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Das Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Schleswig-Holstein (GDIG) vom 15.12.2010 sieht für Organisation, Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein die Einrichtung eines Lenkungsgremiums Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein (LG GDI-SH) des Landes und der Kommunen vor. Einzelheiten zur Spezifikation, zur Organisation und zu den Aufgaben dieses Gremiums regelt die Landesverordnung zur Geokompetenz und zum Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein (Geokompetenz- und Lenkungsverordnung - GeoLenkVO) vom 2. Februar 2021.
Ein Ziel vor Augen – Das LG GDI-SH Bildquelle: Sven L./pixelio.de
36. Sitzung am 16. November 2021
Nach § 2 GeoLenkVO ist das LG GDI-SH u.a. mit folgenden Aufgaben betraut:
Am 17.04.2012 ist das LG GDI-SH mit seiner konstituierenden Sitzung eingerichtet worden. Zeitgleich wurde der im Jahr 2004 eingerichtete Arbeitskreis Geodaten aufgelöst.
Vorsitz des Lenkungsgremiums GDI-SH
Vertreter/in des Ministerpräsidenten und der Ressorts
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Finanzministerium
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (Vorsitz)
Vertreter/in der kommunalen Spitzenverbände
Weitere Mitglieder ohne Stimmrecht
Ständiger Gast
Der Vorsitzende des LG GDI-SH vertritt das Land Schleswig-Holstein im nationalen Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Deutschland und verfügt über einen Gaststatus im Landes-IT-Rat.
Eine Übersicht der Mitglieder ist hier im GDI-SH-Wiki verfügbar.
Als erste Unterstützung steht eine deutschsprachige Hilfe sowie ein englischsprachiges Tutorial und eine ausführliche Online-Dokumentation zur Verfügung.
Bei Fragen kontaktieren Sie Sebastian Nitschke.