UNTER BEOBACHTUNG BMDV BUND


Für einen Großteil der im Anhang der DVO-HVD geforderten Informationen zu "Inland Waterways" ist die WSV zuständig ist. Für Objekte außerhalb der WSV-Zuständigkeit (z.B. private Häfen und deren Anbindung) hat die WSV keine Handhabe, diese einzufordern (z.B. „Lage und Merkmale von Häfen und Umschlagstellen“). Die privaten Hafenbetreiber sind nach unserer Einschätzung jedoch nicht von der DVO-HVD betroffen, weshalb einige Anforderungen der Verordnung ins Leere laufen. Die WSV stellt auf Grundlage der Richtlinie 2005/44/EG umfassend Daten, die in der HVD-Unterkategorie „Binnenschifffahrtsdatensätze“ aufgeführt sind, entweder als Bestandteil der IENC (Elektronische Binnenschifffahrtskarten nach dem Inland ECDIS Standard), in den Nachrichten für die Binnenschifffahrt (NfB) in ELWIS (https://www.elwis.de/...) oder über Pegelonline bereit. Für den Bereich der Elektronischen Navigationskarten für die Binnenschifffahrt (nach der Norm für Inland-ECDIS) ist es in der DVO-HVD irreführend, dass einzelne Elemente der Inland-ECDIS erwähnt werden, andere jedoch nicht. Die WSV stellt alle Elemente bereit, die gemäß ECDIS-Standard „mandatory“ sind, nicht jedoch, die „optional“ oder „conditional“ sind. Es wäre an dieser Stelle zielführender gewesen, auf den ECDIS-Standard insgesamt zu verweisen, anstatt einzelne Datenkategorien mehr oder weniger willkürlich herauszugreifen. Bei den dynamischen Daten kommt die in der DVO-HVD aufgeführte zeitliche Anforderung „Täglich bis (beinahe) in Echtzeit“ erschwerend hinzu. Viele der in dieser Kategorie aufgeführten Datensätze werden durch die WSV wesentlich seltener aktualisiert. Einfaches Beispiel: die Tiefenlinien der Fahrrinnen werden einmal jährlich aktualisiert, für Fahrwasserbereiche noch seltener. Eine häufigere Aktualisierung ist weder sinnvoll noch praktisch möglich.