Feedback zur Version 2023-08-30-OpenDataChecklist-V0.4.docx


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Buchholz / Brandenburg

Zusätzlich die Info, dass es ein interessantes Dokument vom Bundesverwaltungsamt hinsichtlich OpenData Prüfschema gibt...

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Methoden/open_data_Pruefschema.pdf

(Haken) größtenteils übernommen

HessenAus hessischer Sicht geht die Checkliste in Ordnung, alles Wesentliche steht drinnen. Innerhalb der GDI-Hessen gibt es keine landeseinheitlichen Vorgaben zur Bereitstellung von Daten, da wir sehr dezentral organisiert sind. Daher kann ich nicht sagen, ob es für manche Stellen im Land Widersprüche gibt.
(Haken) 

Fernstraßen-Bundesamt

Aus unserer Sicht gibt es keinen Anpassungsbedarf.
(Haken) 

BW

das vorgelegte Dokument "Checkliste für die Bereitstellung von Open Data in der GDI-DE" erkennen wir als sinnvolles Motivations- und Abwägungsdokument für Datenbereitsteller, mit dem auf eine wohl bedachte und vermehrte Bereitstellung von Geodaten als OpenData-Daten mittels allgemein gültiger GDI-Standards hingewirkt werden soll.


Einige wichtige Aspekte sind aus unserer Sicht jedoch wesentlich und wurden z.T. nicht oder nicht vollständig berücksichtigt:


- Es gibt "harte" Filterkriterien, deren Einhaltung eine Übertragung in die Open-Data-Portale technisch erst möglich machen (siehe beigefügte Checkliste der GDI-BW).

  Diese Kriterien wurden nur zum Teil benannt (z.B. Keyword "opendata"). Im Sinne einer Checkliste sind diese Anmerkungen aber noch zu unscharf. Die Aussage "Es werden keine zwingend   

  einzuhaltenden Vorgaben gemacht." greift deshalb zumindest hinsichtlich dieses Aspekts zu kurz.

- Die in der Realität meist wirklich maßgeblichen Abwägungsgesichtspunkte, wie

                - Substitution eines vormals erhobenen Preises für die Daten

                - OpenData-Strategien einer übergeordneten Institution

                - bestehende Gesetze (das Thema HVD wird gar nicht angesprochen)

  werden nicht thematisiert.

(Haken) größtenteils übernommen

  • Abstimmung in AK steht noch aus

Saarland

Bisher haben wir im Saarland noch kein „Open Data Gesetz bzw. entsprechende Verordnung. Das im Saarland für Digitalisierung zuständige Wirtschaftsministerium beabsichtigt aber noch im Herbst eine Änderung bzw. Ergänzung des EGovG SL in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. §17 EGovG SL soll zukünftig mit einem „§ 17a Offen zugängliche Daten (Open Data)“ ergänzt werden. Damit wird die rechtliche Grundlage für Open by Default geschaffen, wonach Open Data in allen Landesbehörden zur Regel und die Nichtveröffentlichung zur Ausnahme wird. Hinsichtlich der Bereitstellung von Daten wird die bisher bestehende Kann- zu einer Soll-Regelung transformiert.

Die HVD Verordnung ist darüber hinaus ja in den Ländern schon unmittelbar wirksam und deren Umsetzung beschäftigt uns natürlich intensiv innerhalb des Umweltressorts.

Eine abgestimmte Vorgehensweise bei der Bereitstellung von Open Data innerhalb der GDI DE halten wir für äußerst wichtig und begrüßen die Erstellung einer Checkliste durch den AK Geodaten.

Darüber hinaus eignet sich das Papier zukünftig auch, die für Digitalisierung zuständigen Landesbehörden (bei uns das Wirtschaftsministerium) für das Thema Geodaten (mit ihren Standardisierungsvorgaben innerhalb der GDI DE) zu sensibilisieren und die Wertigkeit zu unterstreichen.

Und noch ein paar zusätzliche Anmerkungen/Anregungen/Fragen

  • An welcher Stelle findet ein sog. „Veröffentlichungscheck bzw. eine Datenschutzprüfung“ statt? (sollte vllt. in Teil 1 Grundlegende Entscheidungen vielleicht kurz thematisiert werden)
  • Ebenso ein Hinweis auf die Prüfung der gesetzlichen Landesvorgaben bzw. der gesetzlichen Bereitstellungsverpflichtung.
  • Das Thema Metadaten erscheint uns insgesamt etwas unkonkret (ev. zusätzlicher Hinweis auf Testklassen in der Testsuite, was ist mit Klassifizierung gemeint? ISO/INSPIRE?)
  • Schön wäre auch eine Ergänzung um ein „Prüfraster“ (Entscheidungsbaum) mit klaren Handlungsempfehlungen bzw. Maßnahmen

(Haken) größtenteils übernommen

  • Abstimmung in AK steht noch aus

BGR


(Haken) 

Berlin

Die am 7.9.2023 zu eurer letzten AK-Sitzung von mir gemachten Anmerkungen und Hinweise halte ich aufrecht, insbesondere den Vorbehalt gegenüber der Motivationsanalyse und der Identifizierung von Nutzergruppen. Ich bitte dringend um Entfernung der entsprechenden Prüfungen. Es ist überhaupt nicht erkennbar, wohin die Ergebnisse dieser Prüfungen/Befragungen führen sollen. Datenbereitstellung ist nicht spezifisch. Vielmehr müssen Metadaten grundsätzlich gleichermaßen verständlich und nachvollziehbar wie so umfassend wie möglich die Daten beschreiben. Ebenso müssen Daten immer qualitätsgesichert, in ihrer jeweiligen Aktualität über gut nutzbare, verlässliche Schnittstellen vor allem auch über Dowloaddienste/APIs und über Auskunftsoberflächen bereitgestellt werden – für OpenData zusätzlich unter einer offenen Lizenz.


