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Die zentrale technische Bereitstellung einer API (und Erfüllung der damit verbundenen Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten) für mehrere datenhaltende Stellen ist generell denkbar und mit den Vorgaben der DVO-HVD -VO vereinbar. Eine zentrale Bereitstellung von APIs auf Bundes- oder Landesebene ist derzeit nicht generell vorgesehen, kann in Einzelfällen aber diskutiert werden.
Dabei ist zu bedenken, dass eine zentrale Bereitstellung nur dann sinnvoll ist, wenn es bisher keine Bereitstellung über eine API gibt, die den Kriterien entspricht. So sind für Geodaten und Daten, die unter die INSPIRE-Richtlinie fallen, APIs bereits vorhanden und erfüllen in der Regel die Anforderungen der DVO-HVD.
Wird eine Bei der Bereitstellung durch eine zentrale Stelle sollte zwischen der datenhaltenden Stelle und der Stelle, die die API bereitstellt, vereinbart werden, ob/wie die Daten aufbereitet und übermittelt werden sollen und wie mit der Aktualisierung der Daten umgegangen werden soll. Dabei sollten die Aktualisierungsfristen der HVD beachtet werden.
Die Daten sollten über die Portale der Grundsätzlich werden die HVD von den datenhaltenden Stellen bereitgestellt werden. Die Metadaten werden über das GovData zentral bereitgestellt.-Portal eingesammelt und zentral zugänglich gemacht.
Generell sollten soweit wie möglich bestehende Bereitstellungswege und -strukturen genutzt werden. Wenn es bereits Massendownloads für relevante Daten gibt, die die entsprechenden Vorgaben der DVO-HVD -VO erfüllen, sollten diese in den Metadaten angegeben werden. Bei Fragen zur Bereitstellung können sich datenhaltende Stellen an zuständige GDI-Kontaktstelle (für Geodaten) oder die zuständige Open-Data-Kontaktstelle (für andere Daten) wenden.
Die aus der DVO-HVD Die aus der HVD DVO entstehende Pflicht zur Berichterstattung erfolgt über die Kataloge der nationalen Datenportale, in Deutschland GovData . (Referenz/Quelle: GovData: Informationen zu Hochwertige Datensätze / Allgemein)
Generell sollten soweit wie möglich bestehende Bereitstellungswege und -strukturen genutzt werden.
Bei Fragen zur Bereitstellung können sich datenhaltende Stellen an zuständige GDI-Kontaktstelle (für Geodaten) oder die zuständige Open-Data-Kontaktstelle (für andere Daten) wenden.
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Grundsätzlich erfüllen INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, sofern sie unter einer offenen Lizenz stehen und zusätzlich in den Metadaten als HVD -Datensätze gekennzeichnet sind, die Anforderungen aus der DVO-HVD. Für einige Kategorien (Meteorologie und Mobilität) sind zudem darüber hinaus die zum Teil höheren Aktualisierungsanforderungen zu berücksichtigen.
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Falls die Bereitstellung hochwertiger Datensätze zur Weiterverwendung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht, sollte diese Verarbeitung im Einklang mit dem Unionsrecht zum Schutz natürlicher Personen bei
der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, und mit allen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Präzisierung der Anwendung
der DSGVO erfolgen. FITKO: Gibt es hierfür Unterstützungen / Leitlinien?der DSGVO erfolgen.
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Die DVO-HVD muss bis zum Umsetzung bis 09.06.2024 ,erster umgesetzt werden. Den ersten Bericht über den Status der Umsetzung muss Deutschland am 1109.01.2025 FITKO: andere (interne) Deadlines zur Vorbereitung des Berichts?an die Europäische Kommission übermitteln.
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Gemäß der DVO-HVD müssen öffentliche Stellen, die im Besitz der im Anhang aufgeführten hochwertigen Datensätze sind, dafür sorgen, dass die Datensätze in ihrer Metadatenbeschreibung als hochwertige Datensätze gekennzeichnet werden (DVO-HVD Art. 3, Abs. 5). Die GDI-DE hat hierzu als verpflichtende Konvention für alle Metadaten in der GDI-DE, welche unter die DVO-HVD fallen, festgelegt, dass in den ISO-Metadaten die Angabe der Kategorie als Schlüsselwort in Verbindung mit einer Quellenangabe zu realisieren ist. Diese Kennzeichnung erfolgt zusätzlich zu den Anforderungen an Metadaten zu Datensätzen und -serien, die für GovData bereitgestellt werden sollen (vergl. Kap. 6 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten"), um diese auch unter DCAT-AP.de nutzbar zu machen und eine Auffindbarkeit in Open Data-Portalen, wie GovData automatisch zu ermöglichen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokuments "Konventionen zu Metadaten" mit dieser verpflichtenden Vorgabe (zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements und Ablage in einer bestimmten Art und Weise) ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten / vgl.weise wie im Kapitel 3.2.1 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten").
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