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Die wichtigsten Interessenträger sind Umwelt- und Geodatenexperten aus den Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung der Richtlinie zuständig sind, öffentliche Verwaltungen, die Gemeinschaft für offene Daten, gemeinnützige Organisationen und gewinnorientierte Organisationen in verschiedenen Sektoren (Umwelt, Geodaten, Meere, Landwirtschaft, Versorgungsunternehmen, intelligente Städte, Mobilität, Energie), Einzelpersonen, die sich für den Umweltschutz interessieren, Open-Source-Gemeinschaften, Normungsgremien und die Wissenschaftsgemeinde. Sie profitieren am meisten in Bezug auf Kosteneinsparungen und die Möglichkeit der Nutzer, auf neue und innovative Weise auf Daten zuzugreifen und sie zu nutzen.
Die Kommission möchte die Ansichten der Interessenträger zu den bei der Bewertung der INSPIRE-Richtlinie ermittelten Problemen, den Herausforderungen einer sich rasch entwickelnden europäischen Datenlandschaft und den möglichen politischen Ansätzen zur Lösung dieser Probleme einholen. Im Rahmen der Konsultation sollen auch Fakten und Daten gesammelt werden, um politische Optionen zu ermitteln und zu bewerten und den Anwendungsbereich der künftigen Richtlinie festzulegen.
Aufgrund der Ausrichtung und Struktur der Befragung beteiligen sich alle interessierten Akteure der GDI-DE individuell. Der AK INSPIRE der GDI-DE erarbeitet einen Antwortvorschlag für die Fragen aus Teil B sowie zusätzliche Bemerkungen im Teil "Schlussfolgerungen". Der Antwortvorschlag wird als Empfehlung auf dieser Wiki-Seite veröffentlicht und kann von jedem Akteur der GDI-DE für die Beteiligung an der Konsultation genutzt werden. Eine breite Beteiligung der Akteure der GDI-DE an der öffentlichen Konsultation ist ausdrücklich erwünscht!
Auf der "Have-your-say"-Plattform unter "Öffentliche Konsultation" auf "Zur Konsultation" klicken. Auf der folgenden Seite unter "Beantwortung des Fragebogens" auf "Fragebogen beantworten" klicken. Die Beantwortung des Fragebogens ist nur mit EU-Login (Registrierung) möglich. Für die Registrierung ist eine Zwei-Faktor-Autentifizierung nötig. Laden Sie sich dazu die "EU Login" App auf ihr Diensthandy und registrieren Sie es. Die App funktioniert auch auf privaten Geräten.
Öffentliche Konsultation zur Initiative „GreenData4All - aktualisierte Regeln für Umweltgeodaten und den Zugang zu Umweltinformationen“
Diese Konsultation ist Teil der Folgenabschätzung zur Initiative „GreenData4All“, mit der die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit von Daten zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik verbessert werden sollen. Mit der Initiative sollen aktuelle Herausforderungen angegangen werden, die einen wirksamen Datenaustausch behindern, und es soll sichergestellt werden, dass die gemeinsame Nutzung von Umweltdaten an den Informationsbedarf der Endnutzer angepasst wird. Die Initiative „GreenData4All“ zielt auch darauf ab, den Aufwand für Datenanbieter zu begrenzen und sicherzustellen, dass jedes Bestreben zur Bereitstellung von Daten durch einen klaren Nutzerbedarf und/oder eine eindeutige unternehmerische Wertschöpfungskette untermauert wird.
Auf der Angebotsseite zielt die Initiative darauf ab, die technischen Spezifikationen für Daten und deren gemeinsame Nutzung, die derzeit in der INSPIRE-Richtlinie festgelegt sind, zu vereinfachen und an die einschlägigen horizontalen Rechtsvorschriften wie die Richtlinie über offene Daten, die Verordnung über hochwertige Datensätze, die Datenverordnung, die Daten-Governance-Verordnung und die Verordnung für ein interoperables Europa anzupassen. Auf der Nachfrageseite soll durch die Initiative die gemeinsame Nutzung von Daten neu ausgerichtet und ausgeweitet werden (z. B. auf nicht räumliche Umweltdaten), um sie an die Erfordernisse der Umweltpolitik und insbesondere an vorrangige Nutzungsfälle anzupassen und leicht zu nutzende Anwendungen für die Endnutzer bereitzustellen.
