Wer entscheidet über die im Rahmen der Benutzerregistrierung erstellten Proposals?

Wurde bei der Erstellung der Organisation "keine übergeordnete Organisation" angegeben, ist der Control-Body des Organisationen-Registers für das Proposal zuständig. Anderenfalls ist der Control-Body der übergeordneten Organisation zuständig. Der Control-Body der übergeordneten Organisation wird wie folgt ermittelt:

Sei Ü die übergeordnete Organisation einer im Rahmen der Benutzerregistrierung erstellten Organisation O.

  1. Sofern Ü das Recht "Control-Body" für das Organisationen-Register zugewiesen und dieses Recht auch an mindestens einen Benutzer von Ü delegiert wurde, ist Ü für das Addition-Proposal von O zuständig.
  2. Trifft 1. nicht zu und besitzt Ü seinerseits eine übergeordnetete Organisation ÜÜ, wird die Prüfung aus 1. für ÜÜ und, entsprechend, auch für alle weiteren übergeordneten Organisationen wiederholt.
  3. Besitzt keine der übergeordneten Organisationen von O das Recht "Control-Body" oder hat dieses nicht an mind. einen ihrer Benutzer delegiert, ist der Control-Body des Organisationen-Registers zuständig.
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