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Version1.1.1
Letzte Aktualisierung

2808 

Änderung gegenüber vorhergehender VersionÜberarbeitung der Antworten auf die Fragen 2.5 und 5.6 (inkl. Tabelle der HVD-Datensätze im Bereich "Erdbeobachtung und Umwelt") auf Grundlage der mit der BLAG-UDIG geteilten InformationenLinks zur GovData-Webseite aktualisiert
Autor(en)
Hinweise

Die Antworten zu den in der GDI-DE gesammelten Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD)" wurden von o. a. Autoren im Rahmen eines Workshops am 28./29.02.2024 initial abgestimmt und entsprechende Empfehlungen für die geodatenhaltenden Stellen formuliert. Es erfolgt bei Bedarf eine Ergänzung um weitere FAQs.

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Info

Auf dieser Seite stellen wir Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD) in der GDI-DE" zur Verfügung.

Anregungen und Fragen nehmen wir gerne entgegen. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an support@gdi-de.org.

Neue Fragestellungen, die nicht über die bisher veröffentlichten FAQs abgedeckt sind, sammeln wir wie gehabt unter Umsetzung HVD-Verordnung.

Weitere Informationen zum Thema "Hochwertige Datensätze" (HVD) finden Sie auf der GovData-Webseite

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD)"

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Kann die Bereitstellung einer API gemäß Artikel 3 der DVO-HVD durch eine zentrale Stelle bzw. über ein zentrales Portal erfolgen, um die Verfügbarkeit und Pflege der API-Nutzungsbedingungen und API-Dokumentation sowie die Bereitstellung einer Kontaktstelle für Fragen und Probleme zu den APIs zu vereinfachen? Wie müssen in diesem Fall die Daten für die zentrale API aufbereitet werden und wie kann dabei eine redundante Datenhaltung vermieden werden? 

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q22

Grundsätzlich sollte die Bereitstellung über APIs durch die datenhaltenden Stellen erfolgen.

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Gibt es Vorgaben, wo und wie die HVD veröffentlicht werden sollen? Wie ist mit bereits vorhandenen Online-Datenportalen und verfügbaren Massendownloads der datenhaltenden Stellen umzugehen?

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q23

Grundsätzlich werden die HVD von den datenhaltenden Stellen bereitgestellt. Die Metadaten werden über das GovData-Portal eingesammelt und zentral zugänglich gemacht.

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Sind Datensätze, welche bereits gemäß INSPIRE-Richtlinie bereitgestellt werden, nochmal über definierte Schnittstellen nach DVO-HVD bereitzustellen? 

(Info)  https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q27_4

Grundsätzlich erfüllen INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, sofern sie unter den Bedingungen der CC0 oder der CC-BY oder einer gleichwertigen oder weniger einschränkenden offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden und zusätzlich in den Metadaten als HVD gekennzeichnet sind, die Anforderungen aus der DVO-HVD.

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Welche Unterstützung gibt es bei der Anwendung "geeignete(r) Methoden und Techniken (wie Generalisierung, Aggregierung, Datenunterdrückung, Anonymisierung, differentielle Privatsphäre oder Randomisierung) (...), um so viele Daten wie möglich für die Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen“ (Erwägungsgrund (8))? 

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q26

Falls die Bereitstellung hochwertiger Datensätze zur Weiterverwendung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht, sollte diese Verarbeitung im Einklang mit dem Unionsrecht zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, und mit allen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Präzisierung der Anwendung der DSGVO erfolgen. 

Welche zeitlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der DVO-HVD gibt es seitens des Bundes?

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q23

Die DVO-HVD muss bis zum 09.06.2024 umgesetzt werden. Den ersten Bericht über den Status der Umsetzung muss Deutschland am 09.02.2025 an die Europäische Kommission übermitteln.

Müssen historische Versionen von Datensätzen als HVD bereitgestellt werden?

