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1. Ziel des Steckbriefs

Der Steckbrief soll geodatenhaltenden Stellen eine schnelle Entscheidungsgrundlage bezüglich der INSPIRE-Betroffenheit ermöglichen. Im Steckbrief wird das jeweilige INSPIRE-Thema grob erläutert, zu anderen INSPIRE-Themen abgegrenzt, die Objektarten beschrieben und eine Fragen- und Antwortensammlung zusammengestellt.

Der Steckbrief soll zunächst nicht dazu dienen, die Prozesse der Umsetzung zu beschreiben. Dafür sollte die Datenspezifikation, bzw. die fachlichen Leitfäden zur technischen Umsetzung, herangezogen werden.

2. Definition des Themas

Im Anhang I der INSPIRE-Richtlinie [Richtlinie 2007/2/EG] ist das Thema definiert als: „Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden.“

In der Definition, die durch die INSPIRE-Richtlinie gegeben wird, beziehen sich „gleichwertige Verzeichnisse“ auf alle öffentliche Stellen und Einrichtungen, die neben traditionell etablierten Verzeichnissen zum Nachweis des Katasters und der Registrierung von Land (in Deutschland demnach üblicherweise das Grundbuch/Liegenschaftstataster) Teile der Erdoberflächen in Registern nachweisen. Dabei handelt es sich beispielsweise um spezielle Bezirke/Gebiete, städtische Kataster, öffentliche Landflächen usw., welche bei räumlicher Betrachtungsweise die Inhalte von Grundbuch/Liegenschaftskataster ergänzen. Damit umfasst die Definition des Themas Flurstücke/Grundstücke ggf. auch Datensätze, die nicht ausschließlich dem Grundbuch/Liegenschaftskataster entstammen.

In Anbetracht der in der Grundbuchordnung (§ 2 (2)) gegebenen Ordnungssystematik des Grundbuchs, die sich an der Systematik des Liegenschaftskatasters orientiert, darf im Folgenden davon ausgegangen werden, dass gemäß INSPIRE im Sinne des Grundbuchs in Deutschland als traditionell etabliertes Verzeichnis die Inhalte des Liegenschaftskatasters heranzuziehen sind. Flurstücke (Katasterparzellen) sind als INSPIRE-relevant anzusehen, wenn diese als Vektordaten, d.h. Angaben zur Geometrie, vorliegen.

Die allgemeine Definition des Flurstücks wurde von der entsprechenden Thematic Working Group in folgender Weise an die Nutzeranforderungen ergänzt: Flurstücke sollen, so weit wie möglich, einzelne Gebiete der Erdoberfläche (Land und/oder Wasser) nationalen Rechts unter einheitlichen Eigentumsrechten und eindeutigem Eigentum sein, wobei Eigentumsrechte und Eigentum durch nationales Recht festgelegt sind. Unter eindeutigem Eigentum wird verstanden, dass das Eigentum bei einer Person oder mehreren Personen gemeinsam für das ganze Flurstück besteht; andere dingliche Rechte wie z.B. Grunddienstbarkeiten haben hierbei keine Auswirkungen.

3. Abgrenzung zu anderen INSPIRE-Themen

Für INSPIRE sollen die Flurstücke den Zweck als Positionsgeber (Georeferenzierung) für allgemeine Informationen erfüllen.

Ein direkter Bezug zu anderen INSPIRE-Themen ist in der Datenspezifikation nicht gegeben.

Allerdings gibt es Datenspezifikationen anderer INSPIRE-Themen, die auf Flurstücke verweisen oder die Objektart (Feature Type) Flurstück verwenden. Die Konzeption der Datenmodelle zu den Themen Meterologisch-geografische Kennwerte sowie Atmosphärische Bedingungen beruhen auf identifizierten Anwendungsfällen, in denen Flurstücke als geographische Hintergrundkarte im entsprechend geeigneten Maßstab, oft im Maßstab 1:50.000, bei der Visualisierung der entsprechenden Fachdaten vorgesehen sind, obwohl das Thema Flurstücke/Grundstücke nicht als Hintergrundkarte angelegt ist.

