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BEZIEHT SICH AUF TECHNICHAL GUIDELINE VERSION 3.0
Der Steckbrief soll geodatenhaltenden Stellen eine schnelle Entscheidungsgrundlage bezüglich der INSPIRE-Betroffenheit ermöglichen. Im Steckbrief wird das jeweilige INSPIRE-Thema grob erläutert, zu anderen INSPIRE-Themen abgegrenzt, die Objektarten beschrieben und eine Fragen- und Antwortensammlung zusammengestellt.
Der Steckbrief soll zunächst nicht dazu dienen, die Prozesse der Umsetzung zu beschreiben. Dafür sollte die Datenspezifikation, bzw. die fachlichen Leitfäden zur technischen Umsetzung, herangezogen werden.
Im Anhang I der INSPIRE-Richtlinie [Richtlinie 2007/2/EG] ist das Thema definiert als: „Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden.“
In der Definition, die durch die INSPIRE-Richtlinie gegeben wird, beziehen sich „gleichwertige Verzeichnisse“ auf alle öffentliche Stellen und Einrichtungen, die neben traditionell etablierten Verzeichnissen zum Nachweis des Katasters und der Registrierung von Land (in Deutschland demnach üblicherweise das Grundbuch/Liegenschaftstataster) Teile der Erdoberflächen in Registern nachweisen. Dabei handelt es sich beispielsweise um spezielle Bezirke/Gebiete, städtische Kataster, öffentliche Landflächen usw., welche bei räumlicher Betrachtungsweise die Inhalte von Grundbuch/Liegenschaftskataster ergänzen. Damit umfasst die Definition des Themas Flurstücke/Grundstücke ggf. auch Datensätze, die nicht ausschließlich dem Grundbuch/Liegenschaftskataster entstammen.
In Anbetracht der in der Grundbuchordnung (§ 2 (2)) gegebenen Ordnungssystematik des Grundbuchs, die sich an der Systematik des Liegenschaftskatasters orientiert, darf im Folgenden davon ausgegangen werden, dass gemäß INSPIRE im Sinne des Grundbuchs in Deutschland als traditionell etabliertes Verzeichnis die Inhalte des Liegenschaftskatasters heranzuziehen sind. Flurstücke (Katasterparzellen) sind als INSPIRE-relevant anzusehen, wenn diese als Vektordaten, d.h. Angaben zur Geometrie, vorliegen.
Die allgemeine Definition des Flurstücks wurde von der entsprechenden Thematic Working Group in folgender Weise an die Nutzeranforderungen ergänzt: Flurstücke sollen, so weit wie möglich, einzelne Gebiete der Erdoberfläche (Land und/oder Wasser) nationalen Rechts unter einheitlichen Eigentumsrechten und eindeutigem Eigentum sein, wobei Eigentumsrechte und Eigentum durch nationales Recht festgelegt sind. Unter eindeutigem Eigentum wird verstanden, dass das Eigentum bei einer Person oder mehreren Personen gemeinsam für das ganze Flurstück besteht; andere dingliche Rechte wie z.B. Grunddienstbarkeiten haben hierbei keine Auswirkungen.
Für INSPIRE sollen die Flurstücke den Zweck als Positionsgeber (Georeferenzierung) für allgemeine Informationen erfüllen.
Ein direkter Bezug zu anderen INSPIRE-Themen ist in der Datenspezifikation nicht gegeben.
Allerdings gibt es Datenspezifikationen anderer INSPIRE-Themen, die auf Flurstücke verweisen oder die Objektart (Feature Type) Flurstück verwenden. Die Konzeption der Datenmodelle zu den Themen Meterologisch-geografische Kennwerte sowie Atmosphärische Bedingungen beruhen auf identifizierten Anwendungsfällen, in denen Flurstücke als geographische Hintergrundkarte im entsprechend geeigneten Maßstab, oft im Maßstab 1:50.000, bei der Visualisierung der entsprechenden Fachdaten vorgesehen sind, obwohl das Thema Flurstücke/Grundstücke nicht als Hintergrundkarte angelegt ist.
