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Auf dieser Seite stellen wir Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD) in der GDI-DE" zur Verfügung.

Anregungen und Fragen nehmen wir gerne entgegen. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an support@gdi-de.org. 

Weitere Informationen zum Thema "Hochwertige Datensätze" (HVD) finden Sie auf der GovData-Webseite.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD)"

Allgemeine Vorgaben

Kann die Bereitstellung einer API gemäß Artikel 3 der HVD-VO durch eine zentrale Stelle  bzw. über ein zentrales Portal erfolgen? Wie müssen in diesem Fall die Daten für die zentrale API aufbereitet werden und wie kann dabei eine redundante Datenhaltung vermieden werden?

Grundsätzlich sollte die Bereitstellung über APIs durch die datenhaltenden Stellen erfolgen. Für Geodaten und Daten, die unter die INSPIRE-Richtlinie fallen, sind APIs in der Regel bereits vorhanden und erfüllen die Anforderungen der HVD-VO.

Eine zentrale Bereitstellung von APIs ist nicht generell vorgesehen, kann in Einzelfällen aber diskutiert werden. Hierbei sollte zwischen der datenhaltenden Stelle und der Stelle, die die API bereitstellt, vereinbart werden, ob/wie die Daten aufbereitet und übermittelt werden sollen und wie mit der Aktualisierung der Daten umgegangen werden soll. Dabei sollten die Aktualisierungsfristen der HVD beachtet werden.

Sind Datensätze, welche bereits gemäß INSPIRE-Richtlinie veröffentlicht werden, nochmal über definierte Schnittstellen nach HVD-VO bereitzustellen? Erfüllen die Bereitstellungswege, die im Bereich INSPIRE gelten, auch die Anforderungen der HVD-VO?

Grundsätzlich erfüllen INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, sofern sie unter einer offenen Lizenz stehen und zusätzlich in den Metadaten als HVD-Datensätze gekennzeichnet sind, die Anforderungen aus der DVO-HVD. Für einige Kategorien (Meteorologie und Mobilität) sind zudem die zum Teil höheren Aktualisierungsanforderungen zu berücksichtigen.

Frage 3

Antwort

Anwendungsbereich und Zuständigkeiten

Sind nach DVO-HVD alle betroffenen Datensätze bereitzustellen oder ist jeweils ein (nationaler) Datensatz ausreichend? Gelten die Vorgaben der HVD-VO auch für nicht transformierte ("as-is") INSPIRE-Daten?

Alle Datensätze, die unter die in der DVO-HVD referenzierten INSPIRE-Themen fallen, müssen als HVD gekennzeichnet und bereitgestellt werden. Darunter fallen sowohl die harmonisierten INSPIRE-Datensätze als auch die "as-is"-Datensätze.

HVDs, die nicht "inspireidentifiziert" sind, müssen dann aufgrund der DVO-VO die Anforderungen an INSPIRE-Metadaten erfüllen. Bereitstellung über APIs und als Bulk Download über die Schnittstellen, die in der Architektur der GDI-DE empfohlen sind.

Im Rahmen der Berichtspflichten der unter 2.1 des Anhangs der HVD-VO aufgeführten Tabelle „Umweltbereich | Rechtsakte zur Festlegung der Schlüsselvariablen“ aufgeführten Richtlinien werden auch Zeitreihendaten. Adressiert die HVD-VO diese Zeitreihendaten oder sind lediglich „klassische“ Geodaten angesprochen?

Die zweite Tabelle in Abschnitt 2.1 des Anhangs bezieht sich auf Datensätze, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, d.h. diese Tabelle ist unabhängig von den von der INSPIRE-RL umfassten Datensätzen (diese stehen in der ersten Tabelle). Daher sollten auch Zeitreihendaten bereitgestellt werden.

Beispiele: ...

Sind Länder und Kommunen für alle thematischen Kategorien der Hochwertigen Datensätze (HVD) zuständig? Oder werden die Daten bestimmter Kategorien alleine durch nationale Stellen (z.B. dem Statistischen Bundesamt für die Kategorie Statistik oder dem DWD für die Kategorie Meteorologie) bereitgestellt?

Antwort

Konkret ist laut Aussage des StBA die thematische Kategorie Statistik nicht alleine vom Statistischen Bundesamt bearbeitet, sondern es können auch andere Behörden (sog. Other National Authorities) wie das UBA, die BLE oder das JKI zu Statistiken melden. Und auch für die Kategorie Meteorologie können die dort betroffenen „Beobachtungsdaten, die von Wetterstationen gemessen werden“ und evtl. auch „validierte Beobachtungen (Klimadaten)“ auch bei anderen Stellen (z.B. Kommunen) vorliegen.

Frage 3

Antwort

Beschreibung der HVD mit Metadaten

Müssen für einen Hochwertigen Datensatz eigenständige Datensätze mit eigener Metadatenbeschreibung erfasst bzw. erstellt werden?

Nein, denn die HVD-VO bezieht sich auf die bereits vorhandenen Datensätze und enthält keine Vorgaben zur Datenstruktur. Daher sollten zusätzliche bzw. redundante Metadatensätze vermieden werden.

Wie soll eine Kennzeichnung als Hochwertiger Datensatz in den Metadaten aussehen?

Antwort

Wie sind die Anforderungen zur Beschreibung der Semantik und Struktur der Datensätze in den Metadaten umzusetzen?

Antwort

Bereitstellung der HVD über API und Massen-Download

Sind für die von der HVD-VO vorgeschriebenen APIs bestimmte technische Spezifikationen und/oder Standards vorgesehen?

„Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“ ist in Art. 2(6) sehr generell als „ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch“ definiert. Darüber hinaus macht die HVD-VO macht keine generellen Vorgaben für die zu verwendenden API-Spezifikationen oder -Standards. APIs müssen lediglich dokumentiert sein, und es müssen lediglich Nutzungsbedingungen definiert und veröffentlicht werden (Art. 3(2+3)).

Für INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, die einer der bestehenden INSPIRE Technical Guidelines oder Good Practices für Download Services folgen, ist die Dokumentationspflicht durch einen Verweis auf das TG- oder GP-Dokument erfüllt..

Nutzungsbedingungen werden in den Dienste-Metadaten beschrieben. Peter Kochmann kannst Du hier bitte noch einen Verweis auf die entsprechenden Metadaten-Konventionen der GDI-DE einfügen?

Frage 2

Antwort

Frage 3

Antwort

Fachspezifische Fragestellungen (TBD)


Abstimmungsbedarf mit der FITKO (intern)

  • Aufnahme/Ergänzung "GDI-DE-FAQs" auf GovData-Webseite
  • In der Kategorie "Erdbeobachtung und Umwelt" sollen die "aktuellsten Datensätze ..., die ... zusammen den gesamten Mitgliedstaat abdecken" bereitgestellt werden. Wie ist die Abdeckung des gesamten Mitgliedstaates zu verstehen, wenn es sich um einen Datensatz handelt, der nur einen Teil des gesamten Mitgliedstaates abdeckt (z. B. regionale Befliegung) und nicht bekannt ist, ob weitere Datensätze existieren, mit denen eine vollständige Abdeckung erreicht werden könnte?
  • Laut den FAQs auf https://www.govdata.de/hochwertige-datensaetze erfasst die DVO-HVD "nur solche Datensätze, die öffentliche Stellen bereits erheben und (ggf. auf Anfrage) anbieten." D. h. intern genutzte Daten müssen nicht bereitgestellt werden? Worauf stützt sich diese Aussage?

  • ...


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