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BEZIEHT SICH AUF DIE TECHNICAL GUIDELINE VERSION 3.2

1. Ziel des Steckbriefs

Der Steckbrief soll geodatenhaltenden Stellen eine schnelle Entscheidungsgrundlage bezüglich der INSPIRE-Betroffenheit ermöglichen. Im Steckbrief wird das jeweilige INSPIRE-Thema grob erläutert, zu anderen INSPIRE-Themen abgegrenzt, die Objektarten beschrieben und eine Fragen- und Antwortensammlung zusammengestellt.

Der Steckbrief soll zunächst nicht dazu dienen, die Prozesse der Umsetzung zu beschreiben. Dafür sollte die Datenspezifikation, bzw. die fachlichen Leitfäden zur technischen Umsetzung, herangezogen werden.

2. Inhalt des Themas

In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert:„Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.2

3. Abgrenzung zu anderen INSPIRE-Themen

Wasserschutzgebiete gehören zu Thema Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete ...(AM) im Annex III

4. Inhalt des Themas

4.1 Anforderungen von INSPIRE

INSPIRE definiert Schutzgebiete als „Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen“. Entsprechend der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur (IUCN) ist ein Schutzgebiet besonders dem Schutz und dem Erhalt der biologischen Artenvielfalt und von natürlichen und dazugehörigen kulturellen Reichtümern gewidmet. Es kann sich an Land, im Wasser und/ oder im Meer befinden und sowohl im Privatbesitz als auch im Besitz der öffentlichen Hand sein. Schutzgebiete können aus mehreren Gründen und mit verschiedenen Erhaltungszielen festgesetzt worden sein.

Schutzziele können sein:

    • Erhaltung von Natur und Landschaft, insbesondere Schutz und Erhaltung der biologischen Artenvielfalt und von natürlichen Lebensgrundlagen und 
    • Schutz der von Menschen geschaffenen Objekte (wie Gebäude, prähistorische und historische archäologische Stätten, andere Kulturobjekte oder Stätten mit besonderem geologischem Wert).

Beispiele der rechtlichen Grundlagen sind:

    • Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (1992)
    • Vogelschutzrichtlinie (1979)
    • Ramsar Konvention (1971): betrifft Wasser- und Watvögel in Feuchtgebieten
    • Helsinki Konvention (1974): betrifft Ostsee
    • OSPAR Konvention (1992): betrifft Nord-Ost-Atlantik
    • Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze 
    • Abkommen über den Schutz des Welterbes (1975)

In allen Fällen haben Schutzgebiete eine eigene Abgrenzung und werden im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen oder verwaltet. Schutzgebietsgrenzen sind oft relativ zu Katastergrenzen, natürlichen Grenzen oder zu anderen Objekten definiert. Manchmal sind sie auch auf der Basis der ungefähren Ausdehnung einer bestimmten Spezies definiert. Jedenfalls haben alle betroffenen Schutzgebiete eine eigene klare Abgrenzung.Das INSPIRE Thema Schutzgebiete soll für alle Maßstabsbereiche verwendet werden können: europaweit, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Aus diesem Grund soll die höchstmögliche Auflösung verwendet werden.

Der thematische Geltungsbereich der INSPIRE Datenspezifikation Schutzgebiete basiert auf zwei Kriterien:

    • der Schutz des Gebietes muss gesetzlich fundiert sein (international, nach EU-Recht oder national bzw. nach Länderrecht) und
    • der Schutz des Gebietes dient immer einem spezifischen Erhaltungsziel

Im Unterschied dazu bezieht sich das ähnliche Thema aus Anhang III „Bewirtschaftungs-gebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ auf Gebiete mit anderem Zweck oder mit anderer Rechtsgrundlage.

4.2 Zusammenfassung Datenmodell

Die Datenbereitstellung dient drei verschiedenen Zwecken (Anwendungsfällen), von denen bislang nur der erste umgesetzt wurde:

  1. für allgemeine, europaweite Übersichten zu Schutzgebieten: obligatorische Daten, die für jedes Schutzgebiet bereitgestellt werden müssen – einfaches Profil (simple profile) = wenige Attribute (Geometrie, INSPIRE-ID (Landeskennung + INSPIREzusatz), Name des Schutzgebiets, Datum des Inkrafttretens der Ausweisung, Textauszug des Rechtsakts (oder URL), Schutzgebietstyp und IUCN-Managementkategorie, Klassifikation nach dem Schutzzweck)
  2. für eine Bereitstellung von Natura2000 Gebietsdaten via INSPIRE ist ein Natura2000-Profil vorgesehen, das im Wesentlichen = ausschließlich Attribute des Standarddatenbogens enthält; dieses Profil ist noch nicht verfügbar
  3. für die Bereitstellung von ergänzenden Daten zu Schutzgebieten kann zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Natura2000-Profils dasselbe auch als „vollständiges“ Profil (full profile) verwendet werden; außer den Pflichtangaben des „simple profile“ können, aber müssen hier nicht alle weiteren Felder ausgefüllt werden.

4.3 Objektarten

Folgende Objektarten werden im Entwurf der Durchführungsbestimmung zur Interoperabilität von Geodaten und Geodatendiensten zu diesem Thema definiert:

ObjektartDefinition
Schutzgebiet (ProtectedSite)Ein Gebiet, das auf Grundlage eines Rechtsaktes auf internationaler, EU- oder nationalstaatlicher Ebene geschaffen wurde oder verwaltet wird, um bestimmte fachspezifische Schutzziele zu erreichen.

5. Potentielle Daten, die zum Thema gehören

Zum Thema Schutzgebiete aus Anhang I gehören nach derzeitigem Stand:

  • FFH-Gebiete
  • Vogelschutzgebiete
  • Naturschutzgebiete
  • Nationalparke
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Biosphärenreservate
  • Naturparke
  • Waldgebiete ohne forstliche Nutzung (Totalreservate bzw. länderspezifische Bezeichnungen)
  • Artenschutz- und –schongebiete (bzw. länderspezifische Bezeichnungen)
  • geschützte archäologische Stätten
  • geschützte Gebäude
  • Man and Biosphere-Gebiete
  • Ramsar-Gebiete

Die Datensätze und die betroffenen Stellen für eine INSPIRE-konforme Bereitstellung wurden durch das "Modellprojekt Schutzgebiete der GDI-DE" schon weitgehend identifiziert. Für die Bestimmungszwecke des Naturschutzes wurde dies auch bereits mit der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) abgestimmt.

Für die Bereitstellung der Schutzgebiete nach internationalen Konventionen wie z.B. Ramsar wird voraussichtlich das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich sein. Die Schutzgebiete nach nationalem Recht und außerhalb der Hoheitsbereiche der Bundesländer werden durch das BfN bereitgestellt.

Die Daten zu Schutzgebieten des Natura 2000 Netzwerkes werden zunächst ebenfalls durch das BfN bereitgestellt, später nach Abstimmung evtl. durch die Bundesländer. Die Daten zu Schutzgebieten nach Landesrecht werden durch die Bundesländer bereitgestellt. Die Bundesländer regeln die internen Zuständigkeiten selbst. Die so bereitgestellten Daten werden durch die GDI-DE im GeoPortal.Bund als kaskadierender Internetdienst zusammengeführt.

6. Daten, die nicht zum Thema gehören

Das Thema Schutzgebiete enthält nach derzeitigem Stand nicht:

  • Geschützte Biotope
  • Naturdenkmale (punktuell)
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
  • Biotopkataster
  • Wasserschutzgebiete (sind Thema im Annex III)
  • Schallschutzzonen-Badegewässer


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