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GeoDatenInfrastruktur Mecklenburg-Vorpommern (GDI-MV)

 Version Version 2. (1308.0804.20232024)

Koordinierungsstelle für Geoinformationswesen (KGeo)

im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern


Inhalt
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1.  Zielsetzung des Dokuments

Dieser Leitfaden richtet sich an alle geodatenhaltenden Stellen in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, die im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommern (GDI MV) Metadaten zu ihren Geodaten, Geodatendiensten und Geofachanwendungen erfassen.

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Dieser Leitfaden wird als ein empfehlendes Papier veröffentlicht. Aussagen daraus können nicht im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen und deren Umsetzung geltend gemacht werden.


2.    Metadaten im GeoPortal.MV

2.1.       Metadaten gemäß ISO, für INSPIRE und gemäß den Konventionen zu Metadaten der GDI-DE

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Basis für alle Metadaten zu Georessourcen in der GDI-MV sind die ISO-Normen 19115 [REF 5] und 19119 [REF 6]. Sie stellen einen großen Umfang an Metadatenelementen bereit. Einige Metadatenelemente sind dort als Pflichtelemente, andere als bedingt verpflichtend vorgesehen. Für die Weitergabe von Metadaten aus der GDI-MV an die GDI-DE ist das Einhalten dieser Standards unerlässlich. Für INSPIRE-relevante Georessourcen wurden weitere Anforderungen definiert, so dass über ISO hinaus weitere Regelungen bzgl. Struktur und Inhalt von Metadaten erfüllt werden müssen („INSPIRE-konforme Metadaten“).
Über die Anforderungen von INSPIRE hinaus ist im GeoMIS.MV auch eine Dokumentation von Geofachanwendungen  und nicht-geographischen Daten möglich. Dazu wurde in Anlehnung an die für Daten und Dienste vorgesehenen Metadatenelemente weitgehend der gleiche Informationsumfang festgeschrieben. Die Belegungspflichten im Bereich INSPIRE gelten hierbei jedoch nicht, da INSPIRE eine Dokumentation von Metadaten in diesen Kategorien nicht vorsieht. Hier resultieren die  Belegungspflichten oder Einschränkungen für einzelne Metadatenelemente nur aus den ISO-Normen.
Alle drei Typen von Metadaten (für Daten, Dienste und Anwendungen) werden in diesem Leitfaden gemeinsam beschrieben. Bei Metadatenelementen, die je nach Ressource unterschiedlich zu behandeln sind, wird dies entsprechend dokumentiert. Keine Einschränkung auf Daten, Dienste oder Anwendungen bedeutet Allgemeingültigkeit bei ISO-Normen und INSPIRE-Belegungspflichten. 

2.2.       GeoMIS.MV: Das Metadateninformationssystem im GeoPortal.MV

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Das Metadateninformationssystem im GeoPortal.MV ist das GeoMIS.MV. Als technische Grundlage des GeoMIS.MV wird die Katalogsoftware smart.finder SDI der Firma con terra GmbH verwendet. Die umfangreiche Informationsmenge nach ISO 19115/19119 ist auf die Anforderungen von INSPIRE, Anforderungen seitens der GDI-DE [REF 4] sowie weitere Felder aus der verwendeten Softwareimplementierung eingeschränkt worden.
Die Gruppierung, Benennung und Reihenfolge der Metadatenelemente im GeoMIS.MV ist Basis für  die Beschreibung der Metadatenelemente in diesem Leitfaden. Im Kapitel 5 werden die Metadatenelemente entsprechend der Anzeige im GeoMIS.MV dargestellt und näher erläutert. Die Benennung der jeweiligen Elemente orientiert sich an dem zugehörigen Feldnamen in der Erfassungsoberfläche des smart.editorEditor, dem Editier-Werkzeug im GeoMIS.MV.

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Im Rahmen des Aufbaus der GDI-DE  und  der  technischen  Umsetzung  der  INSPIRE - Anforderungen nimmt das GeoMIS.MV im GeoPortal.MV die Rolle eines zentralen Knotens für Mecklenburg-Vorpommern ein. Über eine standardisierte Schnittstelle (CSW 2.0.2) ist das GeoMIS.MV an den „Deutschland-Knoten“, den Geodatenkatalog.de, angeschlossen. So werden die Metadaten im GeoMIS.MV nicht isoliert, sondern sind auch für andere Metadatenkataloge sichtbar und auffindbar. An der Spitze dieser Architektur steht als europäischer Einstiegsknoten das EU-INSPIRE-Geoportal. (http://inspire-geoportal.ec.europa.eu) 


Die Übergabe der Metadaten an den Geodatenkatalog.de erfolgt per CSW-Schnittstelle via „Harvesting“. Dabei wird zu einem definierten Zeitpunkt (Freitag 14:00 Uhr) der vorhandene Bestand für Mecklenburg-Vorpommern im Geodatenkatalog.de gelöscht und alle Metadaten aus dem GeoMIS.MV und den angeschlossenen Katalogen importiert. Bei der Übernahme wird eine vereinfachte Validierung durchgeführt: Metadaten, die bestimmte Grundbedingungen nicht erfüllen werden nicht übernommen und es erfolgt ein Eintrag im Logfile. Diese Logfiles sind unter der URL https://gdk.gdi-de.org/gdk_harvesting/ öffentlich zugänglich und enthalten neben den Angaben zur Validierung gegenüber dem Geodatenkatalog.de ggf. weiterführende Aussagen zum Test der Metadatensätze  in der GDI-DE-Testsuitedokumentiert. Die Ergebnisse des Harvesting werden veröffentlicht, detaillierte Informationen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Eine Suchanfrage im EU-INSPIRE-Geoportal oder im Geodatenkatalog.de zeigt daher auch Metadaten aus dem GeoMIS.MV, obwohl die Metadaten originär nicht in diesen Fachkatalogen geführt werden. Dabei werden jedoch häufig nicht alle im GeoMIS.MV erfassten Angaben ausgewertet und das EU-angezeigt. Das INSPIRE-Geoportal zeigt beispielsweise nur Metadaten, die mit dem Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ versehen sind.

Die folgende Abbildung zeigt die Architektur der Metadatenkataloge für INSPIRE:

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Abbildung 1: Architektur der Metadatenkataloge für INSPIRE

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Das GeoMIS.MV beinhaltet derzeit physisch nur „eigene“ Metadaten, die durch Metadatenredakteure der geodatenhaltenden Stellen eingetragen wurden. Bei einer Suchanfrage im GeoMIS.MV werden darüber hinaus jedoch auch Metadaten angezeigtgezeigt, die durch eine Indizierung per CSW-Schnittstelle aus anderen Metainformationssystemen recherchierbar sind. Innerhalb einer solchen „verteilten Suche“ gefundene Metadaten liegen physisch weiterhin in den originären Katalogen und werden auch nur dort erfasst und gepflegt.
Dieser Anschluss bewirkt jedoch nicht, dass auch umgekehrt bei einer Suche ausgehend von einem Fachkatalog Inhalte des GeoMIS.MV oder sogar des Geodatenkatalog.de recherchierbar sind.

Die folgende Abbildung zeigt die Architektur der Metadatenkataloge in M-V:


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Abbildung 2: Architektur der Metadatenkataloge in M-V

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Die dargestellte Architektur für M-V bis hin zu INSPIRE zeigt, dass Metadaten nicht begrenzt auf den jeweiligen Katalog, in dem sie gepflegt werden, zu betrachten sind, sondern darüber hinaus durch weitere Kataloge recherchiert und dargestellt werden.  Dadurch ergibt sich ein besonderer Anspruch an die Aussagekraft der Metadaten und die Beachtung von Regeln und Empfehlungen zur einheitlichen Gestaltung. Darüber hinaus lassen sich nicht nur komplette Metadatensätze sondern auch Teilbereiche daraus automatisiert per Standardaufruf in Anwendungen oder Webseiten einbinden um entsprechende Informationen (Nutzungsbedingungen, Lizenzangaben, Ansprechpartner,…) darzustellen. Die inhaltliche Verantwortung für diese Angaben obliegt jedoch weiterhin der für die Pflege der Metadaten verantwortlichen Stelle.

2.4.       Open Data

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/ High Value Datasets

Das Harvesting der Metadaten aus dem Über die in 2.3 beschriebene Rolle als zentraler Katalog für die GDI-MV bzw. GDI-DE hinaus ist das GeoMIS.MV über in den Geodatenkatalog.de auch „Sammelstelle“ für ermöglicht die automatisierte Übernahme von Metadaten zu Georessourcen, die unter Open Data fallen und im GOVDATA GovData-Portal für offene Verwaltungsdaten Verwendung finden sollen, ohne dass dort eine separate Erfassung notwendig wirdfrei zugängliche Verwaltungsdaten gelistet werden sollen.

Das Open Government Portal GovData generiert aus den über die CSW-Schnittstelle vom Geodatenkatalog.de erreichbaren importierten Metadaten die benötigten Informationen. Nach einheitlichen und abgestimmten Abbildungsregeln werden die für Open Data relevanten ISO-Metadaten aus dem Geodatenkatalog.de in das benötigte Format DCAT-AP.de überführt Format transformiert.

Dies bedeutet, dass alle Ressourcen Alle Metadaten der GDI-MV, die die Open Data-Kriterien erfüllen und im GOVDATAGovData-Portal auffindbar sein sollen, müssen bereits im GeoMIS.MV entsprechend aufzubereiten sindwerden. Dies erspart eine separate Erfassung von der Metadaten im Open Data-Portal.

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  • Open Data-Portale sind „Daten-orientiert“, d.h. im Fokus steht die freie Daten-Ressource. Informationen wie die Kennzeichnung als Open Data-relevant (s.5.2.2.23.3.) sowie Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen (s.5.3.2.3.56.) sind daher im Metadatensatz zur Daten-Ressource anzugeben.
  • Dienste (WMS, WFS, Atom-Feed) ermöglichen den Zugriff auf eine Daten-Ressource und haben in Open Data-Portalen keine eigenen Metadatensätze. Entscheidend für den Zugang zu den offenen Daten ist daher eine funktionierende Daten-Dienste-Kopplung (s.5.3.2.2.) in den Metadaten, da ausschließlich darüber die Dienste der zugehörigen Daten-Ressource zugeordnet werden!

Die jeweils speziell für Open Data erforderlichen Informationen in den Metadaten sind in Kapitel 5 im Einzelfall Einzelnen erläutert. Ansonsten Darüber hinaus gelten alle übrigen Regelungen (INSPIRE und Nicht-INSPIRE) unverändert auch für Metadaten zu Open Data-Ressourcen.

 

3.    Allgemeine Grundsätze zur Erfassung von Metadaten

 

3.1.       Allgemeine Grundsätze zur Erfassung und Qualität

Metadaten sind der Schlüssel zu Ihren Geodaten! Daher ist bei der Erfassung besonde­res Augenmerk auf Qualität und Aussagekraft zu legen.

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Die EU-Kommission hat in der "Durchführungsverordnung zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung" (HVD-Verordnung) [REF 14] eine Liste besonders hochwertiger Datensätze (High Value Datasets) veröffentlicht, die öffentliche Stellen kostenlos in einer offenen Lizenz zur Verfügung stellen sollen. Für diese Datensätze ist neben der Verwendung einer freien Lizenz auch die Zuordnung in eine von sechs Themenkategorien vorgesehen. Durch diese Zuordnung in Form eines zusätzlichen Schlüsselworts aus einem definierten Vokabular wird die Betroffenheit gegenüber der HVD-Richtlinie angezeigt. Diese Kennzeichnung bildet die Grundlage für das zukünftige Monitoring der HVD-Verordnung.
Detaillierte Vorgaben finden sich unter Punkt 5.2.2.3.3 dieses Leitfadens.

3.    Allgemeine Grundsätze zur Erfassung von Metadaten 

3.1.       Allgemeine Grundsätze zur Erfassung und Qualität

Metadaten sind der Schlüssel zu Ihren Geodaten! Daher ist bei der Erfassung besonde­res Augenmerk auf Qualität und Aussagekraft zu legen.

Metadaten zur Beschreibung von Daten, Diensten und Anwendungen sind nur sinnvoll, wenn sie den potentiellen Nutzer zu diesen Ressourcen hinführen. Die Informationen müssen gefunden und verstanden werden. Dies ist in einem fachlichen und techniklastigen Umfeld, das durch viele (für Insider selbstverständliche) Fachbegriffe geprägt ist, die eigentliche Herausforderung: Es ist eine Sprache und Wortwahl zu finden, die einerseits die Ressource aus fachlicher Sicht korrekt beschreibt, andererseits aber nicht überladen ist mit Fachbegriffen, die der Laie nicht versteht und nicht einsortieren kann. Letztlich sollen Metadaten dazu dienen, eine Entscheidung zu fällen: „Ist die hier beschriebene Ressource das, was ich gesucht habe?“

Nachfolgend einige Grundsätze zur sprachlichen Gestaltung:

  • Schreiben Sie kurzen, aber aussagekräftigen Fließtext, wenn das Eingabeformat es zulässt: Erläuterungen und Beschreibungen sind dadurch besser lesbar und verständlicher!
  • Beachten Sie, dass Formatierungen wie Zeilenumbrüche, Einrückungen und Spiegelstriche etc. bei der Wiedergabe der Metadaten in angeschlossenen Systemen verloren gehen können.
  • Vermeiden Sie unnötige und selbst erdachte Abkürzungen:
    Abkürzungen nach „hausinternem“ System sind nach außen in der Regel niemandem bekannt. Folglich wird kaum jemand auf diese Weise danach suchen. Schlimmstenfalls wird man Ihre Ressource überhaupt nicht finden, wenn diese Abkürzung die einzige Benennung ist und eine langschriftliche Beschreibung fehlt.
  • Verwenden Sie ausgeschriebene Begriffe und eine gängige Abkürzung gemeinsam:
    So können Sie dafür sorgen, dass sowohl der Experte als auch der Laie den Metadatensatz findet und somit Ihre Ressource „entdeckt“.
  • Suchen Sie nach allgemeinen Ausdrücken für Ihre Fachbegriffe:
    Allgemeinverständliche Begriffe für ein komplexes Fachthema gibt es in der Regel nicht. Aber durch bewusst „unscharfe“ Begriffe (zusätzlich zum Fachvokabular) können Sie erreichen, dass auch jemand, der fachfremd ist, Ihre Ressource findet.
  • Ihre Aussagen müssen „global“ aussagekräftig und brauchbar sein:
    Bedenken Sie, dass andere Institutionen ähnliche Ressourcen haben könnten und daher der räumliche Geltungsbereich eine sehr wichtige Rolle spielt! Auch textlich sollte daher die Aussage „...daten im Kreisgebiet“ vollständig sein und auch benennen, um welchen Kreis oder welche Gemeinde es sich genau handelt.

