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Welche Gesetze gibt es:
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https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1024
Fördert offene Daten und deren Wiederverwendung, darunter auch Geodaten → Daten sollen in offenen, standardisierten Formaten veröffentlicht werden, um die maschinelle Verarbeitung und den Austausch zu ermöglichen.
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Wie ist Interoperabilität definiert?§ 3 Allgemeine Begriffe (4) Interoperabilität ist die Kombinierbarkeit von Daten beziehungsweise die Kombinierbarkeit und Interaktionsfähigkeit verschiedener Systeme und Techniken unter Einhaltung gemeinsamer Standards. § 8 Interoperabilität (1) Geodaten und Geodatendienste sowie Metadaten sind interoperabel bereitzustelle Wer ist von dem Gesetz betroffen? |
→ Öffentliche Stellen, die Geodaten besitzen oder verwalten, müssen ihre Daten gemäß GeoZG bereitstellen.
Was bedeutet interoperable Bereitstellung?Interoperabilität heißt die Fähigkeit, dass Geodaten unterschiedlicher Herkunft gemeinsam genutzt und ausgetauscht werden können, ohne dass technische oder semantische Barrieren im Weg stehen.
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Regelt die elektronische Kommunikation und Zusammenarbeit von Behörden in Deutschland → Interoperabilität ist ein Querschnittsthema, das auch für Geodaten gilt.
Fördert offene, standardisierte Datenformate und Schnittstellen in der öffentlichen Verwaltung → Schließt Geodaten mit ein, da diese oft bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen eine Rolle spielen
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https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1024