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Grundlage für diese Seite ist das Dokument "Steckbrief zur INSPIRE-Datenspezifikation Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen", Version 1.0, Stand: 23.05.2014, Herausgeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BEZIEHT SICH AUF DIE TECHNICAL GUIDELINE VERSION 3.0
Der Steckbrief soll geodatenhaltenden Stellen eine schnelle Entscheidungsgrundlage bezüglich der INSPIRE-Betroffenheit ermöglichen. Im Steckbrief wird das jeweilige INSPIRE-Thema grob erläutert, zu anderen INSPIRE-Themen abgegrenzt, die Objektarten beschrieben und eine Fragen- und Antwortensammlung zusammengestellt.
Der Steckbrief soll zunächst nicht dazu dienen, die Prozesse der Umsetzung zu beschreiben. Dafür sollte die Datenspezifikation, bzw. die fachlichen Leitfäden zur technischen Umsetzung, herangezogen werden.
Wortlaut aus der INSPIRE Richtlinie (2007/2/EG): “Landwirtschaftliche Anlagen und Produktionsstätten (einschließlich Bewässerungssystemen, Gewächshäusern und Ställen)“
Für die Zuordnung zum INSPIRE-Thema „Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen“ (AF) ist es für die entsprechenden Geodatensätze voraussetzend, dass die durch sie beschriebenen Objekte der Durchführung von Aktivitäten mit Bezug zur Landwirtschaft oder Aquakultur dienen. Demnach ist der maßgeblicher Indikator für eine inhaltliche Zuordnung die zugrunde liegende Aktivität.
Das Thema AF umfasst alle baulichen Strukturen oder Aggregate baulicher Strukturen, die zu aquakulturellen oder landwirtschaftlichen Zwecken entworfen, erbaut oder eingerichtet wurden sowie Land- oder Gewässerflächen, auf denen sich solche Strukturen befinden. Innerhalb des Geltungsrahmens des Themas AF ist der Begriff der Anlage laut Datenspezifikation weit auszulegen. Somit sollen auch die zuvor genannten, einem Betrieb zugehörigen und abgegrenzten Teilbereiche von Land- oder Gewässerflächen dem Thema AF zugeordnet werden können (siehe Kapitel 5.2 „Erweitertes Datenmodell“). Damit soll auch eventuellen Mängeln im Definitionsrahmen anderer Themen entgegengewirkt werden, die thematisch zwar landwirtschaftliche und aquakulturelle Konzepte beinhalten, diese jedoch in einer anderen Detailgenauigkeit abdecken (siehe Kapitel 3 „Abgrenzung zu anderen INSPIREThemen“).
Zudem muss es für alle dem Thema AF zuzuordnenden Objekte einen rechtmäßigen Verantwortlichen (legal responsible) für deren Verwaltung oder Tätigkeiten geben.
Begriffe (Thema) und Beispiele
In Zusammenhang mit der Landwirtschaft (Agriculture) stehen alle Verfahren und Tätigkeiten der Bereiche
Der Begriff Aquakultur (Aquaculture) steht für alle Verfahren und Tätigkeiten der
Der Überbegriff der Anlage (Facility) umfasst alle Flächen, Standorte, Einrichtungen, Konstruktionen oder sonstige Hilfsmittel, die zur Erledigung von Aktivitäten im Kontext der Landwirtschaft oder Aquakultur notwendig sind. Landwirtschaftliche Anlagen (Agricultural Facilities) decken in ihrer Ausprägung alle Anlagen, ausgehend von großen zusammenhängenden Besitztümern bis hin zu kleineren Einrichtungen oder Konstruktionen ab, wie zum Beispiel
Aquakulturanlagen (Aquaculture Facilities) sind dauerhaft oder zeitweise errichtete (Produktions-)Systeme oder Konstruktionen zur Zucht, Behandlung und Haltung von Organismen, die sowohl
stationiert sein können.