Metadaten müssen fachlich aktuell und stets inhaltlich richtig und zutreffend sein. Sie bedürfen einer laufenden Überprüfung und müssen bei relevanten Änderungen aktualisiert werden.
Eine geodatenhaltende Stelle sollte nur diejenigen Ressourcen mittels Metadaten dokumentieren, für deren Erstellung und Führung sie auch zuständig ist, und sicherstellen, dass diese Ressource nicht mehrfach dokumentiert wird.

3.2.       Überprüfung von Metadaten mittels Testwerkzeugen

Eine Qualitätsüberprüfung Ihrer Metadaten bzgl. der Einhaltung von Vorgaben aus ISO, GDI-DE und ggf. INSPIRE sollte im Rahmen der Pflege und Veröffentlichung von Metadaten immer erfolgen und ist mit verschiedenen technischen Mitteln möglich:

3.2.1.   Basis-Tests während der Erfassung

Die Validierung im Editor bietet eine Überprüfung auf Basis-Niveau, d.h. es werden grundsätzliche Erfordernisse, z. B. das Vorhandensein von Pflicht-Elementen gem. ISO und INSPIRE teilweise abgedeckt. Eine Überprüfung weitergehender Anforderungen, z.B. bzgl. inhaltlicher

  • Schreiben Sie kurzen, aber aussagekräftigen Fließtext, wenn das Eingabeformat es zulässt: Erläuterungen und Beschreibungen sind dadurch besser lesbar und verständlicher!
  • Beachten Sie, dass Formatierungen wie Zeilenumbrüche, Einrückungen und Spiegelstriche etc. bei der Wiedergabe der Metadaten in angeschlossenen Systemen verloren gehen können.
  • Vermeiden Sie unnötige und selbst erdachte Abkürzungen:
    Abkürzungen nach „hausinternem“ System sind nach außen in der Regel niemandem bekannt. Folglich wird kaum jemand auf diese Weise danach suchen. Schlimmstenfalls wird man Ihre Ressource überhaupt nicht finden, wenn diese Abkürzung die einzige Benennung ist und eine langschriftliche Beschreibung fehlt.
  • Verwenden Sie ausgeschriebene Begriffe und eine gängige Abkürzung gemeinsam:
    So können Sie dafür sorgen, dass sowohl der Experte als auch der Laie den Metadatensatz findet und somit Ihre Ressource „entdeckt“. Und falls dieselbe Abkürzung woanders in einem ganz anderen Kontext existiert, haben Sie außerdem die Erklärung der Abkürzung gleich mitgeliefert und können Fehlinterpretationen vorbeugen.
  • Suchen Sie nach allgemeinen Ausdrücken für Ihre Fachbegriffe:
    Allgemeinverständliche Begriffe für ein komplexes Fachthema gibt es in der Regel nicht. Aber durch bewusst „unscharfe“ Begriffe (zusätzlich zum Fachvokabular) können Sie erreichen, dass auch jemand, der fachfremd ist, Ihre Ressource findet.
  • Ihre Aussagen müssen „global“ aussagekräftig und brauchbar sein:
    Bedenken Sie, dass andere Institutionen ähnliche Ressourcen haben könnten und daher der räumliche Geltungsbereich eine sehr wichtige Rolle spielt! Auch textlich sollte daher die Aussage „...daten im Kreisgebiet“ vollständig sein und auch benennen, um welchen Kreis oder welche Gemeinde es sich genau handelt.

Metadaten müssen fachlich aktuell und stets inhaltlich richtig und zutreffend sein. Sie bedürfen einer laufenden Überprüfung und müssen bei relevanten Änderungen aktualisiert werden.
Das GeoMIS.MV generiert daher in längeren Zeitabständen kurze Nachrichten per Mail an den zuständigen Metadatenredakteur („Besitzer“), die an eine Prüfung und ggf. Aktualisierung der erfassten Metadaten erinnern.
Eine geodatenhaltende Stelle sollte nur diejenigen Ressourcen mittels Metadaten dokumentieren, für deren Erstellung und Führung sie auch zuständig ist, und sicherstellen, dass diese Ressource nicht mehrfach dokumentiert wird.

3.2.       Überprüfung von Metadaten mittels Testwerkzeugen

Eine Qualitätsüberprüfung Ihrer Metadaten bzgl. der Einhaltung von Vorgaben aus ISO, GDI-DE und ggf. INSPIRE sollte im Rahmen der Pflege und Veröffentlichung von Metadaten immer erfolgen und ist mit verschiedenen technischen Mitteln möglich:

3.2.1.   Basis-Tests während der Erfassung

Die Validierung im smart.editor bietet eine Überprüfung auf Basis-Niveau, d.h. es werden grundsätzliche Erfordernisse, z. B. das Vorhandensein von Pflicht-Elementen gem. ISO und INSPIRE abgedeckt. Eine Überprüfung weitergehender Anforderungen, z. B. bzgl. inhaltlicher Details und Abhängigkeiten, die sich aus den GDI-DE- bzw. INSPIRE Technical Guidance Dokumenten ergeben ist damit aber nicht garantiert. Für das INSPIRE-Monitoring ist dies daher nicht ausreichend (s.u.).

3.2.2.   GDI-DE Testsuite

Die Einhaltung der verpflichtenden und konditionalen Festlegungen der GDI-DE (auch weitergehend bzgl. INSPIRE) ist mittels der frei zugänglichen oder INSPIRE kann in der Testsuite GDI-DE zu überprüfen. Die in geprüft werden. In den Metadatenkonventionen der GDI-DE [REF 4] dokumentierten deutschsprachigen Festlegungen dienen einerseits einer höheren Homogenität der Metadaten in der GDI-DE (und damit einer besseren Auswert- und Interpretierbarkeit) und sollen andererseits die für die Verwendung der Metadaten für INSPIRE notwendige Einhaltung von Vorgaben seitens der EU (sowohl Grundsätzliches aus der IR 1205/2008 als auch Details aus der INSPIRE Technical Guidance Metadata) befördern. Stellenweise hat die GDI-DE auch Präzisierungen von INSPIRE-Vorgaben vorgenommen. Für Tests zu den GDI-DE-Konventionen und den EU-Vorgaben existiert mit der GDI-DE Testsuite ein zentrales Tool, das seit Mai 2020 in einer vollständig neuen Implementierung zur Verfügung steht und diverse Testszenarien (Metadaten GDI-DE oder Metadaten INSPIRE, optional Metadaten zu OpenData etc.) abdeckt. Die für Metadatentests auswählbaren sog. Konformitätsklassen beziehen sich auf die Version 2.0 der Metadatenkonventionen der GDI-DE sowie die Version 2.0.1 der INSPIRE Technical Guidance Metadata.

Mit Inbetriebnahme In der neuen GDI-DE Testsuite können auch die im EU INSPIRE Reference Validator (s. 3.2.3.) angebotenen Tests bzw. Konformitätsklassen über die GDI-DE Testsuite bezüglich der verschiedenen Konformitätsklassen ausgeführt werden, wodurch sich ein separates Testen auf der Plattform der EU vermeiden lässt. Auch aus Aus Performancegründen empfiehlt die GDI-DE, die gewünschten Tests bzw. Konformitätsklassen aus dem EU INSPIRE Reference Validator über die GDI-DE Testsuite zu nutzen.

Der besondere Vorteil bei der Nutzung der GDI-DE Testsuite liegt darin, dass bei Anlage eines sog. Gruppentests eine einzelne Testdefinition zugleich für die spezifischen Tests der GDI-DE als auch und die grundsätzlichen Tests des EU INSPIRE Validators durchlaufen kann. Beides wird getrennt protokolliert, so dass in der Analyse der etwaigen Fehlermeldungen entsprechend differenziert Reference Validators genutzt werden kann.

Dabei sind für INSPIRE-Relevante Metadaten die Testklassen „INSPIRE Metadata TG 2.0 – data sets and data sets series“ sowie „GDI-DE Konventionen für INSPIRE-konforme Metadaten (2.0)“ bei Daten-Metadaten und die Testklassen INSPIRE Metadata TG 2.0 – network services“ sowie „GDI-DE Konventionen für INSPIRE-konforme Metadaten (2.0)“ bei Dienstemetadaten auszuwählen. Bei nicht von INSPIRE betroffenen Metadaten können die INSPIRE-Testklassen entfallen

Die Metadatentests in der GDI-DE Testsuite stellen das zwingend zu berücksichtigende Instrument bei der Qualitätsbewertung von Metadaten dar! Im Zuge der Bereitstellung Prüfung von Metadaten für das INSPIRE-Monitoring sind daher die seitens der GDI-DE (und mittelbar der EU) zur Verfügung gestellten Tests zur Prüfung der Metadaten durchzuführen und die Ergebnisse sehr empfehlenswert, um die Prüfergebnisse zur Verbesserung der Metadaten zu nutzen! Anhang A+B enthält Tabellen, die die Zuordnung der Fehlermeldungen aus der Testsuite und dem Monitoring zu den einzelnen Metadatenelementen erleichtern.

Jeder Metadatensatz im GeoMIS.MV kann mittels einer bestimmten URL Jeder Metadatensatz im GeoMIS.MV kann mittels einer bestimmten URL über die sog. GetRecordById-Anfrage, angesprochen werden. Dies ist für das Anlegen der Metadaten-Tests in der GDI-DE Testsuite sinnvoll, um stets auf den aktuellen Stand des zu testenden Metadatensatzes zuzugreifen. Für den Aufruf eines Metadatensatzes in der GDI-DE Testsuite kann der Bezeichner aus dem Reiter Beschreibung verwendet werden: http://www.geodaten-mv.de/geomis/id/<UUID>

Alternativ können die Metadaten als XML-Export aus dem GeoMIS.MV lokal abgespeichert und anschließend in die GDI-DE Testsuite hochgeladen geladen werden. Der Vorteil der o.g. Variante über die Angabe der URL ist jedochdabei, dass der Erfolg Test nach einer Änderung des Metadatensatzes unmittelbar überprüft neu ausgeführt werden kann, indem der Test neu ausgeführt wird. XML-Export und Hochladen Datei-Upload müssten dagegen nach jeder Änderung erneut erfolgen.

...

Ergänzend zu den vorgenannten Testmöglichkeiten stellt die EU bzw. das Joint Research Centre (JRC) eigene, englischsprachige Tools bereit, um u.a. Metadaten zu überprüfen. Die GDI-DE informiert im Wiki über diese zentral verfügbaren Werkzeuge zur Qualitätssicherung und verlinkt auf zugehörige Anleitungen. Empfehlenswert ist insbesondere die Nutzung der folgenden Tools:

...

über das INSPIRE Geoportal ein Tool zur Prüfung von bereit.
Der „INSPIRE Reference Validator“ wurde zur Überprüfung der Übereinstimmung mit den grundlegenden INSPIRE-Vorgaben seitens der EU entwickelt. Das Ergebnis der Überprüfung im INSPIRE Reference Validator ist ein aussagekräftiger Anhaltspunkt, um die Konformität der eigenen Metadaten im Hinblick auf INSPIRE (insbes. Technical Guidance) festzustellen. Außerdem wird eine zusätzliche Konformitätsklasse zur Überprüfung der für das INSPIRE-Monitoring relevanten Angaben zum „Spatial Scope“ und den „Priority Data Sets“ angeboten.

...

 
Die GDI-DE informiert im Wiki über diese Werkzeuge zur Qualitätssicherung und verlinkt auf zugehörige Anleitungen.

4.    Erfassen

...

und Editieren von Metadaten

...

Der Aufruf des GeoMIS erfolgt über den Eintrag unter SUCHE in der Navigationsleiste des GeoPortal.MV. Für die Erfassung und Pflege von Metadaten ist eine Anmeldung als Metadatenpfleger im GeoPortal.MV Voraussetzung. Metadatenpfle­ger Voraussetzung für das Erfassen und Bearbeiten von Metadatensätzen ist ein im GeoPortal.MV angelegter User mit der Berechtigung Metadatenpfleger oder Metadatenredakteur. Metadatenpfleger bearbeiten ausschließlich eigene Metadatensätze, Metadatenredakteure haben darüber hinaus Zugriff auf die Metadatensätze einer definierten Gruppe von Metadatenpflegern. Derzeit existieren Gruppen auf Landkreisebene, für die Landesverwaltung sowie für Anwender aus der Wirtschaft. Für die Beantragung und Verwaltung dieser Userrechte stehen für angemeldete Nutzer Nutzerrechte erfolgt im GeoPortal.MV unter „Mein GeoPortal.MV“ entsprechende Werkzeuge zur Verfügung.
Zum Erfassen neuer Metadaten wird der smart.editor im GeoMIS.MV aufgerufen. Hier . Weiter Hinweise zur Registrierung und Anmeldung enthält das GDI-DE Wiki. [REF 12]
Die Schaltfläche zum Erfassen neuer Metadaten Image Added befindet sich links oben im GeoMIS.MV und ruft den Editor auf. Mit dieser Software, dem smart.editor, lassen sich Metadatensätze zu Anwendungen, Datensätzen, Datenserien, Diensten und nicht-geographischen Daten neu anlegen.  