Ziel dieser öffentlichen Konsultation ist es, die Ansichten von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern und Interessenträgern zu möglichen Optionen für den Aufbau eines Datenraums mit einem Datenangebot einzuholen, das an die Bedürfnisse der Nutzer von Umweltdaten angepasst, für alle Nutzer leicht zugänglich und wiederverwendbar sowie für die Datenerzeuger weniger einschränkend ist und gleichzeitig erforderlichenfalls die Vertraulichkeit der Daten und den Schutz der Privatsphäre gewährleistet. Die Antworten können in jeder Amtssprache der EU eingereicht werden. Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt etwa 20 Minuten in Anspruch. Sie können die Bearbeitung des Fragebogens jederzeit unterbrechen und später fortsetzen. Bitte bewahren Sie in diesem Fall den Link zu Ihren gespeicherten Antworten auf, da Sie nur so Zugang dazu haben. Die mit einem roten Sternchen markierten Fragen müssen beantwortet werden. Nachdem Sie den ausgefüllten Fragebogen abgeschickt haben, können Sie sich eine Kopie davon herunterladen. Vielen Dank für Ihre Teilnahme an dieser Konsultation.
individuell zu beantworten
1 | Im Fragebogen verwendete Sprache |
2 | In welcher Eigenschaft nehmen Sie an dieser Konsultation teil? |
3 | Vorname |
4 | Nachname |
5 | E-Mail (diese wird nicht veröffentlicht) |
6 | Herkunftsland |
Die Kommission wird alle Beiträge zu dieser öffentlichen Konsultation veröffentlichen. Sie können selbst entscheiden, ob Ihre Angaben bei der Veröffentlichung Ihres Beitrags offengelegt werden oder ob Sie anonym bleiben. Aus Gründen der Transparenz werden stets die Teilnehmerkategorie (z. B. „Wirtschaftsverband“, „Verbraucherverband“, „EU-Bürger/in“), das Herkunftsland und ggf. der Name und die Größe der Organisation sowie deren Transparenzregisternummer veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht. Wählen Sie die Datenschutzoption aus, die Ihnen am meisten zusagt. Die Standarddatenschutzoptionen richten sich nach der gewählten Teilnehmerkategorie.
*Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu
individuell zu beantworten
1 | Welche Funktion übt Ihre Organisation aus? Wählen Sie bitte alle zutreffenden Antworten aus.
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2 | Zu welchem Zweck verwenden Sie Umweltdaten? Wählen Sie bitte alle zutreffenden Antworten aus.
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3 | Welche Arten von Umweltdaten verwenden Sie am häufigsten? Kreuzen Sie bitte alle zutreffenden Antworten an.
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4 | Wie greifen Sie in der Regel auf Umweltdaten zu?
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5 | Was sind die Hauptvorteile einer besseren Zugänglichkeit öffentlicher Umweltdaten? Kreuzen Sie bitte alle zutreffenden Antworten an.
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individuell zu beantworten
Für die Zwecke der Folgenabschätzung zur Initiative „GreenData4All“ werden Umweltdaten in verschiedene Hauptarten unterteilt:
Referenzdaten
Referenzdaten sind als Grundlage für alle Umweltanalysen zu betrachten. Dazu gehören Karten, Ländercodes und chemische Register. Diese Daten bilden einen einheitlichen Rahmen für den Vergleich von Informationen über verschiedene Bereiche und Themen hinweg.
Überwachungsdaten
Überwachungsdaten dienen vor allem der Beobachtung von (kontinuierlichen oder periodischen) Veränderungen in der Umwelt im Laufe der Zeit. Dazu gehören Messungen von Luft- und Wasserqualität, Wettermustern und Tierpopulationen. Diese Daten tragen dazu bei, Trends zu erkennen und rasch auf Umweltprobleme zu reagieren.
Thematische/Bereichsspezifische Daten
Bei dieser Art von Daten liegt der Schwerpunkt auf bestimmten Umweltthemen. Es kann sich um Informationen zur Landnutzung, biologischen Vielfalt oder Abfallbewirtschaftung handeln. Thematische Daten ermöglichen es, sich eingehend mit bestimmten Umweltfragen auseinanderzusetzen.
