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Auf dieser Seite stellen wir Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD) in der GDI-DE" zur Verfügung.
Anregungen und Fragen nehmen wir gerne entgegen. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an support@gdi-de.org.
Weitere Informationen zum Thema "Hochwertige Datensätze" (HVD) finden Sie auf der GovData-Webseite.
Grundsätzlich sollte die Bereitstellung über APIs durch die datenhaltenden Stellen erfolgen. Für Geodaten und Daten, die unter die INSPIRE-Richtlinie fallen, sind APIs in der Regel bereits vorhanden und erfüllen die Anforderungen der HVD-VO.
Eine zentrale Bereitstellung von APIs ist nicht generell vorgesehen, kann in Einzelfällen aber diskutiert werden. Hierbei sollte zwischen der datenhaltenden Stelle und der Stelle, die die API bereitstellt, vereinbart werden, ob/wie die Daten aufbereitet und übermittelt werden sollen und wie mit der Aktualisierung der Daten umgegangen werden soll. Dabei sollten die Aktualisierungsfristen der HVD beachtet werden.
Grundsätzlich erfüllen INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, sofern sie unter einer offenen Lizenz stehen und zusätzlich in den Metadaten als HVD-Datensätze gekennzeichnet sind, die Anforderungen aus der DVO-HVD. Für einige Kategorien (Meteorologie und Mobilität) sind zudem die zum Teil höheren Aktualisierungsanforderungen zu berücksichtigen.
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Alle Datensätze, die unter die in der DVO-HVD referenzierten INSPIRE-Themen fallen, müssen als HVD gekennzeichnet und bereitgestellt werden. Darunter fallen sowohl die harmonisierten INSPIRE-Datensätze als auch die "as-is"-Datensätze.
HVDs, die nicht "inspireidentifiziert" sind, müssen dann aufgrund der DVO-VO die Anforderungen an INSPIRE-Metadaten erfüllen. Bereitstellung über APIs und als Bulk Download über die Schnittstellen, die in der Architektur der GDI-DE empfohlen sind.
Die zweite Tabelle in Abschnitt 2.1 des Anhangs bezieht sich auf Datensätze, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, d.h. diese Tabelle ist unabhängig von den von der INSPIRE-RL umfassten Datensätzen (diese stehen in der ersten Tabelle). Daher sollten auch Zeitreihendaten bereitgestellt werden.
Beispiele: ...
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„Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“ ist in Art. 2(6) sehr generell als „ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch“ definiert. Darüber hinaus macht die HVD-VO macht keine generellen Vorgaben für die zu verwendenden API-Spezifikationen oder -Standards. APIs müssen lediglich dokumentiert sein, und es müssen lediglich Nutzungsbedingungen definiert und veröffentlicht werden (Art. 3(2+3)).
Für INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, die einer der bestehenden INSPIRE Technical Guidelines oder Good Practices für Download Services folgen, ist die Dokumentationspflicht durch einen Verweis auf das TG- oder GP-Dokument erfüllt..
Nutzungsbedingungen werden in den Dienste-Metadaten beschrieben. Peter Kochmann kannst Du hier bitte noch einen Verweis auf die entsprechenden Metadaten-Konventionen der GDI-DE einfügen?
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