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Verweis auf FAQ

Wie soll eine Kennzeichnung als Hochwertiger Datensatz in den Metadaten aussehen? 


13 Kommentare

  1. Renate Zweer sagt:

    Zahlreiche  INSPIRE-Themen sind ja "automatisch" HVD. Ich hatte hierzu Ende Januar kurzen Austausch mit Daniela Hogrebe: Bisher gehe man in der MIG-T davon aus, dass die hochwertigen Datensätze aus dem Annex-Thema + Schlüsselwort "insipiredentifiziert" abgeleitet werden (ohne zusätzliche Kennzeichnung). Bei NON-INSPIRE und NON-Geo geht das natürlich nicht. Wenn ich es richtig verstehe, sollte die Frage auf der nächsten MIG-T-Sitzung erneut besprochen werden. (Ich meine, sie hat schon stattgefunden). 

    Zu INSPIRE: Wenn (bei den von HVD betroffenen Datensätzen) der Quell-Datensatz (as-is) im Spiel ist, ist er m.E. automatisch HVD. Ist er nicht im Spiel (entfernt nach der Transformation) ist m.E. der transformierte Datensatz entsprechend häufig bereitzustellen. (So macht es NRW mit den Geobasisdaten).   

    Nur um sicher zu gehen: Unserer Diskussionsseiten im Wiki zu HVD hast du gesehen? Umsetzung HVD-Verordnung - INSPIRE-Umsetzung - GDI-DE Wiki

  2. Wenn Daten unter INSPIRE fallen und auch HVD sind, so ist die juristische Einschätzung, dass nur die Daten im INSIPRE-Datenmodell als HVD zu veröffentlichen sind (Beleg: https://pretalx.com/fossgis2023/talk/LHEXHJ/). Die Original-Daten sind nicht im Sinne der HVD-DVO zu veröffentlichen und dürfen somit auch unter einer anderen Lizenz stehen als CC0 oder CC-By-4.0 oder gleichwertig. (Ich denke übrigens nicht, dass die DE-Lizenzen "gleichwertig" sind, aber es wird wohl so kommen, dass es die Verwaltung dann dennoch so auslegt.) In Niedersachsen richtet sich die Bereitstellungspflicht der von INSPIRE betroffenen Originaldaten nach dem Nds. Geodateninfrastrukturgesetz und hat zu erfolgen (Metadaten / Darstellungsdienst / Downloaddienst).

    Für die Daten-Metadaten ergäbe sich dann, dass man tatsächlich mehrere Metadaten benötigt, wenn die Daten in dem einen Datenmodell unter der einen Lizenz stehen und die gleichen Daten im anderen Datenmodell unter einer anderen Datenlizenz. Damit kann dann auch die Daten-Service-Kopplung aus sicht des Dienstes bzw. des Service-Metadatensatzes gezielter erfolgen, muss dann aber auch korrekt gemacht werden.

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    Die Diskussion hatte ich nicht gesehen. Geht mir aber ehrlich gesagt auch zu sehr in die Tiefe. Mich interessiert nur, wie wir es letztlich handhaben müssen, damit es im Sinne der HVD-DVO korrekt ist. Unser Haus steht ja auch auf der Liste der Bundesnetzagentur und hat sich von der Pflicht zur OpenData-Veröffentlichung erstmal befreien lassen (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitalisierung/Daten/DNG/start.html).

    Die Bereitstellung hat in jedem Falle nach den Vorgaben von INSPIRE zu erfolgen. Wenn INSPIRE irgendwann sagt, wir empfehlen jetzt auch OGC API Features, dann ist das so. So lange AtomFeed noch zugelassen ist, geht auch das. Das ist für mich gar nicht diskussionswürdig. Zusätzliche Schnittstellen dürfen jederzeit von jedermann angeboten werden. INSPIRE ist jedoch das einzuhaltende Minimum, was die technische Bereitstellung der Daten angeht.

    1. Renate Zweer sagt:

      Zitat von oben: ... so ist die juristische Einschätzung, dass nur die Daten im INSIPRE-Datenmodell als HVD zu veröffentlichen sind.

      Ich halte diese Vorgehensweise für denkbar und auch in Ordnung, kann das aber in dieser Absolutheit dem Video nicht entnehmen. So wie ich es verstehe,  können auch die as-is-Datensätze (Quelldatensätze) oder auch dritte Datensätze als HVD bereitgestellt werden. Wichtig ist nur, dass es einen (1) Datensatz gibt, der die Anforderungen an Aktualisierungszyklus, Lizenz und die in der Verordnung aufgeführten Attribute erfüllt.

      Das ändert m.E. nichts an dem "inhaltlichen Automatismus", dass Datensätze, die zu bestimmten Annexen  gehören als HVD bereitzustellen sind - über welchen Datensatz auch immer die Anforderungen erfüllt werden..

  3. Situation in der GDI-BB: Die HVD-Kennzeichnung wird aus der INSPIRE-Kennzeichnung abgeleitet. Alle Daten, deren Metadaten eine INSPIRE-Kennzeichnung haben („inspireidentifiziert“ + INSPIRE-Annex-Thema) und unter die HVD-Verordnung fallen, sind automatisch gemäß HVD identifiziert.