Analytische Daten
Analytische Daten sind das Ergebnis der Verarbeitung sonstiger Arten von Daten und deren Kombination miteinander. Dies umfasst Prognosemodelle und Analysen politischer Auswirkungen und macht es möglich, komplexe Umweltsysteme zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
1 | Wie wichtig ist es Ihrer Ansicht nach, Behörden/Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen (NRO, Forschungseinrichtungen, Unternehmen usw.) Umweltdaten zur Verfügung zu stellen?
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2 | Sind Sie der Ansicht, dass das derzeitige Angebot an Umweltdaten Ihrem Informationsbedarf gerecht wird?
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3 | Verhindern die folgenden Probleme die Weiterverwendung nicht personenbezogener Umweltdaten?
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4 | Welche Umweltdaten sollten Ihrer Meinung nach bei der Verbesserung der Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit Vorrang haben? Kreuzen Sie bitte alle zutreffenden Antworten an.
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1 | Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, dass alle Arten von Umweltdaten (Referenzdaten, Überwachungsdaten, thematische/bereichsspezifische Daten, analytische Daten) über ein gemeinsames Portal oder einen gemeinsamen Datenmarkt weitergegeben werden?
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2 | Welche Anreize würden Sie oder Ihre Organisation dazu bewegen, mehr Umweltdaten weiterzugeben?
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3 | Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, den Anwendungsbereich eines gemeinsamen Portals oder Datenmarkts über Daten des öffentlichen Sektors hinaus auf öffentlich finanzierte Forschungsdaten, nicht offene Umweltdaten und bürgergenerierte Umweltdaten auszuweiten?
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4 | Wie wichtig sind Ihrer Ansicht nach die folgenden Dienste, um die Wiederverwendung von Daten zu verbessern?
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*Möchten Sie auf den zweiten Teil des Fragebogens antworten, in dem es schwerpunktmäßig um die Überarbeitung und Vereinfachung der derzeitigen INSPIRE-Richtlinie, die technischen Anforderungen und die Governance-Struktur geht?
Spezifische Fragen (Befragte mit Kenntnissen des derzeitigen Daten-Governance-Systems)
Mit der INSPIRE-Richtlinie wird eine Geodateninfrastruktur der EU für die Zwecke umweltpolitischer Strategien und Maßnahmen der EU geschaffen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese Geodateninfrastruktur ermöglicht die Weitergabe von umweltbezogenen Geodaten zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors, erleichtert den Zugang der Öffentlichkeit in ganz Europa zu Geodaten und unterstützt die grenzübergreifende Politikgestaltung. Die Richtlinie benennt 34 Geodaten-Themen, die für Anwendungen im Umweltbereich benötigt werden.
Die Richtlinie über offene Daten enthält gemeinsame Vorschriften für einen europäischen Markt für Daten, die im Besitz staatlicher Stellen sind, auf der Grundlage von Transparenz und fairem Wettbewerb. Es wird das Konzept der „hochwertigen Datensätze“ eingeführt, die der Öffentlichkeit kostenlos in maschinenlesbarem Format über APIs und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollten, da sie für Gesellschaft und Wirtschaft von hohem Wert sind. Die hochwertigen Datensätze umfassen unter anderem Umwelt- und Geodaten.
1 | Würde eine mögliche Angleichung von INSPIRE an die Richtlinie über offene Daten Ihrer Ansicht nach...
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. | ||||||||||||||||||||||||||||
2 | Befürworten Sie die Einrichtung einer gemeinsamen Governance-Struktur für die gemeinsame Datennutzung, die die INSPIRE-Governance in Governance-Strukturen im Rahmen horizontaler Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über offene Daten oder der Verordnung für ein interoperables Europa integrieren würde?
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3 | Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, Datenmittler in die Erzeugung harmonisierter hochwertiger Datensätze auf der Grundlage der von öffentlichen Stellen gemeinsam genutzten Daten einzubeziehen?
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. | ||||||||||||||||||||||||||||
4 | Wenn INSPIRE vollständig mit horizontalen Rechtsvorschriften (Richtlinie über offene Daten, Daten-Governance-Verordnung, Verordnung für ein interoperables Europa) in Bezug auf Governance-Strukturen, Bestimmungen über die gemeinsame Datennutzung und technische Anforderungen (z. B. Anforderungen an die Mindestharmonisierung und Interoperabilität) in Einklang gebracht würde, wie wertvoll wäre es Ihrer Ansicht nach, INSPIRE als eigenständiges Instrument beizubehalten?