Der Checkliste stimmen wir in dieser Form nicht zu und würden sie nicht verbreiten. Meine Antwort ist innerhalb der Kontaktstelle GDI-BE abgestimmt.


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Erste Stellungnahme

Folgendes fällt mir grundsätzlich auf: 

Es geht um eine "Checkliste für die Bereitstellung von Open Data in der GDI-DE". Demnach würde ich erwarten, dass das AddOn bei der Bereitstellung von Geodaten gecheckt/hervorgehoben wird, die die OpenData-Portale erreichen sollen. Im Wesentlichen ist das die Zuordnung einer offenen Lizenz in den Metadaten, auch in JSON-Notation sowie das Schlüsselwort "opendata". Die Bereitstellung von Dienste-Schnittstellen ergibt sich ja schon aus der GDI-Architektur, ebenso QS-gesicherte Metadaten und eine Auffindbarkeit über Kataloge.


Für mich wäre der logische Aufbau also der kurze Check der GDI-Anforderungen und die Hervorhebung der Zusatzanforderungen um zu gewährleisten, dass die Datensätze automatisiert in den OpenData-Portalen verfügbar sind.


Ihr wendet euch an die Kolleginnen und Kollegen, die mit der OpenData-Bereitstellung vertraut sind. Daraus leite ich den Eingangscheck ab: Stelle ich Daten mit oder ohne Raumbezug bereit.


Was ich nicht verstehe, ist die Abfrage von Motivationen und nutzergruppenspezifischen Anforderungen vor der Datenbereitstellung. M.E. ist die Datenbereitstellung gerade nicht zielgerichtet. Das Prinzip ist doch, alle (Geo)Daten, die bei der Arbeit der Verwaltung anfallen, bereitzustellen, im vorliegenden Kontext als offene Daten. Auch dort, wo es noch keine OpenData-Politik gibt, ist es für alle Daten richtig, diese so einfach und umfassend wie möglich zu beschreiben und sowohl über Auskunftsoberflächen als auch über Schnittstellen bereitzustellen. Das gilt für einfache und für komplexe Datensätze gleichermaßen. In eurem Papier wird dagegen suggeriert, man könne aus der Zielgruppenkenntnis diese Prinzipien überdefinieren oder schärfen. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Zielgruppe und Art der Datenbereitstellung/Qualitätsanforderungen an die Daten und Metadaten. Falls ihr ihn seht, solltet ihr den Zusammenhang darlegen. Ansonsten machen diese vorgelagerten Überlegungen (gar Umfragen) den Prozess nur schwerfällig und abschreckend und es bleibt unklar, was mit den Ergebnissen angefangen werden soll. Ich würde da nicht mitgehen und schlage Streichung vor..


Die letzte Tabelle (OpenData-Prinzipien) erweckt den Eindruck als ergäben sich diese Prinzipien aus OpenData. Sie gelten aber zum weit überwiegenden Teil grundsätzlich für die Bereitstellung von (Geo)Daten.


Eingangs sollte kurz deutlich werden, dass keine Spezialanforderungen gecheckt werden wie sie seitens HVD und INSPIRE gestellt werden.

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(Haken) größtenteils übernommen

  • Abstimmung in AK steht noch aus

Bundesanstalt für Wasserbau

die Bundesanstalt für Wasserbau hat keine grundlegenden Ergänzungen zur Open Data Checkliste des AK Geodaten. Kleinere Hinweise finden Sie im beigefügten Dokument.

(Haken) 

DWD

ich kommentiere als Open Data-Koordinatorin für den DWD wie folgt:


Auf Seite 9 enthält die Checkliste einen Abschnitt "Lizenzen":

Aufgefallen ist uns dort, dass die GeoNutzV überhaupt nicht erwähnt wird und in keiner Weise auf den Lizenzspagat zwischen GeoNutzV (abgeleitet aus GeoZG/INSPIRE) und den HVD-Lizenzempfehlungen eingegangen wird. Diese Einordnung schätzen wir als wichtig an, für alle Behörden die beiden Vorschriften umsetzen müssen.

(Haken)

siehe auch HVD Diskussion: Open-Data-Lizenz

SA


(Haken) 

GDI-SH


(Haken) 

NRW


(Haken) 

BMVU


(Haken) 

BKG

in der Checkliste ist bei den Open-Data-Prinzipien als letzter Punkt in der Tabelle zu den Nutzungskosten aufgeführt: "Die Daten werden kostenlos bereitgestellt. (Ggf. werden angemessene, einmalige Reproduktionskosten

erhoben)" → Meines Erachtens erfüllen Daten, für die Reproduktionskosten erhoben werden, NICHT die Anforderungen an Open Data.


(Haken) 

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