Die Objektart Flurstück ist zur Verortung/Objektreferenzierung in den nachfolgend genannten INSPIRE-Themen vorgesehen und zum Teil im jeweiligen UML-Modell abgebildet:

  • Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen: Die Referenzierung des Flurstücks ist lediglich im erweiterten Anwendungsschema dieses Themas, ausgehend von der Objektart Standort (site), vorgesehen. In der Datenspezifikation zum Thema Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen wird explizit darauf hingewiesen, dass Datenbereitsteller im Falle der Implementierung von Objektreferenzen, insbesondere zu Objekten anderer INSPIREThemen, entsprechende Update-Mechanismen etablieren sollen, um Inkonsistenzen zwischen gegenseitig referenzierten Objekten zu vermeiden.
  • Produktions- und Industrieanlagen: Die wesentlich möglichen Objektreferenzierungen bestehen durch die Objektart Produktionsstätte (production facility) zu den Objekten: - Verwaltungseinheit (administrative unit) des Themas
    - Verwaltungseinheiten
    - Flurstück/Grundbuch (cadastral parcel) des Themas Flurstücke/Grundstücke
    - Objekt zur existierenden Bodennutzung (existing land use object) des Themas Bodennutzung
    - Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet oder geregeltes Gebiet (management restriction or regulation zone) des Themas Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
  • Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste: Gemäß Datenspezifikation sind Abhängigkeiten bei Versorgungsnetzen (utility networks) zum Thema Flurstücke/Grundstücke möglich, insbesondere bzgl. der zum Flurstück ggf. gegebenen Angabe der Art der Versorgung und ggf. der Angabe des Versorgers. Ferner können innerhalb des Anwendungsschemas Staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste (administrative and social governmental services) gemäß Datenspezifikation bezüglich eines adressierbaren Objekts Referenzen der Adresse zum Flurstück oder zum Gebäude angegeben werden. Weiterhin werden im Datenmodell gemäß Anwendungsschema Umweltmanagementeinrichtungen (environment management facilities) Beziehungen zum Thema Flurstücke/Grundstücke aufgeführt. Konkret handelt sich es dabei um Flurstücke, auf denen die entsprechenden Einrichtungen platziert sind. Generell besagt die Datenspezifikation zum Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste jedoch, dass entsprechende Referenzen allenfalls zusätzlich und nicht als alleinige Raumbezugsinformation geführt werden sollen.
  • Bodennutzung: Die Datenspezifikation Bodennutzung (Land Use) verweist lediglich auf fachliche Beziehungen zwischen Planungsdokumenten einerseits und Flurstücken andererseits. Zur Vermeidung möglicher Inkonsistenzen werden die Planungsdokumente gemäß INSPIRE-Thema Bodennutzung geometrisch mit absoluter Positionierung modelliert, da in vielen EU-Mitgliedsstaaten die Katasterdarstellung geometrisch dynamisch ist. Daher bestehen keine datenmodelltechnischen Beziehungen zwischen den Themen Flurstücke/Grundstücke und Bodennutzung.
  • Boden: Es bestehen keine datenmodelltechnischen Beziehungen zwischen den INSPIREThemen Flurstücke/Grundstücke und Boden; in der Datenspezifikation zum Thema Boden (Soil) wird lediglich der Hinweis gegeben, dass das Objekt Bodenstandort (SoilSite) geometrisch sowohl punktbezogen als auch als Fläche abgebildet werden kann, wobei letztere Abbildung in aller Regel fachlichen Bezug zu Flurstücken haben wird. Eine Referenz zu Objekten des Themas Flurstücke/Grundstücke ist im Datenmodell zum Thema Boden nicht vorgesehen.
  • Gebäude: In der Datenspezifikation zum Thema Gebäude werden Beziehungen zum Thema Flurstücke/Grundstücke abgebildet. So kann eine Referenz der Objektart BuildingAndBuildingUnitInfo zum Flurstück angelegt werden. Ferner kann über den Datentyp BuildingGeometry2D im Attribut Horizontal Geometry Reference über den Eintrag PointInsideCadastralParcel aus der Codeliste HorizontalGeometryReferenceValue angegeben werden, ob geometrisch die Gebäudegeometrie durch einen Punkt innerhalb des Flurstücks dargestellt wird, auf dem sich das Gebäude befindet.
  • Adressen: Das Datenmodell zum Thema Adressen sieht vor, dass die Objektart Adresse (address) eine Referenz auf das Flurstück, für welches die jeweilige Adresse gilt, angelegt werden kann.

