Status (20.10.2025)
Alle INSPIRE-relevanten Metadaten, die im INSPIRE-Monitoring 2025 Berücksichtigung finden sollen, müssen bis zum aktualisiert in den an den Geodatenkatalog.de angeschlossenen Katalogen vorliegen. Ab dem wird das Harvesting der Metadaten durch die Europäische Kommission vorbereitet. Das Harvesting in den Geodatenkatalog.de wird ab dem ausgesetzt und erst nach erfolgreicher Durchführung des INSPIRE-Monitoring wieder aufgenommen.
Der "Snapshot" für das INSPIRE-Monitoring 2025 (= Harvesting der "inspireidentifizierten" Metadaten aus dem Geodatenkatalog.de) erfolgt im Dezember 2025 (voraussichtlich ab dem ).
Eine Übersicht der verfügbaren Werkzeuge zur Qualitätssicherung ist hier zu finden.
Rechtliche Grundlagen
Am 19.08.2019 ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung in Kraft getreten, der die bisher geltende Entscheidung 2009/442/EG vom 05.06.2009 ersetzt. Der Durchführungsbeschluss gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss. Ziel der Anpassungen ist es, die Überwachung und Berichterstattung zu vereinfachen, eine verbesserte Vergleichbarkeit zu erreichen und den Verwaltungsaufwand der Berichterstattung zu verringern.
Monitoring-Verfahren
Das Monitoring-Verfahren wurde 2019 auf ein automatisiertes Verfahren umgestellt. Alle erforderlichen Informationen werden aus den Metadaten abgeleitet, die über die nationalen Metadatenkataloge (in Deutschland: Geodatenkatalog.de) zugänglich sind. D. h. es werden im INSPIRE-Monitoring keine Ressourcen erfasst, die (noch) nicht mit Metadaten beschrieben und über den Geodatenkatalog.de zugänglich sind. Des Weiteren werden nur Ressourcen im INSPIRE-Monitoring erfasst, deren Metadaten das Schlüsselwort "inspireidentifiziert" beinhalten.
(Quelle: Joint Research Center, 23.02.2024)
Indikatoren
Die Berechnung der Indikatoren erfolgt ausschließlich auf Basis der Metadaten. Die Methodik zur Berechnung der Indikatoren kann dem "Guidance document for calculation of indicators in support of Commission Decision (EU) 2019/1372 implementing Directive 2007/2/EC (INSPIRE) as regards monitoring and reporting", Version 2.0 entnommen werden.
Anforderungen an die Metadaten
Priority Data Sets
Für die Berechnung des Indikators DSi1.3 ist die Kennzeichnung von sog. "Priority Data Sets" erforderlich. Hierbei handelt es sich um Geodatensätze, die im Rahmen der Umweltberichterstattung der EU verwendet werden (Berichtsdatensätze). Die Kennzeichnung erfolgt über die Ergänzung von Schlüsselwörtern in den zugehörigen Metadaten.
Die Berichtsdatensätze werden i. d. R. bei den zuständigen Bundesbehörden erzeugt und bereitgestellt.
Spatial scope
Für die Berechnung der Indikatoren DSi1.4 und DSi1.5 ist die Kennzeichnung von regionalen und nationalen Geodatensätzen erforderlich. Dies erfolgt über die Ergänzung von Schlüsselwörtern in den zugehörigen Metadaten. Der "Spatial scope" kann sich dabei von der tatsächlichen geografischen Abdeckung des Datensatzes unterscheiden. Beispielsweise decken Datensätze zu Küstenstreifen nur das Küstengebiet von Deutschland ab, sind in ihrer Bedeutung aber deutschlandweit gültig. Sie sind daher mit dem Schlüsselwort "National" zu kennzeichnen. Während die Kennzeichnung von regionalen und nationalen Geodatensätzen verpflichtend ist, können darüber hinaus auch lokale Geodatensätze mit dem Schlüsselwort "Lokal" gekennzeichnet werden. Zur Unterstützung der Klassifizierung von regionalen und nationalen Geodatensätze können die Definitionen und Beschreibung der Codelist-Werte sowie diese Beispiele herangezogen werden.
Fristen
Alle INSPIRE-relevanten Metadaten, die im INSPIRE-Monitoring 2024 Berücksichtigung finden sollen, müssen bis zum aktualisiert in den an den Geodatenkatalog.de angeschlossenen Katalogen vorliegen. Ab dem werden die Metadaten in den Geodatenkatalog.de geharvestet und für das Harvesting durch die Europäische Kommission vorbereitet.
Stichtag für die Ableitung der Informationen aus den Metadaten ist der 15. Dezember. Die Ergebnisse werden jeweils bis zum 31. März des Folgejahres im "INSPIRE-in-your-Country"-Repository auf GitHub veröffentlicht.
Was ist zu tun?
Da das Monitoring ausschließlich aus den Metadaten abgeleitet wird, müssen die geodatenhaltenden Stellen dafür Sorge tragen, dass
- das Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ in den Metadaten eingetragen ist,
- eine Konformität zum Technical Guidance Dokument Metadaten, Version 2.0 der EU sowie zu den Metadaten-Konventionen der GDI-DE erreicht wird und
- die Anforderungen an die Metadaten hinsichtlich der Kennzeichnung von "Priority Data Sets" und "Spatial scope" erfüllt werden.