Aktivitäten gemäß NACE-Codes
NACE steht für die französische Bezeichnung „Nomenclature Générale des Activités Economiques dans I’Union Européene“ und ist eine Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die gesamte Liste der sogenannten NACECodes wurde durch Eurostat veröffentlicht und kann u.a. im Dokument unter https://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/5902453/KS-RA-07-015-DE.PDF eingesehen werden.
Zur ersten Eingrenzung der relevanten Aktivitäten soll die folgende Auflistung der entsprechenden Wirtschaftszweige und deren NACE – Codes dienen.
(A – LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
A1 – LANDWIRTSCHAFT, JAGD UND DAMIT VERBUNDENE TÄTIGKEITEN)
A1.1 – Anbau einjähriger Pflanzen
A1.2 – Anbau mehrjähriger Pflanzen
A1.3 – Betrieb von Baumschulen, sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken A1.4 – Tierhaltung
A1.5 – Gemischte Landwirtschaft
A1.6 – Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen
…
(A3 – FISCHEREI UND AQUAKULTUR)
A3.2 – Aquakultur A3.2.1 – Meeresaquakultur
A3.2.2 – Süßwasseraquakultur
Zudem werden die NACE-Codes innerhalb des Datenmodells als Bezeichner für die zugrundeliegende Aktivität benötigt (siehe Kapitel 5 „Überblick zum Datenmodell“).
Der Begriff „Anlage“ ist in seiner Natur sowie in seinem Spielraum ein sehr weitläufiger Begriff. Daher muss der Geltungsrahmen für das Thema AF nicht nur thematisch klar abgegrenzt werden, sondern auch bezüglich des Detaillierungsgrades, um eine falsche Zuordnung von Daten zu vermeiden.
Eine Quelle für Zuordnungsfehler wird darin vermutet, dass Anlagen im Sinne des Themas AF durch verschiedene Datenverantwortliche auf verschiedenen hierarchischen bzw. administrativen Ebenen erfasst und verwaltet werden. Zudem können die Geodaten durch die unterschiedlichen Anwendungsbereiche in unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben vorliegen.
Der erste Schritt bei der Zuordnung von Geodatensätzen zum Thema AF ist demnach die genaue Prüfung der Thematik gemäß der obigen Ausführungen:
Der zweite Schritt bei der Zuordnung besteht darin, die Detailliertheit des Geodatensatzes zu prüfen (s. Abbildung unten):
Geltungsrahmen für "Anlagen" innerhalb des Themas AF (aus Datenspezifikation D2.8.III.9)
Bedingt einzuschließen
Tätigkeiten im Bereich der Fallenstellerei, Jagd oder Sammlung natürlicher Ressourcen (Pflanzen oder Tiere) innerhalb ihrer natürlichen Umgebung (z. B. Wiese, Wald, Meer oder See) sowie auch forstwirtschaftliche Tätigkeiten gelten generell nicht als landwirtschaftliche Aktivitäten. Werden diese Aktivitäten allerdings mithilfe AF-relevanter Objekte durchgeführt, so können diese dennoch in den Geltungsbereich fallen (ausgestattet mit den gemäß der Datenspezifikation beschränkten Informationen zu den Objekten). Die Aktivitäten der Wirtschaftszweige folgender NACE-Codes gelten für diesen Graubereich.
(A – LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
A1 – LANDWIRTSCHAFT, JAGD UND DAMIT VERBUNDENE TÄTIGKEITEN) A1.7 – Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten A2 – Forstwirtschaft und Holzeinschlag
A2.1 – Forstwirtschaft
A2.2 – Holzeinschlag
A2.3 – Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz)
A2.4 – Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag […]
(A3 – FISCHEREI UND AQUAKULTUR) A3.1 – Fischerei
A3.1.1 – Meeresfischerei
A3.1.2 – Süßwasserfischerei
Auszuschließen
Ausgeschlossen vom Thema AF sind Objekte zur Aufzucht und Haltung von Tieren, die nicht im Zusammenhang mit der Landwirtschaft oder Aquakultur stehen, wie zum Beispiel Haustiere oder Zootiere. Auch Marketing-Aktivitäten sowie die Verarbeitung von biologischen Materialien in andere Produkte gehören nicht zum Geltungsbereich des Themas AF und sollten entsprechend anderen INSPIRE-Themen zugeordnet werden (z.B. den Anhang III Themen „Produktions- und Industrieanlagen“, „Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste“, „Gebäude“).
