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Ausgangslage

In den Konventionen des AK Metadaten (Kap. 4.3.2) steht:

"Für jeden Dienst-Metadatensatz gilt, dass die URL zum Dienst in einem connectPoint-Element ([ISO 19119], Table C.2 No. 6) geführt werden muss. Hier ist die URL einzutragen, unter der das Capabilities-Dokument bzw. der Service Feed des Dienstes (Atom) bezogen werden kann (siehe auch Kapitel 5)."

Fragestellungen

Wie funktioniert das für OGC API-Features? Was für einen "Endpunkt" zum Dienst wird hier erwartet (sicher keine ISO 19119)?

Kann der Link auf eine FeatureCollection oder Landingpage verwendet werden? Wie ist die Meinung des AK Geodienste zu dieser Frage?

Wie müsste der AK Metadaten aus unserer Sicht das Konventionen-Dokument fortschreiben?

Diskussion und weiteres Vorgehen

 auf der Sitzung  des AK Geodienste vom  


Ergebnis

Die Umsetzung ist gegebenenfalls unterschiedlich in den Bundesländern geregelt. Es gibt Diskussionen dazu auch in der MIG-T: https://github.com/INSPIRE-MIF/helpdesk/discussions/161

Aus Sicht des AK Geodienste, wäre es daher wünschenswert, eine europäische Regelung zu finden. Um diesen Prozess zu unterstützen, sammelt der AK auf dieser Site Umsetzungsbeispiele und vergleicht vor und Nachteile.



Bundesland

Bundesbehörde

Wie ist die Umsetzung geregelt? Welche Vorgaben bestehen?

Beispiele für die Umsetzung

Vorteile

(Plus)

Nachteile

(Minus)

Bewertung

(Frage)  

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