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. |
*Falls Sie weitere Anmerkungen zur Initiative „GreenData4All“ haben, können Sie diese im Folgenden übermitteln.
Zulässiges Dateiformat: pdf, txt, doc, docx, odt, rtf.
Spezifische Fragen (Befragte mit Kenntnissen des derzeitigen Daten-Governance-Systems)
Mit der INSPIRE-Richtlinie wird eine Geodateninfrastruktur der EU für die Zwecke umweltpolitischer Strategien und Maßnahmen der EU geschaffen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese Geodateninfrastruktur ermöglicht die Weitergabe von umweltbezogenen Geodaten zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors, erleichtert den Zugang der Öffentlichkeit in ganz Europa zu Geodaten und unterstützt die grenzübergreifende Politikgestaltung. Die Richtlinie benennt 34 Geodaten-Themen, die für Anwendungen im Umweltbereich benötigt werden.
Die Richtlinie über offene Daten enthält gemeinsame Vorschriften für einen europäischen Markt für Daten, die im Besitz staatlicher Stellen sind, auf der Grundlage von Transparenz und fairem Wettbewerb. Es wird das Konzept der „hochwertigen Datensätze“ eingeführt, die der Öffentlichkeit kostenlos in maschinenlesbarem Format über APIs und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollten, da sie für Gesellschaft und Wirtschaft von hohem Wert sind. Die hochwertigen Datensätze umfassen unter anderem Umwelt- und Geodaten.
1) Würde eine mögliche Angleichung von INSPIRE an die Richtlinie über offene Daten Ihrer Ansicht nach...
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)
Eine Angleichung der INSPIRE-Vorschriften an die Vorschriften der HVD-DVO würde dazu führen, dass die Anforderungen, die geodatenhaltende Stellen im Rahmen der Datennutzung/Harmonisierung innerhalb des INSPIRE Regimes beachten müssen, vereinfacht werden und zugleich für geodatennutzende Stellen ein einheitliches Datenregime anwendbar wird. Neben einer Reduzierung der Vorschriften, die ex-ante für alle betroffenen Datensätze erfüllt werden müssen, würde durch die unten beschriebenen Anpassungen vermieden, dass bestimmte Implementierungen alleine deshalb vorgenommen werden, um Verpflichtungen aus der INSPIRE-Richtlinie zusätzlich zu den Verpflichtungen aus der Richtlinie zu offenen Daten zu erfüllen, ohne dass hieraus ein Mehrwert im Rahmen der Datennutzung durch Endnutzende entsteht. Dies würde auch zu einem verminderten Aufwand für die Verwaltung führen, was zu begrüßen ist. Gemeinsame Governance-Strukturen würden die Vernetzung innerhalb der Communities und eine kohärente Umsetzung der Vorschriften befördern.
Bei den Anpassungen sollte Folgendes beachtet werden:
Die oben beschriebenen Anpassungen für den Zugriff über APIs würden Geodaten für einen breiteren Kreis an Data Scientists und Entwicklern zugänglich machen. Die Streichung von Vorgaben zur ex-Ante-Harmonisierung würde zudem dazu führen, dass aktuelle Daten im vollen Umfang (d.h. mit allen erfassten Attributen) bereitgestellt werden. Diese Anpassungen würden daher auch eine breitere Zugänglichkeit und Weiterverwendung von Geodaten fördern.
2) Befürworten Sie die Einrichtung einer gemeinsamen Governance-Struktur für die gemeinsame Datennutzung, die die INSPIRE-Governance in Governance-Strukturen im Rahmen horizontaler Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über offene Daten oder der Verordnung für ein interoperables Europa integrieren würde?
Bei dieser Frage gab es im AK INSPIRE unterschiedliche Ansichten, welche Antwortoption empfohlen werden sollte.
Auch gibt es bei dieser Frage keine Möglichkeit zur Erläuterung. Anmerkungen zum Thema Governance sind aber in den Erläuterungen zur Frage 1 und 4 enthalten.
3) Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, Datenmittler in die Erzeugung harmonisierter hochwertiger Datensätze auf der Grundlage der von öffentlichen Stellen gemeinsam genutzten Daten einzubeziehen?
