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Wann handelt es sich um eine "identische Kopie einer Referenzversion" (nicht für INSPIRE bereitzustellen), wann um eine "neue Referenzversion" (für INSPIRE bereitzustellen)?

Antwort der EU-KOM vom 17.06.2010 (WS Legal Issues):

Wenn kopierte Geodatensätze modifiziert wurden, kann man nicht mehr von einer „identischen Kopie“ sprechen. Beispiele hierfür sind geometrische Generalisierungen, wie sie für die Erzeugung kleinmaßstäbiger Folgeprodukte üblich sind oder die Veränderung von Topologien. Der Geodatensatz kann ggf. als Teilmenge einer Referenzversion gelten, evtl. auch mit anderen Attributen, die nicht unter INSPIRE fallen. Es handelt sich nur um eine "neue Referenzversion", wenn der Geodatensatz abweichend von der Referenzversion zusätzliche Daten enthält, die unter INSPIRE fallen. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob bestimmte Veränderungen von Geodatensätzen als „weitgehende Umstrukturierung“ und damit als neue Referenzversionen gelten. Die INSPIRE-Richtlinie selbst legt hierzu nichts fest. Auch wenn ein Geodatensatz der untersten Verwaltungsebene nicht für INSPIRE bereitgestellt werden muss, wenn die Sammlung und Verbreitung nicht rechtlich vorgeschrieben ist, kann die höhere Verwaltungsebene, die eine identische Kopie dieses Geodatensatzes hält, diesen als INSPIRE-relevant einschätzen und bereitstellen. Es handelt sich dann nicht um einen „neuen“ Geodatensatz, aber der Mitgliedstaat kann ihn als „Referenzdatensatz“ bezeichnen.

(siehe auch Frage von BW für den Legal Workshop)

Definition GDI-DE

Der Geodatensatz B gilt als identische Kopie des Geodatensatzes A, wenn

  • ressourceIdentifier Geodatensatz B = ressourceIdentifier Geodatensatz A

oder

  • Geodatensatz A ist demselben INSPIRE Thema / denselben INSPIRE Themen wie Geodatensatz B zugeordnet
  • Geodatensatz A deckt dasselbe geographische Gebiet ab wie Geodatensatz B (wobei einer der beiden Geodatensätze ein größeres geographisches Gebiet abdecken kann = aggregierter Geodatensatz)
  • Geodatensatz A bzw. B kann eine Teilmenge von Geodatensatz B bzw. A sein (= aggregierter Geodatensatz); dabei ist es unerheblich, ob die Geodatensätze A und B bei derselben oder verschiedenen Behörden vorliegen
  • Geometrie und Topologie von Geodatensatz A und B sind identisch (ist Geodatensatz B eine generalisierte Version von Geodatensatz A, dann handelt es sich um eine "neue Referenzversion", die ebenfalls für INSPIRE bereitgestellt werden muss)
  • Geodatensatz A kann mehr/weniger Objekte als Geodatensatz B enthalten, die nicht INSPIRE unterliegen
  • Geodatensatz A kann mehr/weniger Attribute als Geodatensatz B enthalten, die nicht INSPIRE unterliegen
  • Geodatensatz A und B sind nach Transformation in das INSPIRE-Datenmodell identisch

Weitere Konventionen

Liegen eine oder mehrere identische Kopien eines Geodatensatzes vor, ist im Einzelfall zu entscheiden, welche dieser identischen Kopien für INSPIRE bereitgestellt wird (vgl. hierzu Aussage im Rahmen des Legal Workshop: "Geodaten sollen auf der optimal geeigneten Ebene gespeichert, zugänglich gemacht und verwaltet werden.").

Eine identische Kopie eines Geodatensatzes der untersten Verwaltungsebene, der nicht für INSPIRE bereitgestellt werden muss, da die Sammlung und Verbreitung nicht rechtlich vorgeschrieben ist, kann durch die höhere Verwaltungsebene, die eine identische Kopie dieses Geodatensatzes hält, für INSPIRE bereitgestellt werden.

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