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_1

Historische Versionen von Datensätzen müssen bereitgestellt werden, wenn diese vorliegen und ihre Bereitstellung in der DVO-HVD gefordert ist. Eine Verpflichtung zur Erhebung von historischen Daten ergibt sich aus der DVO-HVD nicht.

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Sind die Daten nur im höchsten verfügbaren Maßstab oder in allen verfügbaren Maßstäben bereitzustellen? 

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q27_1

In den Anwendungsbereich der DVO-HVD fallen Geodatensätze, die in maschinenlesbarem Format in allen Generalisierungsgraden bis zum Maßstab 1:5.000 angeboten werden, und die (kombiniert) den gesamten Mitgliedstaat abdecken. Es besteht die Pflicht die Geodatensätze in allen verfügbaren Generalisierungsgraden bis zum in der Tabelle angegebenen Maßstab (1:5.000 oder 1:10.000) oder, wenn nicht verfügbar, im nächst größeren Maßstab bereitzustellen. Wenn Datensätze nur in einer anderen räumlichen Auflösung erhoben und zugänglich gemacht werden, müssen öffentliche Stellen diese in dieser verfügbaren räumlichen Auflösung bereitstellen. Eine Pflicht, Daten in anderen Maßstäben zu erheben, besteht nicht.

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Im Rahmen der Berichtspflichten der unter 2.1 des Anhangs der DVO-HVD aufgeführten Richtlinien werden auch Zeitreihendaten erhoben. Adressiert die DVO-HVD diese Zeitreihendaten oder sind lediglich „klassische“ Geodaten angesprochen?

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_1

Ja, auch Zeitreihendaten werden adressiert.

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Sind Länder und Kommunen für alle thematischen Kategorien der Hochwertigen Datensätze (HVD) zuständig? Oder werden die Daten bestimmter Kategorien alleine durch nationale Stellen (z. B. dem Statistischen Bundesamt für die Kategorie Statistik oder dem Deutschen Wetterdienst für die Kategorie Meteorologie) bereitgestellt?

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q8 

Ja und ja. Grundsätzlich sind Länder und Kommunen und sonstige öffentliche Stellen für alle thematischen Kategorien der hochwertigen Datensätze zuständig.

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Müssen für einen Hochwertigen Datensatz eigenständige Datensätze mit eigener Metadatenbeschreibung erfasst bzw. erstellt werden?

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q4

Nein, denn die DVO-HVD bezieht sich auf die bereits vorhandenen Datensätze und enthält keine Vorgaben zur Datenstruktur. Daher sollten zusätzliche bzw. redundante Metadatensätze vermieden werden.

Wie soll eine Kennzeichnung als Hochwertiger Datensatz in den Metadaten aussehen? 

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q12, https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q21

Gemäß der DVO-HVD müssen öffentliche Stellen, die im Besitz der im Anhang aufgeführten hochwertigen Datensätze sind, dafür sorgen, dass die Datensätze in ihrer Metadatenbeschreibung als hochwertige Datensätze gekennzeichnet werden (DVO-HVD Art. 3, Abs. 5). Die GDI-DE hat hierzu als verpflichtende Konvention für alle Metadaten in der GDI-DE, welche unter die DVO-HVD fallen, festgelegt, dass in den ISO-Metadaten die Angabe der Kategorie als Schlüsselwort in Verbindung mit einer Quellenangabe zu realisieren ist. Diese Kennzeichnung erfolgt zusätzlich zu den Anforderungen an Metadaten zu Datensätzen und -serien, die für GovData bereitgestellt werden sollen (vergl. Kap. 6 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten"), um diese auch unter DCAT-AP.de nutzbar zu machen und eine Auffindbarkeit in Open Data-Portalen wie GovData automatisch zu ermöglichen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokuments "Konventionen zu Metadaten" mit dieser verpflichtenden Vorgabe (zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements und Ablage in einer bestimmten Art und Weise) ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten / vgl.weise wie im Kapitel 3.2.1 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten". In der Zwischenzeit kann diese Handreichung der GDI-DE für die Umsetzung der Kennzeichnung hochwertiger Datensätze in den Metadaten genutzt werden).

