Im Dezember 2024 hat der Beirat für ein interoperables Europa Leitlinien zur Standardisierung der Durchführung von Interoperabilitätsbewertungen angenommen (siehe Interoperabilitätsbewertungen sind jetzt verpflichtend - Webinar am 29.01.2025#LeitlinienundUnterst%C3%BCtzungdurchdieKommission).
Diese Leitlinien sind inzwischen in alle EU-Sprachen übersetzt worden und liegen damit auch in deutscher Sprache vor.
Die Leitlinien erläutern im Einzelnen
warum eine Interoperabilitätsbewertung nützlich ist und wie sie öffentlichen Organisationen dabei helfen kann, bessere digitale öffentliche Dienste zu geringeren Kosten und mit größerer Wirksamkeit bereitzustellen;
wann eine Interoperabilitätsbewertung laut der Verordnung für ein interoperables Europa obligatorisch ist;
die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Durchführung einer Interoperabilitätsbewertung;
was für den Bericht über die Interoperabilitätsbewertung zu berücksichtigen ist;
die entscheidenden Faktoren für die erfolgreiche Umsetzung und Steuerung der Prozesse im Zusammenhang mit Interoperabilitätsbewertungen in einer öffentlichen Organisation;
weitere Ressourcen und Informationen darüber, wie zur Weiterentwicklung der Leitlinien beigetragen werden kann.
Bisher veröffentlichte Interoperabilitätsbewertungen
Bisher sind insgesamt drei Interoperabilitätsbewertungen veröffentlicht worden, zwei von der Europäischen Kommission und eine durch Tschechien.
Einschätzung der Bedeutung für die GDI-DE
Die Koordinierungsstelle GDI-DE geht davon aus, dass innerhalb der GDI-DE i. d. R. keine Interoperabilitätsbewertungen durchzuführen sind (der Anwendungsbereich der Verordnung für ein interoperables Europa betrifft speziell transeuropäische digitale öffentliche Dienste). Nichtsdestotrotz enthalten die Leitlinien einige interessante Begriffsdefinitionen (z. B. zur Maschinenlesbarkeit von Dokumenten) und Prinzipien, die auf die GDI-DE übertragbar wären und unter Umständen zu mehr Interoperabilität in der GDI-DE beitragen könnten, z. B. im Zusammenhang mit der Harmonisierung von Geodaten.
Zum Hintergrund
Mit Interoperabilitätsbewertungen wie sie in der Verordnung für ein interoperables Europa vorgeschrieben werden, wird sichergestellt, dass grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste in der gesamten EU reibungslos und effizient funktionieren. Diese Bewertungen betreffen rechtliche, organisatorische, semantische und technische Aspekte und erleichtern die Mobilität von Bürgern und Unternehmen in der gesamten Union. Der Prozess ist erforderlich, wenn sich verbindliche Anforderungen auf grenzüberschreitende Interaktionen auswirken, und umfasst die Vorbereitung, die Ermittlung der Interessenträger, eine erste Analyse und eine detaillierte Bewertung unter Verwendung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (European Interoperability Framework, EIF) als Unterstützungsinstrument. Die Berichte müssen umfassend und maschinenlesbar sein und sowohl veröffentlicht als auch an den Beirat für ein interoperables Europa übermittelt werden.
Je nach Anwendungsbereich sind öffentliche Einrichtungen entweder gesetzlich verpflichtet, Interoperabilitätsbewertungen durchzuführen oder können diese auf freiwilliger Basis durchführen.