Auf der anderen Seite gehen die Themen Orthofotographie, Höhe und Verwaltungseinheiten davon aus, dass das Flurstück diese Themen als Referenzdaten oder zur Analyse nutzt. Vermutlich wird die Orthofotographie oft als Hintergrund zur Gewinnung oder Anzeige von räumlichen Objekten von anderen Themen genutzt (z.B. Gewässernetz (hydrography), Flurstücke/Grundstücke (cadastral parcels), Bodennutzung (land use), Geologie (geology) usw.).

Ebenso geht man davon aus, dass Höhendaten z.B. von Flurstücken als Eingangsdaten für räumliche Analysen oder zur Datenanzeige für eine Vielzahl von Anwendungen und Zwecken genutzt werden.

Auch beim Thema Verwaltungseinheiten wird angenommen, dass eine Verbindung zum Flurstück besteht. Verwaltungseinheiten können als Referenzdaten für andere Datensätze betrachtet werden, wobei eine geometrische Übereinstimmung mit anderen Datensätzen, z.B. mit Flurstücken, dadurch erreicht werden kann, dass bei der Erstellung oder Überprüfung der anderen Datensätze, z.B. der Flurstücke, die Verwaltungseinheiten als Hintergrundinformation genutzt werden (Anmerkung: In Deutschland stellt sich der Sachverhalt i. Allg.. entgegengesetzt dar, d.h. die Verwaltungseinheiten werden geometrisch zumeist aus den Flurstücken abgeleitet). Allerdings wurden, obwohl sich in den meisten europäischen Ländern die lokalen Verwaltungseinheiten (Kommunen) auf Flurstücksgeometrien beziehen, derartige Referenzen nicht in das Anwendungsschema Verwaltungseinheiten mit aufgenommen.

4. Inhalt des Themas

4.1 Überblick

Jeder Mitgliedstaat führt ein Register mit Flurstücken, für welches die öffentliche Verwaltung zuständig ist. Solche Register werden häufig als Kataster – in Deutschland i. Allg. Liegenschaftskataster -, manchmal auch als Landregister, bezeichnet.

Das Thema Flurstücke/Grundstücke ist Bestandteil des Anhang I der INSPIRE-Richtlinie. Somit werden Flurstücke als Bezugsdaten angesehen. D.h. diese Daten dienen dazu, Informationen aus anderen Themenfeldern wie Umwelt, Boden, Landnutzung usw. einen räumlichen Bezug zu geben.

INSPIRE verfolgt nicht das Ziel, die Konzepte zum Eigentums- und Rechtenachweis an Flurstücken zu vereinheitlichen, sondern zielt vielmehr auf die geometrischen Aspekte der Flurstücke ab, welche in den jeweiligen Nachweisregistern der Mitgliedstaaten enthalten sind.

Durch Einbeziehung des Verweises zu den nationalen Registersystemen - in Deutschland also zum Liegenschaftskataster - als ein Attribut zum INSPIRE-Flurstück, kann auf nationale Registerinhalte zugegriffen werden. Durch die Verwendung dieses Zwei-Stufen-Ansatzes können schließlich weitere flurstücksbezogene Informationen wie Rechte und Eigentümer, unter Berücksichtigung nationaler Datenschutzbestimmungen, erschlossen werden.

