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Fragebogen
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Öffentliche Konsultation zur Initiative „GreenData4All - aktualisierte Regeln für Umweltgeodaten und den Zugang zu Umweltinformationen“ Über die KonsultationDiese Konsultation ist Teil der Folgenabschätzung zur Initiative „GreenData4All“, mit der die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit von Daten zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik verbessert werden sollen. Mit der Initiative sollen aktuelle Herausforderungen angegangen werden, die einen wirksamen Datenaustausch behindern, und es soll sichergestellt werden, dass die gemeinsame Nutzung von Umweltdaten an den Informationsbedarf der Endnutzer angepasst wird. Die Initiative „GreenData4All“ zielt auch darauf ab, den Aufwand für Datenanbieter zu begrenzen und sicherzustellen, dass jedes Bestreben zur Bereitstellung von Daten durch einen klaren Nutzerbedarf und/oder eine eindeutige unternehmerische Wertschöpfungskette untermauert wird. Angaben zu Ihrer Person
Die Kommission wird alle Beiträge zu dieser öffentlichen Konsultation veröffentlichen. Sie können selbst entscheiden, ob Ihre Angaben bei der Veröffentlichung Ihres Beitrags offengelegt werden oder ob Sie anonym bleiben. Aus Gründen der Transparenz werden stets die Teilnehmerkategorie (z. B. „Wirtschaftsverband“, „Verbraucherverband“, „EU-Bürger/in“), das Herkunftsland und ggf. der Name und die Größe der Organisation sowie deren Transparenzregisternummer veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht. Wählen Sie die Datenschutzoption aus, die Ihnen am meisten zusagt. Die Standarddatenschutzoptionen richten sich nach der gewählten Teilnehmerkategorie. *Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu Einführung: Allgemeine Fragen
TEIL A: Bessere Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Umweltdaten
Für die Zwecke der Folgenabschätzung zur Initiative „GreenData4All“ werden Umweltdaten in verschiedene Hauptarten unterteilt: Referenzdaten Referenzdaten sind als Grundlage für alle Umweltanalysen zu betrachten. Dazu gehören Karten, Ländercodes und chemische Register. Diese Daten bilden einen einheitlichen Rahmen für den Vergleich von Informationen über verschiedene Bereiche und Themen hinweg. Überwachungsdaten Überwachungsdaten dienen vor allem der Beobachtung von (kontinuierlichen oder periodischen) Veränderungen in der Umwelt im Laufe der Zeit. Dazu gehören Messungen von Luft- und Wasserqualität, Wettermustern und Tierpopulationen. Diese Daten tragen dazu bei, Trends zu erkennen und rasch auf Umweltprobleme zu reagieren. Thematische/Bereichsspezifische Daten Bei dieser Art von Daten liegt der Schwerpunkt auf bestimmten Umweltthemen. Es kann sich um Informationen zur Landnutzung, biologischen Vielfalt oder Abfallbewirtschaftung handeln. Thematische Daten ermöglichen es, sich eingehend mit bestimmten Umweltfragen auseinanderzusetzen. Analytische Daten Analytische Daten sind das Ergebnis der Verarbeitung sonstiger Arten von Daten und deren Kombination miteinander. Dies umfasst Prognosemodelle und Analysen politischer Auswirkungen und macht es möglich, komplexe Umweltsysteme zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Problemstellung und spezifische Ziele
Politische Maßnahmen, Optionen und Auswirkungen
*Möchten Sie auf den zweiten Teil des Fragebogens antworten, in dem es schwerpunktmäßig um die Überarbeitung und Vereinfachung der derzeitigen INSPIRE-Richtlinie, die technischen Anforderungen und die Governance-Struktur geht? TEIL B: Überarbeitung und Vereinfachung der derzeitigen INSPIRE-RichtlinieSpezifische Fragen (Befragte mit Kenntnissen des derzeitigen Daten-Governance-Systems) Mit der INSPIRE-Richtlinie wird eine Geodateninfrastruktur der EU für die Zwecke umweltpolitischer Strategien und Maßnahmen der EU geschaffen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese Geodateninfrastruktur ermöglicht die Weitergabe von umweltbezogenen Geodaten zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors, erleichtert