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Mit dem smart.editor können darüber hinaus Es können auch zuvor gespeicherte Schablonen aufgerufen, Metadaten aus gespeicherten abgespeicherten XML-Dateien übernommen oder aus den Webdiensten eingelesen und Kontaktvorlagen eingepflegt werden. Beim Aufruf eines Webdienstes via URL übernimmt der smart.editor Editor Angaben aus den Capabilities dieses Webdienstes in die entsprechenden Felder des Metadatensatzes.
Zum Editieren wird ein vorhandener Metadatensatz über eine Suche aufgerufen und der smart.editor für eine Editiersitzung mit dem Stiftsymbol  gestartet

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Für eine Bearbeitung wird der zu bearbeitende Metadatensatz im GeoMIS.MV über den smart.finder gesucht. Die Editiersitzung lässt sich über das Stiftsymbol Image Added starten, wenn der Benutzer über entsprechende Schreibberechtigungen für diesen Metadatensatz verfügt.

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Während der Bearbeitung eines Metadatensatzes im smart.editor stehen über Editor lässt sich die Navigationsleiste oberhalb der Detailmetadaten einige für grundlegende Funktionen zum Speichern und Publizieren zur Auswahl.Prüfen/Validieren nutzen. Nach einer erfolgreichen Validierung muss die Sichtbarkeit (Privat/Gruppe/Öffentlich) festgelegt werden, anschließend kann der Metadatensatz publiziert werden. Die geänderten Metadaten sind anschließend sofort im GeoMIS.MV sichtbar. 

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Die Validierungsoptionen legen fest, auf welches Regelwerk vor dem Publizieren geprüft wird. Im GeoMIS.MV steht neben einer Prüfung auf Regeln der GDI-DE oder INSPIRE eine einfache Prüfung auf die ISO-Grundanforderungen zur Wahl. Dabei aufgetretene Probleme werden aufgelistet und die entsprechenden Eingabefelder farblich gekennzeichnet.



Initial sind im Editor bei der Anlage eines neuen Metadatensatzes einige Metadatenelemente mit Standardeingaben vorgefüllt. Für einige Metadatenelemente müssen Eingabefelder aber erst eingefügt werden.
Initial sind im smart.editor bei der Anlage eines neuen Metadatensatzes einige Metadatenelemente gefüllt oder leer. Dem entsprechend sind für einige Metadatenelemente bereits Eingabeoberflächen erzeugt. Die Erstellung, das Entfernen oder das Bearbeiten der Eingabeoberflächen die Eingabefelder erfolgt über verschiedene Schaltflächen: 

  • Über das + Symbol Image Added können sie weitere Eingabebereiche zu einem Metadatenelement hinzufügen.
  • Das „Werkzeug"-Symbol Image Added dient
  • Für die Erfassung neuer Metadatenelemente klicken Sie auf das Symbol   .
    Die Oberfläche wird geladen und Sie erhalten eine neue Eingabeoberfläche.
  • Das „Werkzeug"-Symbol  dient der Eingabeunterstützung. Je nach Metadaten-Element öffnen sich entsprechende Eingabehilfen zur Auswahl der Inhalte.
  • Um ein Element zu entfernen, betätigen Sie nach Auswahl des zu löschenden Eintrags das „Löschen“-Symbol Image Added .       
  • Auswahlboxen erkennen Sie an der Beschriftung –Bitte Wählen—.
  • Gelb umrandete Felder deuten auf ein Pflichtfeld hin.

Das GDI-DE Wiki enthält im Bereich der Länder-GDIs unter Mecklenburg-Vorpommern für Metadatenpfleger weitere Informationen, Anleitungen und Videos zur Metadatenerfassung und
–pflege. Dort werden Hinweise auf Informationsveranstaltun­gen eingestellt und deren Inhalte veröffentlicht. Dieser Leitfaden ist dort ebenfalls abgelegt.  [REF 12]

5.    Beschreibungen und Vorgaben zu den einzelnen Metadatenelementen

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5.1.

...

       Metadaten unter der Registerkarte „Beschreibung“

5.1.1.   Übersicht

Nr.FeldnameInhalt

ü = Pflichtfeld

gilt fürISOINSPIRE
Datensätze, Serien, AnwendungenDienste

(ü) = bedingtes Pflichtfeld

 -  = optionales Feld

ISO

INSPIRE
B.1TitelName/Bezeichnung der Ressource (Freitext,
s.
siehe Besonderheiten)ja
ü
jaPflicht
ü
Pflicht
B.2KurztitelAlternativer Name/Bezeichnung der Ressource (Freitext)

-

jajaoptionaloptional
-
B.3ZusammenfassungKurzbeschreibung, Überblick (Freitext)jaja
ü
Pflicht
ü
Pflicht
B.4ZweckZusammenfassung für welchen Zweck oder mit welcher Absicht die Ressource erstellt wurde.

-

jajaoptionaloptional
-
B.5BearbeitungsstatusBearbeitungsstatus des Datenbestands oder einer Revision.

-

jajaoptionaloptional
-
B.6VorschaugrafikFunktion zur Einbettung einer Grafik für die Anzeige in den Suchergebnissen (Datenformat: JPG / PNG / GIF)

-

-
jajaoptionaloptional
B.7DatumDatum der Veröffentlichung (Publikation), der letzten Überarbeitung (Revision) oder Erstellungsdatum (Erzeugung) der Ressource (
s.
siehe Besonderheiten)jaja
ü
Pflicht
ü
Pflicht
B.8
Kontakt
Kontakt Zuständige Stelle und deren Funktion: Kontaktinformation für Fragen zu den Daten an sich bzw. zum Dienst oder zur Anwendung (
s.
siehe Besonderheiten)ja
-
jaoptional
ü
Pflicht
B.9Referenzsystem

*(1,2)
Angabe des/der Koordinatensysteme, die in der Ressource verwendet wurden oder für die Datenabgabe gewählt werden können (Zur Auswahl Werkzeug nutzen!)jaja
-
optional
ü
Pflicht
B.10Geografische Ausdehnung
*(1,2)
Begrenzungsrechteck aus geografischen Koordinaten („Min“ und „Max“), das die Ressource abdeckt
ü
ja

ü

*(Erläuterung Gültigkeit: 1 = Datensatz, 2 = Datenserie, 4 = Dienst, 5 = Anwendung)

 

jaPflichtPflicht
B.11Geografischer BezeichnerDient zum

Nr.

Feldname

Inhalt

ü = Pflichtfeld

(ü) = bedingtes Pflichtfeld

 -  = optionales Feld

ISO

INSPIRE

B.11

Geografischer Bezeichner *(1,2)

Dient zum
Rückgriff auf ein Objekt, das die geografische Ausdehnung repräsentiert (
s.
siehe Besonderheiten)ja
ü
jaPflicht
-
optional
B.12Zeitliche AusdehnungAngabe einer Zeitspanne für die „Gültigkeit“ einer Ressource

(s. Besonderheiten)
(siehe Besonderheiten B.7/B.12)jajaoptionaloptional

-

-
B.13Vertikale AusdehnungDie vertikale Ausdehnung der Ressource.jaja
-
optional
-
optional
B.14Struktur der räumlichen
Daten *(1,2)
Daten Räumliche Darstellungsart (Vektor, Raster, Text oder TIN)ja
-
neinoptional
ü
Pflicht
B.15Sprache
*(1,2,5)
Angabe der in der Ressource verwen­deten Sprache (nicht Sprache der Metadaten!)

-

ü
janeinoptionalPflicht
B.16
Zeichensatz *(1,2,5)
Zeichensatz Angabe des Zeichencodestandards, der in der Ressource verwendet
wurde
wurde 

-

(ü) Pflichtfeld
janeinoptionalPflicht, wenn nicht UTF-
8  verwendet wird
8
B.17Pflege der RessourceAngaben zum Aktualisierungszyklus der beschriebenen Ressourcejaja
-
optional
-
optional
B.18BezeichnerAngabe eines eindeutigen Identifikators
für die
der  Ressource, wird vom System vergeben

-

ü

*(Erläuterung Gültigkeit: 1 = Datensatz, 2 = Datenserie, 4 = Dienst, 5 = Anwendung)

(siehe Besonderheiten)jajaoptionalPflicht

  

5.1.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

...

Bei gleichartigen Ressourcen verschiedener Stellen, z.B. Denkmale/Schutzgebiete bei Kommunen, sollten Absprachen über ein einheitliches Benennungsmuster getroffen und berücksichtigt werden. Dies ist auch für weitere Metainformationen wie Kurzbeschreibung, Schlüsselwörter, Herkunft etc. sinnvoll. Im Bereich der Vermessungsverwaltung existieren solche Regelungen beispielsweise.
Eine  Schlagwortsuche berücksichtigt dieses Feld nicht. Daher empfiehlt es sich, den Titel der Ressource  Ressource bzw.  die charakteristischen  Bestandteile  charakteristischen Bestandteile daraus  zusätzlich  auch  als Schlüsselwörter unter der Registerkarte „Kategorisierung“ zu erfassen.

...

Für die Aussage, welche Aktualität eine Ressource hat, ist ein konkretes Datum (Erstellung, Veröffentlichung, letzte Überarbeitung) erforderlich. Zusätzlich kann ein Gültigkeitszeitraum angegeben werden. Letzterer bietet sich dann an, wenn eine Ressource eine definierte Lebensdauer besitzt. Für Datenbestände mit kontinuierlicher Fortführung wird empfohlen, in den Metadaten nur den Zeitstempel der letzten Überarbeitung zu verwenden.
Für eine nähere Erläuterung des Herstellungs- bzw. Aktualisierungsprozesses und die evtl. damit zusammenhängende spezielle Interpretation der Datumsangaben kann Sowohl INSPIRE als auch der ISO-Standard 19115 für Metadaten erfordern zwingend ein konkretes Datum (Erstellung, Veröffentlichung, letzte Überarbeitung) zur Ressource. Dies bedeutet, dass in B.7 verpflichtend mindestens ein Datum anzugeben ist und ggf. zusätzlich in B.12 ein Gültigkeitszeitraum angegeben werden kann. In Metadaten für INSPIRE dürfen dabei die o.g. Funktionen nur 1x genutzt werden.
Für eine nähere Erläuterung des Herstellungs- bzw. Aktualisierungsprozesses und die evtl. damit zusammenhängende spezielle Interpretation der Datumsangaben kann im Feld „Herkunft“ (Q.3) ein entsprechender Text abgelegt werden. Weitere Erläuterungen und Beispiele zum Zeitbezug einer Ressource finden sie in im GDI-DE Wiki im Bereich des Arbeitskreises Metadaten. [REF 13]

5.1.2.3.      Kontakt - Zuständige Stelle (B.8)

...

  • Es wird das Hinterlegen einer Funktionspostfach-Mail-Adresse, einer Support-Rufnummer und einer allgemeinen Bezeichnung für Mitarbeitende empfohlen. Dies erleichtert zum einen die Aktualisierung der Metadaten und schützt zum anderen die Privatsphäre des Mitarbeitenden.
  • Die direkte Namensnennung von Personen sollte nur erfolgen, wenn der Mitarbeitende mit der Veröffentlichung und automatisierten Weitergabe seines Namens, seiner Dienststelle und der dortigen Kontaktdaten wie Telefon, Fax oder E-Mail einverstanden ist.
  • Liegt kein Einverständnis von betroffenen Personen vor oder kann der/die Einzelne die Verbreitung dieser Information im Internet nicht ausreichend einschätzen, sollten ausschließlich Funktionsbezeichnungen verwendet werden.

Neben diesen Hinweisen zu den Kontaktangaben wurden im Arbeitskreis Metadaten und der GDI-DE weitere Konventionen zur Semantik von Metadaten in einer Checkliste als Empfehlung veröffentlicht. [REF 7]

...

Geodaten und Geodatendienste, die einen räumlichen Bereich in Form einer bestimmten Verwaltungseinheit abdecken, können über deren 12-stelligen Regionalschlüssel gezielt auffindbar gemacht werden, wenn der entsprechende Schlüssel in den Metadaten hinterlegt wird. Die Angabe in den Metadaten ist optional, wird aber empfohlen, um detaillierte Auswertungen im Zusammenhang mit dem INSPIRE-Monitoring zu ermöglichen.

Regionalschlüssel

Region

130000000000

Mecklenburg-Vorpommern

130030000000

Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

130040000000

Schwerin, Landeshauptstadt

130710000000

Mecklenburgische Seenplatte

130720000000

Landkreis Rostock

130730000000

Vorpommern-Rügen

130740000000

Nordwestmecklenburg

130750000000

Vorpommern-Greifswald

130760000000

Ludwigslust-Parchim

Konkrete Werte zu einzelnen Gemeinden und Ämtern können Publikationen des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/_inhalt.html) entnommen werden. In neuen Metadatensätzen wird Bei der Erfassung von Metadatensätzen im Editor ist der Wert mit dem Regionalschlüssel für Mecklenburg-Vorpommern vorbelegt.

...

Diese Daten-Dienste-Verbindung wird zum einen innerhalb der Metadaten geschaffen, ist also eine Aufgabe der Stelle, die die Metadaten pflegt. Dazu wird im smart.editor Editor bei der Erstellung/Pflege der Metadaten zum Dienst (Feld „Datensatzverknüpfung“, s. 5.3.2.2.) mit dem angebotenen Werkzeug nach dem Metadatensatz zum Datenbestand gesucht und intern ein Link auf dessen Bezeichner gesetzt. Zum anderen sieht das Konzept der Daten-Dienste-Kopplung die Hinterlegung des Bezeichners auch im Capabilities-Dokument des zugehöri­gen Dienstes vor. Für technische Hintergründe wird auf den entsprechenden Abschnitt in den Metadatenkonventionen der GDI-DE [REF 4] verwiesen.

5.2.    Metadaten unter der Registerkarte „Kategorisierung“

Image Added

5.2.1.   Übersicht

 


Nr

Nr.



