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Das GeoZG regelt den Zugang zu Geodaten in Deutschland. Ziel ist es Geodaten leichter verfügbar, nutzbar und austauschbar zu machen, insbesondere um die digitale Verwaltung zu fördern und Innovationen zu ermöglichen.
Wie ist Interoperabilität definiert?
§ 3Allgemeine Begriffe (4) Interoperabilität ist die Kombinierbarkeit von Daten beziehungsweise die Kombinierbarkeit und Interaktionsfähigkeit verschiedener Systeme und Techniken unter Einhaltung gemeinsamer Standards.
§ 8Interoperabilität (1) Geodaten und Geodatendienste sowie Metadaten sind interoperabel bereitzustelle
Wer ist von dem Gesetz betroffen?
Datenbereitsteller (Stellen der öffentlichen Verwaltung), die Geodaten erzeugen oder vorhalten:
Bundesbehörden
Landesbehörden
Kommunale Stellen
Öffentliche Einrichtungen, die Geodaten bereitstellen
Auch private Stellen, sofern sie mit öffentlichen Stellen kooperieren oder für diese Daten bereitstellen, können betroffen sein.
→ Öffentliche Stellen, die Geodaten besitzen oder verwalten, müssen ihre Daten gemäß GeoZG bereitstellen.
Was bedeutet interoperable Bereitstellung?
Interoperabilität heißt die Fähigkeit, dass Geodaten unterschiedlicher Herkunft gemeinsam genutzt und ausgetauscht werden können, ohne dass technische oder semantische Barrieren im Weg stehen.
Geodaten sind in interoperablen Formaten bereitzustellen, die nach nationalen oder europäischen Normen (z.B. INSPIRE, OGC-Standards) zertifiziert sind.
Schnittstellen (APIs, Webdienste) müssen diese interoperablen Daten bereitstellen.
Metadaten müssen vollständig und standardisiert vorhanden sein, damit die Daten auffindbar und nutzbar sind.
Die Nutzung von proprietären Formaten ist nur bedingt möglich, sofern sie nicht interoperabel sind.
Es muss sichergestellt werden, dass die Daten ohne großen Aufwand von Dritten eingelesen und verarbeitet werden können.
Regelt die elektronische Kommunikation und Zusammenarbeit von Behörden in Deutschland → Interoperabilität ist ein Querschnittsthema, das auch für Geodaten gilt.
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Verwaltungs-Gesetz)
Fördert offene, standardisierte Datenformate und Schnittstellen in der öffentlichen Verwaltung → Schließt Geodaten mit ein, da diese oft bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen eine Rolle spielen.
Verordnung (EU) 2019/1024 – Open Data und PSI-Richtlinie
Fördert offene Daten und deren Wiederverwendung, darunter auch Geodaten → Daten sollen in offenen, standardisierten Formaten veröffentlicht werden, um die maschinelle Verarbeitung und den Austausch zu ermöglichen.