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Wird eine Bereitstellung durch eine zentrale Stelle sollte zwischen der datenhaltenden Stelle und der Stelle, die die API bereitstellt, vereinbart werden, ob/wie die Daten aufbereitet und übermittelt werden sollen und wie mit der Aktualisierung der Daten umgegangen werden soll. Dabei sollten die Aktualisierungsfristen der HVD beachtet werden.

Gibt es Vorgaben, wo und wie die HVD veröffentlicht werden sollen? Wie ist mit bereits vorhandenen Online-Datenportalen und verfügbaren Massendownloads der datenhaltenden Stellen umzugehen?

Die Daten sollten über die Portale der datenhaltenden Stellen bereitgestellt werden. Die Metadaten werden über GovData zentral bereitgestellt.

Wenn es bereits Massendownloads für relevante Daten gibt, die die entsprechenden Vorgaben der HVD-VO erfüllen, sollten diese angegeben werden.

Die aus der HVD DVO entstehende Pflicht zur Berichterstattung erfolgt über die Kataloge der nationalen Datenportale, in Deutschland GovData. (Referenz/Quelle: GovData: Informationen zu Hochwertige Datensätze / Allgemein)

Generell sollten soweit wie möglich bestehende Bereitstellungswege und -strukturen genutzt werden.

Bei Fragen zur Bereitstellung können sich datenhaltende Stellen an zuständige GDI-Kontaktstelle (für Geodaten) oder die zuständige Open-Data-Kontaktstelle (für andere Daten) wenden.

Sind Datensätze, welche bereits gemäß INSPIRE-Richtlinie veröffentlicht werden, nochmal über definierte Schnittstellen nach DVO-HVD bereitzustellen? Erfüllen die Bereitstellungswege, die im Bereich INSPIRE gelten, auch die Anforderungen der DVO-HVD?

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