Feldname



Inhalt

ü = Pflichtfeld



gilt für

ISO



INSPIRE



Datensätze, Serien, Anwendungen

Dienste

(ü) = bedingtes Pflichtfeld

 -  = optionales Feld

ISO

INSPIRE

K.1

Art der Ressource

Art / Typ der Ressource: wurde bereits bei Anlage des Metadatensatzes vom System vergeben (s. Besonderheiten)

ü

ü

ja

ja

Pflicht

Pflicht

K.2

Kategorien

Auswahl der Region und/oder Liste von Fachkategorien (Auswahl über Werkzeugsymbol, s. Besonderheiten)

ü

-

ja

ja

Pflicht

optional

K.3

Schlüsselwörter

Begriffe zum Auffinden des Metadatensatzes durch die Schlagwortsuche und die Einfache Suche (tlw. inhaltliche Vorgaben, s. Besonderheiten)

-

ja

ü

ja

K.4

Themenkategorie *(1,2,5)

Auswahl eines oder mehrerer Begriffe aus vorgegebener Liste (ISO Festlegungen, s. Besonderheiten)

ü

ü

optional

Pflicht

K.5

Art des

Dienstes *(4)

Dienstes 

Zuordnung zu einer Dienstegruppe (ISO-Festlegungen, s. Besonderheiten)

ü

ü

nein

ja

Pflicht

Pflicht

K.6

Version des Dienstes

*(4)

z.B. WMS 1.1.1 (s. Besonderheiten)

nein

ja

-

optional

-

optional

K.7

Art der

Kopplung *(4)

Kopplung 

Verbindung zwischen Dienst und verknüpften Daten (bei Geowebdiensten ist i.d.R.  „eng“ auszuwählen)

ü

nein

ü

*(Erläuterung Gültigkeit: 1 = Datensatz, 2 = Datenserie, 4 = Dienst, 5 = Anwendung)

...

ja

Pflicht

Pflicht

5.2.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

...

Im GeoMIS.MV ist es möglich, in den Metadaten eines Geodatensatzes zusätzlich auf den Metadatensatz eines übergeordneten Geodatensatzes oder einer übergeordneten Geodatensatzreihe zu verweisen, um ohne erneute Suche die dort hinterlegten Informationen anzeigen zu können. Damit lässt sich z.B. die Verbindung von mehreren Datensatz-Metadatensätzen zu einer gemeinsamen, übergeordneten „Datensatzserie“ herstellen. Dies ist jedoch eine Funktion der Katalogsoftware und stellt keine INSPIRE-relevante Verknüpfung dar.

Die Erfassung von Metadaten zu Nicht-geographischen Daten ist im GeoMIS.MV ebenfalls möglich.

5.2.2.2.      Kategorien (K2)

Im Feld Kategorien kann durch Eingabe von Freitext die Art der Ressource näher erläutert werden. Über das Eingabewerkzeug besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Verwaltungsgrenzen und Fachkategorien zur näheren Erläuterung der Ressource einzutragen. Diese Eintragungen können im smart.finder auf der Startseite vom GeoMIS.MV zur schnellen Filterung aller Metadaten genutzt werden.

...

Schlüsselwörter (oder Schlagworte) stellen eines der zentralen Metadatenelemente dar. Hierüber können Sie die Auffindbarkeit Ihrer Georessourcen maßgeblich beeinflussen! Zusätzlich zu den technisch bedingten oder per Konventionen vorgegebenen Schlüsselwörtern können weitere Schlüsselwörter frei vergeben werden, die sich idealerweise an vorhandenem Fachvokabular orientieren. Für eine erfolgreiche Suche sollten hier auch Begriffe erfasst werden, unter denen ein Nutzer ohne Fachkenntnis diese Georessourcen vermutlich suchen würde.

Die meisten Suchfunktionen fremder Portale, in denen Metadaten aus MV auch angeboten werden, bieten eine Eingabemöglichkeit für frei gewählte Suchbegriffeverschiedener Geoportale, die auch auf Metadaten aus Mecklenburg-Vorpommern zugreifen, basieren auf der Eingabe von frei gewählten Suchbegriffen. Welche Metadatenelemente dabei im Einzelnen durchsucht werden, ist häufig allgemein nicht erkennbar. Meist ist dies als reine Schlagwortsuche realisiert, d. h. nur die Schlüsselwörter werden in der Suche berücksichtigt. Daher ist es empfehlenswert, den auch charakteristische Bestandteile aus dem Titel der Ressource (bzw. die charakteristischen Bestandteile daraus) zusätzlich als freies Schlüsselwort zu erfassen.

Welchem der auswählbaren „Schlüsselworttypen“ das jeweilige Schlüsselwort zuzuordnen ist, ist nicht festgelegt. Eine Auswahl ist aus Sicht der ISO 19115 nicht notwendig, aber erlaubt , und für INSPIRE jedoch unbedeutend.

Bei der Erfassung von Schlüsselwörtern gilt für INSPIRE die Vorgabe für:

...

  • Schlüsselwörtern mit Zuordnung zum gleichen Thesaurus

...

  • sind zu gruppieren
  • Schlüsselwörtern ohne Thesaurus-Zuordnung

...

  • werden in einem separaten Feld erfasst

Selbst wenn die Erfassungsoberfläche hier Spielraum bietet und wenig restriktiv ist, kann es je nach Abbildung der Metadaten im XML-Format in der späteren Überprüfung der Metadaten in Testtools Tests der GDI-DE oder der EU zu Fehlermeldungen kommen. Daher ist bei der Erfassung von Schlüsselwörtern in der Oberfläche darauf zu achten, dass

  • alle Schlüsselwörter aus ein und demselben Thesaurus gruppiert werden und diese Gruppe ausschließlich Schlüsselwörter enthält, die dem angegebenen Thesaurus entstammen
  • Schlüsselwörter ohne Bezug zum Thesaurus in einer separaten Gruppe ohne Thesaurus-Angabe erfasst werden.


Durch die Verwendung der Schaltfläche mit einem + Symbol Image Added lassen sich für jeden Thesaurus und für freie Schlüsselwörter getrennte Eingabefelder anlegenDiese Vorgabe wird auch unabhängig von INSPIRE als sinnvoll angesehen.

5.2.2.3.2.       Schlüsselwörter für INSPIRE

5.2.2.3.2.1.      Schlüsselwort „inspireidentifiziert“

Zur Kennzeichnung der relevanten Ressourcen (Datensätze, -serien und Dienste) für das INSPIRE-Monitoring ist lt. Metadatenkonventionen der GDI-DE [REF 4] zwingend ein einheitliches Schlüsselwort zu vergeben: „inspireidentifiziert“Mit dem freien Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ werden in den Metadaten alle Datensätze und Dienste gekennzeichnet, die als INSPIRE-relevant angesehen werden. Sie müssen alle Bedingungen zur Interoperabilität bezüglich der europaweit geltenden Datenstrukturen und zur INSPIRE-konformen Datenbereitstellung mittels Darstellungs- und Downloaddiensten erfüllen.

Mit diesem Schlüsselwort sind durch die geodatenhaltenden datenhaltenden Stellen ausschließlich diejenigen Metadatensätze zu belegen, die Ressourcen mit INSPIRE-Bezug beschreiben und die so in das INSPIRE-Monitoring einfließen sollen!!

Beim Monitoring wird die Umsetzung der INSPIRE-Vorgaben seit 2019 automatisiert geprüft und bewertet. Qualität und Vollständigkeit der erfassten Metadaten gewinnen dadurch immer stärker an Bedeutung.
Die exakte Schreibweise „inspireidentifiziert“ ist dabei streng beizubehaltenzu beachten. Im smart.editor Editor ist zur Gewährleistung Unterstützung der richtigen korrekten Schreibweise eine entsprechende Eingabehilfe vorhanden.

...

Außerdem wird dabei auch die zugehörige korrekte Quellenangabe zu diesen Schlüsselwörtern gesetzt:
 - Name = „GEMET – INSPIRE themes, version 1.0“
 - Datum = „2008-06-01“
 - Datumstyp = „Publikation“

Der Editor des GeoMIS.MV ermöglicht die Auswahl des Annex-Themas über eine hinterlegte Liste, die über das Werkzeugsymbol zu erreichen ist, um die geforderte Schreibweise des Schlüsselworts sowie das korrekte Zitat des Thesaurus zu gewährleisten.

5.2.2.3.2.3.      Pflicht-Schlüsselwort bei Diensten

Analog zur INSPIRE-Vorgabe bei Datensätzen und -reihen erfordert die Dokumentation von Diensten ebenfalls mindestens ein Schlüsselwort aus einem sog. kontrollierten Vokabular. Hierbei handelt es sich um eine in der INSPIRE-Verordnung zu Metadaten [REF 3] (Annex D.4) hinterlegte Liste zur „Einteilung der Geodatendienste“.

Im smart.editor Editor sollte die Angabe zur Kategorisierung von Diensten über die unter dem Werkzeugsymbol hinterlegte Liste erfolgen, um eine korrekte Schreibweise und Zuordnung zu gewährleisten:

smart.editor

Art des Dienstes

 ISO-19119-Begriff

Auswahl im

Editor des GeoMIS.MV

Anwendung

humanCatalogueViewer

Anwendung zum Suchen von Geodatenbeschreibungen

WFS, predefined Atom Vektor

infoFeatureAccessService

Dienst für den Zugriff auf Objekte

WCS, predefined Atom Raster

infoCoverageAccessService

Dienst für den Zugriff auf Rasterdaten

WMS, WMTS

infoMapAccessService

Dienst für den Zugriff auf grafische Darstellungen

WFS-G

infoGazetteerService

Gazetteerdienst

CSW

infoCatalogueService

Katalogdienst

SWE Standards

infoSensorDescriptionService

Sensordienste

5.2.2.3.3.          Spezielle Schlüsselwörter mit Steuerungsfunktion

Mit dem freien Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ werden Die novellierten Vorgaben zum INSPIRE-Monitoring erfordern eine Aussage zum sog. „SpatialScope“ in den Metadaten alle Datensätze und Dienste gekennzeichnet, die als INSPIRE-relevant angesehen werden. Sie müssen alle Bedingungen zur Interoperabilität bezüglich der europaweit geltenden Datenstrukturen und zur INSPIRE-konformen Datenbereitstellung mittels Darstellungszu Datensätzen und –serien. Diese soll dazu dienen, den „räumlichen Anwendungsbereich“ einer Ressource auszudrücken, um entsprechende Auswertungen ermöglichen. Die EU zielt dabei insbesondere auf eine Erkennbarkeit von Ressourcen mit nationalem sowie regionalem Bezug. „Regional“ gilt für die Ressourcen der Landesverwaltung sowie für Ressourcen, die alle in Mecklenburg-Vorpommern verfügbaren Daten zum jeweiligen Fachthema beinhalten bzw. bündeln. Alle kommunalen Ressourcen gelten als „Lokal“ und benötigen grundsätzlich keine explizite Kennzeichnung in den Metadaten.
Zur konkreten Abbildung des Spatial Scope in den Daten-Metadaten sieht die EU vor, den jeweiligen Begriff als Schlüsselwort unter Angabe einer bestimmten Quelle (Thesaurus) einzufügen.
Die einfachste Möglichkeit ist dabei die Erfassung mit Hilfe des Werkzeuges oder als Freitext:

  • Schlüsselwort = z.B. „Regional“
  • Thesaurus= „Spatial scope“
  • Datum = „2019-05-22“
  • Datumstyp = „Publikation“

Wenn - und Downloaddiensten erfüllen. Das jährliche Monitoring prüft an Hand dieses Stichwortes die Umsetzung der INSPIRE-Vorgaben seit 2019 automatisiert. Qualität und Vollständigkeit der erfassten Metadaten gewinnen dadurch immer stärker an Bedeutung.
Wenn die als „inspireidentifiziert“ gekennzeichneten Datensätze für die europäischen Berichtspflichten von besonderer Bedeutung sind, so müssen sie zusätzlich mit dem Schlüsselwort „Priority Data Set“ gekennzeichnet werden. Für alle

Datensätze, die das gesamte Bundesland abdecken, ist das Schlüsselwort „Regional“ aus dem vorgegebenen Vokabular zu verwenden. Für Datensätze, die nur bestimmte Landesteile (einzelne Ladkreise oder Kommunen) abdecken, kann das Schlüsselwort „Lokal“ verwendet werden.
Das Eintragen dieser Schlüsselworte wird in der Oberfläche des smart.finder durch ein spezielles Eingabewerkzeug unterstützt.Datensätze, die unter Open Data fallen und mit entsprechenden Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen versehen sind, müssen nach Vorgaben des IT-Planungsrates mittels DCAT-unter Open Data fallen und mit entsprechenden Lizenz- bzw. Nutzungs-bedingungen versehen sind, sollen nach Vorgaben des IT-Planungsrates mittels DCAT-AP.de als formalem Austauschformat beschrieben werden. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen wurde in der GDI-DE eine Vorgehensweise etabliert, um die Metadaten via GDI-DE auch unter DCAT-AP.de nutzbar zu machen und eine Auffindbarkeit in Open Data-Portalen automatisch zu ermöglichen.Metadaten zu Datensätzen und -serien, die Geodatenkatalog.de automatisiert in das GovData-Portal des Bundes zu integrieren.

Metadaten müssen dazu übergeben werden sollen, müssen in ausgewählten Elementen bestimmte definierte Inhalte aufweisen:

  • In den Schlüsselwörtern wird der Begriff „opendata“ eingetragen. Dieses Schlüsselwort ist getrennt von Schlüsselwörtern mit Thesaurus-Zuordnung abzulegenkeinem Thesaurus zugeordnet.
  • Die Angaben zur Lizenz werden als Nutzungsbedingung erfasst und zusätzlich strukturiert in genau einem Element im Datenformat JSON (JavaScript Object Notation) hinterlegt.
  • Zusätzlich zu den o.g. Anforderungen müssen Zugriffswege dokumentiert sein, die bei GovData als sog. „Distributionen“ (Online-Verfügbarkeit) dargestellt werden. Daher muss in den Metadaten mindestens eine der folgenden Verlinkungen existieren:
    • Daten-Dienste-Kopplung zu den Metadaten eines frei zugänglichen Dienstes für den Zugriff auf die dokumentierten Daten
    • Link zum unmittelbaren Download der dokumentierten Daten

Um eine erweiterte Zuordnung von Kategorien u. a. im GovData-Portal des Bundes zu bewirken, können auch Begriffe aus dem Wortumfang der sog. MDR Data Themes13 als Schlüsselwörter verwendet werden (hier als „4-Buchstaben-Code“). Notwendig ist dies für die Ableitung zu Metadaten für Open Data jedoch nicht, da aufgrund der zwingend zu wählenden Thematik (K.4) eine automatische Zuordnung eines oder mehrerer korrespondierenden MDR Data Themes erfolgt.