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Welche Schnittstellen/Standards erfüllen die Anforderungen der DVO-HVD an APIs? 

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q27_5

„Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“ ist in Art. 2(6) als „ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch“ definiert. Darüber schreibt die DVO-HVD vor, dass die verwendeten APIs dokumentiert sein müssen, und dass deren Nutzungsbedingungen definiert und veröffentlicht werden (Art. 3(2+3)).

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Ist eine zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene für übergeordnete Fragen und die Koordinierung der Umsetzung der DVO-HVD im Umweltbereich geplant? Aufgaben einer solchen Koordinierungsstelle könnten die Erstellung eines Umsetzungsleitfadens, die Unterstützung bei der Identifikation der betroffenen Datensätze in Zusammenarbeit mit den UMK-Fachgremien, die Klärung einer zentralen technischen Bereitstellung (insbesondere dort, wo bereits Berichtsdaten vorliegen) sowie die Organisation von Wissensaustausch/Fortbildungen sein.

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q22

Derzeit ist keine zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene geplant. Das BMUV trägt aber - in Zusammenarbeit mit den relevanten UMK-Fachgremien - zu den FAQs zur DVO-HVD-Umsetzung im Umweltbereich und insbesondere den von der Kategorie "Erdbeobachtung und Umwelt" betroffenen Datensätzen bei.

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Welches Datenformat wird unter „maschinenlesbar“ verstanden (RDF, XML, JSON, SHP, XLS, PDF, etc.)? 

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q16

Die Open Data-RL definiert „maschinenlesbares Format“ als ein "Dateiformat, das so strukturiert ist, dass Softwareanwendungen konkrete Daten, einschließlich einzelner Sachverhaltsdarstellungen und deren interner Struktur, leicht identifizieren, erkennen und extrahieren können". Diese Definition entspricht 2 Sternen in dem weit-verbreiteten 5-Sterne-Modell offener Daten (https://5stardata.info/de/). Nach dieser Definition könnten alle genannten Formate, einschließlich unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Barrierefreiheit) PDF-Dokumente, als maschinenlesbar betrachtet werden. 

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Wie ist der Passus „… die zusammen den gesamten Mitgliedstaat abdecken“, insbesondere für Zeitreihendaten, zu interpretieren?

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_2

Hier ist gemeint, dass alle den gesamten Mitgliedstaat betreffenden Daten bereitzustellen sind, z. B. alle Messstellen in einem nationalen Messnetz. 

Wie ist die Aussage zum Maßstab in Abschnitt 2.1 des Anhangs zu verstehen? Für die Berichterstattung unter den angesprochenen Richtlinien im Umweltbereich werden umfangreiche Bestände von Zeitreihendaten erhoben, welche in der Regel Messstellen/Punktkoordinaten zugeordnet und als solche keinem Maßstabsbereich zuzuordnen sind.

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_3

Die Angaben zum Maßstab in Abschnitt 2.1 des Anhangs der DVO-HVD bezieht sich lediglich auf flächige und linienförmige Geodaten. Der Standort einer Messstation ist über deren Koordinaten bereitzustellen.

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Welche der in den Artikeln 2 und 7 der Richtlinie 2003/4/EG aufgeführten Daten fallen unter die DVO-HVD? 
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titleneue Fassung

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_4

Artikel 7 (2) der Richtlinie 2003/4/EG listet zumindest folgende "Informationen, die zugänglich zu machen und zu verbreiten sind":

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Wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts in Besitz von Lidar-Daten aus einem flugzeuggestützten Laserscanning ist, muss sie die Rohdaten (Punktwolke) als HVD bereitstellen oder genügen die daraus abgeleiteten Produkte (Gelände- und Oberflächenmodelle)?

(Info) https://www.govdata.de/web/guestinformationen/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_5

Die Bereitstellung sollte sich im Zweifel am Bedarf orientieren, d. h. in diesem Fall ist Bereitstellung der abgeleiteten Produkte ausreichend.

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