BEANTWORTET
Im Rahmen von Berichtspflichten der unter 2.1 des Anhangs der HVD-VO aufgeführten Tabelle „Umweltbereich | Rechtsakte zur Festlegung der Schlüsselvariablen“ aufgeführten Richtlinien werden Zeitreihendaten erhoben, deren Bereitstellung im Sinne der HVD-VO erheblichen Aufwand erzeugen würde.
Adressiert die HVD-VO diese Zeitreihendaten oder sind lediglich, wie im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie, „klassische“ Geodaten angesprochen?
1 Comment
Michael Lutz
Feb 08, 2024Die in der zweiten Tabelle listet Datensätze auf, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, d.h. diese Tabelle ist unabhängig von den von der INSPIRE-RL umfassten Datensätzen. Daher sollten auch Zeitreihendaten bereitgestellt werden.
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