Im smart.finder existieren zur Eingabe der speziellen Schlüsselworte entsprechende Schaltflächen oder ein Werkzeugsymbol.
Durch die Verwendung der Schaltfläche mit einem + Symbol  lassen sich für jeden Thesaurus und die freien Schlüsselwörter getrennte Eingabefelder anlegen. Die Auswahl eines Schlüsselworttyps ist dabei nicht zwingend erforderlich.

Im smart.editor können zur Eingabe der speziellen Schlüsselworte entsprechende Werkzeuge genutzt werden, damit diese semantischen Vorgaben exakt eingehalten werden.
Weiteree Angaben zu dieser Darstellung können den „Konventionen zu Metadaten der Geodateninfrastruktur Deutschland“ [REF 4] oder dem „INSPIRE metadata code list register“ (https://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist) entnommen werden.

Wenn die beschriebenen Daten als hochwertige Datensätze zu kennzeichnen sind, weil sie unter die HVD-Verordnung fallen, dann erfolgt die Kennzeichnung über den Eintrag der Kategorie als Schlüsselwort unter Angabe einer bestimmten Quelle (Thesaurus). Dabei sind folgende Kategorien vorgegeben:

  • Georaum
  • Erdbeobachtung und Umwelt
  • Meteorologie
  • Statistik
  • Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
  • Mobilität

Derzeit bietet der smart.editor dazu nur die Möglichkeit, die Angaben als Freitext einzutragen:

  • Schlüsselwort(Kategorie) = z.B. „Georaum“
  • Thesaurus= „High-value dataset categories“
  • Datum = „2023-09-27“
  • Datumstyp = „Publikation“

Werden die Angaben zu Open Data und die HVD-Kennzeichnung entsprechend dieser Vorgaben eingetragen, erfolgt die Übernahme der HVD-relevanten Metadatensätze automatisiert in das europäische Geoportal.

Die Unterstützung dieser Einträge mittels eines Werkzeuges wird derzeit noch entwickelt.Detaillierte Angaben zu diesen Stichworten können den „Konventionen zu Metadaten der Geodateninfrastruktur Deutschland“ [REF 4] oder dem „INSPIRE metadata code list register“ (http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist) entnommen werden.

Verschiedene freie Schlüsselworte wie GDIMRH oder AdVMIS steuern darüber hinaus die automatisierte Übernahme von Metadaten aus dem GeoMIS.MV in andere Metadatenkataloge.

...

INSPIRE sieht in der Verordnung zu den Metadaten [REF 3] vor, die beschriebenen Geodaten zu klassifizieren. Für die Dokumentation von Geodatensätzen und Geodatensatzreihen ist eine Liste aus der ISO-Norm 19115 vorgegeben, die 19 Themenkategorien beinhaltet. Die Einträge sind dabei in Abhängigkeit vom gewählten INSPIRE-Annex-Thema auszuwählen:


INSPIRE-Annex-Thema

ISO-Themenkategorie

Adressen

Ortsangaben

Atmosphärische Bedingungen

Klimatologie/Meteorologie/Atmosphäre

Bewirtschaftungsgebiete

Planungsunterlagen/Kataster

Biografische Regionen

Biologie

Boden

Geowissenschaften

Bodenbedeckung

Bilddaten/Basiskarten/Landbedeckung Oberflächenbeschreibung

Bodennutzung

Planungsunterlagen/Kataster

Energiequellen

Wirtschaft

Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)

Planungsunterlagen/Kataster

Gebäude

Bauwerke

Gebiete mit naturbedingten Risiken

Geowissenschaften

Geografische Bezeichnungen

Ortsangaben

Geologie

Geowissenschaften

Gesundheit und Sicherheit

Gesundheitswesen

Gewässernetz

Binnengewässer

Höhe

Höhenangaben

Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen

Landwirtschaft

Lebensräume und Biotope

Biologie

Meeresregionen

Meere

Meteorologisch-geografische Kennwerte

Klimatologie/Meteorologie/Atmosphäre

Mineralische Bodenschätze

Wirtschaft

Orthofotografie

Bilddaten/Basiskarten/Landbedeckung Oberflächenbeschreibung

Ozeanografisch-geografische Kennwerte

Meere

Produktions- und Industrieanlagen

Bauwerke

Schutzgebiete

Umwelt

Statistische Einheiten

Grenzen

Umweltüberwachung

Bauwerke

Verkehrsnetze

Verkehrswesen

Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste

Ver- und Entsorgung/Nachrichtenwesen Kommunikation

Verteilung der Arten

Biologie

Verteilung der Bevölkerung Demografie

Gesellschaft

Verwaltungseinheiten

Grenzen

Diese und weitere Tabellen, die für die Erfassung von Metadaten relevant sind wurden im GDI-DE Wiki im Bereich GDI-MV-Metadaten-Hilfstabellen abgelegt. [Ref 12]

5.2.2.5.5.2.2.5.      Art des Dienstes (K.5)

...

Für die Klassifizierung von Geodatendiensten in den Metadaten ist die „Art des Geodatendienstes“ anzugeben. Dabei sind folgende Angaben für INSPIRE zulässig:

Art des Geodatendienstes gem. INSPIRE

Eintrag GeoMIS.MV

Suchdienst

INSPIRE Discovery Service

Darstellungsdienst

INSPIRE View Service

Transformationsdienst

INSPIRE Transformation Service

Download-Dienst

INSPIRE Download Service

Die im GeoMIS.MV unter dem Werkzeugsymbol hinterlegte Liste beinhaltet jedoch weitaus mehr Begriffe als für INSPIRE relevant sind. Diese Einträge beziehen sich auf den Werteumfang gem. der ISO-Norm. Für eine erfolgreiche Validierung bzgl. INSPIRE darf aber nur ein mit „INSPIRE ...“ beginnender Eintrag ausgewählt werden.  Die naheliegenden Auswahlmöglichkeiten zu OGC-konformen Diensten sollten hier nicht genutzt werden, sofern es sich um eine für INSPIRE relevante Ressource handelt und die Metadaten INSPIRE-konform sein sollen. Stattdessen können derartige Informationen im folgenden Feld „Version des Dienstes“ angegeben werden. Die Dokumentation eines Dienstes als „INSPIRE ... Service“ beinhaltet jedoch keine automatische Aussage, dass dieser Dienst die INSPIRE-Regelungen für die jeweilige Dienstart erfüllt. Dies wird erst durch eine entsprechende Angabe unter „Konformität“ (Registerkarte „Qualität“, s.5.5.2.24.) ausgedrückt.


5.2.2.6 Version des Dienstes (K.6)

Die Auswahlmöglichkeiten unter „Art des Dienstes“ beinhalten zwar auch die OGC-konformen Dienste, dort ist jedoch aufgrund der INSPIRE-Festlegungen zwingend ein abweichender Eintrag auszuwählen (s.o.).

Daher wird empfohlenDurch die Metadatenkonventionen der GDI-DE [REF 4] wird vorgegeben, neben der Angabe einer Version des Dienstes hier an dieser Stelle auch über die genaue Art des Dienstes im Sinne des OGC , z. B. gem. OGC, zu informieren, einen OGC-WMS hier also beispielsweise als „WMS „OGC:WMS 1.13.1“ 0“ zu kennzeichnen. Diese Angabe können aus einer hinterlegten Liste übernommen werden.

55.3.    Metadaten unter der Registerkarte „Zugriff“

Image Added

5.3.1.   Übersicht

Nr.FeldnameInhalt

ü = Pflichtfeld

gilt fürISOINSPIRE
Datensätze, Serien, AnwendungenDienste

(ü) = bedingtes Pflichtfeld

 -  = optionales Feld

ISO

INSPIRE
Z.1Geodatenlink

*(1,2,5)
Informationen für den Zugriff auf die Ressource bzw. Link zum Datenbereitstellungsprozessjanein
-
optional
-
optional
Z.2Operationen des Dienstes
*(4)
Angabe der Operationen (und deren Aufrufe), die durch den Dienst aufrufbar sind

ü

-
(siehe Besonderheiten)neinjaPflichtoptional
Z.3Datensatzverknüpfung

*(4)
Daten-Dienste-Kopplung:

Verweis auf den eindeutigen Bezeichner einer Daten-Ressource (
s.
siehe B.15), um von einem Datensatz zum zugehörigen Dienst zu gelangen (Auswahl über Werkzeugsymbol,
s.
siehe Besonderheiten)

-

ü
neinjaoptionalPflicht
Z.4
Anwendungs-einschränkungen
AnwendungseinschränkungenFreitext: Einschränkungen, die die (fachliche) Eignung der Ressource betreffen. (z. B. „für Navigationszwecke nicht geeignet“ oder „… stellt keinen amtlichen Nachweis dar“)jaja
-
optional
-
optional
Z.5ZugriffseinschränkungenBeschränkung des öffentlichen
Zugangs.
Zugangsiehe (Auswahl über Werkzeugsymbol,
s.
siehe Besonderheiten)jaja
-
optional
ü
Pflicht
Z.6NutzungseinschränkungenEinschränkungen der Nutzung zum Schutz der Privatsphäre oder des geistigen Eigentums sowie andere besondere Einschränkungen (Auswahl über Werkzeugsymbol,
s.
siehe Besonderheiten)

-

ü
jajaoptionalPflicht
Z.7SicherheitseinstufungKlassifizierung: Sicherheitseinstufung beim Umgang mit der Ressource  (Auswahl über Werkzeugsymbol)
-
ja

-

*(Erläuterung Gültigkeit: 1 = Datensatz, 2 = Datenserie, 4 = Dienst, 5 = Anwendung)

...

jaoptionaloptional

5.3.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

...

Dazu wird in den Metadaten des Dienstes ein Verweis auf den verwendeten Datenbestand (genauer gesagt auf dessen Metadaten) hinterlegt. Der Bezeichner, auf den hier verlinkt werden soll, ist dabei im Feld „Datenreferenz“ einzugeben. Im smart.editor Editor vom GeoMIS.MV steht unter dem Werkzeugsymbol eine Suchfunktion zur Verfügung, mittels derer der Datensatz gesucht und über dessen Bezeichner verlinkt werden kann.

Wie in schon unter 2.4. beschrieben, wird die Daten-Dienste-Kopplung auch benötigt, um bei Open Data-Ressourcen die zur zu den Daten -Ressource zugehörigen Dienste (WMS, WFS, Atom-Feed) bzw. deren Metadaten auffinden zu können. Daraus wird während der Migration ein gemeinsamer Datensatz zur Übernahme in das GOVDATAGovData-Portal generiert.

Im Rahmen des INSPIRE-Monitorings ist eine funktionierende Daten-Dienste-Kopplung Voraussetzung für die Berechnung der Indikatoren zur Zugänglichkeit der Geodatensätze über Darstellungs- und Downloaddienste.

...

Zur Dokumentation der „Zugriffseinschränkungen“ (Z.5) und/oder „Nutzungseinschränkungen“ (Z.6) können aus einer vorgegebenen Liste (Lizenz, Urheberrecht etc.) ein oder mehrere Begriffe ausgewählt werden, um auf die grundsätzliche Existenz etwaiger Regelungen bzw. Beschränkungen hinzuweisen; der . Der Begriff „andere Beschränkungen“ weist auf weitergehende textliche Formulierungen hin, die jeweils unter „Beschreibung“ folgen. Dabei gelten besondere Auswahl- bzw. Belegungsregeln der GDI-DE (siehe folgende Abschnitte).

...

Zudem ist bei der Abbildung der Metadaten im Format XML zu beachten, dass die Informationen zu Zugriffseinschränkungen bei INSPIRE (Z.5) nicht mit anderen Informationen, z. B. zu Nutzungseinschränkungen (Z.6) und/oder Anwendungseinschränkungen (Z.4), vermischt werden dürfen.

Im smart.editor Editor bietet sich an dieser Stelle die Nutzung des Werkzeugsymbols an, da darüber die entsprechenden Inhalte in der geforderten Form gesetzt werden.

...

Grund nach Artikel 13(1) a) - h) der INSPIRE-Richtlinie: Zugang beschränkt, weil dieser nachteilige Auswirkungen hätte auf…

Erforderlicher Eintrag unter gmx:Anchor

Erforderlicher deutschsprachiger Begleittext

... a) die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden, sofern eine derartige Vertraulichkeit gesetzlich vorgesehen ist;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1a"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(a) der INSPIRE-Richtlinie: a) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden

… b) internationale Beziehungen, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1b"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(b) der INSPIRE-Richtlinie: b) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung

… c) laufende Gerichtsverfahren, die Möglichkeiten einer Person, ein faires Verfahren zu erhalten oder die Möglichkeiten einer Behörde, Untersuchungen strafrechtlicher oder disziplinarischer Art durchzuführen;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1c"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(c) der INSPIRE-Richtlinie: c) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren

… d) die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen, sofern das innerstaatliche Recht oder das Gemeinschaftsrecht diese Vertraulichkeit vorsieht, um berechtigte wirtschaftliche Interessen, einschließlich des öffentlichen Interesses an der Wahrung der statistischen Geheimhaltung und des Steuergeheimnisses, zu schützen;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1d"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(d) der INSPIRE-Richtlinie: d) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen

… e) Rechte des geistigen Eigentums;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1e"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums

… f) die Vertraulichkeit personenbezogener Daten und/oder Akten über eine natürliche Person, sofern diese der Bekanntgabe dieser Informationen an die Öffentlichkeit nicht zugestimmt hat und sofern eine derartige Vertraulichkeit nach einzelstaatlichem oder gemeinschaftlichem Recht vorgesehen ist;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1f"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE-Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten

… g) die Interessen oder den Schutz einer Person, die die angeforderte Information freiwillig zur Verfügung gestellt hat, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein oder verpflichtet werden zu können, es sei denn, dass diese Person der Herausgabe der betreffenden Informationen zugestimmt hat;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1g"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(g) der INSPIRE-Richtlinie: g) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz einer Person

… h) den Schutz der Umweltbereiche, auf die sich die Informationen beziehen, wie z. B. die Aufenthaltsorte seltener Tierarten.

