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INSPIRE-Monitoring in Schleswig-Holstein

Das jährlich durchzuführende INSPIRE-Monitoring startet mit der Aufforderung an die geodatenhaltenden Stellen zur Meldung aller von der INSPIRE-Richtlinie betroffenen digital vorliegenden Datensätze und Dienste in Schleswig-Holstein.
Das Monitoring soll einen Überblick über den Ausbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur geben. Stichtag ist immer der 15. Mai.


hilfreiche Dokumente zum INSPIRE-Monitoring (über Klick herunterladen):

  1. 01_INSPIRE-Identifizierung.pdf - Schema zur Identifizierung von INSPIRE-Daten, Vorlage war ein Schema der GDI-DE.
  2. 02_ANNEX_IbisIII.pdf - Überblick über alle INSPIRE-Themen (Annex I – III)
  3. 03_Links.pdf - Linkliste mit weiterführenden Links und Informationen zu den Annex-Themen
  4. 04_ErlaeuterungenGDI.pdf - Was ist eine Geodateninfrastruktur? Was möchte INSPIRE? Mit diesem Dokument sollen einige Fragen beantwortet werden.
  5. 05_Ausfuellhilfe.pdf - Ausfüllhilfe zur Excel-Tabelle herausgegeben durch die GDI-DE

 


Ergebnisse zum INSPIRE-Monitoring

Die INSPIRE-Meldungen zum Stand der Umsetzung der Berichtsjahre ab 2009 sind veröffentlicht.

Die Ergebnisse zum INSPIRE Monitoring können unter http://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/INSPIRE/Stand_Umsetzung/stand_umsetzung.html?lang=de (externer Link)  eingesehen werden.


FAQ


Welche Stellen sind betroffen?

16.06.2016

Betroffen sind alle geodatenhaltenden Stellen des Landes Schleswig-Holstein die laut INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG meldepflichtige Geodaten vorhalten. Im Bereich der kommunalen Familie sind geodatenhaltende Stellen die Kreise, Ämter und Gemeinden sowie Stellen bzw. Organisationen, die kommunale Aufgaben übertragen bekommen haben. In Fällen einer kommunalen Betroffenheit ist zu prüfen, ob diese Aufgaben durch Ämter wahrgenommen werden. Alle betroffenen Stellen sind laut §9 Abs. 4 GDIG verpflichtet, am INSPIRE-Monitoring mitzuwirken. 

Welche Geodatensätze und – dienste sind betroffen?

16.06.2016

Das Monitoring bezieht sich auf digitale Geodatensätze die thematisch den ANNEX I-, ANNEX II- oder ANNEX III-Themen zuzuordnen sind. Eine Übersicht über die betroffenen Themen finden Sie in dem Dokument "02_ANNEX_IbisIII.pdf".

Was ist der Unterschied zwischen INSPIRE-konform und INSPIRE-relevant?

16.06.2016

Als INSPIRE-konforme Geodatensätze und –dienste werden jene bezeichnet, die zum aktuellen Zeitpunkt alle Erfordernisse der INSPIRE-Richtlinie erfüllen. Das heißt die Daten sind INSPIRE-konform  wenn sie einem oder mehreren ANNEX-Themen zuordenbar sind, sie durch einen Such-, Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt werden, und wenn sie durch Metadaten beschrieben werden. Die als INSPIRE-konform registrierten Geodatensätze und -dienste werden an die Koordinierungsstelle GDI-DE gemeldet und fließen in den offiziellen Monitoring-Bericht ein.

Als INSPIRE-relevante Geodatensätze und –dienste werden jene bezeichnet, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht alle Erfordernisse der INSPIRE-Richtlinie erfüllen , aber grundsätzlich von INSPIRE betroffen sind. Die Daten sind INSPIRE-relevant,  wenn sie einem oder mehreren ANNEX-Themen zuordenbar sind, aber noch nicht durch einen Such-, Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt oder/und noch nicht mit Metadaten beschrieben wurden. Die als INSPIRE-relevant registrierten Geodatensätze und -dienste werden nicht an die Koordinierungsstelle GDI-DE gemeldet und fließen noch nicht in den offiziellen Monitoring-Bericht ein. Diese Geodaten dienen viel mehr dazu, zukünftige Monitoring-Prozesse zu unterstützen. Zum einen haben Sie dadurch eine Rückmeldung, welche Geodaten Sie bisher gemeldet haben, zum anderen kann die interne Liste für weitere geodatenhaltende Stellen ein Anhaltspunkt sein, nach welchen Geodaten Sie suchen können. 

Ich haben keine digitalen Geodaten! Muss ich mich trotzdem melden?

16.06.2016

Auch wenn Sie keine Geodatensätze digital vorhalten, bitten wir um Rückmeldung einer Fehlanzeige. Nur so können wir eine aussagekräftige Meldung aus dem gesamten Land Schleswig-Holstein gewährleisten.

Wie funktioniert die Aufforderung und Rückmeldung von Daten und Diensten zum Monitoring?

08.08.2016

Wie in der nebenstehenden Abbildung verdeutlicht, schickt die Kst. GDI-SH jährlich ca. im Februar die Aufforderung zur Monitoring-Meldung an die Zentralen GDI-SH Stellen und GDIG-Lizenznehmer. Zentrale GDI-Stellen sind die Kontaktstellen GDI-SH der Landkreise und Gemeinden und die Ministerien. Die Kontaktstellen leiten die Monitoring-Aufforderung in Ihrer Zuständigkeit an den nachgeordneten Bereich oder Ihre Gemeinden weiter, sammeln die Ergebnisse und liefern eine konsolidierte Meldung fristgerecht an die Kst. GDI-SH. Die Kst. GDI-SH stellt dann eine konsolidierte Meldung für gesamt Schleswig-Holstein in der REGISTRY der GDI-DE zur Verfügung.

Zukünftig soll die Monitoring-Meldung automatisiert über die REGISTRY erfolgen. Da diese aber noch mit kleinen Fehlern im Monitoring-Register behaftet ist, ist dies aktuell noch kein praktikabler Weg für Schleswig-Holstein. Daher sammelt die Kst. GDI-SH weiterhin die Ergebnisse zum Monitoring in einer Excel-Liste und stellt diese dann zentral zur Verfügung. 

 

 


      Für Fragen, Hinweise und Anregungen nutzen Sie bitte die untenstehende Kommentarfunktion! Die Koordinierungsstelle GDI-SH bedankt sich für Ihre Mitarbeit! 


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