Übersicht:
Favoritenliste:
Favorite Pages
There are currently no pages on your favorites list. You can add pages to this list by selecting Favorite from the Tools menu on the page you're viewing. |
Die Ergebnisse des INSPIRE-Monitoring 2019 sind auf der INSPIRE-Webseite veröffentlicht. Die berechneten Indikatoren für Deutschland sind hier einsehbar.
Die Kst. GDI-DE hat die Ergebnisse ausgewertet und gibt hier Hinweise, auf deren Grundlage die Metadaten-Inhalte überprüft und ggf. korrigiert werden können, um die Anforderungen für das INSPIRE-Monitoring 2020 zu erfüllen.
Am 19.08.2019 ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung in Kraft getreten, der die bisher geltende Entscheidung 2009/442/EG vom 05.06.2009 ersetzt. Der Durchführungsbeschluss gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss. Ziel der Anpassungen ist es, die Überwachung und Berichterstattung zu vereinfachen, eine verbesserte Vergleichbarkeit zu erreichen und den Verwaltungsaufwand der Berichterstattung zu verringern.
Das Monitoring-Verfahren wird ab 2019 auf ein automatisiertes Verfahren umgestellt. Alle erforderlichen Informationen werden ab sofort aus den Metadaten abgeleitet, die über die nationalen Metadatenkataloge (in Deutschland: Geodatenkatalog.de) zugänglich sind. D.h. es werden im INSPIRE-Monitoring keine Ressourcen erfasst, die (noch) nicht mit Metadaten beschrieben und über den Geodatenkatalog.de zugänglich sind. Des Weiteren werden nur Ressourcen im INSPIRE-Monitoring erfasst, deren Metadaten das Schlüsselwort "inspireidentifiziert" beinhalten.
Mit dem neuen Durchführungsbeschluss ergeben sich Änderungen bei den Indikatoren. Die Indikatoren „Existenz von Metadaten“, „Zugänglichkeit von Metadaten über Suchdienste“, „Geografische Abdeckung der Geodatensätze“ und „Nutzung der Netzdienste“ fallen künftig weg. Neu sind die Indikatoren „Geodatensätze, die für die Umweltberichterstattung genutzt werden (Priority Data Sets)“ und „Geodatensätze mit nationaler/ regionaler Abdeckung (Spatial Scope)“. Die Berechnung der Indikatoren erfolgt ausschließlich auf Basis der Metadaten. Die Methodik zur Berechnung der Indikatoren kann dem "Guidance document for calculation of indicators in support of Commission Decision (EU) 2019/1372 implementing Directive 2007/2/EC (INSPIRE) as regards monitoring and reporting", Version 2.0 entnommen werden.
Hinweis des JRC zur Berechnung der Indikatoren "Konformität der Datensatz- und Dienst-Metadatensätzen" (MDi1.1, MDi1.2):
Notes on MDi1.1 and MDi1.2 evaluation
The evaluation of these indicators involves a validation of the collected metadata through the Reference Validator - production instance (corresponding to v.1.0.8). The proper test suite is selected accordingly to the automatically recognized version of the metadata TG.
- In case of a metadata document aligned with the INSPIRE MD TG v1.3, the applied test suite is "INSPIRE Profile based on EN ISO 19115 and EN ISO 19119".
- In case of a metadata document aligned with the INSPIRE MD TG v2.0:
- if the recognized INSPIRE Resource Type is "dataset" or "series" the applied executable test suite is "Conformance Class 1: INSPIRE data sets and data set series baseline metadata.".
- if the recognized INSPIRE Resource Type is "service" the applied executable test suite is "Conformance Class 4: INSPIRE Network Services metadata.".
Im Zusammenhang mit der Berechnung der neuen Indikatoren ergeben sich zusätzliche Anforderungen an die Metadaten, da hierfür neue Schlüsselwörter in den Metadaten ergänzt werden müssen.
Für die Berechnung des neuen Indikators DSi1.3 ist die Kennzeichnung von sog. "Priority Data Sets" erforderlich. Hierbei handelt es sich um Geodatensätze, die im Rahmen der Umweltberichterstattung der EU verwendet werden (Berichtsdatensätze). Die Kennzeichnung erfolgt über die Ergänzung von Schlüsselwörtern in den zugehörigen Metadaten.
Die Berichtsdatensätze werden i.d.R. bei den zuständigen Bundesbehörden erzeugt und bereitgestellt. Derzeit wird geprüft, ob darüber hinaus in den Ländern weitere "Priority Data Sets" existieren, die zusätzlich gekennzeichnet werden müssen.
Für die Berechnung der neuen Indikatoren DSi1.4 und DSi1.5 ist die Kennzeichnung von regionalen und nationalen Geodatensätzen erforderlich. Dies erfolgt über die Ergänzung von Schlüsselwörtern in den zugehörigen Metadaten. Der "Spatial Scope" kann sich dabei von der tatsächlichen geografischen Abdeckung des Datensatzes unterscheiden. Beispielsweise decken Datensätze zu Küstenstreifen nur das Küstengebiet von Deutschland ab, sind in ihrer Bedeutung aber deutschlandweit gültig. Sie sind daher mit dem Schlüsselwort "National" zu kennzeichnen. Während die Kennzeichnung von regionalen und nationalen Geodatensätzen verpflichtend ist, können darüber hinaus auch lokale Geodatensätze mit dem Schlüsselwort "Lokal" gekennzeichnet werden. Zur Unterstützung der Klassifizierung von regionalen und nationalen Geodatensätze können die Definitionen und Beschreibung der Codelist-Werte sowie diese Beispiele herangezogen werden.