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1h"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(h) der INSPIRE-Richtlinie: h) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz von Umweltbereichen

- keine Beschränkungen -


http://inspire.ec.europa.eu/metadata-code-list/LimitationsOnPublicAccess/noLimitations

 

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

 

5 5.3.2.3.3.          Zugriffseinschränkungen in der GDI-DE (ohne INSPIRE)

Die aktuellen Metadatenkonventionen Existierende Zugriffsbeschränkungen sind in den Metadaten der GDI-DE [REF 4] empfehlen, generell über Zugriffsein­schränkungen zu informieren; auch für den Fall, dass keine Zugriffseinschränkungen bestehenzu dokumentieren. Dazu kann eine Erfassung analog zur Vorgehensweise bei INSPIRE (vergl. 5.3.2.3.2) erfolgen, jedoch ohne Verlinkung auf Gründe für die Beschränkung aus der INSPIRE-Richtlinie. Für den Fall „Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen“ ist es sogar allerdings gewünscht, hier von der für INSPIRE vorgesehenen Referenzierung Verlinkung Gebrauch zu machen.

5.3.2.3.4.          Bedingungen für den Zugang und die Nutzung bei INSPIRE

...

Im Falle von Open Data bietet der smart.editor Editor des GeoMIS.MV an dieser Stelle eine Erleichterung Unterstützung für die Erfassung der Nutzungseinschränkungen (siehe 5.3.2.3.6.).

Auch das Nicht-Vorliegen von Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen muss für INSPIRE entsprechend dokumentiert werden. In diesem Fall muss dies : per Referenzierung des in der INSPIRE-Registry hinterlegten Wertes im Feld „Link“ (Abbildung als sog. gmx:Anchor-Element) und Angabe der deutschsprachigen Entsprechung „Es gelten keine Bedingungen“ im Feld „Beschreibung“ erfolgen. Die bisherige Erfassung nur von per Freitext ist in diesem Fall heute nicht mehr zulässig. Im Editor des GeoMIS.MV wird über das Werkzeugsymbol der entsprechende Inhalt in der geforderten Form gesetztvorgegebenen Schreibweise eingetragen.

5.3.2.3.5.          Nutzungs- und Zugriffsbedingungen in der GDI-DE (ohne INSPIRE)

...

Für den Fall, dass keine Bedingungen gelten, empfiehlt die GDI-DE die exklusive Auswahl von „andere Beschränkungen“ für das Feld Nutzungseinschränkungen (Z.6) und den Freitext „Es gelten keine Bedingungen“ im Feld „Beschreibung“.

Bei den Zugriffseinschränkungen und den Bedingungen für den Zugang und die Nutzung gilt darüber hinaus für Metadaten zu OGC-Diensten gilt darüber hinaus: Die Aussagen über Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen sollen denjenigen identisch zu den Informationen im Capabilities-Dokument unter dem Tag „AccessConstraints“ entsprechenabgebildet werden.

5.3.2.3.6.          Nutzungsbedingungen für Open Data

Falls ein Datenbestand für Open Data gekennzeichnet ist (siehe 2.4 und 5.2.2.2.3), sind die zugrundeliegenden Lizenzbedingungen in den Metadaten in einer bestimmten Syntax anzugeben (vergl. Metadatenkonventionen der GDI-DE [REF 4]), um im Ableitungsprozess der Metadaten für Open Data-Portale Berücksichtigung zu finden.

...

Dabei ist sicherzustellen, dass die Informationen zur Lizenz sowie ein evtl. Quellenvermerk in Parameterform (s.u.) angegeben werden und mindestens beinhalten:

  • id: Identifier der Lizenz (entsprechend der DCAT-AP.de-

...

  • Liste, Spalte „Lizenzcode“)
  • name: Name der Lizenz (entsprechend der DCAT-AP.de-Liste, Spalte „Name“)
  • url: URL, unter welcher der Lizenztext bezogen werden kann
  • quelle: Text der Namensnennung für das Zitieren bei einer Weiternutzung der Daten
  • Beispiel:

...

Hinweis: Die Schreibweise der „id“ ist streng an o.g. Liste zu orientieren, da andernfalls die Lizenz evtl. als „unbekannt“ oder die Ressource als „eingeschränkt nutzbar“ eingestuft wird.

...

5.4.    Metadaten unter der Registerkarte „Vertrieb“

Image Added

5.4.1.   Übersicht

Nr.FeldnameInhalt

ü = Pflichtfeld

gilt fürISOINSPIRE
Datensätze, Serien, AnwendungenDienste

(ü) = bedingtes Pflichtfeld

 -  = optionales Feld

ISO

INSPIRE
V.1Online-RessourceVerweis auf weitere Informationen oder zum Aufruf des Dienstes bzw. der Anwendung (
s.
siehe Besonderheiten)ja
-
ja
(ü)
optionalPflicht, wenn vorhanden
V.2Format
*(1,2)
Angaben zum Dateiformat zur Abgabe der Daten (z.B. NAS, Shape, GeoTiff etc., siehe Besonderheiten)

ü

ü
jajaPflichtPflicht
V.3KontaktZuständige Stelle und deren Funktion: Kontaktinformation für Fragen zum
Vertrieb

-

-

*(Erläuterung Gültigkeit: 1 = Datensatz, 2 = Datenserie, 4 = Dienst, 5 = Anwendung)

Vertrieb jajaoptionaloptional

55.4.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

...

  • URL einer Webseite mit Detailinformationen zu den Daten, zum Dienst oder zur Anwendung;
  • bei Datenressourcen auch Downloadlinks, Bestellmöglichkeiten und/oder URL eines entsprechenden Dienstes (Request für Abfrage des Capabilities-Dokuments);
  • bei Diensten immer ein Link auf die Abfrage des Capabilities-Dokuments (zusätzlich zu den Angaben unter „Operationen des Dienstes“ (Z.2) ist hier der komplette Dienstaufruf mit dem Request „GetCapabilities“ zu dokumentieren).

Hinweis: Die Metadatenkonventionen der GDI-DE [REF 4] sehen eine Angabe dieser Links zwar bisher nicht verpflichtend vor, ein Fehlen fehlen wird in der GDI-DE Testsuite jedoch mit einer entsprechenden Warnung quittiert. Da für die Zukunft von einer Belegungspflicht auszugehen ist, wird an dieser Stelle für die GDI-MV bereits heute für Dienst-Metadaten empfohlen, zumindest hier den Link zur Abfrage des Capabilities-Dokuments zu hinterlegen.

...

Handelt es sich bei der Ressource um einen Atom-Download-Dienst, so ist hier die URL des Service Feed einzutragen.

5.4.2.2.      Format (V.2)

Unter „Format“ ist hier das Dateiformat zu verstehen und weniger die logische Struktur der enthaltenen Daten. Die GDI-DE empfiehlt in den Metadatenkonventionen [REF 7] daher, an dieser Stelle nur über Name und Version des Dateiformats zu informieren.
Die Angabe einer Spezifikation kann dagegen unterbleiben. Informationen über die zugrundeliegende logische Datenstruktur (z. B. die Angabe einer INSPIRE-Datenspezifikation) können stattdessen im Bereich „Konformitätsergebnis“ (Q5) dokumentiert werden.

5.5.       Metadaten unter der Registerkarte „Qualität“

5.5.1.   Übersicht

Nr.

Feldname

Inhalt

ü = Pflichtfeld

(ü) = bedingtes Pflichtfeld

 -  = optionales Feld

ISO

INSPIRE

Q.1

Maßstabsäquivalent
*(1,2)

Angabe von Vergleichsmaßstab (Maßstab einer vergleichbaren gedruckten Karte) oder Bodenauflösung (Distanz)

-

(ü)
wenn vorhanden

Q.2

Bodenauflösung
*(1,2)

Abstand der Rastermittelpunkte

-

(ü)
wenn vorhanden

Q.3

Aussage zur Herkunft

Freitext zur kurzen Beschreibung der Herkunft der Daten, zum Ablauf der Datenerstellung und/oder zur Gesamtqualität des Geodatensatzes .

ü

ü

Q.4

Ebenenbeschreibung

Angabe der Ebene, die den Geltungsbereich für die Qualitätsaussage bildet

ü

ü

Q.5

Konformitätsergebnis (Qualitätsbericht)

Angabe einer Spezifikation (z. B. Durchführungsbestimmung INSPIRE) oder einer rechtlichen Grundlage (Verordnung, gesetzlicher Rahmen etc.) und des „Grad der Übereinstimmung“ um die „Verbindlichkeit“ von Daten oder Diensten zu dokumentieren (s. Besonderheiten)

-

ü

*(Erläuterung Gültigkeit: 1 = Datensatz, 2 = Datenserie, 4 = Dienst, 5 = Anwendung)

5.5.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

5.5.2.1.      Aussage zur Herkunft (Q.3)

Metadaten zu Geodaten sollen zusammenfassende Informationen enthalten, die die Herkunft der Daten beschreiben. Für INSPIRE wird empfohlen, hier Informationen zu führen, die auf zugrundeliegende Datensätze verweisen

Um die Einheitlichkeit in den Metadaten der GDI-DE zu fördern, sollen diese Herkunftsinformationen auch geführt werden, wenn es sich um eine Ressource handelt, die nicht unter die INSPIRE-Richtlinie fällt.

5.5.2.2.      Ebenenbeschreibung (Q.4)

Sofern für die Ressourcenart Dienst im Feld „Konformitätsergebnis“ Angaben zur Qualität dokumentiert werden, erfordert die ISO-Norm begleitend dazu die Aussage über den Geltungsbereich der Qualitätsaussage. Hier ist für Dienste unter Ausprägung der Eintrag „Andere“ auszuwählen und der Wert „service“ anzugeben.
Bei Datensätzen und –serien wird dagegen unterstellt, dass sich die Qualitätsaussage 1:1 auf den Datensatz bzw. die Datensatzserie bezieht. Somit ist in diesem Fall hier keine Eingabe erforderlich.

5.5.2.3.      Konformitätsergebnis (Q.5)

Die INSPIRE-Regelungen fordern, in den Metadaten auch eine Aussage zur Übereinstimmung der Ressource mit den im INSPIRE-Kontext erlassenen Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) zu treffen. Eine solche Aussage setzt sich aus einer Quellenangabe (Titel und Stand der Spezifikation) und einem „Grad der Übereinstimmung“ zusammen.
Für Datenbestände zielt die Konformitätsaussage auf die Übereinstimmung mit den Durchfüh­rungsbestimmungen zur Interoperabilität [REF 9], die Festlegungen zu den Datenmodellen treffen, in denen die Daten bereitzustellen sind. Mittels dieser Konformitätsaussage wird dokumentiert, ob der Datenbestand bereits in der von INSPIRE geforderten Datenstruktur verfügbar ist.
Vergleichbares gilt für Dienste und die zugehörigen INSPIRE-Anforderungen an deren Funktions­umfang, Kapazität, Dokumentation etc. Dazu wird die Übereinstimmung mit der Durchführungsbestimmung zu Netzdiensten [REF 10] dokumentiert.

Das Konformitätsergebnis bzgl. der Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen drückt aus, ob die Vorgaben erfüllt sind:

  • „wahr“ bzw. „bestanden“, sofern die Datenbestände in den INSPIRE-Datenmodellen vorliegen bzw. die Dienste die Vorgaben für INSPIRE-Netzdienste erfüllen;
  • „falsch“ bzw. „nicht bestanden“, sofern die jeweiligen Vorgaben (noch) nicht erfüllt sind.
  • Von der Verwendung des Konformitätsergebnisses „nicht evaluiert“, wird an dieser Stelle abgeraten, da sich dies aufgrund der unterschiedlichen und umstrittenen Abbildung der Metadaten im Format XML u. U. nicht fehlerfrei validieren lässt.

Um eine einheitliche Benennung der Spezifikationen in den Metadaten zu erreichen, ist es sinnvoll, zum Eintragen der exakten Titel das Eingabewerkzeug im smartEditor zu nutzen.  

Art der Ressource

Titel der Spezifikation:

Datum der Publikation

Link zur Spezifikation

Datensätze und –serien

VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

08.12.2010

http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1089

Dienste

VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste

20.10.2009

http://data.europa.eu/eli/reg/2009/976

Eine Leitlinie zu den inhaltlichen Aspekten der Belegung der Elemente zum Konformitätsergebnis für Daten („wann ist was zu setzen?“) ist in der Handlungsempfehlung der GDI-DE für die Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE [REF 11] zu finden.
Weitere Konformitätsaussagen bzgl. INSPIRE Datenspezifikationen oder Technical Guidance zu Diensten, sind möglich, aber nicht notwendig.

5.6.    Metadaten unter der Registerkarte „Metadaten“

5.6.1.   Übersicht

ist an dieser Stelle die URL vom Service Feed einzutragen.

5.4.2.2.      Format (V.2)

Unter „Format“ ist hier das Dateiformat zu verstehen und weniger die logische Struktur der enthaltenen Daten. Die GDI-DE empfiehlt in den Metadatenkonventionen [REF 4] daher, an dieser Stelle nur über Name und Version des Dateiformats zu informieren. Die Angabe einer Spezifikation kann daher unterbleiben.