Die Objektart Flurstück ist zur Verortung/Objektreferenzierung in den nachfolgend genannten INSPIRE-Themen vorgesehen und zum Teil im jeweiligen UML-Modell abgebildet:
Auf der anderen Seite gehen die Themen Orthofotographie, Höhe und Verwaltungseinheiten davon aus, dass das Flurstück diese Themen als Referenzdaten oder zur Analyse nutzt. Vermutlich wird die Orthofotographie oft als Hintergrund zur Gewinnung oder Anzeige von räumlichen Objekten von anderen Themen genutzt (z.B. Gewässernetz (hydrography), Flurstücke/Grundstücke (cadastral parcels), Bodennutzung (land use), Geologie (geology) usw.).
Ebenso geht man davon aus, dass Höhendaten z.B. von Flurstücken als Eingangsdaten für räumliche Analysen oder zur Datenanzeige für eine Vielzahl von Anwendungen und Zwecken genutzt werden.
Auch beim Thema Verwaltungseinheiten wird angenommen, dass eine Verbindung zum Flurstück besteht. Verwaltungseinheiten können als Referenzdaten für andere Datensätze betrachtet werden, wobei eine geometrische Übereinstimmung mit anderen Datensätzen, z.B. mit Flurstücken, dadurch erreicht werden kann, dass bei der Erstellung oder Überprüfung der anderen Datensätze, z.B. der Flurstücke, die Verwaltungseinheiten als Hintergrundinformation genutzt werden (Anmerkung: In Deutschland stellt sich der Sachverhalt i. Allg.. entgegengesetzt dar, d.h. die Verwaltungseinheiten werden geometrisch zumeist aus den Flurstücken abgeleitet). Allerdings wurden, obwohl sich in den meisten europäischen Ländern die lokalen Verwaltungseinheiten (Kommunen) auf Flurstücksgeometrien beziehen, derartige Referenzen nicht in das Anwendungsschema Verwaltungseinheiten mit aufgenommen.
Jeder Mitgliedstaat führt ein Register mit Flurstücken, für welches die öffentliche Verwaltung zuständig ist. Solche Register werden häufig als Kataster – in Deutschland i. Allg. Liegenschaftskataster -, manchmal auch als Landregister, bezeichnet.
Das Thema Flurstücke/Grundstücke ist Bestandteil des Anhang I der INSPIRE-Richtlinie. Somit werden Flurstücke als Bezugsdaten angesehen. D.h. diese Daten dienen dazu, Informationen aus anderen Themenfeldern wie Umwelt, Boden, Landnutzung usw. einen räumlichen Bezug zu geben.
INSPIRE verfolgt nicht das Ziel, die Konzepte zum Eigentums- und Rechtenachweis an Flurstücken zu vereinheitlichen, sondern zielt vielmehr auf die geometrischen Aspekte der Flurstücke ab, welche in den jeweiligen Nachweisregistern der Mitgliedstaaten enthalten sind.
Durch Einbeziehung des Verweises zu den nationalen Registersystemen - in Deutschland also zum Liegenschaftskataster - als ein Attribut zum INSPIRE-Flurstück, kann auf nationale Registerinhalte zugegriffen werden. Durch die Verwendung dieses Zwei-Stufen-Ansatzes können schließlich weitere flurstücksbezogene Informationen wie Rechte und Eigentümer, unter Berücksichtigung nationaler Datenschutzbestimmungen, erschlossen werden.
Das Datenmodell des INSPIRE-Flurstücks ist so vorbereitet, dass es den anstehenden internationalen Standard „Land Administration Domain Model (LADM)“ unterstützt.
Das Kern-Element des INSPIRE-Flurstück-Modells ist das Flurstück. Es ist beschrieben durch einige zwingend verpflichtende Elemente wie Geometrie, eindeutige Bezeichner (ID), Flurstücks-Identifikator und die Bezeichnung des Flurstücks, die zum Auffinden in gedruckten Karten nötig ist. Soweit verfügbar, werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Informationen zur Fläche des Flurstücks, Erstellungs- und/oder Änderungsdatum und den Bezugspunkt, welcher hauptsächlich für die Darstellung verwendet wird, bereitzustellen.