Daten, die unter das Thema AF fallen, sollen im Sinne von INSPIRE vornehmlich der Unterstützung (umwelt-)politischer Entscheidungen dienen. So wird beispielsweise angestrebt, anhand von harmonisierten, europaweit flächendeckenden Geoinformationen zu landwirtschaftlichen Anlagen und Aquakulturanlagen, eine verbesserte Berichterstattung und Verwaltung paneuropäischer Initiativen aus den Bereichen Abfallentsorgung, Wasserwirtschaft, Tiertransporte, Kontrolle von Epidemien oder der Nachverfolgung von Nahrungsmittelproduktionsprozessen zu erzielen.
Fallbeispiel im Bereich der Landwirtschaft: „Sichere Pflanzen- und Tierproduktion“
Nach einem Unfall mit temporären oder kontinuierlich fortschreitenden Luft-, Wasser- oder Bodenverschmutzungen, werden in der weiteren Umgebung der Verschmutzungsquelle auf potenziell kontaminierten Gebieten, entsprechende Messungen vorgenommen. So soll verhindert werden, dass eventuell kontaminierte Produkte landwirtschaftlicher Flächen oder Anlagen aus Risikogebieten, bei der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln oder anderen Erzeugnissen, die die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen könnten, eingesetzt werden.
In den verschiedenen Stadien einer solchen „Verschmutzungs-Krise“ müssen diese Messungen kontinuierlich und in jeweils angepasstem Ausmaße fortgesetzt werden, bis die Gefahr der Vermarktung kontaminierter Produkte gebannt ist. Um die Messungen im Verlauf der Krise jeweils gezielt durchführen zu können, sind verfügbare, geographische Informationen zu landwirtschaftlichen Anlagen und Aquakulturanlagen für Entscheidungsträger wichtig und notwendig.
Fallbeispiel im Bereich der Aquakultur: „Tierkrankheiten in Aquakulturen“
Die europäische Richtlinie 2006/88/EC beschreibt folgende zu ergreifende Maßnahmen im Falle eines Verdachts auf den Ausbruch einer gelisteten Tierkrankheit innerhalb einer Aquakultur:
Wenn nach der epidemiologischen Untersuchung der Ausbruch einer Krankheit bestätigt wird, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Für diese, durch die Richtlinie erforderlichen Maßnahmen und deren Planung bzw. Durchführung, sind Geodaten des Themas AF besonders hilfreich und, wenn möglich und vorhanden, heranzuziehen.
Das Thema AF umfasst zwei in ihrer thematischen Ausrichtung unterschiedliche Begrifflichkeiten: Landwirtschaft und Aquakultur. Bei der Datenmodellierung wurde jedoch nur ein Modell für beide Themen erarbeitet. Anhand eines entsprechenden Attributs wird die thematische Ausrichtung innerhalb des Modells ausgewiesen.
Es wurde ein Basis-Modell entwickelt und darauf aufbauend ein erweitertes Modell. Letzteres bedient sich dabei u. a. auch an Objekten aus Datenmodellen anderer INSPIRE-Themen und zeigt somit implizit, dass eine flexible und individuelle Erweiterung des Modells jederzeit möglich ist.
Die beiden Modelle werden im Folgenden kurz dargestellt.
Details zu den Objektarten, (hier teilweise nicht erwähnten) Attributen und Datentypen entnehmen Sie bitte der Datenspezifikation.
Begriffe (Datenmodell)
Der abstrakte Typ Activity Complex bezieht sich auf eine zugleich technische wie auch wirtschaftliche Einheit, die über eine gemeinsame Verwaltung verfügt und einer klassifizierten, wirtschaftlichen Aktivität zugeordnet werden kann (siehe Dokument D2.10.3 Activity Complex).