Informationen über die zugrundeliegende logische Datenstruktur (z. B. die Angabe einer INSPIRE-Datenspezifikation oder die Dokumentation eines Objektmodells) können bzw. sollen stattdessen in einem vorgesehenen Bereich „Anwendungsschema“ abgelegt werden. Momentan werden die dazu benötigten Metadatenelemente im Editor des GeoMIS.MV jedoch noch nicht unterstützt. Eine entsprechende Erweiterung ist bereits vorgesehen.


5.5.       Metadaten unter der Registerkarte „Qualität“

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5.5.1.   Übersicht

Nr.FeldnameInhaltgilt fürISOINSPIRE
Datensätze, Serien, AnwendungenDienste
Q.1MaßstabsäquivalentAngabe von Vergleichsmaßstab (Maßstab einer vergleichbaren gedruckten Karte) oder Bodenauflösung (Distanz)janeinoptionalPflicht,
Q.2BodenauflösungAbstand der RastermittelpunktejaneinoptionalPflicht,
Q.3Aussage zur HerkunftFreitext zur kurzen Beschreibung der Herkunft der Daten, zum Ablauf der Datenerstellung und/oder zur Gesamtqualität des Geodatensatzes .jajaPflichtPflicht
Q4DatenquelleInformation über die bei der Datenerzeugung genutzten Datenquellen. (siehe Besonderheiten)jajaoptionaloptional
Q.5EbenenbeschreibungAngabe der Ebene, die den Geltungsbereich für die Qualitätsaussage bildet (siehe Besonderheiten)jajaPflicht (bei Diensten)Pflicht
Q.6Konformitätsergebnis (Qualitätsbericht)Angabe einer Spezifikation (z. B. Durchführungsbestimmung INSPIRE) oder einer rechtlichen Grundlage (Verordnung, gesetzlicher Rahmen etc.) und des „Grad der Übereinstimmung“ um die „Verbindlichkeit“ von Daten oder Diensten zu dokumentieren (siehe Besonderheiten)jajaoptionalPflicht

5.5.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

5.5.2.1.      Aussage zur Herkunft (Q.3)

Metadaten zu Geodaten sollen Informationen enthalten, die die Herkunft der Daten beschreiben. Für interoperable INSPIRE-Datensätze kann hier auf die zugrundeliegenden Datensätze verweisen werden. Um die Einheitlichkeit in den Metadaten der GDI-DE zu fördern, sollen Herkunftsinformationen auch geführt werden, wenn es sich um eine Ressource handelt, die nicht unter die INSPIRE-Richtlinie fällt.

5.5.2.2.      Datenquelle (Q4)

Bei abgeleiteten Daten kann hier der zugrundeliegende Datenbestand detailliert dokumentiert werden. Die Beschreibung dient als kurze Zusammenfassung aller Informationen, die zur Erstellung dieser Daten-Ressource führten, als Datum kann die Angabe aus dem originären Datensatz oder das Datum der Ableitung verwendet werden und der Code referenziert die Metadaten des originären Datensatzes in Form des  eindeutigen  Ressourcenidentifikators und ermöglicht damit automatisierte Auswertungen der Zusammenhänge. Aufgrund der strukturellen Anforderungen der ISO 19115 sind immer alle fünf hier genannten Elemente zu belegen (sofern hier überhaupt etwas erfasst wird). Eine Belegung nur einzelner Elemente kann u. U. zu einem nicht validen Metadatensatz führen.

5.5.2.3.      Ebenenbeschreibung (Q.5)

Sofern für die Ressourcenart Dienst im Feld „Konformitätsergebnis“ Angaben zur Qualität dokumentiert werden, erfordert die ISO-Norm begleitend dazu die Aussage über den Geltungsbereich der Qualitätsaussage. Hier ist für Dienste unter Ausprägung der Eintrag „Andere“ auszuwählen und der Wert „service“ anzugeben.
Bei Datensätzen und –serien wird dagegen unterstellt, dass sich die Qualitätsaussage 1:1 auf den Datensatz bzw. die Datensatzserie bezieht. Somit ist in diesem Fall hier keine Eingabe erforderlich.

5.5.2.4.      Konformitätsergebnis (Q.6)

Die INSPIRE-Regelungen fordern, in den Metadaten auch eine Aussage zur Übereinstimmung der Ressource mit den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) zu treffen. Eine solche Aussage setzt sich aus einer Quellenangabe (Titel und Stand der Spezifikation) und einem „Grad der Übereinstimmung“ zusammen.
Für Datenbestände zielt die Konformitätsaussage auf die Übereinstimmung mit den Durchfüh­rungsbestimmungen zur Interoperabilität [REF 9], die Festlegungen zu den Datenmodellen treffen, in denen die Daten bereitzustellen sind. Mittels dieser Konformitätsaussage wird dokumentiert, ob der Datenbestand bereits in der von INSPIRE geforderten Datenstruktur verfügbar ist.
Vergleichbares gilt für Dienste und die zugehörigen INSPIRE-Anforderungen an deren Funktions­umfang, Kapazität, Dokumentation etc. Dazu wird die Übereinstimmung mit der Durchführungsbestimmung zu Netzdiensten [REF 10] dokumentiert.

Das Konformitätsergebnis bzgl. der Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen drückt aus, ob die Vorgaben erfüllt sind:

  • „wahr“ bzw. „bestanden“, sofern die Datenbestände in den INSPIRE-Datenmodellen vorliegen bzw. die Dienste die Vorgaben für INSPIRE-Netzdienste erfüllen;
  • „falsch“ bzw. „nicht bestanden“, sofern die jeweiligen Vorgaben (noch) nicht erfüllt sind.
  • Von der Verwendung des Konformitätsergebnisses „unbekannt“, wird abgeraten, da sich dies u. U. nicht fehlerfrei validieren lässt.

Um eine einheitliche Benennung der Spezifikationen in den Metadaten zu erreichen, ist es sinnvoll, zum Eintragen der exakten Titel das Eingabewerkzeug im smartEditor zu nutzen.  

Eine Leitlinie zu den inhaltlichen Aspekten der Belegung der Elemente zum Konformitätsergebnis für Daten („wann ist was zu setzen?“) ist in der Handlungsempfehlung der GDI-DE für die Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE [REF 11] zu finden.
Weitere Konformitätsaussagen bzgl. INSPIRE Datenspezifikationen oder Technical Guidance zu Diensten, sind möglich, aber nicht notwendig.

5.6.    Metadaten unter der Registerkarte „Metadaten“

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5.6.1.   Übersicht

Nr.FeldnameInhaltgilt fürISOINSPIRE
Datensätze, Serien, AnwendungenDienste
M.1MetadatensatzbezeichnerEindeutiger Identifikator für den Metadatensatz, wird vom System vergebenjajaPflichtPflicht
M.2Bezeichner des übergeordneten MetadatensatzesEindeutiger Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes; damit kann eine Verknüpfung zu einem übergeordneten Metadatensatz hergestellt werden. (siehe Besonderheiten)janeinPflicht, wenn vorhandenoptional
M.3DatumsstempelDatum, wann der Metadatensatz erzeugt bzw. geändert wurde, wird vom System eingetragenjajaPflichtPflicht
M.4KontaktZuständige Stelle und deren Funktion: Kontaktinformation für Fragen zu den Metadaten (siehe Besonderheiten)jajaPflichtPflicht
M.5ZeichensatzAngabe des Zeichencodestandards, der in den Metadaten verwendet wurde (Auswahl aus Liste, z.B. „utf8“)jajaPflichtoptional
M.6SpracheAngabe der in den Metadaten verwendeten Sprache (nicht Sprache der Ressource!)jajaoptionalPflicht
M.7Bezeichnung des MetadatenstandardsFreitext zur Benennung des Standards, z.B. „ISO 19115:2003“jajaoptionaloptional
M.8Version des MetadatenstandardsFreitext zur Angabe der Version des o.g. Standards, z.B. „2.0.0“jajaoptionaloptional

5.6.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

5.6.2.1.      Metadatensatzbezeichner (M.1)

Der Metadatensatzbezeichner (UUID) wird bei Anlage eines neuen Metadatensatzes durch das System vergeben und kann nicht verändert werden. Über diese UUID werden aus verschiedenen Metadatensätzen Detailinformationen für weitere Anwendungen übernommen. Daher sollte für die beschriebene Ressource diese UUID nicht verändert werden (Metadaten editieren, möglichst nicht löschen und neu anlegen).

5.6.2.2.      Bezeichner des übergeordneten Metadatensatzes (M.2)

Mit Hilfe dieser Verknüpfung ist es möglich, in den Metadaten zusätzlich auf den Metadatensatz einer übergeordneten Ressource zu verweisen, um ohne erneute Suche die dort hinterlegten Informationen anzeigen zu können. Damit lässt sich z. B. die Verbindung von mehreren Datensatz-Metadatensätzen zum gemeinsamen übergeordneten Metadatensatz auf Ebene der Datenserie herstellen oder aus einer Anwendung auf die verwendeten Daten verweisen.

5.6.2.3.      Verantwortliche Stelle (M.4)

Beim Eintragen von Kontaktinformationen für den Metadatenverwalter in der Registerkarte „Metadaten“ ist im Kontakt verpflichtend immer die Rolle „Ansprechpartner“ zu verwenden. Weitere Hinweise zu Kontaktdaten unter 5.1.2.3.


Anhang A: Zuordnungshilfe für Fehlermeldungen aus der GDI-DE Testsuite und dem NSPIRE Reference Validator

Im Folgenden sind Tabellen als Zuordnungshilfe für Fehlermeldungen aus der GDI-DE Testsuite enthalten, um von der Bezeichnung des Testschritts aus den Tests der GDI-DE bzw. der EU auf das zu überarbeitende Metadatenelement schließen zu können.

I. Meldungen aus den Testklassen der GDI-DE:

Testschritt GDI-DE

Elementname

Nr.

gdide_2.2_metadatensatzidentifikator

Metadatensatzbezeichner

M.1

gdide_2.3_artRessource

Art der Ressource

K.1

gdide_2.4_spracheMetadaten

Sprache (Metadaten)

M.6

gdide_2.5_kontaktMetadaten

Kontakt (Metadaten)

M.4

gdide_2.6_kontaktRessource

Kontakt (Ressource)

B.6

gdide_2.7.1_schluesselwortInspireidentifiziert

Schlüsselwörter

K.3

gdide_2.8_beschraenkungOeffZugang

Zugriffseinschränkungen

Z.5

gdide_2.9.1_bedingungenGDIde

Nutzungsbedingungen

Z.6

gdide_2.9.2_bedingungenINSPIRE

Nutzungsbedingungen

Z.6

gdide_2.10_regionalschluessel

Geografischer Bezeichner

B.9

gdide_3.1_ressourcenidentifikator

Bezeichner

B.16

gdide_3.2.1_quellenangabeINSPIRE

Schlüsselwörter

K.3

gdide_3.2.2_schluesselwortOpendata

Schlüsselwörter

K.3

gdide_3.3_themenkategorieISO_INSPIRE

Thematik

K.4

gdide_3.4_ressourcenverweisDatensatzSerie

Online-Ressource

V.1

gdide_3.5_konformitaetDatensatzSerie

Qualitätsbericht

Q.6

gdide_3.6_bedingungen_lizenzOpendata

Nutzungsbedingungen

Z.6

gdide_4.1.1_schluesselwortDienst

Schlüsselwörter

K.3

gdide_4.2.1_verlinkungDatenbestand

Datensatzverknüpfung

Z.3

gdide_4.3.1_ressourcenverweisTransferOptions

Online-Ressource

V.1

gdide_4.3.2_ressourcenverweisConnectPoint

Operationen des Dienstes

Z.2

gdide_4.4_artGeodatendienst

Art des Dienstes

K.5

gdide_4.5_versionGeodatendienst

Version des Dienstes

K.6

gdide_4.6_konformitaetDienst

Qualitätsbericht

Q.6


II. Meldungen aus den Testklassen der EU:

Testschritt EU

Elementname

Nr.

1.1: Resource Type

Art der Ressource

K.1

1.10: Dataset Conformity

Qualitätsbericht

Q.6

1.11: Lineage

Herkunft

Q.2

1.3: Dataset UID

Bezeichner

B.16

1.4: INSPIRE Theme Keyword

Schlüsselwörter

K.3

1.5: Spatial Resolution

Räumliche Auflösung

Q.1

1.6: Resource Language

Sprache (Ressource)

B.13

1.7: Topic Category

Thematik

K.4

1.8: Resource Locator

Online-Ressource

V.1

1.9: Data Quality Info

Konformität

Q.5 / Q.6

2.1: Coordinate Reference System

Referenzsystem

B.7

2.3: Temporal Reference System

Zeitliche Ausdehnung

B.10

2.4: Spatial Representation Type

Struktur der räumlichen Daten

B.12

2.5: Character Encoding

Zeichensatz

B.14

2.6: Data Encoding

Format

V.3

3.1: Resource Type

Art der Ressource

K.1

3.4: Spatial Data Service Category

Schlüsselwörter

K.3

3.5: Spatial Data Service Type

Art des Dienstes

K.5

3.6: Coupled Resource

Datensatzverknüpfung

Z.3

3.7: Resource Locator

Online-Ressource

V.1

4.1: Spatial Data Service Type

Art des Dienstes

K.5

C.10: Responsible Organisation

Kontakt (Ressource)

B.6

C.11 – C.13: Temporal Reference

Datum (Stand der Ressource)

B.5

C.14: Temporal Extent

Zeitliche Ausdehnung

B.10

C.15 – C.16: Keywords

Schlüsselwörter

K.3

C.17: Limitations on Public Access

Zugriffseinschränkungen

Z.5

C.18: Conditions for Access and Use

Nutzungsbedingungen

Z.6

C.19: Geographical Bounding Box

Geografische Ausdehnung

B.8

C.20 – C.22: Conformity

Qualitätsbericht

Q.6

C.5: Language Code

Sprache (Metadaten)

M.6

C.6: Metadata Point of Contact

Kontakt (Metadaten)

M.4

C.7: Metadata Date

Datumsstempel

M.3

C.8: Resource Title

Titel

B.1

C.9: Resource Abstract

Zusammenfassung

B.3

 

