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Ja, Katasterdaten, die in Deutschland typischerweise in einem größeren Maßstab als 1 : 5 000 vorliegen, müssen ebenfalls grundsätzlich als HVDs kostenfrei abgegeben werden.
Grundsätzlich besteht die Pflicht die Geodatensätze in allen verfügbaren Generalisierungsgraden bis 1: 5 000 oder wenn nicht verfügbar, im nächst größeren Maßstab bereitzustellen. Eine Pflicht, Daten in anderen Maßstäben zu erheben, besteht nicht.
Beispiele:
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Gemäß der DVO-HVD müssen öffentliche Stellen, die im Besitz im Anhang aufgeführter hochwertiger Datensätze sind, dafür sorgen, dass die Datensätze in ihrer Metadatenbeschreibung als hochwertige Datensätze gekennzeichnet werden (DVO-HVD Art. 3, Abs. 5). Die GDI-DE hat hierzu als verpflichtende Konvention für alle Metadaten in der GDI-DE, welche unter die DVO-HVD fallen, festgelegt, dass in den ISO-Metadaten die Angabe der Kategorie als Schlüsselwort in Verbindung mit einer Quellenangabe zu realisieren ist. Diese Kennzeichnung erfolgt zusätzlich zur grundsätzlichen Kennzeichnung als OpenData (vergl. Kap. 6 der Metadatenkonventionen GDI-DE), die notwendig ist, um die Weiterverwendung der ISO-Metadaten im OpenData-Portal GovData auszulösen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokuments "Konventionen zu Metadaten" mit dieser verpflichtenden Vorgabe (zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements und Ablage in einer bestimmten Art und Weise) ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten / vgl.weise wie im Kapitel 3.2.1 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten").
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