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Verbesserung Metadaten / Vorbereitung INSPIRE Monitoring 2020 (vom )
Die ad hoc AG INSPIRE-Monitoring hat die Qualität der Metadaten als entscheidendes Kriterium für die Verbesserung der Überwachungsindikatoren eingestuft. Bis zum Monitoring 2020 sind, neben den bereits bestehenden Anforderungen, die folgenden zwei INSPIRE-Anforderungen (fristgerecht) zu erfüllen:
- Bis zum 21. Oktober 2020 sind alle Geodatensätze, die unter die Themen der Anhänge II und III der INSPIRE-Richtlinie fallen, konform zu den Durchführungsbestimmungen (VO (EG) Nr. 1089/2010) hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen.
- Die seit 19. Dezember 2019 verpflichtend geltende Technische Richtlinie “ for the implementation of INSPIRE dataset and service metadata based on ISO/TS 19139:2007, Version 2.0.1” ist für alle Metadatensätze umzusetzen.
Bzgl. der Umsetzung des zweiten Punktes ist es erforderlich, jeden einzelnen Daten-, Serien-und Dienst-Metadatensatz anzupassen. Die entsprechenden Angaben für die „Beschränkungen des öffentlichen Zugangs ([INS VO MD]2, B8.2)“ sowie die „Bedingungen für den Zugang und die Nutzung ([INS VO MD], B8.1)“ müssen unter Verwendung des verpflichtenden gmx:Anchor-Elements eingetragen werden.
Zu beachten ist hierbei, dass das gmx:Anchor-Element verpflichtend verwendet werden muss bei den
„Beschränkungen des öffentlichen Zugangs ([INS VO MD]2, B8.2)“
„Bedingungen für den Zugang und die Nutzung ([INS VO MD], B8.1)“, sofern keine Bedingungen gelten oder die Bedingungen unbekannt sind
Ergänzend zu den oben genannten Punkten müssen die Metadaten ab dem Monitoring 2020 die Anforderungen der europäischen Technischen Richtlinie “for the implementation of INSPIRE dataset and service metadata based on ISO/TS 19139:2007, Version 2.0.1 erfüllen, sowie die innerhalb der GDI-DE geltenden Metadaten-Konventionen der GDI-DE, Version 2.0.3 beachten. Die aktuelle Version 2.0.3 berücksichtigt bereits die Anforderungen aus dem europäischen Technical Guidance Dokument Version 2.0.
Die Konformität kann wie folgt überprüft werden:
2 Comments
Florian Hoedt
Es steht Oben finde ich beschrieben, aber ich möchte es nochmals genau erfragen:
Dort im Beispiel:
Also ist z.B. bei der Verwendungn von dl-de/by-2-0 kein Anchor zu verwenden, da in der Liste (http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/ConditionsApplyingToAccessAndUse) auch keiner für diesen Falle enthalten ist. Korrekt?
Anja Litka
Wie im Beispiel beschrieben, gelten bei einer (weiterführenden) Nutzung bzw. Verwendung der Ressoure die Lizenzbedingungen der „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk:
Demnach liegen „Bedingungen für den Zugang und die Nutzung" vor und die Verwendung eines gmxAnchor-Element ist in diesem Falle nicht verpflichtend.