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Anwendungsbereich und Zuständigkeiten

Sind nach DVO-HVD alle betroffenen Datensätze bereitzustellen oder ist jeweils ein (nationaler) Datensatz ausreichend? Gelten die Vorgaben der HVD-VO auch für nicht transformierte ("as-is") INSPIRE-Daten?

Alle Datensätze, die unter die in der DVO-HVD referenzierten INSPIRE-Themen fallen, müssen als HVD gekennzeichnet und bereitgestellt werden. Darunter fallen sowohl die harmonisierten INSPIRE-Datensätze als auch die "as-is"-Datensätze.

HVDs, die nicht "inspireidentifiziert" sind, müssen dann aufgrund der DVO-VO die Anforderungen an INSPIRE-Metadaten erfüllen. Bereitstellung über APIs und als Bulk Download über die Schnittstellen, die in der Architektur der GDI-DE empfohlen sind.

Im Rahmen der Berichtspflichten der unter 2.1 des Anhangs der HVD-VO aufgeführten Tabelle „Umweltbereich | Rechtsakte zur Festlegung der Schlüsselvariablen“ aufgeführten Richtlinien werden auch Zeitreihendaten. Adressiert die HVD-VO diese Zeitreihendaten oder sind lediglich „klassische“ Geodaten angesprochen?

Die zweite Tabelle in Abschnitt 2.1 des Anhangs bezieht sich auf Datensätze, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, d.h. diese Tabelle ist unabhängig von den von der INSPIRE-RL umfassten Datensätzen (diese stehen in der ersten Tabelle). Daher sollten auch Zeitreihendaten bereitgestellt werden.

Beispiele: ...

Frage 2

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Frage 3

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