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Sind Länder und Kommunen für alle thematischen Kategorien der Hochwertigen Datensätze (HVD) zuständig? Oder werden die Daten bestimmter Kategorien alleine durch nationale Stellen (z.B. dem Statistischen Bundesamt für die Kategorie Statistik oder dem DWD für die Kategorie Meteorologie) bereitgestellt?

Antwort

Konkret ist laut Aussage des StBA die thematische Kategorie Statistik nicht alleine vom Statistischen Bundesamt bearbeitet, sondern es können auch andere Behörden (sog. Other National Authorities) wie das UBA, die BLE oder das JKI zu Statistiken melden. Und auch für die Kategorie Meteorologie können die dort betroffenen „Beobachtungsdaten, die von Wetterstationen gemessen werden“ und evtl. auch „validierte Beobachtungen (Klimadaten)“ auch bei anderen Stellen (z.B. Kommunen) vorliegen.

Für die HVD-Datensätze, die unter eines oder mehrere INSPIRE-Datenthemen fallen, können Zuständigkeiten aus den INSPIRE-Zuständigkeiten abgeleitet werden.

Sollen Daten, die gemäß der in der Kategorie "Erdbeobachtung und Umwelt" genannten Rechtsakten an die EU-KOM zu berichten oder direkt zu veröffentlichen sind, zentral vom Bund gemäß den Vorgaben der DVO-HVD veröffentlicht? Oder soll diese Daten zusätzlich bzw. stattdessen von den Stellen in den Bundesländern oder Kommunen , die die Daten originär erheben und zur EU-Berichterstattung an den Bund weiterleiten, gemäß DVO-HVD veröffentlicht werden?

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