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Kommentar: Klarstellung, dass der Scope noch nicht abschließend geklärt ist (Frage "Welche der in Artikel 7 der Richtlinie 2003/4/EG aufgeführten Daten fallen unter die DVO-HVD?")

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  1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;
  2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken;
  3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die
    1. sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder
    2. den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme;
  4. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts;
  5. Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und
  6. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette.

Damit wären würden alle Daten, die unter UIG-Anfragen zugänglich gemacht werden müssen, unter die DVO-HVD fallen. Es gibt bislang aber keine Aussage der EU-Kommission, als offene Daten über APIs und als Massen-Download zur Verfügung zu stellenob alle diese Daten auch als hochwertige Datensätze gemäß der Definition in der Open Data-Richtline (RL 2019/1024) ("Dokumente, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist, insbesondere aufgrund ihrer Eignung für die Schaffung von Mehrwertdiensten, Anwendungen und neuer, hochwertiger und menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie aufgrund der Zahl der potenziellen Nutznießer der Mehrwertdienste und -anwendungen auf der Grundlage dieser Datensätze") betrachtet werden können. Dies sollte nach Vorliegen der ersten Berichte Anfang 2025 mit der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten, mit dem Ziel einer einheitlichen europäischen Umsetzung diskutiert werden.

Wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts in Besitz von Lidar-Daten aus einem flugzeuggestützten Laserscanning ist, muss sie die Rohdaten (Punktwolke) als HVD bereitstellen oder genügen die daraus abgeleiteten Produkte (Gelände- und Oberflächenmodelle)?

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