Das Datenmodell des INSPIRE-Flurstücks ist so vorbereitet, dass es den anstehenden internationalen Standard „Land Administration Domain Model (LADM)“ unterstützt.

4.2 Zusammenfassung Datenmodell

Das Kern-Element des INSPIRE-Flurstück-Modells ist das Flurstück. Es ist beschrieben durch einige zwingend verpflichtende Elemente wie Geometrie, eindeutige Bezeichner (ID), Flurstücks-Identifikator und die Bezeichnung des Flurstücks, die zum Auffinden in gedruckten Karten nötig ist. Soweit verfügbar, werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Informationen zur Fläche des Flurstücks, Erstellungs- und/oder Änderungsdatum und den Bezugspunkt, welcher hauptsächlich für die Darstellung verwendet wird, bereitzustellen.

Die Führung der Flurstücke spiegelt in manchen Ländern historisch gewachsene Unterteilungen wieder (z.B. Zwischeneinheiten wie Stadtbezirke (Stadtgemeinden), Abschnitte, Kreise (Bezirke), Gemeinden, Unterteilungen im verdichteten wie auch ländlichen Bereich usw.). Sehr oft beinhalten diese Einheiten Informationen, welche für alle Flurstücke gelten und zur gleichen Unterteilungseinheit gehören, z.B. Informationen über die Messgenauigkeit oder den Maßstab der Kartierung in der originären Karte. Um diese Einheiten unter einem gemeinsamen Namen adressieren zu können, hat die Thematic Working Group den Begriff Katasterbezirk (cadastral zoning) eingeführt. Mitgliedstaaten sollen über die Nutzung derartig zonierter Katasterbezirke in INSPIRE gemäß ihrer internen Organisationsstruktur frei entscheiden.

Neben der Übermittlung von Metadateninformationen, fördern derartig zonierte Katasterbezirke eine geeignete Darstellungen/Signaturierungen und das Management der Daten, insbesondere bezüglich der Suche nach Daten. Wenn von der Nutzung der Katasterbezirke Gebrauch gemacht wird, müssen diese mit den gleichen Eigenschaften unter den gleichen Bedingungen wie das Katasterflurstück bereitgestellt werden. Wenn verschiedene Stufen von Zonen im Mitgliedstaat existieren, muss sichergestellt sein, dass die übergeordnete Einheit die niedrigeren Einheiten zusammenfasst.

Flurstücksgrenzen (cadastral boundary) als eigene räumliche Objekte sind nur dann zu liefern, wenn mit ihnen Informationen über die Genauigkeit der Daten verbunden sind.

Wenn Mitgliedstaaten den nationalen Katasterbezug bei der Buchungseinheit und nicht auf Ebene des einzelnen Flurstücks führen, haben sie diesen zusammen mit ihrer Katasterreferenz, einem eindeutigen Identifikator, der Fläche und der dazugehörigen zeitlichen Informationen (Entstehung) zu liefern.

Die Interoperabilität wird darüber hinaus dadurch gestärkt, dass die Flurstücke geometrisch im Bezugssystem ETRS89 oder - sofern vorhanden - im für INSPIRE allgemein zur Anwendung stehenden ITRS-Referenzsystem bereitzustellen sind. Sofern Mitgliedstaaten gemeinsame Koordinatenreferenzsysteme für grenzübergreifende Anwendungen benötigen, müssen sich die Mitgliedstaaten untereinander abstimmen und ihr Vorgehen dokumentieren.

