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Auf Grundlage des Geodateninfrastrukturgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2010 (GDIG) hat die Landesregierung am 14. Februar 2012 die Landesverordnung zum Lenkungsgremium und zur Koordinierungsstelle Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein (GDILenKVO) erlassen.

 

 

   Ein Ziel vor Augen – Das LG GDI-SH          Bildquelle: Sven L./pixelio.de


 

 

Nächste Sitzung:

10. Sitzung am 22. Januar 2015

TO-LG-GDI-SH-22-01-2015.pdf

 

Die GDILenKVO trifft Regelungen zur Einrichtung und zur Organisation des Lenkungsgremiums Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein (LG GDI-SH) und beschreibt die von diesem Gremium wahrzunehmenden Aufgaben.

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat das LG GDI-SH mit der konstituierenden Sitzung am 17. April 2012 eingerichtet und führt dort durch Benutzer-b0abb den Vorsitz. Als Stellvertreter fungiert eine Vertretung aus dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Weitere Mitglieder im Gremium sind die Staatskanzlei und die Ressorts der Landesregierung sowie die kommunalen Landesverbände (mit Stimmrecht) und die Indurstrie- und Handelskammer, die Architekten- und Ingenieurkammmer, die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz, das Kommunale Forum für Informationstechnik, Dataport und das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (ohne Stimmrecht). Der Vorsitzende des Landes-IT-Rats ist mit Gaststatus im Gremium vertreten.


Als erste Unterstützung steht eine deutschsprachige Hilfe sowie ein englischsprachiges Tutorial und eine ausführliche Online-Dokumentation zur Verfügung.

Bei Fragen kontaktieren Sie Sebastian Nitschke.

 

 

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