den Zugang der Öffentlichkeit in ganz Europa zu Geodaten und unterstützt die grenzübergreifende Politikgestaltung. Die Richtlinie benennt 34 Geodaten-Themen, die für Anwendungen im Umweltbereich benötigt werden. Die Richtlinie über offene Daten enthält gemeinsame Vorschriften für einen europäischen Markt für Daten, die im Besitz staatlicher Stellen sind, auf der Grundlage von Transparenz und fairem Wettbewerb. Es wird das Konzept der „hochwertigen Datensätze“ eingeführt, die der Öffentlichkeit kostenlos in maschinenlesbarem Format über APIs und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollten, da sie für Gesellschaft und Wirtschaft von hohem Wert sind. Die hochwertigen Datensätze umfassen unter anderem Umwelt- und Geodaten. Politische Maßnahmen, Optionen und Auswirkungen
SCHLUSSFOLGERUNG: Zusätzliche Bemerkungen*Falls Sie weitere Anmerkungen zur Initiative „GreenData4All“ haben, können Sie diese im Folgenden übermitteln. Zulässiges Dateiformat: pdf, txt, doc, docx, odt, rtf. |
Dies sind die abgestimmten Antworten, die der AK - INSPIRE den Akteuren der GDI-DE empfiehlt:
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Im AK INSPIRE abgestimmter Antwortentwurf zu Teil B und Schlussfolgerungen (Empfehlung)
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final abgestimmte Fassung |
TEIL B: Überarbeitung und Vereinfachung der derzeitigen INSPIRE-Richtlinie
Spezifische Fragen (Befragte mit Kenntnissen des derzeitigen Daten-Governance-Systems)
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Die Richtlinie über offene Daten enthält gemeinsame Vorschriften für einen europäischen Markt für Daten, die im Besitz staatlicher Stellen sind, auf der Grundlage von Transparenz und fairem Wettbewerb. Es wird das Konzept der „hochwertigen Datensätze“ eingeführt, die der Öffentlichkeit kostenlos in maschinenlesbarem Format über APIs und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollten, da sie für Gesellschaft und Wirtschaft von hohem Wert sind. Die hochwertigen Datensätze umfassen unter anderem Umwelt- und Geodaten.
Politische Maßnahmen, Optionen und Auswirkungen
1) Würde eine mögliche Angleichung von INSPIRE an die Richtlinie über offene Daten Ihrer Ansicht nach...
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Wenn INSPIRE nicht als eigenständiges Instrument beibehalten werden sollte, müssten diese Vorschriften in den einschlägigen Rechtsakten aufgenommen werden. Zudem müssten natürlich auch alle Verweise auf INSPIRE in anderen Rechtsakten (v.a. in der HVD-DVO) durch die entsprechenden INSPIRE-Vorschriften ersetzt werden.
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SCHLUSSFOLGERUNG: Zusätzliche Bemerkungen
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Einleitende Bemerkungen
- Wir begrüßen grundsätzliche eine Vereinfachung und Flexibilisierung des Rechtsrahmens. Der bisherige one-size-fits-all Ansatz sollte überdacht werden. Als Orientierungsgrundlage können hierfür die Open-Data-Richtlinie und die Verordnung für „hochwertige Datensätze“ (HVD-DVO) dienen.
- Dies sollte aber nicht dazu führen, ein etabliertes System aufzugeben und die geodatenhaltenden Stellen zusätzlich zu belasten.
- Insbesondere sollten Hürden der Datenbereitstellung reduziert, Datenflüsse vereinfacht und an die Erfordernisse einer zeitgemäßen Umweltberichterstattung und Politikberatung besser angepasst werden. Diese Position wird durch die praktischen Erfahrungen gestützt, dass Geodaten in den INSPIRE-Datenmodellen in ihrer derzeitigen Ausprägung nur wenig Akzeptanz finden. Wir begrüßen daher die Bestrebungen Richtlinien, Rechtsvorschriften und Dateninitiativen stärker zusammenzudenken.
Anwendungsbereich
- Der Anwendungsbereich von INSPIRE sollte nicht verkleinert werden, indem wie vorgeschlagen Geobasisdaten wie Katasterparzellen oder Verkehrsnetze aus dem Anwendungsbereich entfernt werden. Alle Daten, die für umweltpolitische Entscheidungen bzw. die Erfassung von umweltbezogenen Daten benötigt werden, sollten nach wie vor über die europäische Geodateninfrastruktur zugänglich sein.
