Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Inhalt
minLevel3
outlinetrue
absoluteUrltrue
stylenone

Allgemeine Vorgaben

...

Kann die Bereitstellung einer API gemäß Artikel 3 der DVO-HVD durch eine zentrale Stelle  bzw. über ein zentrales Portal erfolgen

...

, um die Verfügbarkeit und Pflege der API-Nutzungsbedingungen und API-Dokumentation sowie die Bereitstellung einer Kontaktstelle für Fragen und Probleme zu den APIs zu vereinfachen? Wie müssen in diesem Fall die Daten für die zentrale API aufbereitet werden und wie kann dabei eine redundante Datenhaltung vermieden werden? 

Grundsätzlich sollte die Bereitstellung über APIs durch die datenhaltenden Stellen erfolgen. Für Geodaten und Daten, die unter die INSPIRE-Richtlinie fallen, sind APIs in der Regel bereits vorhanden und erfüllen die Anforderungen der DVO-HVD.Eine zentrale Bereitstellung von APIs ist

Datenhaltende Stellen müssen dabei

  • gewährleisten, dass die Daten über eine API und ggf. als Massendownload zur Verfügung gestellt werden (Art. 3(1))
  • Nutzungsbedingungen und Kriterien für die Dienstqualität festlegen und veröffentlichen (Art. 3(2))
  • API-Nutzungsbedingungen und API-Dokumentation veröffentlichen (Art. 3(3))
  • Eine Kontaktstelle benennen (Art. 3(4))
  • Datensätze in den Metadaten als HVD kennzeichnen (Art. 3(5))

Die zentrale technische Bereitstellung einer API (und Erfüllung der damit verbundenen Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten) für mehrere datenhaltende Stellen ist generell denkbar und mit den Vorgaben der HVD-VO vereinbar. Eine zentrale Bereitstellung von APIs auf Bundes- oder Landesebene ist derzeit nicht generell vorgesehen, kann in Einzelfällen aber diskutiert werden

Dabei ist zu bedenken, dass eine zentrale Bereitstellung nur dann sinnvoll ist, wenn es bisher keine Bereitstellung über eine API gibt, die den Kriterien entspricht. So sind für Geodaten und Daten, die unter die INSPIRE-Richtlinie fallen, APIs bereits vorhanden und erfüllen in der Regel die Anforderungen der DVO-HVD. 

Wird eine Bereitstellung durch eine zentrale Stelle . Hierbei sollte zwischen der datenhaltenden Stelle und der Stelle, die die API bereitstellt, vereinbart werden, ob/wie die Daten aufbereitet und übermittelt werden sollen und wie mit der Aktualisierung der Daten umgegangen werden soll. Dabei sollten die Aktualisierungsfristen der HVD beachtet werden.

...

Grundsätzlich erfüllen INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, sofern sie unter einer offenen Lizenz stehen und zusätzlich in den Metadaten als HVD-Datensätze gekennzeichnet sind, die Anforderungen aus der DVO-HVD. Für einige Kategorien (Meteorologie und Mobilität) sind zudem die zum Teil höheren Aktualisierungsanforderungen zu berücksichtigen.

Frage 3

Antwort

Anwendungsbereich und Zuständigkeiten

...

Bereitstellung der HVD über API und Massen-Download

Sind für die von der DVO-HVD vorgeschriebenen APIs bestimmte technische Spezifikationen und/oder Standards vorgesehen? Kann die Definition und Dokumentation geeigneter Schnittstellenformate gebündelt auf Ressort-, Landes- oder Bundesebene erfolgen? 

„Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“ ist in Art. 2(6) sehr generell als „ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch“ definiert. Darüber hinaus macht die DVO-HVD macht keine generellen Vorgaben für die zu verwendenden API-Spezifikationen oder -Standards. APIs müssen lediglich dokumentiert sein, und es müssen lediglich Nutzungsbedingungen definiert und veröffentlicht werden (Art. 3(2+3)).

Für Generell ist zu empfehlen, sich auf etablierte API-Definitionen und -Dokumentationen zu beziehen, sei es auf internationaler, EU, Bundes- oder Landesebene. Für INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, die einer der bestehenden INSPIRE Technical Guidelines oder Good Practices für Download Services folgen, ist kann die Dokumentationspflicht beispielsweise durch einen Verweis auf das TG- oder GP-Dokument erfüllt werden..

Die Nutzungsbedingungen eines Dienstes oder einer API werden in den zugehörigen Dienst-Metadaten beschrieben (vergl. Kapitel 2.9 der Metadatenkonventionen der GDI-DE).

Frage 2

Antwort

Frage 3

Antwort

Fachspezifische Fragestellungen (TBD)

Ist eine zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene für übergeordnete Fragen und die Koordinierung der Umsetzung der DVO-HVD im Umweltbereich geplant? Aufgaben einer solchen Koordinierungsstelle könnten die Erstellung eines Umsetzungsleitfadens, die Unterstützung bei der Identifikation der betroffenen Datensätze in Zusammenarbeit mit den UMK-Fachgremien, die Klärung einer zentralen technischen Bereitstellung (insbesondere dort, wo bereits Berichtsdaten vorliegen) sowie die Organisation von Wissensaustausch/Fortbildungen sein.

Derzeit ist keine zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene geplant. Das BMUV trägt aber - in Zusammenarbeit mit den relevanten UMK-Fachgremien - zu den FAQs zur DVO-HVD-Umsetzung im Umweltbereich und insbesondere den von der Kategorie "Erdbeobachtung und Umwelt" betroffenen Datensätzen bei.

Die Frage einer zentralen Bereitstellung muss von Fall zu Fall diskutiert werden.


...

Abstimmungsbedarf mit der FITKO (intern)

...