.info/de/). Nach dieser Definition könnten alle genannten Formate, einschließlich unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Barrierefreiheit) PDF-Dokumente, als maschinenlesbar betrachtet werden.
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Wie ist der Passus „… die zusammen den gesamten Mitgliedstaat abdecken“, insbesondere für Zeitreihendaten, zu interpretieren?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_2
Hier ist gemeint, dass alle den gesamten Mitgliedstaat betreffenden Daten bereitzustellen sind, z. B. alle Messstellen in einem nationalen Messnetz.
Wie ist die Aussage zum Maßstab in Abschnitt 2.1 des Anhangs zu verstehen? Für die Berichterstattung unter den angesprochenen Richtlinien im Umweltbereich werden umfangreiche Bestände von Zeitreihendaten erhoben, welche in der Regel Messstellen/Punktkoordinaten zugeordnet und als solche keinem Maßstabsbereich zuzuordnen sind.
Die Angaben zum Maßstab in Abschnitt 2.1 des Anhangs der DVO-HVD bezieht sich lediglich auf flächige und linienförmige Geodaten. Der Standort einer Messstation ist über deren Koordinaten bereitzustellen.
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Messstellen in einem nationalen Messnetz.
Wie ist die Aussage zum Maßstab in Abschnitt 2.1 des Anhangs zu verstehen? Für die Berichterstattung unter den angesprochenen Richtlinien im Umweltbereich werden umfangreiche Bestände von Zeitreihendaten erhoben, welche in der Regel Messstellen/Punktkoordinaten zugeordnet und als solche keinem Maßstabsbereich zuzuordnen sind.
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_3
Die Angaben zum Maßstab in Abschnitt 2.1 des Anhangs der DVO-HVD bezieht sich lediglich auf flächige und linienförmige Geodaten. Der Standort einer Messstation ist über deren Koordinaten bereitzustellen.
Welche Datensätze werden bei der unter 2.1 des Anhangs der DVO-HVD aufgeführten Tabelle „Umweltbereich | Rechtsakte zur Festlegung der Schlüsselvariablen“ angesprochen?
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Die Identifizierung der hier angesprochenen Datensätze ist schwierig, da in der Kategorie „Erdbeobachtung und Umwelt“ insbesondere die Verweise auf EU-Rechtsakte großen Interpretationsspielraum zulassen. Da bisher auf europäischer Ebene keine einheitliche Liste der konkret bereitzustellenden Datensätze vorhanden ist, obliegt es jedem Mitgliedstaat vorerst selbst, die bereitzustellenden Datensätze zu identifizieren. Um die Frage zu adressieren, welche Datensätze in der Kategorie „Erdbeobachtung und Umwelt“ von der DVO-HVD betroffen sind, hat das BMUV eine Analyse der in Punkt 2.1 des Anhangs der DVO-HVD aufgeführten
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Welche Datensätze in dieser Tabelle genau angesprochen werden, ist bislang unklar. Das BMUV wird dazu in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz und den Ländern und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eine Übersicht der hier betroffenen Datensätze und dem jeweils empfohlenen Bereitstellungsweg erstellenVerweise auf Datensätze aus den Rechtsakten im Umweltbereich durchgeführt (siehe 240710_HVD-DVO_Datensätze_Erdbeobachtung+Umwelt.xlsx). Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, kann aber als Einschätzung und Anstoß dienen. Die in der Tabelle "INSPIRE-Datenthemen (gemäß den Anhängen der Richtlinie 2007/2/EG)" referenzierten Datensätze sind hier zudem nicht aufgelistet, da diese i.d.R. bekannt sind.
Welche der in den Artikeln 2 und 7 der Richtlinie 2003/4/EG aufgeführten Daten fallen unter die DVO-HVD?
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https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_4
Artikel 7 (2) der Richtlinie 2003/4/EG listet zumindest folgende "Informationen, die zugänglich zu machen und zu verbreiten sind":
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Wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts in Besitz von Lidar-Daten aus einem flugzeuggestützten Laserscanning ist, muss sie die Rohdaten (Punktwolke) als HVD bereitstellen oder genügen die daraus abgeleiteten Produkte (Gelände- und Oberflächenmodelle)?
https://www.govdata.de/informationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_5
Die Bereitstellung sollte sich im Zweifel am Bedarf orientieren, d. h. in diesem Fall ist Bereitstellung der abgeleiteten Produkte ausreichend.
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