Hierzu gehört auch eine funktionierende Daten-Dienste-Kopplung sicherzustellen. Die Metadaten müssen über den Geodatenkatalog.de zugänglich gemacht werden, d. h. die geodatenhaltenden Stellen haben ebenso dafür Sorge zu tragen, dass die Metadaten rechtzeitig vor Durchführung des Monitoring durch den Geodatenkatalog.de geharvestet werden.
Schlüsselwort „inspireidentifiziert“
Gemäß den Metadaten-Konventionen der GDI-DE muss für INSPIRE-relevante Ressourcen das Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ in den Metadaten eingetragen sein. Nur die Ressourcen, deren Metadaten dieses Schlüsselwort enthalten, werden über den Geodatenkatalog.de an das INSPIRE Geoportal abgegeben und im Monitoring berücksichtigt. Die korrekte Angabe des Schlüsselwortes kann mit der GDI-DE Testsuite getestet werden (Testklasse "Konventionen der GDI-DE für INSPIRE-relevante Metadaten").
Konformität zum Technical Guidance Dokument Metadaten der EU
Die Metadaten müssen die Anforderungen des europäischen Technical Guidance Dokumentes zur Umsetzung von Metadaten erfüllen. Seit dem Monitoring 2020 wird eine Konformität zur Version 2.0 erwartet. Die Konformität zum Technical Guidance Dokument Version 2.0 kann mit der GDI-DE Testsuite (empfohlen) oder dem INSPIRE Validator getestet werden. Zur Unterstützung der Nutzung des INSPIRE Validator steht eine Anleitung zur Verfügung. Weitere Hinweise des AK Metadaten zur Umsetzung der Anforderungen erhalten Sie hier.
Konformität zu den Metadaten-Konventionen der GDI-DE
Innerhalb der GDI-DE sind darüber hinaus die Metadaten-Konventionen der GDI-DE zu erfüllen. Diese berücksichtigen die Anforderungen aus dem europäischen Technical Guidance Dokumentes zur Umsetzung von Metadaten. Die Konformität zu den Metadaten-Konventionen der GDI-DE kann mit der GDI-DE Testsuite getestet werden.
Schlüsselwörter zum räumlichen Geltungsbereich ("Spatial scope")
Handelt es sich um einen Geodatensatz mit regionaler oder nationaler Bedeutung muss zusätzlich das Schlüsselwort "Regional" oder "National" gemäß „Spatial scope“-Codeliste in den Metadaten eingetragen werden. Die europäische Kommission hat hierfür eine konkrete Anleitung zur Verfügung gestellt. Die korrekte Angabe der Schlüsselwörter kann mit der "Conformance Class 2b: INSPIRE data sets and data set series metadata for Monitoring" im INSPIRE Validator bzw. in der GDI-DE Testsuite überprüft werden.
Schlüsselwörter für „Priority Data Sets“
Handelt es sich bei dem Geodatensatz um einen sog. „Priority Data Set“ müssen zusätzliche Schlüsselwörter gemäß „Priority Data Sets“-Codeliste in den Metadaten eingetragen werden. Auch hierfür hat die europäische Kommission eine konkrete Anleitung zur Verfügung gestellt. Die Kennzeichnung der „Priority Data Sets“ durch die betroffenen Bundesbehörden ist bereits weitestgehend im Zuge der Realisierung des „Priority Data Sets Viewers“ im INSPIRE Geoportal erfolgt. Die korrekte Angabe der Schlüsselwörter kann mit der "Conformance Class 2b: INSPIRE data sets and data set series metadata for Monitoring" im INSPIRE Validator bzw. in der GDI-DE Testsuite überprüft werden.
Daten-Dienste-Kopplung
Für die Berechnung der Indikatoren zur Zugänglichkeit der Geodatensätze über Darstellungs- und Downloaddienste ist eine funktionierende Daten-Dienste-Kopplung die Voraussetzung. Ein Datensatz gilt dann als zugänglich, wenn der gekoppelte Darstellungsdienst bzw. Downloaddienst durch das INSPIRE Geoportal gefunden wird und verfügbar, d.h. aufrufbar ist. Die Methode zur Daten-Dienste-Kopplung, die in der GDI-DE umgesetzt wird und die in den Metadaten-Konventionen der GDI-DE bzw. den Handlungsempfehlungen zur Bereitstellung von Darstellungsdiensten und Downloaddiensten in der GDI-DE beschrieben ist, wird vom INSPIRE Geoportal unterstützt.
Verfügbarkeit der Ressourcen im INSPIRE Geoportal
Die Ressourcen sind dann im INSPIRE Geoportal verfügbar, wenn sie mit Metadaten beschrieben sind und diese über den Geodatenkatalog.de zugänglich sind. D.h. es müssen folgende Schritte durchlaufen werden, bevor die Ressourcen im INSPIRE Geoportal sichtbar bzw. Änderungen an den Metadaten wirksam sind:
- Die geodatenhaltenden Stellen passen ihre Metadaten an und tragen dafür Sorge, dass diese in einem an den Geodatenkatalog.de angeschlossenen Katalog veröffentlicht werden.
- Die Metadaten werden über die angeschlossenen Kataloge vom Geodatenkatalog.de entsprechend der vereinbarten Harvesting-Zyklen geharvestet.
- Die Metadaten werden über den Geodatenkatalog.de vom INSPIRE Geoportal geharvestet.
Die Verfügbarkeit der Ressourcen im INSPIRE Geoportal kann über das INSPIRE Geoportal überprüft werden.