Vergleichbare Daten auf Basis harmonisierter Spezifikationen erzeugen Mehrwerte insbesondere zur Herbeiführung interoperabler Bereitstellung in INSPIRE. Aufgrund dieser bestimmten Vorgaben beinhalten die Datenspezifikationen für Flurstücke Empfehlungen zur Mindestqualität der Daten, insbesondere zum Anteil fehlender Elemente, zur Positionsgenauigkeit und zur Häufigkeit der Datenaktualisierung. Es ist höchst wünschenswert, dass Mitgliedstaaten dies bei der künftigen Weiterentwicklung ihrer Katastersysteme beachten. Ungeachtet dieser getroffenen Empfehlungen sind die Inhalte dieser Datenqualitätselemente als Metadaten – gewöhnlich auf Datensatzebene - zu veröffentlichen. Für die Angabe der Positionsgenauigkeit gibt es drei Möglichkeiten: als Aussage zum gesamten Datensatz, als ein Attribut zum Katasterbezirk oder zu den Flurstücksgrenzen.

Metadaten auf Datensatzebene haben ferner Informationen über die Abstammung zu enthalten, d.h. über Art der Erzeugung und Transformation der Daten. Die Thematic Working Group hat eine Vorlage für die Abstammung als Hilfe für die Kataster führenden Stellen bei der Dokumentation sonstiger nationaler Besonderheiten bereitgestellt, welche unausweichlich erforderlich sind, selbst wenn die Daten interoperabel für INSPIRE bereitgestellt werden.

Für Darstellungszwecke sind einfache Signaturierungsregeln festgelegt worden, welche die Ausgestaltung der Grenzen des Flurstücks (CadastralParcel), der Katasterbezirke (CadastralZoning) sowie der Flurstücksgrenzen (CadastralBoundary) zusammen mit zugehörigen Bezeichnungen umfassen. Diese Signaturierungsregeln wurden für verschiedene Maßstabsstufen definiert.

Schlussfolgerung:

Der größte Wert des INSPIRE Datenmodells zu Flurstücken/Grundstücken liegt in den einfachen, jedoch flexiblen Strukturen, um die Daten zweckmäßig bereitzustellen.

4.3 Objektarten

Nach der Verordnung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten sind die folgenden Objektarten für den Austausch und die Klassifikation von Geo-Objekten für das Geodatenthema „Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)“ zu verwenden:




Flurstück (CadastralParcel)Bereiche, die vom Liegenschaftskataster definiert werden. 
Katasterbezirk (CadastralZoning)Gliederungsebenen zur Unterteilung des Staatsgebietes in Flurstücke.

Flurstücksgrenze (CadastralBoundary)

Teil des Umrings eines Flurstücks. Eine Flurstücksgrenze kann zu zwei benachbarten Flurstücken gehören.
Buchungseinheit (BasicPropertyUnit)* *kommt in Deutschland nicht zur AnwendungDie kleinste Einheit von Eigentum, die im Grundbuch, im Liegenschaftskataster oder vergleichbaren Registern eingetragen ist. Sie ist durch eindeutiges Eigentum und gleichartige dingliche Rechte definiert und kann aus einem oder mehreren benachbarten oder geographisch getrennten Flurstücken bestehen.


Das Kernobjekt Flurstück („CadastralParcel“) ist grundsätzlich zur Verfügung zu stellen.

Die zusätzlichen Objekte Katasterbezirk („CadastralZoning“), Buchungseinheit („BasicPropertyUnit“) und Flurstücksgrenze („CadastralBoundary“) müssen nicht von jedem Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden.Diese zusätzlichen Daten sind für Nutzer hilfreich und ermöglichen es einigen Datenanbietern erst, die geforderten Informationen in geeigneter Weise anzubieten. Abbildung 1 stellt den UML Überblick des Kernobjekts und allen zusätzlichen Objekten dar.