Anhang B: Mapping der Metadatenelemente des GeoMIS.MV zu den Strukturen gem. ISO 19115/19119 bzw. XML gem. ISO19139

Nr.FeldnameInhaltXPath
B.1TitelName/Bezeichnung der Ressource (Freitext, )<gmd:title>
B.2KurztitelAlternativer Name/Bezeichnung der Ressource (Freitext)<gmd:alternateTitle>
B.3ZusammenfassungKurzbeschreibung, Überblick (Freitext)<gmd:abstract>
B.4ZweckZusammenfassung für welchen Zweck oder mit welcher Absicht die Ressource erstellt wurde.<gmd:purpose>
B.5BearbeitungsstatusBearbeitungsstatus des Datenbestands oder einer Revision.<gmd:status>
B.6VorschaugrafikFunktion zur Einbettung einer Grafik für die Anzeige in den Suchergebnissen (Datenformat: JPG / PNG / GIF)<gmd:graphicOverview>
B.7DatumDatum der Veröffentlichung (Publikation), der letzten Überarbeitung (Revision) oder Erstellungsdatum (Erzeugung) der Ressource <gmd:date>
B.8Kontakt / Verantwortliche StelleZuständige Stelle und deren Funktion: Kontaktinformation für Fragen zu den Daten an sich bzw. zum Dienst oder zur Anwendung <gmd:pointOfContact>
B.9ReferenzsystemAngabe des/der Koordinatensysteme, die in der Ressource verwendet wurden oder für die Datenabgabe gewählt werden können<gmd:referenceSystemInfo>
B.10Geografische AusdehnungBegrenzungsrechteck aus geografischen Koordinaten („Min“ und „Max“), das die Ressource abdeckt<gmd:EX_GeographicBoundingBox>
B.11Geografischer Bezeichnerdient zum Rückgriff auf ein Objekt, das die geografische Ausdehnung repräsentiert <gmd:geographicIdentifier>
B.12Zeitliche AusdehnungAngabe einer Zeitspanne für die „Gültigkeit“ einer Ressource<gmd:EX_TemporalExtent>
B.13Vertikale AusdehnungDie vertikale Ausdehnung der Ressource.<gmd:EX_VerticalExtent>
B.14Struktur der räumlichen DatenRäumliche Darstellungsart (Vektor, Raster, Text oder TIN)<gmd:spatialRepresentationType>
B.15SpracheAngabe der in der Ressource verwendeten Sprache (nicht Sprache der Metadaten!)<gmd:language>
B.16ZeichensatzAngabe des Zeichencodestandards, der in der Ressource verwendet wurde<gmd:characterSet>
B.17Pflege der RessourceAngaben zum Aktualisierungszyklus der beschriebenen Ressource<gmd:maintenanceAndUpdateFrequency>
B.18BezeichnerAngabe eines eindeutigen Identifikators für die Ressource, wird vom System vergeben<gmd:MD_Identifier>
K.1Art der RessourceArt / Typ der Ressource: wurde bereits bei Anlage des Metadatensatzes vom System vergeben <gmd:hierarchyLevel>
K.2KategorienAuswahl der Region aus hinterlegtem Hierarchiebaum ( Verwaltungsstruktur M-V) und/oder Liste von Fachkategorien (Auswahl über Werkzeugsymbol)<gmd:hierarchyLevelName>
K.3SchlüsselwörterBegriffe zum Auffinden des Metadatensatzes durch die Schlagwortsuche und die Einfache Suche (tlw. inhaltliche Vorgaben)<gmd:MD_Keywords>
K.4ThematikAuswahl eines oder mehrerer Begriffe aus vorgegebener Liste (ISO Festlegungen)<gmd:topicCategory>
K.5Art des DienstesZuordnung zu einer Dienstegruppe (ISO-Festlegungen)<srv:serviceType>
K.6Version des Dienstesz.B. WMS 1.1.1 <srv:serviceTypeVersion>
K.7Art der KopplungVerbindung zwischen Dienst und verknüpften Daten (bei Geowebdiensten ist  „eng“ auszuwählen)<srv:couplingType>
Z.1GeodatenlinkInformationen für den Zugriff auf die Ressource bzw. Link zum Datenbereitstellungsprozess<gmd:resourceFormat>
Z.2Operationen des DienstesAngabe der Operationen (und deren Aufrufe), die durch den Dienst aufrufbar sind<gmd:CI_OnlineResource>
Z.3DatensatzverknüpfungDaten-Dienste-Kopplung:<srv:operatesOn
Z.4Anwendungs-einschränkungenFreitext: Einschränkungen, die die (fachliche) Eignung der Ressource betreffen. (z. B. „für Navigationszwecke nicht geeignet“ oder „… stellt keinen amtlichen Nachweis dar“)<gmd:useLimitation>
Z.5Zugriffsein-schränkungenBeschränkung des öffentlichen Zugangs. (Auswahl über Werkzeugsymbol)<gmd:accessConstraints>
Z.6Nutzungs-einschränkungenEinschränkungen der Nutzung zum Schutz der Privatsphäre oder des geistigen Eigentums sowie andere besondere Einschränkungen (Auswahl über Werkzeugsymbol)<gmd:useConstraints>
Z.7SicherheitseinstufungKlassifizierung: Sicherheitseinstufung beim Umgang mit der Ressource  (Auswahl über Werkzeugsymbol)<gmd:MD_SecurityConstraints>
V.1Online-RessourceVerweis auf weitere Informationen oder zum Aufruf des Dienstes bzw. der Anwendung <gmd:transferOptions>
V.2FormatAngaben zum Dateiformat zur Abgabe der Daten (z.B. NAS, Shape, GeoTiff etc.)<gmd:distributionFormat>
V.3

Nr.

Feldname

Inhalt

ü = Pflichtfeld

(ü) = bedingtes Pflichtfeld

 -  = optionales Feld

ISO

INSPIRE

M.1

Metadatensatzbezeichner

Eindeutiger Identifikator für den Metadatensatz (vom System festgelegt)

ü

ü

M.2

Bezeichner des übergeordneten Metadatensatzes
*(1,2)

Eindeutiger Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes; damit kann eine Verknüpfung von Metadaten eines Datensatzes zu denen einer übergeordneten Geodatensatzreihe hergestellt werden (s. Besonderheiten)

(ü)
wenn vorhanden

-

M.3

Datumsstempel

Datum, wann der Metadatensatz erzeugt bzw. geändert wurde

ü

ü

M.4
KontaktZuständige Stelle und deren Funktion: Kontaktinformation für Fragen
zu den Metadaten (s. Besonderheiten)

ü

ü

M.5

Zeichensatz

Angabe des Zeichencodestandards, der in den Metadaten verwendet wurde (Auswahl aus Liste, z.B. „utf8“)

ü

-

M.6

Sprache

Angabe der in den Metadaten verwendeten Sprache (nicht Sprache der Ressource!)

-

ü

M.7

Bezeichnung des Metadatenstandards

Freitext zur Benennung des Standards, z.B. „ISO 19115“

-

-

M.8

Version des Metadatenstandards

Freitext zur Angabe der Version des o.g. Standards

-

-

*(Erläuterung Gültigkeit: 1 = Datensatz, 2 = Datenserie, 4 = Dienst, 5 = Anwendung)

5.6.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

5.6.2.1.      Metadatensatzbezeichner (M.1)

Der Metadatensatzbezeichner (UUID) wird bei Anlage eines neuen Metadatensatzes durch das System vergeben und kann nicht verändert werden. Über diese UUID werden aus verschiedenen Metadatensätzen Detailinformationen für weitere Anwendungen übernommen. Daher sollte für die beschriebene Ressource diese UUID möglichst nicht verändert werden (deshalb Metadatensätze editieren, nicht löschen und neu anlegen).

5.6.2.2.      Bezeichner des übergeordneten Metadatensatzes (M.2)

Mit Hilfe dieser Verknüpfung ist es möglich, in den Metadaten zusätzlich auf den Metadatensatz einer evtl. übergeordneten Ressource zu verweisen, um ohne erneute Suche die dort hinterlegten Informationen anzeigen zu können. Damit lässt sich z. B. die Verbindung von mehreren Datensatz-Metadatensätzen zum gemeinsamen übergeordneten Metadatensatz auf Ebene der Datenserie herstellen.

5.6.2.3.      Verantwortliche Stelle (M.4)

Beim Eintragen von Kontaktinformationen für den Metadatenverwalter in der Registerkarte „Metadaten“ ist im Kontakt verpflichtend immer die Rolle „Ansprechpartner“ zu verwenden. Weitere Hinweise zu Kontaktdaten unter 5.1.2.3

Referenzen

zum Vertrieb <gmd:distributor>
Q.1MaßstabsäquivalentAngabe von Vergleichsmaßstab (Maßstab einer vergleichbaren gedruckten Karte) oder Bodenauflösung (Distanz)<gmd:equivalentScale>
Q.2BodenauflösungAbstand der Rastermittelpunkte<gmd:MD_Resolution>
Q.3Aussage zur HerkunftFreitext zur kurzen Beschreibung der Herkunft der Daten<gmd:lineage>
Q.4DatenquelleInformation über die bei der Datenerzeugung genutzten Datenquellen<gmd:LI_Source>
Q.5EbenenbeschreibungAngabe der Ebene, die den Geltungsbereich für die Qualitätsaussage bildet<gmd:MD_ScopeDescription>
Q.5Konformitätsergebnis (Qualitätsbericht)Angabe einer Spezifikation (z. B. Durchführungsbestimmung INSPIRE) und des „Grad der Übereinstimmung“ </gmd:report>
M.1Metadatensatz-bezeichnerEindeutiger Identifikator für den Metadatensatz (vom System festgelegt)<gmd:fileIdentifier>
M.2Bezeichner des übergeordneten MetadatensatzesEindeutiger Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes; damit kann eine Verknüpfung von Metadaten eines Datensatzes zu denen einer übergeordneten Geodatensatzreihe hergestellt werden (s. Besonderheiten zum Feld Hierarchieebene)<gmd:parentIdentifier>
M.3DatumsstempelDatum, wann der Metadatensatz erzeugt bzw. geändert wurde<gmd:dateStamp>
M.4KontaktZuständige Stelle und deren Funktion: Kontaktinformation für Fragen zu den Metadaten <gmd:contact>
M.5ZeichensatzAngabe des Zeichencodestandards, der in den Metadaten verwendet wurde (Auswahl aus Liste, z.B. „utf8“)<gmd:characterSet>
M.6SpracheAngabe der in den Metadaten verwendeten Sprache (nicht Sprache der Ressource!)<gmd:language>
M.7Bezeichnung des MetadatenstandardsFreitext zur Benennung des Standards, z.B. „ISO 19115“<gmd:metadataStandardName>
M.8Version des MetadatenstandardsFreitext zur Angabe der Version des o.g. Standards<gmd:metadataStandardVersion>

Anhang C: Referenzen

[REF 1]     [REF 1]      Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)

[REF 2]           DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1372 DER KOMMISSION vom 19. August 2019 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung

[REF 3]           Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission vom 03.12.2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten mit  der Berichtigung zur VO (EG) 1205/2008 vom 15. Dezember 2009

[REF 4]           Konventionen zu Metadaten der Geodateninfrastruktur Deutschland, veröffentlicht durch Arbeitskreis Metadaten der GDI-DE, Version 2.1.1 Stand 24.06.2022
https://www.gdi-de.org/download/AK_Metadaten_Konventionen_zu_Metadaten.pdf

...

[REF 6]     ISO 19119:2005/PDAM 1, Geographic Information – Services

[REF 7]           - Checkliste - Fachliche Konventionen (Semantik) für Metadaten, Version 1.0
https://wiki.gdi-de.org/pages/viewpage.action?pageId=726499337

[REF 8]           AdV-Festlegungen zum Umfang des Metadatenprofils
(AdV-Metadatenprofil Version 1.1.0)

[REF 9]           VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten

[REF 10]       VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste

[REF 11]       Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE
Handlungsempfehlung für GDI-Koordinierungsstellen und geodatenhaltende Stellen, Version: 2.1.0
https://www.gdi-de.org/download/GDI-DE_Handlungsempfehlung_Bereitstellung_Geodaten_fuer_INSPIRE.pdf

[REF 12]   GDI-DE Wiki – Länder GDIs: GDI-MV
Metadaten    https://wiki.gdi-de.org/download/GDI-DE_Handlungsempfehlung_Bereitstellung_Geodaten_fuer_INSPIRE.pdf

 

.org/display/GDIM/Metadaten

[REF 13]   GDI-DE Wiki – Arbeitskreis Metadaten https://wiki.gdi-de.org/display/AKMD

[REF 14]   DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/138 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (HVD-Richtlinie) 

Historie des Dokuments

Version

Änderung/Ergänzung

Autor

Datum

0.x

Entwurf

KGeo-MV

01.10.2012

1.0

Veröffentlichung

KGeo-MV

15.10.2013

1.1

Anpassung

KGeo-MV

15.05.2014

1.2

Anpassung

KGeo-MV

05.07.2016

1.3

Anpassung

KGeo-MV

10.10.2016

1.4

Anpassung

KGeo-MV

20.09.2017

1.5

Anpassung

KGeo-MV

02.11.2018

1.6

Anpassung

KGeo-MV

27.11.2019

2.0

Anpassung

KGeo-MV

27.07.2020

2.1

Anpassung an Version 2.1.1. des

smart.editor

Editor

KGeo-MV

10.05.2021

2.2

Anpassung auf Grund der Weiterentwicklung des

smart.editor

Editor und Fortschreibungen am Konventionendokument der GDI-DE

KGeo-MV

30.09.2022

2.3

Anpassung auf Grund der Weiterentwicklung des Editors und Erweiterung des GDI-DE Konventionendokument (Version 2.2.1) sowie der DURCHFÜHRUNGSVERORD-NUNG (EU) 2023/138 DER KOMMISSION zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (HVD-Richtlinie)

KGeo-MV

08.04.2024