BEANTWORTET


Von der GDI-DE ist zu klären, wie die von der EU geforderte Berichterstattung und Einrichtung von Kontaktstellen (Kommunikation mit der EU, Kommunikation zwischen den nationalen Stakeholdern) erfolgt. Hierbei geht es nicht nur um Feststellung des Erfüllungsgrades, sondern um Kriterien, die die Anforderungen aus der Durchführungs-VO präzisieren. Eine technisch einfache Möglichkeit der Berichterstattung wäre aus Sicht von Brandenburg sehr zu begrüßen. Denkbar wäre eine einfache und online-basierte tabellarische Übersicht von HVD-Metadaten.

Verweis auf FAQ

Wie erfolgt die Berichterstattung an die EU? (GovData)

9 Kommentare

  1. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die nationale Berichterstattung beim BMWK. Auf europäischer Ebene soll in Kürze eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die u. a. Lösungsansätze für eine "once-only"-Berichterstattung entwickeln soll:

    Aligning monitoring and reporting for INSPIRE datasets in scope of HVD by 1) proposing good practices using the flexibility of the existing legal framework or 2) informing the GreenData4All impact assessment of necessary changes to the legal framework.

    (Quelle: Draft MIWP 2021-2024 Action mandate for discussion at the 17th MIG on streamlining efforts on data prioritisation, implementation, and reporting for the INSPIRE Directive and the Implementing Regulation on High Value Datasets under the Open Data Directive.)   

    1. Die Europäische Kommission beabsichtigt, dass INSPIRE Monitoring und Reporting mit dem Reporting der DVO-HVD zu integrieren, da es große Überschneidungsbereiche gibt. Ein erster Schritt ist die Anpassung der Rechtsgrundlagen bezüglich des Reporting-Zyklus, so dass das INSPIRE Monitoring und Reporting ab 2025 nur noch alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. 

      Hierzu hat die Kommission gestern die Änderung der Richtlinie 2007/2/EG in die Wege geleitet und einen Vorschlag für einen Beschluss durch Rat und Parlament angenommen.

      Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinie 2007/2/EG soll folgende Fassung erhalten:
      „Die Mitgliedstaaten aktualisieren erforderlichenfalls spätestens am 31. März jedes zweiten Jahres ab dem 31. März 2025 einen zusammenfassenden Bericht. Diese Berichte, die von den Kommissionsdienststellen veröffentlicht werden, enthalten eine zusammenfassende Beschreibung folgender Aspekte:“

      Ebenfalls angepasst werden müsste Art. 8 des Durchführungsbeschlusses zum Monitoring und Reporting (hierzu liegt noch kein Entwurf vor).

  2. Renate Zweer sagt:

    Ehe ich mich hineinvertiefe, lassen Sie mich bitte nachfragen: 

    Ist beabsichtigt, damit auch das Monitoring seitens der EU nur noch 2jährlich durchzuführen? Es ist ja automatisiert und jederzeit möglich.

    1. Ja, so habe ich das Anliegen der Europäischen Kommission verstanden. Ziel ist es, die Berichterstattung von INSPIRE und HVD gemeinsam durchzuführen. Und da die DVO-HVD eine zweijährige Berichterstattung vorsieht, will man den Berichtszyklus von INSPIRE (Monitoring und Reporting) daran anpassen. 

      1. Renate Zweer sagt:

        Danke Frau Hogrebe - Restzweifel beseitigt. 

        1. Auf Nachfrage bei der EU-KOM ist derzeit nicht beabsichtigt den Durchführungsbeschluss zum Monitoring und Reporting vor der Fortschreibung der INSPIRE-Richtlinie anzupassen. D. h. das INSPIRE Monitoring wird weiterhin jährlich durchgeführt.

          1. Renate Zweer sagt:

            Danke für die Korrektur. (Ehrlich gesagt, würde ich es auch so machen) 

  3. Die Reduzierung der Berichtspflichten wäre zu begrüßen.