BEANTWORTET
Im Rahmen von Berichtspflichten der unter 2.1 des Anhangs der HVD-VO aufgeführten Tabelle „Umweltbereich | Rechtsakte zur Festlegung der Schlüsselvariablen“ aufgeführten Richtlinien werden Zeitreihendaten erhoben, deren Bereitstellung im Sinne der HVD-VO erheblichen Aufwand erzeugen würde.
Adressiert die HVD-VO diese Zeitreihendaten oder sind lediglich, wie im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie, „klassische“ Geodaten angesprochen?
Kommentar
Michael Lutz sagt:
Feb. 08, 2024Die in der zweiten Tabelle listet Datensätze auf, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, d.h. diese Tabelle ist unabhängig von den von der INSPIRE-RL umfassten Datensätzen. Daher sollten auch Zeitreihendaten bereitgestellt werden.
TO DO: Einige Beispiele heraussuchen.