Bei dieser Frage gab es im AK INSPIRE unterschiedliche Ansichten, welche Antwortoption empfohlen werden sollte.
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)
Grundsätzlich könnte dies eine nützliche Unterstützung sein. Eine solche Harmonisierung sollte sich aber flexibel an konkreten Bedarfen von Nutzenden bzw. einer konkreten Anwendung orientieren und nicht lediglich ex-ante anhand von hypothetisch definierten Anwendungsfällen. Dabei ist zu beachten, dass die behördliche Entscheidung über die Bereitstellung geschützter Daten im Einzelfall von den zuständigen Stellen zu treffen ist und nicht an einen Datenmittler abgegeben werden kann.
Datenmittler aus Drittstaaten sind bei der Verarbeitung von vertraulichen Daten (z.B. zu kritischer Infrastruktur) abzulehnen, genauso soweit die Daten zugangsbeschränkt (z.B. infolge Datenschutz) sind, da ein Datenabfluss nachträglich nicht rückgängig gemacht werden kann und es hier einer behördlichen Entscheidung auf Freigabe im Einzelfall bedarf.
Maßnahmen zum Aufbau von Datenmittlern in den Mitgliedstaaten sollten vor allem auch staatliche Stellen wie die Koordinationsstrukturen und Anlaufstellen für die GDIs unterstützen. Hier bestehen für diese Aufgabe bereits umfangreiche Kompetenzen.
4) Wenn INSPIRE vollständig mit horizontalen Rechtsvorschriften (Richtlinie über offene Daten, Daten-Governance-Verordnung, Verordnung für ein interoperables Europa) in Bezug auf Governance-Strukturen, Bestimmungen über die gemeinsame Datennutzung und technische Anforderungen (z. B. Anforderungen an die Mindestharmonisierung und Interoperabilität) in Einklang gebracht würde, wie wertvoll wäre es Ihrer Ansicht nach, INSPIRE als eigenständiges Instrument beizubehalten?
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)
Wie eine Angleichung der INSPIRE-Vorgaben an horizontale Rechtsvorschriften rechtsförmlich umgesetzt werden soll, ist nachrangig. Die Diskussion sollte sich zunächst auf die zu erhaltenden, die zu ändernden und die zu streichenden Vorschriften konzentrieren.
Folgende Vorschriften sollten über die bestehenden Vorschriften in der HVD-DVO hinaus erhalten bleiben:
Wenn INSPIRE nicht als eigenständiges Instrument beibehalten werden sollte, müssten diese Vorschriften in den einschlägigen Rechtsakten aufgenommen werden. Zudem müssten natürlich auch alle Verweise auf INSPIRE in anderen Rechtsakten (v.a. in der HVD-DVO) durch die entsprechenden INSPIRE-Vorschriften ersetzt werden.
Der final abgestimmte Text ist etwas zu lang für das Freitextfeld. Eine automatisch gekürzte Variante finden Sie weiter unten. Alternativ können Sie die zusätzlichen Bemerkungen auch als Datei hochladen: SCHLUSSFOLGERUNG Zusätzliche Bemerkungen.docx
Einleitende Bemerkungen
Anwendungsbereich
Datenzugang
Datenharmonisierung und -interoperabilität
Netzdienste / APIs
Synergien und Vernetzung mit anderen Initiativen / Communities / Rechtsakten
Governance
Automatisch gekürzte Variante der zusätzlichen Bemerkungen:
Einleitende Bemerkungen
Wir begrüßen die Vereinfachung und Flexibilisierung des Rechtsrahmens. Der one-size-fits-all-Ansatz sollte überdacht und an Vorbilder wie die Open-Data-Richtlinie sowie die DVO-HVD angepasst werden. Dabei darf das etablierte System nicht aufgegeben oder geodatenhaltende Stellen zusätzlich belastet werden. Ziel sollte es sein, Hürden bei der Datenbereitstellung zu senken, Datenflüsse zu vereinfachen und diese besser an eine zeitgemäße Umweltberichterstattung und Politikberatung anzupassen. Praktische Erfahrungen zeigen, dass INSPIRE-Datenmodelle in ihrer aktuellen Form wenig Akzeptanz finden. Die stärkere Verzahnung von Richtlinien und Dateninitiativen wird daher begrüßt.
