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Daraus resultieren folgende Fragen:
- Sollen überregional tätige, nicht-öffentliche Datenanbieter die GDI-DE Registry nutzen?
- Private Dienstleister für Behörden registrieren sich i.d.R. unter der beauftragenden Behörde. Ist dies praktikabel und auf überregionale Anbieter übertragbar?
- Inwieweit ist die Organisations-Struktur für die Namensraumbildung zu berücksichtigen?
- Sind hierzu eigene Register notwendig, oder lassen überregionale Anbieter in die bestehenden Strukturen integrieren?
- Verträgt sich eine Lösung mit den jeweiligen Ländergesetzen?