Implementierung in Deutschland

Die Implementierung von INSPIRE Downloaddiensten erfolgt dezentral durch die geodatenhaltenden Stellen bzw. in deren Auftrag.

Handlungsempfehlungen

Der Arbeitskreis Geodienste der GDI-DE hat Handlungsempfehlungen zur Unterstützung der Bereitstellung von INSPIRE konformen Downloaddiensten (INSPIRE Download Services) in Deutschland veröffentlicht.

Das Dokument konkretisiert die Anforderungen der EU an die Bereitstellung von Downloaddiensten für INSPIRE unter Berücksichtigung der deutschen Verhältnisse. Wie auch die INSPIRE Technical Guidance Dokumente sollen die Handlungsempfehlungen regelmäßig aufgrund technologischer Entwicklungen und sich ändernder Rahmenbedingungen fortgeschrieben werden.

Validierung

Die Konformität von Downloaddiensten zum Technical Guidance Dokument für die Implementierung von INSPIRE Downloaddiensten kann mit der GDI-DE Testsuite und dem INSPIRE Validator überprüft werden.



4 Kommentare

  1. Benutzer-fffa5 sagt:

    Hallo Kollegen und Kolleginnen,

    in Brandenburg haben wir uns speziell zur Umsetzung von INSPIRE für die Downloaddienste einige Fragen gestellt und sind auch schon zu Ergebnissen gekommen, über die ich gerne mit anderen Ansprechpartnern einen Austausch zur praktischen Umsetzung anstoßen möchte. Aus diesem Grunde möchte ich hier drei Fragen in den Raum stellen:

    1. Frage: Stellen andere Bundesländer für die identifizierten Rasterdaten in jedem Fall INSPIRE Downloaddienste bereit?
    2. Frage: Ist mit der Realisierung eines   (nicht allen) Koordinatenreferenzsystem im Downloaddienst (ATOM Feed) aus der Liste in der VO Interoperabilität die Anforderung von INSPIRE erfüllt?
    3. Frage: Sind die Koordinatenreferenzsysteme der VO Interoperabilität auch bereits für INSPIRE konforme Downloaddienste bereitzustellen? 

    Es wäre sehr schön, wenn die Ansprechpartner der Bundesländer ihre Herangenehsweise kurz darlegen würden.

    Viele Grüße

    Nicole Heinrich

  2. Also für RP:

    1. In RP werden auch für Rasterdaten in jedem Fall Downloaddienste bereitgestellt.
    2. Derzeit geben wir die Daten nur so ab wie sie sind - es erfolgt eine Bereitstellung im originären CRS. Aus unserer Sicht reicht zur Erfüllung der Richtlinie die Angabe eines CRS aus der Liste.
    3. Gute Frage - müsste interpretiert werden. Die Aussagen in der VO Netzdienste sind meines Erachtens nicht ganz eindeutig. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass die in der VO Interoperabilität genannten CRS erst dann gefordert werden, wenn die interoperable Bereitstellung ansteht. 
  3. Ich habe Probleme beim Öffnen des verlinkten Dokuments. Wäre es möglich, es noch einmal bereitzustellen. Danke.

    1. Danke für den Hinweis! Das hing mit dem Relaunch der GDI-DE-Webseite zusammen. Ich habe den Link aktualisiert.