Generelle Attribute für alle ObjektartenAlle Geo-Objekte haben einen INSPIRE-Identifikator und einige festgelegte zeitliche Attribute (beginLifespanVersion, endLifespanVersion, ValidFrom, ValidTo).
Objektart Flurstück („CadastralParcel“)

Das Objekt Flurstück bildet den Kern des Datenthemas. Dabei beschreiben Flurstücke Gebiete, die anhand des Liegenschaftskatasters oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden. Die Kerndaten zu Flurstücken haben zum Ziel, die grundsätzlichen Anwendungsfälle des Themas Flurstücke/Grundstücke zu erfüllen, bei denen das Flurstück als Positionsgeber für geografische Informationen genutzt wird. Dies sind die Katasterdaten, die, wenn möglich, von allen Mitgliedstaaten geliefert werden sollen. D.h. Flurstücke sind grundsätzlich zur Verfügung zu stellen.

Flurstücke (Katasterparzellen, cadastral parcels) haben zu den generellen Attributen die folgenden zusätzlichen Attribute:

  • Geometrie
  • nationale Katasterreferenz
  • Flächengröße
  • Abbildungsattribute: Referenzpunkt und (Flurstücks-)Kennzeichen

Flurstücke werden unter dem INSPIRE-Anwendungsbereich betrachtet, wenn

  • diese gemäß der Definition laut INSPIRE-Richtlinie „Flächen/Gebiete sind, die durch Liegenschaftskataster/Grundbuch oder vergleichbaren Register definiert“ sind,
  • diese so weit wie möglich passend zu der in diesem Dokument gegebenen Beschreibung als Einzelflächen der Erdoberfläche unter gleichartigem dinglichem Recht und eindeutigem Eigentum einen Teil des nationalen Gebiets abbilden und
  • diese als Vektordaten verfügbar sind.
Objektart Katasterbezirk („CadastralZoning“)

Katasterbezirke (cadastral zonings) sind Gliederungsebenen (wie Gemeinden, Fluren, …), die verwendet werden, um nationale Gebiete/Staatsgebiete auf eine Unterteilung in Flurstücke herunterzubrechen. Sie werden im INSPIRE-Kontext zur Vermittlung von Metadaten-Informationen und zur leichteren Realisierung der Abbildung für Darstellungsdienste (Signaturierung) und der Suche nach Daten genutzt.

Katasterbezirke (cadastral zonings) haben zu den generellen Attributen die folgenden zusätzlichen Attribute:

  • Geometrie
  • nationale Katasterbezirksreferenz
  • Namen, sofern vorhanden
  • Ebene in der nationalen Katasterhierachie und den Name dieser Ebene
  • Abbildungsattribute: Referenzpunkt und (Bezirk-)Kennzeichen
  • Metadatenattribute: Originale Maßstabszahl und geschätzte Genauigkeit

Katasterbezirke (cadastral zonings) werden unter dem INSPIRE-Anwendungsbereich betrachtet, wenn

  • sie als Vektordaten vorliegen
  • sie Flurstücke, die für INSPIRE veröffentlicht werden, beinhalten
  • Mitgliedstaaten sie als hilfreich für Nutzer ansehen
  • die Ausdehnung der Katasterbezirke im Vergleich zur Ausdehnung aller Flurstücksdaten gleich oder kleiner ist.
Objektart Flurstücksgrenze („CadastralBoundary“)

Flurstücksgrenze (cadastral boundary) ist ein Teil des Umrings eines Flurstücks. Eine Flurstücksgrenze kann zu zwei benachbarten Flurstücken gehören. Im INSPIRE-Zusammenhang sollen Flurstücksgrenzen (cadastral boundaries) von den Mitgliedstaaten verfügbar gemacht werden, wenn die absolute Positionsgenauigkeit für die Flurstücksgrenzen erfasst wurde und die Flurstücksgrenzen als Vektordaten verfügbar sind.