    Frage: Im Land BB sind originäre Daten nicht mehr „inspireidentifiziert“ gekennzeichnet. Hierzu sollte die GDI-DE eine einheitliche Linie vorgeben und eine verbindliche Aussage treffen. Zu klären ist, ob die Ausgangsdatensätze der INSPIRE-Daten (originäre Datensätze) in den Schlüsselwörtern der Metadaten weiterhin eine INSPIRE-Kennzeichnung tragen müssen („inspireidentifiziert“ + INSPIRE-Annexthema). Dementsprechend würde dann auch eine Bereitstellung originärer Datensätze gemäß HVD erfolgen.

    Ist seitens der GDI-DE oder der EU eine zusätzliche Kennzeichnung in den Metadaten vorgesehen bzw. wird diese für erforderlich gehalten?

  4. Renate Zweer sagt:

    Die Gemengelage "Kennzeichnung" ist vor dem Hintergrund der Frage, welche Datensätze als HVD bereitzustellen sind (originärer und/oder transformierter Datensatz) hier andiskutiert Sind HVD eigenständige Datensätze mit eigener Metadatenbeschreibung - INSPIRE-Umsetzung - GDI-DE Wiki. Dort verweist Daniela Hogrebe auf eine noch zu gründende AG der MIG.

    Ich kann mir nur vorstellen, dass der Ableitungsautomatismus ein Ende hat, wenn zwei Datensätze mit INSPIRE-Kennzeichnung bereitgestellt werden. Ansonsten würde der hohe Aktualisierungsdruck gem. HVD-Verordnung implizit auch einen hohen Transformationsdruck zur Folge haben.



  5. Nach Abstimmung der AK-Leitungen mit Vorsitz LG GDI-DE wird die Kennzeichnung von hochwertigen Datensätzen im AK Metadaten behandelt. Empfehlungen und Lösungsansätze sollen auch in der in Kürze startenden temporären Arbeitsgruppe der MIG erarbeitet werden. In meiner Funktion als deutsche Vertretung in der MIG-T habe ich mich in den vergangenen Sitzungen der MIG-T für eine separate Kennzeichnung der HVDs in den Metadaten ausgesprochen.

  6. Anja Litka sagt:

    Antwort AK Metadaten: Nach Einschätzung des AK Metadaten sollte die Kennzeichnung auf EU Ebene entschieden werden, da sonst keine Einheitlichkeit zwischen den Mitgliedsstaaten gegeben ist. Dennoch kann Deutschland (GDI-DE) einen Vorschlag unterbreiten, welcher als Input in die MIWP 2021-2024 Action „streamlining efforts on data prioritisation, implementation, and reporting for the INSPIRE Directive and the Implementing Regulation on High Value Datasets under the Open Data Directive“ eingebracht werden könnte. Daher erarbeitet der AK Metadaten zurzeit einen Vorschlag, bei dem die Kennzeichnung über ein persistentes Register der EU, in dem die sechs Themen der DVO-HVD referenziert werden, erfolgt (ähnlich wie bei der Angabe des „Spatial Scope“ oder den „INSPIRE Priority Datasets“). Sobald hierzu ein konkreter Ansatz bzw. Vorschlag vorliegt (anvisierter Termin: Q4/2023), wird der AK Metadaten entsprechend informieren.

  7. Zum Thema HDV-Verordnung und -Kennzeichnung gibt es zahlreiche Beiträge und Fragestellungen, die in der GDI-DE diskutiert und besprochen werden. Um Antworten zu finden, Diskussionsbeiträge zu leisten und Lösungen herbeizuführen, wurde die Thematik in der GDI-BB besprochen. Hierzu eine kurze Zusammenfassung bzw. ein Diskussionsbeitrag:


    1. Frage: Sind originäre und/oder INSPIRE-Daten gemäß HVD zu kennzeichnen und bereitzustellen?

    Antwort: Potenziell können alle Datensätze, die in der HVD-Verordnung (bzw. in den Anhängen) aufgeführt werden, gemäß HVD gekennzeichnet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte ein schrittweiser Ansatz verfolgt werden. Aus GDI-BB-Sicht ist es denkbar zunächst die interoperablen INSPIRE-Daten gemäß HVD zu identifizieren, da diese Daten die HVD-Anforderung (offene Lizenz, maschinenlesbar, Massendownload, Aktualität) zum großen Teil bereits erfüllen. Zudem sind die Datenmodelle europaweit einheitlich (wenn auch schwer nutzbar).

    Hingegen sind Anwendungsszenarien in Europa für originäre, heterogene Datenstrukturen aus Sicht der GDI-BB schwer vorstellbar. Die Kennzeichnung der originären Daten gemäß HVD wird derzeit in der GDI-DE und den Ländern diskutiert, da es verschiedene Auslegungen und rechtliche Rahmenbedingungen gibt. Es bedarf konkreter Vorgaben seitens der EU und der GDI-DE, um eine Einheitlichkeit herbeizuführen und ein einheitliches Vorgehen zu ermöglichen.