Die Führung der Flurstücke spiegelt in manchen Ländern historisch gewachsene Unterteilungen wieder (z.B. Zwischeneinheiten wie Stadtbezirke (Stadtgemeinden), Abschnitte, Kreise (Bezirke), Gemeinden, Unterteilungen im verdichteten wie auch ländlichen Bereich usw.). Sehr oft beinhalten diese Einheiten Informationen, welche für alle Flurstücke gelten und zur gleichen Unterteilungseinheit gehören, z.B. Informationen über die Messgenauigkeit oder den Maßstab der Kartierung in der originären Karte. Um diese Einheiten unter einem gemeinsamen Namen adressieren zu können, hat die Thematic Working Group den Begriff Katasterbezirk (cadastral zoning) eingeführt. Mitgliedstaaten sollen über die Nutzung derartig zonierter Katasterbezirke in INSPIRE gemäß ihrer internen Organisationsstruktur frei entscheiden.
Neben der Übermittlung von Metadateninformationen, fördern derartig zonierte Katasterbezirke eine geeignete Darstellungen/Signaturierungen und das Management der Daten, insbesondere bezüglich der Suche nach Daten. Wenn von der Nutzung der Katasterbezirke Gebrauch gemacht wird, müssen diese mit den gleichen Eigenschaften unter den gleichen Bedingungen wie das Katasterflurstück bereitgestellt werden. Wenn verschiedene Stufen von Zonen im Mitgliedstaat existieren, muss sichergestellt sein, dass die übergeordnete Einheit die niedrigeren Einheiten zusammenfasst.
Flurstücksgrenzen (cadastral boundary) als eigene räumliche Objekte sind nur dann zu liefern, wenn mit ihnen Informationen über die Genauigkeit der Daten verbunden sind.
Wenn Mitgliedstaaten den nationalen Katasterbezug bei der Buchungseinheit und nicht auf Ebene des einzelnen Flurstücks führen, haben sie diesen zusammen mit ihrer Katasterreferenz, einem eindeutigen Identifikator, der Fläche und der dazugehörigen zeitlichen Informationen (Entstehung) zu liefern.
Die Interoperabilität wird darüber hinaus dadurch gestärkt, dass die Flurstücke geometrisch im Bezugssystem ETRS89 oder - sofern vorhanden - im für INSPIRE allgemein zur Anwendung stehenden ITRS-Referenzsystem bereitzustellen sind. Sofern Mitgliedstaaten gemeinsame Koordinatenreferenzsysteme für grenzübergreifende Anwendungen benötigen, müssen sich die Mitgliedstaaten untereinander abstimmen und ihr Vorgehen dokumentieren.
Vergleichbare Daten auf Basis harmonisierter Spezifikationen erzeugen Mehrwerte insbesondere zur Herbeiführung interoperabler Bereitstellung in INSPIRE. Aufgrund dieser bestimmten Vorgaben beinhalten die Datenspezifikationen für Flurstücke Empfehlungen zur Mindestqualität der Daten, insbesondere zum Anteil fehlender Elemente, zur Positionsgenauigkeit und zur Häufigkeit der Datenaktualisierung. Es ist höchst wünschenswert, dass Mitgliedstaaten dies bei der künftigen Weiterentwicklung ihrer Katastersysteme beachten. Ungeachtet dieser getroffenen Empfehlungen sind die Inhalte dieser Datenqualitätselemente als Metadaten – gewöhnlich auf Datensatzebene - zu veröffentlichen. Für die Angabe der Positionsgenauigkeit gibt es drei Möglichkeiten: als Aussage zum gesamten Datensatz, als ein Attribut zum Katasterbezirk oder zu den Flurstücksgrenzen.
Metadaten auf Datensatzebene haben ferner Informationen über die Abstammung zu enthalten, d.h. über Art der Erzeugung und Transformation der Daten. Die Thematic Working Group hat eine Vorlage für die Abstammung als Hilfe für die Kataster führenden Stellen bei der Dokumentation sonstiger nationaler Besonderheiten bereitgestellt, welche unausweichlich erforderlich sind, selbst wenn die Daten interoperabel für INSPIRE bereitgestellt werden.
Für Darstellungszwecke sind einfache Signaturierungsregeln festgelegt worden, welche die Ausgestaltung der Grenzen des Flurstücks (CadastralParcel), der Katasterbezirke (CadastralZoning) sowie der Flurstücksgrenzen (CadastralBoundary) zusammen mit zugehörigen Bezeichnungen umfassen. Diese Signaturierungsregeln wurden für verschiedene Maßstabsstufen definiert.