Das Holding-Objekt (Betrieb) ist eine Erweiterung des Typs Activity Complex und umfasst die gesamten Gebiete, inklusive aller notwendigen Infrastrukturen zur Durchführung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Kontext der Aquakultur, die jeweils unter der Kontrolle eines rechtmäßigen Betreibers stehen.
Ein Site-Objekt (Standort) beschreibt ein zusammenhängendes Gelände, das einem bestimmten Betrieb zugeordnet werden kann. An einem Standort werden Tätigkeiten ausgeführt, Waren hergestellt oder Dienstleistungen erbracht. Dazu zählen alle notwendigen Infrastrukturen (Gebäude, Wege, usw.) sowie Ausrüstung und Arbeitsmaterialien.
Die Objekte Installation, WaterManagementInstallation, AquacultureInstallation beschreiben jeweils spezifische, bauliche Elemente innerhalb eines Standorts (Site), die in koordinierter Weise einem bestimmten Zwecke dienen. Zum Beispiel:
Das Objekt InstallationPart bezieht sich auf Bestandteile der genannten baulichen Elemente.
Die Objektart Plot steht für ein beispielsweise durch Zäune, Mauern oder Grenzmarkierungen ausgewiesenes Stück Land, das sich innerhalb eines Standortes (Site) befindet und unmittelbar landwirtschaftlichen bzw. aquakulturellen Zwecken dient. Ein Plot darf nicht mit Katastereinheiten verwechselt werden, wenngleich dieser von Fall zu Fall tatsächlich mit einer solchen übereinstimmen kann.
AgriBuilding-Objekte (landwirtschaftliches Gebäude) ist nur schwer gegenüber den Objekten des Anhang III Themas „Gebäude“ abzugrenzen. Hier muss daher besonders darauf geachtet werden, dass das dem Thema AF zugeordnete Gebäude explizit der Durchführung von oben genannten Aktivitäten dient.
Applikationsschema “Agricultural and Aquaculture Facilities Model“ (Basis-Modell)
Das Basismodell setzt sich zusammen aus Kerninformationen, bezogen auf die geographische Beschreibung von Objekten, die sich im Geltungsbereich des Themas AF befinden. Es basiert auf dem „Activity Complex Model“ (vgl. Doc 2.10.3, Download: http://inspire.jrc.ec.europa.eu/documents/Data_Specifications/D2.10.3_Activity_Complex_v1.0rc3.pdf).
Die Objektarten Holding und Site sind wie oben beschrieben, spezielle Erweiterungen des Typs ActivityComplex und beinhalten Basisinformationen über deren Lage, zugrunde liegende Aktivität und – sofern Tiere gehalten werden – die Art der gehaltenen Tiere.
Es gelten die folgenden Zusammenhänge und Vorgaben:
Applikationsschema “Agricultural and Aquaculture Facilities Extended Model“ (Erweitertes Modell)
Anhand des erweiterten Modells werden aufbauend auf dem Basis-Modell ergänzende Informationen zur Beschreibung von AF-relevanten Objekten berücksichtigt. Die Objektarten Holding und Site sowie der Datentyp FarmAnimalSpecies des Basismodells sind hierzu um einige Attribute erweitert worden, zudem wurden die folgenden Objektarten hinzugefügt:
Es gelten die folgenden Zusammenhänge und Vorgaben (zusätzlich zu denen aus Kapitel 5.2 ):
<Potentielle Daten und Einrichtungen auflisten>
< Daten und Einrichtungen auflisten, die potentiell nicht zu INSPIRE gehören>
3 Kommentare
Daniela Witter sagt:
ETS zur Prüfung der Konformität von Datensätzen zum Thema "Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen" steht zum Testen bereit
Alexander Magel sagt:
Guten Tag, ich bitte um Aktualisierung des Links unter Punkt 2. http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_co de=KS-RA-07-015. Der Link führt in Leere. Es ist wohl folgender Link gemeint: https://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/5902453/KS-RA-07-015-DE.PDF
Vielen Dank
Jürgen Walther sagt:
Vielen Dank für Ihren Hinweis - ich habe den link angepasst