- Zudem ist die Geodateninfrastruktur mit den vielfältigen Geodaten verschiedener Herkunft eine querschnittsorientierte Datenbasis, auf der eine Vielzahl an Datenräumen entsprechend der Datenstrategie der EU vom 19.02.2020 aufbauen können, z.B. Umwelt-, Mobilitäts- und Agrardatenräume.
- Ein möglicher Ansatz für die Definition des Geltungsbereichs könnte sein, diesen sehr breit zu fassen und auf alle öffentlichen Geo- und Umweltdaten auszudehnen. Um den Aufwand für die datenhaltenden Stellen gleichzeitig zu reduzieren, müssten die Vorschriften, die für diese Datensätze gelten, aber drastisch reduziert werden. Ein solcher Ansatz würde die Möglichkeit eröffnen, für einzelne Datensätze strengere Bereitstellungsanforderungen zu etablieren, sobald die Nachfrage nach diesen Daten erkennen lässt, dass hier ein differenzierterer Bedarf an die Bereitstellung und Nutzung dieser Daten, im Vergleich zu den „Basisdaten“, besteht. Die Datensätze, für die solche zusätzlichen Vorschriften gelten, sollten klar definiert und hier - wo nötig - Definitionen nachgeschärft werden (z. B. sollten die Verweise auf andere Rechtsakte in der Kategorie Erdbeobachtung und Umwelt im Anhang der HVD-DVO durch konkret benannte Datensätze ersetzt werden).
- Grundsätzlich erscheint eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf nicht-räumliche Umweltdaten sinnvoll, mindestens aber sollten einheitliche Mechanismen des Zusammenspiels von raumbezogenen und nicht-raumbezogenen Daten ergänzt werden. Die Miteinbeziehung von öffentlich finanzierten Forschungsdaten sowie bürgergenerierten Umweltdaten ist hingegen nicht prioritär.
Datenzugang
- Der Zugang zu den Daten sollte durch offene standardisierte Lizenzen gewährleistet werden - siehe vergleichbare Regelungen in der HVD-Durchführungsverordnung. Diese Vorschriften sollten weiter konkretisiert werden, um einheitlichere Nutzungsbedingungen zu schaffen.
- Zudem sollten ein europaweites standardisiertes Lizenzregime für diejenigen Geodaten entwickelt werden, deren Zugang und Nutzung nur unter einschränkenden Bedingungen möglich ist.
Datenharmonisierung und -interoperabilität
- Die Datenmodellierung sollte außerhalb des Rechtsrahmens auf Basis konkreter Bedarfe erfolgen (die z. B. im Rahmen der Umweltberichterstattung und im Zusammenhang mit dem Aufbau von Datenräumen entstehen). Wenn die Datenmodelle standardisiert dokumentiert werden, sind diese auch außerhalb der ursprünglichen Anwendungsbereiche nutzbar. So werden Doppelaufwände vermieden und eine größere Nutzung der Daten für die tägliche Arbeit ermöglicht.
- Um die Datenbereitstellung und -interoperabilität zu unterstützen, sollten aber die bereits entwickelten einheitlichen Vokabulare/Codelisten für Kern-Attribute, Register für Referenzsysteme und andere Good Practices (z.B. für APIs oder Methoden zur Referenzierung über eindeutige IDs) weiterhin als „Enabler“ zur Verfügung gestellt und aufgrund von Nutzerbedarfen weiterentwickelt werden. Hierbei wird es entscheidend sein, diesbezügliche Weiterentwicklungen zu koordinieren, um für den europäischen Datenraum Spezifikationen bzgl. Daten- und Metadatenstandards, Datenformaten und Schnittstellen auf Basis internationaler Standards (idealerweise mit existierenden Test-Suiten) frühestmöglich herbeiführen zu können und diese parallel mit Beratungs-, Informations- und Schulungskampagnen zu begleiten.
