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Kommentar: Weitere Korrektur der Antwort auf Frage "Welche der in den Artikeln 2 und 7 der Richtlinie 2003/4/EG aufgeführten Daten fallen unter die DVO-HVD?"

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Welche Datensätze in dieser Tabelle genau angesprochen werden, ist bislang unklar. Das BMUV wird dazu in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz und den Ländern und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eine Übersicht der hier betroffenen Datensätze und dem jeweils empfohlenen Bereitstellungsweg erstellen.

Welche der in

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den Artikeln 2 und 7 der Richtlinie 2003/4/EG aufgeführten Daten fallen unter die DVO-HVD?

Artikel 7 (2) der Richtlinie 2003/4/EG listet zumindest folgende "Informationen, die zugänglich zu machen und zu verbreiten sind":

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g) Umweltverträglichkeitsprüfungen und Risikobewertungen betreffend die in Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a) genannten Umweltbestandteile oder einen Hinweis darauf, wo diese Informationen im Rahmen von Artikel 3 beantragt oder gefunden werden können.

Artikel 2(1) der Richtlinie 2003/4/EG (und gleichlautend Artikel 2(3) des UIG, das diese Richtlinie in deutsches Recht umsetzt), definiert Umweltinformationen als Daten über:

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Damit würden alle Daten, die unter UIG-Anfragen zugänglich gemacht werden müssen, unter die DVO-HVD fallen.  Es Es gibt bislang aber keine Aussage der EU-Kommission, ob alle diese welche dieser Daten zweckdienlich auch als hochwertige Datensätze gemäß der Definition in der Open Data-Richtline (RL 2019/1024) ("Dokumente, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist, insbesondere aufgrund ihrer Eignung für die Schaffung von Mehrwertdiensten, Anwendungen und neuer, hochwertiger und menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie aufgrund der Zahl der potenziellen Nutznießer der Mehrwertdienste und -anwendungen auf der Grundlage dieser Datensätze") betrachtet werden können. Dies sollte nach Vorliegen der ersten Berichte Anfang 2025 mit der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten, mit dem Ziel einer einheitlichen europäischen Umsetzung diskutiert werden.

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