BEANTWORTET  


Der Anhang der Durchführungsverordnung listet für die zu den 6 Themen gehörenden Datensätze die Anforderungen an Maßstäbe/“Granularität“, Attribute, Aktualität, Massen-Download auf.

I.E. überblicke ich nicht, ob insbesondere die Attributanforderungen über INSPIRE hinausgehen. Ich stelle mir aber vor, dass es so ist. Die Aktualitätsanforderungen sind bei HVD jedenfalls höher. Davon unbenommen:

Wird neben as is-Datensätzen (mit oder ohne Kennzeichnung als inspirebetroffen. Das ist ja noch offen) und den transformierten Datensätzen ein eigener Datensatz HVD mit eigener Metadatenbeschreibung bereitgestellt? Oder stellen wir uns eher vor, dass as is und HVD zu einem Datensatz werden? Vielleicht habt ihr/Sie schon Vorstellungen hierzu.

Verweis auf FAQ

Müssen für einen Hochwertigen Datensatz eigenständige Datensätze mit eigener Metadatenbeschreibung erfasst bzw. erstellt werden?

8 Kommentare

  1. Attributanforderungen die über INSPIRE hinausgehen, d.h. nicht im INSPIRE-Modell vorhanden sind,  habe ich in den von mir fachlich näher betrachteten Geobasisdaten nicht entdeckt. Allerdings gibt es z.B. in 1. GEORAUM, 1.1. 'Erfasste Datensätze' Schlüsselattribute, die in Deutschland nicht flächendeckend geführt werden wie 'Zahl der Stockwerke' im Datensatz Gebäude oder nicht frei verfügbar sind wie die Postleitzahl im Datensatz Adressen. Hier stellt sich mir die Frage, welche Erwartung die EU hat.

    Wie bekannt beabsichtigt NRW keine as-is- Datensätze bereitzustellen, da u.a. der Aufwand für viele Datenbereitsteller in NRW als zu hoch angesehen wird.

    Die für INSPIRE transformierten Datensätze, die zu den HVD gehören, sollen laut Verordnung Artikel 3 (5) entsprechend gekennzeichnet werden, so dass m.E. eigenständige HVD-Datensätze nicht erforderlich sind. Wie genau die Kennzeichnung in den Metadaten erfolgen soll, ist mir zurzeit nicht bekannt.

    1. Renate Zweer sagt:

      Vielen Dank Herr Schlegel für Ihre Einschätzung bzgl. der Geobasisdaten.

      Wenn Sie die HVD-Anforderungen im transformierten Datensatz erfüllen möchten, müssen Sie sehr viel häufiger transformieren. Während INSPIRE eine halbjährliche Aktualisierung fordert, ist für das HVD-Thema „Georaum“ eine Bereitstellung „in ihrer jeweils aktuellsten Version“ gefordert.

      Es stellt sich die Frage, was eine „Version“ ist. Vielleicht handelt es sich um „gekapselte“, für die Bereitstellung vorgesehene Datenstände - in einem angemessenen Aktualisierungsintervall. Das würde die Lage entschärfen.

      Zur Kennzeichnung: Bislang sieht es so aus, das für INSPIRE-Datensätze die HVD-Erkennung und Filterung über das Annex-Thema + Schlüsselwort "inspireidentifiziert" erfolgen soll. Das Thema ist aber noch auf der TO wie ich Daniel Hogrebe verstanden habe. Soweit ich sehe, ergäbe sich daraus so oder so kein Argument für oder gegen die Bereitstellung in eigenständigen Datensätzen.     

      1. In NRW werden mit jeder Aktualisierung der Ausgangsdatenbestände ALKIS/ATKIS (aktuell vierteljährlich bzw. monatlich) auch die INSPIRE-konformen-Bereitstellungen aktualisiert (automatisch über XtraServer).

        1. Renate Zweer sagt:

          Das ist ja ein ganz schönes Tempo, Herr Schlegel. Wir transformieren in Berlin alle INSPIRE-Datensätze zentral bislang jeweils ca. alle 6 Monate.

          Insofern verschärft die HVD-Verordnung die Lage. Ich halte daher die Frage noch einen Moment aufrecht, wie sich die (Meta)Datensätze Quelle/as is-Datensatz – Transformierter Datensatz – HVD-Datensatz zueinander verhalten. (Schon bei den transformierten Datensätzen hatten wir ja diskutiert, ob es ein (1) Datenbestand ist, der über verschiedene Dienste und in verschiedenen Datenmodellen bereitgestellt wird oder ob es 2 Datenbestände sind. Im Ergebnis müssen es ja zwei Datenbestände sein, weil die Konformität zur Interoperabilitätsverordnung im Daten-Metadatensatz erklärt werden muss, m.E. ein Bug in den Vorgaben. Der Umgang mit der Quelle/as is nach der Transformation ist hiervon unbenommen.)

          Wir hören hierzu sicher bald von Kontaktstellen, die zum Umgang mit HVD datensatz-/themenübergreifend beraten.

  2. Renate Zweer sagt:

    Vor dem Hintergrund der Frage nach der "Kennzeichnung von hochwertigen Datensätzen":

    Wie von Daniela Hogrebe erläutert, hält die EU eine eigene Kennzeichnung der HVD-Datensätze nicht für nötig. Vielmehr werde an eine automatisierte Ableitung aus dem INSPIRE-Thema und dem Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ gedacht.