Schlussfolgerung:
Der größte Wert des INSPIRE Datenmodells zu Flurstücken/Grundstücken liegt in den einfachen, jedoch flexiblen Strukturen, um die Daten zweckmäßig bereitzustellen.
Nach der Verordnung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten sind die folgenden Objektarten für den Austausch und die Klassifikation von Geo-Objekten für das Geodatenthema „Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)“ zu verwenden:
Flurstück (CadastralParcel) | Bereiche, die vom Liegenschaftskataster definiert werden. |
Katasterbezirk (CadastralZoning) | Gliederungsebenen zur Unterteilung des Staatsgebietes in Flurstücke. |
Flurstücksgrenze (CadastralBoundary) | Teil des Umrings eines Flurstücks. Eine Flurstücksgrenze kann zu zwei benachbarten Flurstücken gehören. |
Buchungseinheit (BasicPropertyUnit)* *kommt in Deutschland nicht zur Anwendung | Die kleinste Einheit von Eigentum, die im Grundbuch, im Liegenschaftskataster oder vergleichbaren Registern eingetragen ist. Sie ist durch eindeutiges Eigentum und gleichartige dingliche Rechte definiert und kann aus einem oder mehreren benachbarten oder geographisch getrennten Flurstücken bestehen. |
Das Kernobjekt Flurstück („CadastralParcel“) ist grundsätzlich zur Verfügung zu stellen.
Die zusätzlichen Objekte Katasterbezirk („CadastralZoning“), Buchungseinheit („BasicPropertyUnit“) und Flurstücksgrenze („CadastralBoundary“) müssen nicht von jedem Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden.Diese zusätzlichen Daten sind für Nutzer hilfreich und ermöglichen es einigen Datenanbietern erst, die geforderten Informationen in geeigneter Weise anzubieten. Abbildung 1 stellt den UML Überblick des Kernobjekts und allen zusätzlichen Objekten dar.
Generelle Attribute für alle Objektarten | Alle Geo-Objekte haben einen INSPIRE-Identifikator und einige festgelegte zeitliche Attribute (beginLifespanVersion, endLifespanVersion, ValidFrom, ValidTo). |
Objektart Flurstück („CadastralParcel“) | Das Objekt Flurstück bildet den Kern des Datenthemas. Dabei beschreiben Flurstücke Gebiete, die anhand des Liegenschaftskatasters oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden. Die Kerndaten zu Flurstücken haben zum Ziel, die grundsätzlichen Anwendungsfälle des Themas Flurstücke/Grundstücke zu erfüllen, bei denen das Flurstück als Positionsgeber für geografische Informationen genutzt wird. Dies sind die Katasterdaten, die, wenn möglich, von allen Mitgliedstaaten geliefert werden sollen. D.h. Flurstücke sind grundsätzlich zur Verfügung zu stellen. Flurstücke (Katasterparzellen, cadastral parcels) haben zu den generellen Attributen die folgenden zusätzlichen Attribute:
Flurstücke werden unter dem INSPIRE-Anwendungsbereich betrachtet, wenn
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Objektart Katasterbezirk („CadastralZoning“) | Katasterbezirke (cadastral zonings) sind Gliederungsebenen (wie Gemeinden, Fluren, …), die verwendet werden, um nationale Gebiete/Staatsgebiete auf eine Unterteilung in Flurstücke herunterzubrechen. Sie werden im INSPIRE-Kontext zur Vermittlung von Metadaten-Informationen und zur leichteren Realisierung der Abbildung für Darstellungsdienste (Signaturierung) und der Suche nach Daten genutzt. Katasterbezirke (cadastral zonings) haben zu den generellen Attributen die folgenden zusätzlichen Attribute:
Katasterbezirke (cadastral zonings) werden unter dem INSPIRE-Anwendungsbereich betrachtet, wenn
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Objektart Flurstücksgrenze („CadastralBoundary“) | Flurstücksgrenze (cadastral boundary) ist ein Teil des Umrings eines Flurstücks. Eine Flurstücksgrenze kann zu zwei benachbarten Flurstücken gehören. Im INSPIRE-Zusammenhang sollen Flurstücksgrenzen (cadastral boundaries) von den Mitgliedstaaten verfügbar gemacht werden, wenn die absolute Positionsgenauigkeit für die Flurstücksgrenzen erfasst wurde und die Flurstücksgrenzen als Vektordaten verfügbar sind. Flurstücksgrenzen (cadastral boundaries) haben zu den generellen Attributen die zusätzlichen Attribute:
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Objektart Buchungseinheit („BasicPropertyUnit“) | Die Buchungseinheit (basic property unit) ist die kleinste Eigentumseinheit, die im Grundbuch, im Liegenschaftskataster oder vergleichbaren Registern eingetragen ist. Sie ist durch eindeutiges Eigentum und gleichartige dingliche Rechte definiert und kann aus einem oder mehreren benachbarten oder geografisch getrennten Flurstücken bestehen. Im INSPIRE-Zusammenhang sind Buchungseinheiten in den Ländern zu nutzen, in denen eindeutige Katasterreferenzen nur für Buchungseinheiten und nicht für Flurstücke gegeben sind. Buchungseinheiten erlauben es diesen Ländern, Informationen über die Fläche oder über die zeitliche Gültigkeit der Inhalte des Katasterregisters zur Verfügung zu stellen. Buchungseinheiten (BasicPropertyUnit) haben zu den generellen Attributen die folgenden zusätzlichen Attribute:
Buchungseinheiten sind für INSPIRE zur Verfügung zu stellen, wenn nur Katasterreferenzen als Buchungseinheiten und nicht als Flurstücke vorhanden sind. |
Attribut Nationale Katasterreferenz („nationalCadastralReference“) | Alle Instanzen der Objektart „CadastralParcel“ müssen als thematischen Identifikator das Attribut „nationalCadastralReference“ besitzen. Der Nutzer muss in der Lage sein, anhand dieses Attributs den Bezug zu den Rechten, Eigentümern und anderen Katasterinformationen im Liegenschaftskataster oder vergleichbaren Verzeichnissen herzustellen. Wenn Buchungseinheiten für INSPIRE zur Verfügung gestellt werden, müssen ebenfalls alle Instanzen der Objektart „BasicPropertyUnit“ als thematischen Identifikator das Attribut „nationalCadastralReference“ besitzen. Der Aufbau der Katasterreferenz ist in jedem Land verschieden und INSPIRE und seine Begriffswelt beabsichtigt keine Vereinheitlichung der verschiedenen Systematiken. Die fachliche Struktur des jeweiligen Landes für die nationale Katasterreferenz soll in den Metadaten unter dem attributiv geführten Herkunftselement („lineage“) dokumentiert werden. Die nationale Katasterreferenz stellt ein Schlüssel-Attribut dar. Dieser Bedeutung folgend wird empfohlen, dass die Datenbereitsteller entsprechende Prüfprozeduren vorsehen sollten, um fehlerhafte Angaben im Attribut „nationalCadastralReference“ zu vermeiden. Dementsprechend sollte z.B. sichergestellt werden, dass die im Attribut „nationalCadastralReference“ geführte Katasterreferenz den identischen Verweis beinhaltet, der im nationalen Kataster geführt wird. |
Daten zu diesem Thema können aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) bzw. dem Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) abgeleitet werden. Während der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung ist gemäß der Identifizierung aus dem Dokument „Orientierungsrahmen der ArgeLandentwicklung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Daten in der Flurbereinigungsverwaltung“ (erstellt von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE) die Flurbereinigungsverwaltung betroffen (Orientierungshilfe zu finden unter: https://wiki.gdide.org/display/cp).
Rechte an den Flurstücken/Grundstücken und Eigentümerangaben zu Flurstücken/Grundstücken fallen nicht unter den Anwendungsfall von INSPIRE.
Gebäude, Angaben zur Bodennutzung und Adressen – also in Deutschland oft Bestandteil des Liegenschaftskatasters - werden in anderen INSPIRE-Themen betrachtet.
Vom zeitlichen Gesichtspunkt sollten Flurstücke für INSPIRE nur veröffentlicht werden, wenn diese in einem nationalen Register veröffentlicht sind. Während interner Veränderungsprozesse sollten Flurstücke nicht im INSPIRE-Zusammenhang veröffentlicht werden.