Flurstücksgrenzen (cadastral boundaries) haben zu den generellen Attributen die zusätzlichen Attribute:

  • Geometrie
  • Metadatenattribut: (geschätzte) Genauigkeit
Objektart Buchungseinheit („BasicPropertyUnit“)

Die Buchungseinheit (basic property unit) ist die kleinste Eigentumseinheit, die im Grundbuch, im Liegenschaftskataster oder vergleichbaren Registern eingetragen ist. Sie ist durch eindeutiges Eigentum und gleichartige dingliche Rechte definiert und kann aus einem oder mehreren benachbarten oder geografisch getrennten Flurstücken bestehen. Im INSPIRE-Zusammenhang sind Buchungseinheiten in den Ländern zu nutzen, in denen eindeutige Katasterreferenzen nur für Buchungseinheiten und nicht für Flurstücke gegeben sind. Buchungseinheiten erlauben es diesen Ländern, Informationen über die Fläche oder über die zeitliche Gültigkeit der Inhalte des Katasterregisters zur Verfügung zu stellen.

Buchungseinheiten (BasicPropertyUnit) haben zu den generellen Attributen die folgenden zusätzlichen Attribute:

  • nationale Katasterreferenz
  • Flächengröße

Buchungseinheiten sind für INSPIRE zur Verfügung zu stellen, wenn nur Katasterreferenzen als Buchungseinheiten und nicht als Flurstücke vorhanden sind.


Attribut Nationale Katasterreferenz („nationalCadastralReference“)

Alle Instanzen der Objektart „CadastralParcel“ müssen als thematischen Identifikator das Attribut „nationalCadastralReference“ besitzen. Der Nutzer muss in der Lage sein, anhand dieses Attributs den Bezug zu den Rechten, Eigentümern und anderen Katasterinformationen im Liegenschaftskataster oder vergleichbaren Verzeichnissen herzustellen. Wenn Buchungseinheiten für INSPIRE zur Verfügung gestellt werden, müssen ebenfalls alle Instanzen der Objektart „BasicPropertyUnit“ als thematischen Identifikator das Attribut „nationalCadastralReference“ besitzen.

Der Aufbau der Katasterreferenz ist in jedem Land verschieden und INSPIRE und seine Begriffswelt beabsichtigt keine Vereinheitlichung der verschiedenen Systematiken. Die fachliche Struktur des jeweiligen Landes für die nationale Katasterreferenz soll in den Metadaten unter dem attributiv geführten Herkunftselement („lineage“) dokumentiert werden.

Die nationale Katasterreferenz stellt ein Schlüssel-Attribut dar. Dieser Bedeutung folgend wird empfohlen, dass die Datenbereitsteller entsprechende Prüfprozeduren vorsehen sollten, um fehlerhafte Angaben im Attribut „nationalCadastralReference“ zu vermeiden. Dementsprechend sollte z.B. sichergestellt werden, dass die im Attribut „nationalCadastralReference“ geführte Katasterreferenz den identischen Verweis beinhaltet, der im nationalen Kataster geführt wird.

5. Potentielle Daten, die zum Thema gehören

Daten zu diesem Thema können aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) bzw. dem Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) abgeleitet werden. Während der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung ist gemäß der Identifizierung aus dem Dokument „Orientierungsrahmen der ArgeLandentwicklung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Daten in der Flurbereinigungsverwaltung“ (erstellt von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE) die Flurbereinigungsverwaltung betroffen (Orientierungshilfe zu finden unter: https://wiki.gdide.org/display/cp).

6. Daten, die nicht zum Thema gehören

Rechte an den Flurstücken/Grundstücken und Eigentümerangaben zu Flurstücken/Grundstücken fallen nicht unter den Anwendungsfall von INSPIRE.

Gebäude, Angaben zur Bodennutzung und Adressen – also in Deutschland oft Bestandteil des Liegenschaftskatasters - werden in anderen INSPIRE-Themen betrachtet.

Vom zeitlichen Gesichtspunkt sollten Flurstücke für INSPIRE nur veröffentlicht werden, wenn diese in einem nationalen Register veröffentlicht sind. Während interner Veränderungsprozesse sollten Flurstücke nicht im INSPIRE-Zusammenhang veröffentlicht werden.