Fragestellung aus dem INSPIRE Community Forum:

Bisher gibt es Empfehlungen zur Umsetzung der INSPIRE-Interoperabilitätsanforderungen mit GML und GeoJSON. Gibt es bereits ähnliche Empfehlungen für die Nutzung von Geopackage? Was ist zu tun, um die Anforderungen mit Geopackage umzusetzen, müssen die Kodierungsregeln veröffentlicht werden? Muss gegenüber der EU explizit begründet werden, warum GML nicht verwendet wird? Können auch einfache Strukturen statt der komplexen Modelle der Datenspezifikationen verwendet werden?

2 Kommentare

  1. Antwort Michael Lutz, JRC (siehe INSPIRE Community Forum):

    Die relevanten rechtlichen Vorgaben zur Kodierung sind in Artikel 7 der Interoperabilitäts-Verordnung enthalten:

    1. Jede zur Kodierung von Geodaten verwendete Kodierungsregel muss der EN ISO 19118 entsprechen. Sie muss insbesondere schematische Konversionsregeln für alle Objektarten sowie sämtliche Attribute und Assoziationsrollen und die verwendete Struktur der Datenausgabe festlegen.
    2. Jede zur Kodierung von Geodaten verwendete Kodierungsregel ist verfügbar zu machen.

    D.h. die Kodierungsregeln müssen spezifiziert und veröffentlicht werden. Für GML und teilweise auch für GJSON ist dies bereits durch die Veröffentlichung der Technical Guidance und INSPIRE Good Practice Dokumente erfolgt. Veröffentlicht werden müssen die Kodierungsregeln zum UML-Modell (INSPIRE Conceptual Model). Hier ist ein Template für die Veröffentlichung von alternativen Kodierungsregeln verfügbar.

    Zur Nutzung von Geopackage gibt es aktuelle Aktivitäten in Österreich und Spanien (siehe Präsentationen 13.3 und 13.4 des 60. MIG-T Meetings).

    Eine explizite Begründung, warum GML nicht verwendet wird, ist nicht erforderlich. Es können auch flache Strukturen verwendet werden, wenn es gelingt, das UML-Modell in eine flache Struktur zu mappen.

  2. Best Practices für die Umsetzung der INSPIRE-Interoperabilitätsanforderungen mit Geopackage sind hier zu finden: https://github.com/INSPIRE-MIF/gp-geopackage-encodings