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Überregional tätige Ver- und Entsorgungsunternehmen halten INSPIRE-relevante Daten vor. Im Zuge der Zusammenarbeit zwischen Ver- und Entsorgern und der GDI-DE treten vermehrt Anfragen an die Koordinierungsstelle GDI-DE auf, wie überregional tätige Akteure in die GDI-DE Registry eingebunden werden können. Derzeit gibt es noch kein schlüssiges Konzept, wie mit diesen Organisationen umgegangen werden soll, vereinzelt gibt es allerdings schon Länderlösungen. Neben der Aufnahme dieser Organisationen im Organisationen-Register und der Nutzung der GDI-DE Registry für das INSPIRE Monitoring, ist auch die Konzeption für das Namensraum-Register betroffen.

Problem:

Die Organisation der GDI-DE Registry berücksichtigt die Bundes- und die Landesebene. Unterhalb der Namensräume Organisationen des Bundes- bzw. der Länder können weitere Unternamensräume Organisationen registriert werden. Die Konventionen hierfür werden jeweils beim Bund bzw. in den Ländern vereinbart. Die Zuständigkeit für die Namensräume Organisationen und äquivalent für die Namensräume und den Monitoringclient ist damit klar geregelt. Wenn nun jedoch überregional agierende Anbieter  Private Unternehmen dürfen sich in der Regel nur dann in der GDI-DE Registry tätig werden, fehlt die Organisationsebene zur Verwaltung der Namensräume sowie der Monitoringmeldungenregistrieren, wenn sie im Auftrag von Behörden agieren. In diesem Fall werden sie unter der entsprechenden Behörde als Organisation oder Nutzer geführt. 

Bei überregional agierenden Anbietern ist unklar unter welcher übergeordneten Ebene (Bund/ Land) diese angehängt werden, wenn mehrere Bundesländer betroffen sind, und wer diese Anbieter in der GDI-DE Registry als Control Body betreuen soll.

Daraus resultieren folgende Fragen, die sicherlich nicht abschließend sind:

  1. Sollen überregional tätige, nicht-öffentliche Datenanbieter die GDI-DE Registry nutzen?
  2. Private Dienstleister für Behörden registrieren sich i.d.R. unter der beauftragenden Behörde. Ist dies praktikabel und auf überregionale Anbieter übertragbar?
  3. Inwieweit ist die Organisations-Struktur für die Namensraumbildung zu berücksichtigen?
  4. Sind hierzu eigene Register notwendig, oder lassen Wie lassen sich überregionale Anbieter in die bestehenden Strukturen integrieren?
  5. Verträgt sich eine Lösung mit den jeweiligen Ländergesetzen?
  6. Welche Länderlösungen- und Probleme gibt es aktuell?

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Um den weiteren Handlungsbedarf abzuleiten, ist es erforderlich, einen möglichst umfassenden Überblick über die Situationen und Erfahrungen in den Ländern zu bekommen. Darüber hinaus sind die Expertenmeinungen der betroffenen GDI-DE Akteure hier von zentraler Bedeutung, um eine sinnvolle Befassung zu ermöglichen und das weitere Vorgehen skizzieren zu können. Dazu zählen auch Lösungen, die in einzelnen Ländern schon praktiziert werden.

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