Stichtag für die Ableitung der Informationen aus den Metadaten ist der 15. Dezember. Die Ergebnisse werden jeweils am 31. März des Folgejahres in der INSPIRE Knowledge Base veröffentlicht (in Form von Dashboards, derzeit noch in der Entwicklung).
Da das Monitoring künftig ausschliesslich aus den Metadaten abgeleitet wird, müssen die geodatenhaltenden Stellen dafür Sorge tragen, dass die zusätzlichen Anforderungen an die Metadaten erfüllt werden, das Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ in den Metadaten eingetragen ist und dass eine Konformität zum aktuellen Technical Guidance Dokument Metadaten der EU sowie zu den GDI-DE Konventionen erreicht wird. Hierzu gehört auch eine funktionierende Daten-Dienste-Kopplung sicherzustellen. Die Metadaten müssen über den Geodatenkatalog.de zugänglich gemacht werden, d.h. die geodatenhaltenden Stellen haben ebenso dafür Sorge zu tragen, dass die Metadaten rechtzeitig vor Durchführung des Monitoring durch den Geodatenkatalog.de geharvestet werden.
Gemäß Konvention der GDI-DE muss für INSPIRE-relevante Ressourcen das Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ in den Metadaten eingetragen sein. Nur die Ressourcen, deren Metadaten dieses Schlüsselwort enthalten, werden über den Geodatenkatalog.de an das INSPIRE Geoportal abgegeben und im Monitoring berücksichtigt. Die korrekte Angabe des Schlüsselwortes kann mit der GDI-DE Testsuite getestet werden (Testklasse "Metadaten | Konventionen der GDI-DE für INSPIRE-relevante Metadaten (Version 1.1.1)").
Handelt es sich um einen Geodatensatz mit regionaler oder nationaler Bedeutung muss zusätzlich das Schlüsselwort "Regional" oder "National" gemäß „Spatial Scope“-Codeliste in den Metadaten eingetragen werden. Die europäische Kommission hat hierfür eine konkrete Anleitung zur Verfügung gestellt. Ein Test zur korrekten Angabe der Schlüsselwörter in den Metadaten wird voraussichtlich erst 2020 zur Verfügung gestellt.
Handelt es sich bei dem Geodatensatz um einen sog. „Priority Data Set“ müssen zusätzliche Schlüsselwörter gemäß „Priority Data Sets“-Codeliste in den Metadaten eingetragen werden. Auch hierfür hat die europäische Kommission eine konkrete Anleitung zur Verfügung gestellt. Die Kennzeichnung der „Priority Data Sets“ durch die betroffenen Bundesbehörden ist bereits weitestgehend im Zuge der Realisierung des „Priority Data Sets Viewers“ im INSPIRE Geoportal erfolgt. Ein Test zur korrekten Angabe der Schlüsselwörter in den Metadaten wird voraussichtlich erst 2020 zur Verfügung gestellt.
Die Metadaten müssen die Anforderungen des europäischen Technical Guidance Dokumentes zur Umsetzung von Metadaten erfüllen. Die Version 1.3 des Technical Guidance Dokumentes ist noch bis zum 19.12.2019 gültig, eine Konformität zur Version 1.3 ist daher für das Monitoring 2019 ausreichend. Ab dem Monitoring 2020 wird eine Konformität zur Version 2.0 erwartet. Daher wird empfohlen die Metadaten zeitnah auf eine Konformität zur Version 2.0 umzustellen. Die Konformität zu den Technical Guidance Dokumenten Version 1.3 und Version 2.0 kann mit dem INSPIRE Reference Validator getestet werden.
Innerhalb der GDI-DE sind darüber hinaus die Metadaten-Konventionen der GDI-DE zu erfüllen. Die aktuelle Version 2.0.1 berücksichtigt bereits die Anforderungen aus dem europäischen Technical Guidance Dokument Version 2.0. Die Konformität zu den Metadaten-Konventionen kann mit der GDI-DE Testsuite getestet werden. Allerdings werden die Tests zur Version 2.0.1 erst Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Bis dahin können die Tests für die Version 1.1.1 genutzt werden. Für das Monitoring 2019 ist eine Konformität zur Version 1.1.1 ausreichend.
Für die Berechnung der Indikatoren zur Zugänglichkeit der Geodatensätze über Darstellungs- und Downloaddienste ist eine funktionierende Daten-Dienste-Kopplung die Voraussetzung. Ein Datensatz gilt dann als zugänglich, wenn der gekoppelte Darstellungsdienst bzw. Downloaddienst durch das INSPIRE Geoportal gefunden wird und verfügbar, d.h. aufrufbar ist. Die Methode zur Daten-Dienste-Kopplung, die in der GDI-DE umgesetzt wird und die in den Metadaten-Konventionen der GDI-DE bzw. den Handlungsempfehlungen zur Bereitstellung von Darstellungsdiensten und Downloaddiensten in der GDI-DE beschrieben ist, wird vom INSPIRE Geoportal unterstützt. Ob die Daten-Dienste-Kopplung funktioniert, kann bspw. mit dem Resources Linkage Checker der EU getestet werden.
Die Ressourcen sind dann im INSPIRE Geoportal verfügbar, wenn sie mit Metadaten beschrieben sind und diese über den Geodatenkatalog.de zugänglich sind. D.h. es müssen folgende Schritte durchlaufen werden, bevor die Ressourcen im INSPIRE Geoportal sichtbar bzw. Änderungen an den Metadaten wirksam sind:
Die Verfügbarkeit der Ressourcen im INSPIRE Geoportal kann entweder über das INSPIRE Geoportal selbst (bei einer großen Menge an Ressourcen sehr zeitaufwändig) oder über den INSPIRE Resource Browser überprüft werden. Zur Unterstützung der Nutzung des INSPIRE Resource Browser steht eine Anleitung zur Verfügung.