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Die VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und diensten inkl. Anhängen wurde von der Europäischen Kommission angenommen. Inzwischen liegen die Übersetzungen der Änderungsverordnung vor und können durch die Mitgliedstaaten bis Ende Januar 2023 geprüft werden. Dabei geht es nicht um eine redaktionelle Überarbeitung, sondern lediglich um die Meldung von Übersetzungsfehlern.
Alle betroffenen geodatenhaltenden Stellen, welche die Verordnung umsetzen müssen.
Kommentare können bis zum über diese Seite abgegeben werden.
Bitte in der nachfolgenden Tabelle Ihre Kommentare eintragen (möglichst in englischer Sprache).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Daniela Witter .
Erwägungsgrund/Artikel/Anhang | Absatz/Nummer | Übersetzungsfehler | Änderungsvorschlag | Kommentiert von (nur zur internen Verwendung) | |
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1 | VO, term is rarely used in Spatial Data Infrastructure context | (4) / (5) | (Gemeinsame Forschungsstelle) | (Joint Research Centre) | Loddenkemper, GDI-NI |
2 | VO, term is not German but a strange kind of germanized English | (4) | Domänenterminologie | Fachterminologie | Loddenkemper, GDI-NI |
3 | VO, term is inadequate in this context, use one of the suggested instead | Kohärenz | Abstimmung / Koordination | Loddenkemper, GDI-NI | |
4 | VO, term does not exist in German | article 1 (a) | Literalwerte | Literale | Loddenkemper, GDI-NI |
5 | VO, term means something different, unfortately it is the same wrong usage in 2007/2/EG | article 6 (1) | Lexika | Thesauren / Thesauri (both words = plural) | Loddenkemper, GDI-NI |
6 | VO, term is used in the wrong way and does not exist, unfortately it is the same wrong usage in 2007/2/EG | article 6 (1) | Schlüsselmerkmale | Verschlagwortung | Loddenkemper, GDI-NI |
7 | VO, uncommon usage concerning codelists | article 6 (2) | enthalten sind | geführt werden / referenziert werden | Loddenkemper, GDI-NI |
8 | VO, not precise enough | article 6 (5) | einem übergeordneten allgemeinen Wert zugeordnet sein | einem übergeordneten allgemeingültigen Wert zugeordnet sein | Loddenkemper, GDI-NI |
9 | VO, wrong meaning, therefore not precise enough | article 6 (6) | in ein anderes Register eingestellt | über ein anderes Register verfügbar gemacht | Loddenkemper, GDI-NI |
10 | VO, I have to read the English version, I cannot understand the German one - and wrong grammar Inhaltlich kann ich das noch nicht begreifen, aber jetzt ist es zumindest korrekt übersetzt... hoffentlich. Weiß jemand was mit der Aussage gemeint sein könnte? Kann jemand ein praktisches Beispiel dafür geben? Nach einem Tel,-Beispiel von Herrn Franke, GDI-BB sehe ich es in Bezug auf Codelisten jetzt so: In meiner Codeliste müssen existierende Werte trotzdem angegeben werden, auch wenn ich diese in meinen eigenen Daten aktuell nicht verwende, ich zugleich aber davon Kenntnis habe, dass diese Codes andernorts sehr wohl existieren und dort auch aktiv in Verwendung sind. Dann wäre das Ziel der Regelung sehr begrüßenswert: Es soll möglichst nur wirklich inhaltlich vollständige Codelisten in unseren Registern geben. Vom Prinzip her bedeutet es in der Praxis auch, dass nicht jeder einfach unabgestimmt eigene Codelisten erstellt, sondern erst muss geschaut werden
Auf diese ganz praktischen Fragen waren wir auch schon in der PG Registry gestoßen und bisher haben wir in Deutschland keinen für alle offen liegenden Workflow, so eine Abstimmung zwischen den Verwaltungsebenen zu bewerkstelligen. Mit diesem Gesetzes-Artikel können wir uns nun darauf zurückziehen, dass eine Abstimmung einfach zu kostenintensiv wäre. Das ist in die Tat die technisch-inhaltlich schlechteste Lösung, die wir unbedingt vermeiden sollten. Wir brauchen also einen entsprechenden Prozess? | ‘2a. Every encoding rule used to encode spatial data shall also specify whether and how to represent attributes and association roles for which a corresponding value exists but is not contained in the spatial data sets maintained by a Member State, or cannot be derived from existing values at reasonable costs.’; „(2a) In jeder zur Kodierung von Geodaten verwendeten Kodierungsregel ist auch anzugeben, ob und wie Attribute und Assoziationsrollen darzustellen sind, für die ein entsprechender Wert zwar existiert, aber nicht in den von einem Mitgliedstaat gepflegten Geodatensätzen enthalten ist oder nicht zu vertretbaren Kosten aus bestehenden Werten abgeleitet werden kann.“ | „(2a) In jeder zur Kodierung von Geodaten verwendeten Kodierungsregel ist auch anzugeben, ob und wie Attribute und Assoziationsrollen darzustellen sind, für die ein entsprechender Wert zwar existiert, die aber nicht in den von einem Mitgliedstaat gepflegten Geodatensätzen enthalten sind oder die nicht zu vertretbaren Kosten aus bestehenden Werten abgeleitet werden können.“ | Loddenkemper, GDI-NI | |
11 | imprecise translation | paragraph (1) | "… zulässigen Werte für Attribute und Assoziationsrollen von Objektarten und Datentypen." | "… zulässigen Werte, die verwendet werden für Attribute und Assoziationsrollen von räumlichen Objektarten und Datentypen.“ | Franke, GDI-BB |
12 | imprecise translation | paragraph (3) | "… Dadurch wird das Konzept der „Voidability“ weiter präzisiert und | "… Dadurch wird das Konzept der „Voidability“ weiter präzisiert und Fehlinterpretationen werden vermieden." | Franke, GDI-BB |
13 | imprecise translation | paragraph (4) | "… um | "… um Bezug auf ein Register aufzunehmen, das von …" | Franke, GDI-BB |
14 | imprecise translation | paragraph (4) | "… in dem die Codelistenwerte verwaltet werden | "… in dem die Codelistenwerte verwaltet werden." | Franke, GDI-BB |
15 | term is inadequate in this context, use one of the suggested instead | paragraph (6) | "... und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen und | "... und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen und den Zusammenhang zwischen den Geodatenanforderungen mit ... " | Franke, GDI-BB |