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Anwendungsbereich und Zuständigkeiten

Sind u. a. Gebäude und Flurstücke in der verfügbaren räumlichen Auflösung bereitzustellen, d. h. aus dem ALKIS größer 1:5000, z. B. 1:1000 oder 1:500?

Ja, Katasterdaten, die in Deutschland typischerweise in einem größeren Maßstab als 1 : 5 000 vorliegen, müssen ebenfalls grundsätzlich als HVDs kostenfrei abgegeben werden. 

Thema Generalierte Daten: Sind die Daten nur im höchsten verfügbaren Maßstab oder in allen verfügbaren Maßstäben bereitzustellen?

Grundsätzlich besteht die Pflicht die Geodatensätze in allen verfügbaren Generalisierungsgraden bis 1: 5 000 oder wenn nicht verfügbar, im nächst größeren Maßstab bereitzustellen. Eine Pflicht, Daten in anderen Maßstäben zu erheben, besteht nicht.

Beispiele:

  • Liegt ein Datensatz insgesamt in den Maßstäben 1 : 20 000; 1 : 10 000 und 1 : 5 000 vor, müssen alle bereitgestellt werden.
  • Liegt ein Datensatz insgesamt in den Maßstäben 1 : 20 000; 1 : 10 000 und 1 : 6 000 vor, müssen alle bereitgestellt werden.
  • Liegt ein Datensatz insgesamt in den Maßstäben 1 : 20 000; 1 : 6 000 und 1 : 1 000 vor, müssen alle bereitgestellt werden.
  • Liegt ein Datensatz insgesamt in den Maßstäben 1 : 5 000; 1 : 1 000 und 1: 500 vor, muss nur der erste bereitgestellt werden.

Sind nach DVO-HVD alle betroffenen Datensätze bereitzustellen oder ist jeweils ein (nationaler) Datensatz ausreichend? Gelten die Vorgaben der DVO-HVD auch für nicht transformierte ("as-is") INSPIRE-Daten?

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Gemäß der DVO-HVD müssen öffentliche Stellen, die im Besitz im Anhang aufgeführter hochwertiger Datensätze sind, dafür sorgen, dass die Datensätze in ihrer Metadatenbeschreibung als hochwertige Datensätze gekennzeichnet werden (DVO-HVD Art. 3, Abs. 5). Die GDI-DE hat hierzu als verpflichtende Konvention für alle Metadaten in der GDI-DE, welche unter die DVO-HVD fallen, festgelegt, dass in den ISO-Metadaten die Angabe der Kategorie als Schlüsselwort in Verbindung mit einer Quellenangabe zu realisieren ist. Diese Kennzeichnung erfolgt zusätzlich zur grundsätzlichen Kennzeichnung als OpenData (vergl. Kap. 6 der Metadatenkonventionen GDI-DE), die notwendig ist, um die Weiterverwendung der ISO-Metadaten im OpenData-Portal GovData auszulösen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokuments "Konventionen zu Metadaten" mit dieser verpflichtenden Vorgabe (zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements und Ablage in einer bestimmten Art und Weise) ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten / vgl.weise wie im Kapitel 3.2.1 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten").

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