    Im letzten Jahr wurde zudem von der Kst die Erwartung der EU berichtet, dass die Quellen nach der Transformation weiter als INSPIRE-betroffen bereitgestellt werden. (Die Diskussion ist in der GDI-DE offen und soll auf dem Workshop in 9/2023 geklärt werden).

    Für die HVD würde das bedeuten, dass bei automatisierter Ableitung automatisch zwei Datensätze HVD-Datensätze wären (und in manchen GDIn, die die Quellen bis heute in der INSPIRE-Betroffenheit belassen dann auch auch sind): Quelle und transformierter Datensatz. Beide Datensätze haben aber unterschiedliche Aktualisierungsrhythmen: Für den transformierten Datensatz ist eine Aktualität von 6 Monaten gefordert, die HVD-VO fordert erheblich schnellere Aktualisierungen.

    Für mich spricht das für eine Extra-Kennzeichnung der HVD-Datensätze und damit eine aktive Entscheidung der bereitstellenden Stelle, welcher Datensatz als HVD bereitgestellt wird. Ich vermute, die EU hat das nicht bedacht.

    Daniela Witter versucht eine Klärung auf der MIG-T-Sitzung nächste Woche (so besprochen auf dem INSPIRE-WS https://wiki.gdi-de.org/display/insp/2023-04-20+INSPIRE eben)

    1. Eine Klärung wird frühestens in der noch zu gründenden MIG-Arbeitsgruppe herbeizuführen sein. Das Mandat für die Arbeitsgruppe wurde in der Sitzung der MIG am vorgestellt. In der MIG-T am war "HVD" kein Thema.

  3. Nach Abstimmung der AK-Leitungen mit Vorsitz LG GDI-DE wird die Kennzeichnung von hochwertigen Datensätzen im AK Metadaten behandelt. Empfehlungen und Lösungsansätze sollen auch in der in Kürze startenden temporären Arbeitsgruppe der MIG erarbeitet werden. In meiner Funktion als deutsche Vertretung in der MIG-T habe ich mich in den vergangenen Sitzungen der MIG-T für eine separate Kennzeichnung der HVDs in den Metadaten ausgesprochen.

  4. Anja Litka sagt:

    Antwort AK Metadaten: Grundsätzlich kann der AK Metadaten nur Aussagen bzw. Empfehlungen zu Metadaten treffen, die Beurteilung einer generellen Betroffenheit von Datensätzen obliegt der geodatenhaltenden Stelle. Nach Einschätzung des AK Metadaten müssen aber keine eigenständigen HVD-Datensätze erstellt und mit Metadaten beschrieben werden, da von der DVO-HVD die Bestandsdaten betroffen sind. Demnach werden im Folgenden nur die zugehörigen, in der GDI-DE bereits existierenden Metadaten (weiter) betrachtet bzw. berücksichtigt. Zusätzlich kann es erforderlich sein, Metadaten, zu bisher nicht in der GDI-DE dokumentierten, aber für die DVO-HVD relevanten Daten, erstmalig zu erfassen. Gemäß DVO-HVD sind für HVD-betroffene INSPIRE-Daten die dezidierten Anforderungen an die Metadaten nach INSPIRE-VO 1205/2008 zu erfüllen. Die Frage, ob alle betroffenen Datensätze bereitzustellen sind oder jeweils ein Datensatz ausreichend ist noch in Diskussion (s. Sind nach DVO-HVD alle betroffenen Datensätze bereitzustellen oder ist jeweils ein Datensatz ausreichend: Bereitstellung originär und/oder transformiert. Bereitstellung lokal und/oder national) und sollte in der MIG/MIG-T geklärt werden. Auf dieser Basis (einer oder alle) liegt die Entscheidung ggf. bei den geodatenhaltenden Stellen. Anzumerken ist hierbei, dass die geodatenhaltende Stelle in jedem Falle das verwendete Datenmodell im beschreibenden Daten-Metadatensatz für HVD-Daten referenzieren muss. Daten im INSPIRE-Datenmodell sind hinsichtlich des verwendeten Datenmodells bereits eindeutig beschrieben. Die Referenz auf das verwendete Datenmodell über eine Konformitätserklärung ist in diesen Fällen einfacher und bedarf keiner weiteren Ergänzung. Sofern jedoch auf ein eigenes Datenmodell referenziert wird, muss dieses zuerst in angemessener Form beschrieben und maschinenlesbar / versioniert / persistent im Internet zugänglich gemacht werden, bevor es im Metadatensatz über eine Konformitätserklärung zu diesem Datenmodell referenziert werden kann. Zuständig für die Bereitstellung des von INSPIRE abweichenden Datenmodells ist die datenhaltende Stelle bzw. das zughörige Fachnetzwerk. Auch ein einheitliches Vorgehen, wie z. B. nur originäre Daten zu DVO-HVD zuzuordnen bzw. zu kennzeichnen, da nur so die Erfüllung der höheren Aktualitätsanforderungen gegenüber den INSPIRE-Anforderungen leistbar ist, kann nur von den jeweiligen geodatenhaltenden Stellen bzw. in den jeweiligen Fachnetzwerken getroffen werden.