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Je nach Aufrufbarkeit des Geodatendienstes (Spatial Data Services, SDS) wird unterschieden in:
Die Klassifizierung der Geodatendienste ist an das Vorhandensein von Metadatenelementen geknüpft. Beispielsweise muss für einen aufrufbaren Geodatendienst das Metadatenelement „Resource Locator“ (linkage) angegeben werden, über den der Geodatendienst zugänglich ist. Für die Kategorisierung der Geodatendienste wird die ISO 19119 um das Element „category“ erweitert.
Jeder Geodatendienst, der (nicht-konforme) INSPIRE-Geodatensätze verarbeitet bzw. zugänglich macht (aufrufbarer Geodatendienst), muss mit zusätzlichen Metadatenelementen beschrieben werden. Die konkreten Anforderungen sind in Anhang V der Interoperabilitätsverordnung enthalten. Die zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich Interoperabilität (Anhang VI) und Harmonisierung (Anhang VII) sind zu erfüllen, wenn der Geodatendienst mindestens einen konformen INSPIRE-Geodatensatz (d.h. im INSPIRE-Datenmodell) verarbeitet. In diesem Fall gelten die Fristen zur Bereitstellung der "interoperablen" Geodatensätze, die der Geodatendienst verarbeitet.
Es gelten nur Dienste als INSPIRE-Geodatendienste, die INSPIRE-Geodatensätze verarbeiten und keine Netzdienste sind. Die Bereitstellung zusätzlicher Dienste ist nicht gefordert.
Rechtliche Dokumente
Umsetzungsanleitungen