Anwendungsbereich
Der INSPIRE-Anwendungsbereich darf nicht durch den Ausschluss von Geobasisdaten wie Katasterparzellen oder Verkehrsnetzen eingeschränkt werden. Alle für umweltpolitische Entscheidungen relevanten Daten sollten weiterhin über die europäische Geodateninfrastruktur zugänglich bleiben. Diese bildet eine querschnittsorientierte Basis für verschiedene EU-Datenräume (z. B. Umwelt-, Mobilitäts-, Agrardatenräume).
Ein breiter Geltungsbereich für alle öffentlichen Geo- und Umweltdaten wäre denkbar – bei gleichzeitiger drastischer Vereinfachung der Vorschriften für „Basisdaten“. Für besonders nachgefragte Datensätze könnten differenzierte Anforderungen gelten. Diese sollten klar definiert und vorhandene Verweise – z. B. in der DVO-HVD – konkretisiert werden. Auch eine Erweiterung auf nicht-räumliche Umweltdaten erscheint sinnvoll, zumindest aber ein einheitlicher Mechanismus für das Zusammenspiel mit raumbezogenen Daten. Öffentlich finanzierte Forschungsdaten und bürgergenerierte Umweltdaten haben hingegen keine Priorität.
Datenzugang
Der Zugang sollte durch offene, standardisierte Lizenzen gesichert werden – angelehnt an die DVO-HVD. Einheitlichere Nutzungsbedingungen sind anzustreben. Für Geodaten mit eingeschränkter Nutzung sollte ein europaweit einheitliches Lizenzmodell entwickelt werden.
Datenharmonisierung und -interoperabilität
Die Datenmodellierung sollte bedarfsorientiert außerhalb des Rechtsrahmens erfolgen (z. B. für Umweltberichterstattung, Datenräume). Durch standardisierte Dokumentation können Modelle auch darüber hinaus genutzt werden, was Doppelaufwände vermeidet und die tägliche Nutzung erleichtert.
Bereits entwickelte einheitliche Vokabulare, Codelisten, Register (z. B. für Referenzsysteme) sowie bewährte Praktiken (z. B. APIs, ID-Referenzierungen) sollten als „Enabler“ erhalten und weiterentwickelt werden. Koordinierte Weiterentwicklungen sind entscheidend, um frühzeitig einheitliche Spezifikationen zu etablieren – begleitet durch Beratung, Informations- und Schulungsangebote.
Netzdienste / APIs
Die bestehenden Durchführungsbestimmungen zu Netzdiensten sind zu starr. Ihre Anforderungen stellen eine Hürde für viele datenhaltende Stellen dar. Technische Vorgaben sollten an die DVO-HVD angepasst werden, um mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten und die Akzeptanz zur Datenbereitstellung zu erhöhen.
Synergien und Vernetzung
Eine stärkere Vernetzung mit anderen Communities unter Leitung der EU-Kommission ist essenziell, um INSPIRE als Querschnittsleistung in die europäische Datenstrategie zu integrieren. Dazu gehört auch eine langfristige Umstellung auf breit genutzte Standards wie ckan/dcat-ap (Metadaten) oder OpenAPI-Spezifikationen (Dienste), sofern sie offiziell anerkannt sind.
Da nicht-räumliche Umweltdaten zunehmend für europäische Berichtspflichten genutzt werden, sollte INSPIRE so gestaltet sein, dass diese Daten zur Erfüllung dieser Pflichten beitragen. Dafür könnte auch eine Anpassung bestehender Vorschriften, etwa im Bereich der Umweltstatistik, notwendig sein.
Governance
Die Governance der europäischen Geo- und Umweltdateninfrastruktur sollte offen sein für Austausch mit anderen Communities. Die bestehende GDI hat sich bewährt und sollte weiterentwickelt, aber nicht ersetzt werden. Dabei ist die stärkere Einbindung technischer Fachkräfte und der Nutzendenperspektive essenziell. Auch eine engere Zusammenarbeit mit Standardisierungsgremien könnte sinnvoll sein.
In einer künftigen Open-Data-Community auf EU-Ebene muss sichergestellt sein, dass die besonderen Anforderungen an Geodaten angemessen berücksichtigt werden.