Netzdienste / APIs
- Die Durchführungsbestimmungen zu den Netzdiensten sollten überprüft werden. Die in ihr enthaltenen Regelungen zur Bereitstellung von Daten sind zu starr. Zudem stellen die hohen Anforderungen an die Qualität der Netzdienste bisher für viele Stellen eine Hürde bei der Bereitstellung dar.
- Nach Möglichkeit sollten die technischen Vorgaben an die Vorschriften der HVD-DVO zum Datenzugriff über APIs angeglichen werden, um eine Anpassung an die technologischen Entwicklungen zu erleichtern und hierdurch die Akzeptanz und Bereitschaft der datenhaltenden Stellen zu erhöhen, ihre Daten bereitzustellen.
Synergien und Vernetzung mit anderen Initiativen / Communities / Rechtsakten
- Eine Vernetzung mit anderen Communities unter Federführung der Europäischen Kommission ist aus unserer Sicht dringend geboten, um die europäische Datenstrategie mit INSPIRE als wichtiger Querschnittsleistung erfolgreich umzusetzen.
- Um die Infrastruktur moderner zu gestalten und besser mit anderen Infrastrukturen zu vernetzen, erscheint eine Umstellung auf Standards, die übergreifend genutzt werden (z. B. ckan/dcat-ap im Bereich der Metadaten, Open-API-Spezifikationen des OGC im Bereich der Dienste, soweit als Standards verabschiedet) langfristig geboten.
- Unter Berücksichtigung des Umstands, dass nicht-räumliche Umweltdaten verwendet werden, um europäischen Berichterstattungspflichten nachzukommen, wäre es an dieser Stelle sinnvoll und geboten, dass die zukünftigen INSPIRE Verpflichtungen so ausgestaltet werden, dass die hiernach gespeicherten Umweltdaten/Umweltinformationen verwendet werden können, um eben jener Berichterstattung nachzukommen (was durchaus bedeuten kann, dass andere Regelungen, z. B. im Bereich Umweltberichterstattung und Umweltstatistik, angepasst werden müssten).
Governance
- Die Governance der europäischen Infrastruktur für Geo- und Umweltdaten sollte sich nicht in einem geschlossenen Raum bewegen, sondern die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Communities zu vernetzen. Die vorhandene GDI wurde über einen langen Zeitraum aufgebaut und bietet gut funktionierende technische Standards. Deswegen sollte sie auf keinen Fall aufgegeben werden, sondern als etabliertes System beibehalten und fortentwickelt werden. Wichtig ist, dass die Governance die Einbindung technischer Experten sowie eine stärkere Einbindung der Nutzendenperspektive erlaubt. Ggf. kann auch eine engere Kooperation mit Standardisierungsgremien wertvoll sein.
- Es sollte in jedem Fall gewährleistet werden, dass die Besonderheiten der Geodaten in einer zu kreierenden gemeinsamen Open-Data Community auf EU-Ebene beachtet werden.
Automatisch gekürzte
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Variante der zusätzlichen Bemerkungen
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Einleitende Bemerkungen
Wir begrüßen die Vereinfachung und Flexibilisierung des Rechtsrahmens. Der one-size-fits-all-Ansatz sollte überdacht und an Vorbilder wie die Open-Data-Richtlinie sowie die DVO-HVD angepasst werden. Dabei darf das etablierte System nicht aufgegeben oder geodatenhaltende Stellen zusätzlich belastet werden. Ziel sollte es sein, Hürden bei der Datenbereitstellung zu senken, Datenflüsse zu vereinfachen und diese besser an eine zeitgemäße Umweltberichterstattung und Politikberatung anzupassen. Praktische Erfahrungen zeigen, dass INSPIRE-Datenmodelle in ihrer aktuellen Form wenig Akzeptanz finden. Die stärkere Verzahnung von Richtlinien und Dateninitiativen wird daher begrüßt.
Anwendungsbereich
Der INSPIRE-Anwendungsbereich darf nicht durch den Ausschluss von Geobasisdaten wie Katasterparzellen oder Verkehrsnetzen eingeschränkt werden. Alle für umweltpolitische Entscheidungen relevanten Daten sollten weiterhin über die europäische Geodateninfrastruktur zugänglich bleiben. Diese bildet eine querschnittsorientierte Basis für verschiedene EU-Datenräume (z. B. Umwelt-, Mobilitäts-, Agrardatenräume).
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