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Die Organisation der GDI-DE Registry berücksichtigt die Bundes- und die Landesebene. Unterhalb der Organisationen des Bundes- bzw. der Länder können weitere Organisationen registriert werden. Die Konventionen hierfür werden jeweils beim Bund bzw. in den Ländern vereinbart. Die Zuständigkeit für die Organisationen und äquivalent für die Namensräume und den Monitoringclient ist damit klar geregelt. Private Unternehmen dürfen sich in der Regel nur dann in der GDI-DE Registry registrieren, wenn sie im Auftrag von Behörden agieren. In diesem Fall werden sie unter der entsprechenden Behörde als Organisation oder Nutzer geführt. 

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