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Gemäß der DVO-HVD müssen öffentliche Stellen, die im Besitz im Anhang aufgeführter hochwertiger Datensätze sind, dafür sorgen, dass die Datensätze in ihrer Metadatenbeschreibung als hochwertige Datensätze gekennzeichnet werden (DVO-HVD Art. 3, Abs. 5). Die GDI-DE hat hierzu als verpflichtenden Konvention für alle Metadaten in der GDI-DE festgelegt, dass in den Metadaten die Angabe der Kategorie als Schlüsselwort in Verbindung mit einer Quellenangabe zu realisieren ist (vgl.weise wie im Kapitel 3.2.1). (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokumentes "Konventionen zu Metadaten" mit dieser verpflichtenden Vorgabe zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten / vgl.weise wie im Kapitel 3.2.1 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten").
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Beispiel der Quellenangabe in Textform (gco:CharacterString) <gmd:descriptiveKeywords> Beispiel der Quellenangabe als Verweis (gmx:Anchor) <gmd:descriptiveKeywords> |
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Gemäß der DVO-HVD müssen für die Kategorien „Erdbeobachtung und Umwelt“, „Meteorologie“, „Statistik“, „Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen“ und „Mobilität“ die Datensätze in einer vollständigen und öffentlich zugänglichen Online-Dokumentation beschrieben werden, aus der zumindest die Datenstruktur und -semantik hervorgeht (DVO-HVD Anhang 2.2 c), 3.2 c), 4.2 c), 5.2 b) und 6.2 c)). Die GDI-DE erachtet es als sinnvoll, eine entsprechende Referenz auf die Online-Dokumentation in Form einer Angabe unter als Information in den Metadaten abzulegen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokumentes "Konventionen zu Metadaten" mit einer entsprechenden Vorgabe bzw. Empfehlung zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten)
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Die Nutzungsbedingungen eines Dienstes oder einer API werden in den zugehörigen Dienst-Metadaten beschrieben (vergl. Kapitel 2.9 der Metadatenkonventionen der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten").
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