    Originäre Daten, die nicht von INSPIRE betroffen sind, müssen zunächst von den betroffenen Stellen „HVD-identifiziert“ und mit Metadaten beschrieben werden (bspw. mit Konformitätsangaben). Hinsichtlich der HVD-Zugehörigkeit wären einheitliche Festlegungen erforderlich.


    2. Frage: Sollte es eine separate HVD-Kennzeichnung in den Metadaten geben?

    Antwort: Die Beantwortung dieser Frage erfolgt durch den AK Metadaten. Aus Sicht der GDI-BB ist es ratsam, eine separate Kennzeichnung vorzunehmen. Das schafft eine Eindeutigkeit und verhindert Interpretationsspielräume. Zudem ist die technische Auswertung einfacher bei einer eindeutigen HVD-Kennzeichnung. Rückschlüsse aus verschiedenen Metadatenkennzeichnungen („inspireidentifiziert“ + Annex-Thema) sind technisch kompliziert und fehleranfällig. Dann würde eine Antwort gefunden werden müssen, wie die HVD-Daten zu kennzeichnen sind, die nicht „inspireidentifiziert“ sind.


    3. Frage: Sollte die HDV-Kennzeichnung sich aus der INSPIRE-Kennzeichnung der originären Daten erhalten bleiben?

    Antwort: Diese Frage nimmt Bezug auf die Frage 2, da es Überlegungen gibt, wonach die HVD-Kennzeichnung anhand der INSPIRE-Kennzeichnung („inspireidentifiziert“ + Annex-Thema) abgeleitet werden könnten. Aus Sicht der GDI-BB ist es ratsam eine separate HVD-Kennzeichnung vorzunehmen (siehe Antwort zu Frage 2).

    Den Überlegungen in der GDI-BB folgend, sollte die INSPIRE-Kennzeichnung der originären Daten (und Dienste) entfallen, sobald die Schematransformation erfolgt ist und die interoperablen Daten via Dienste bereitstehen. Somit wäre eine HVD-Kennzeichnung originärer Daten nur mit einem eigenen Wert (bspw. Schlüsselwort) möglich.

    Hieran knüpft folgende Überlegung an: Verknüpfung/Kopplung zwischen originären und INSPIRE-Daten: Ein Vorschlag aus NRW sieht vor, dass in den Metadaten der interoperablen Daten auf die originären Daten referenziert wird. Diese Kopplung zwischen interoperablen und originären Daten ist aus Sicht der GDI-BB sinnvoll. Eine technische Umsetzung könnte über die UUID erfolgen. In den Metadaten des INSPIRE-Datensatzes könnte die UUID des originären Datensatzes aufgenommen werden, um die Kopplung herzustellen. Ein festes Auswahlfeld (nicht Freitext) wäre hierfür denkbar. Von weiteren, pflegeintensiven Kopplungsangaben, wie „Datum der Aktualität“ oder Ähnliches, wird abgeraten, um Redundanzen und Fehlerpotenziale zu vermeiden. Vertiefend ist dieser Punkt vermutlich an anderer Stelle zu diskutieren.

    1. Nur kurz (da es thematisch nicht nur zu HVD gehört) als Präzisierung zum erwähnten NRW-Vorschlag: dieser stützt sich auf die bereits heute als Option in den Metadatenkonventionen der GDI-DE geregelten Angaben zur Herkunft bei abgeleiteten Datenbeständen und "arbeitet" mit dem sog. Ressourcenidentifikator, der ohnehin verpflichtend in den Metadaten der Ausgangsdaten zu führen ist. Der NRW-Vorschlag beinhaltet, diese optionale Referenzierung in den Angaben zur Herkunft für INSPIRE-Datenbestände zur Pflicht zu erklären (sofern sie einer Ableitung entstammen). 

  8. Nach einem Austausch mit der FITKO (die in Nachfolge für Hamburg nun das Thema GovData verantwortet) Anfang September zeichnen sich folgende Eckpunkte für das Thema Metadaten ab, die die weiteren Arbeiten in der GDI-DE beeinflussen:

    • Für HVD fungiert GovData als sog. Nationaler technischer Punkt. „Reporting authority“ ist das BMWK. Durch die Festlegung von DCAT-AP.de als verpflichtendem Standard für Metadaten zu Open Data-Ressourcen durch den IT-Planungsrat erfolgt eine Konzentration auf die DCAT-Metadaten. Diese werden letztlich ausschlaggebend sein und die benötigten Informationen tragen müssen.
    • Für die HVD-spezifischen Informationen in den DCAT-Metadaten werden gerade seitens der SEMIC (die europäischen Verantwortliche für den Standard DCAT-AP) Ergänzungen im Standard vorbereitet, u.a. für ein HVD-Flag an sich (in Form eines Zitats der Durchführungsverordnung, ähnelt der INSPIRE-Interoperabilitätsaussage) und eine thematische Einordnung (Kategorie). Der Prozess bzw. die Diskussion um diese Ergänzungen (bzw. ein eigenes HVD-Profil mit entsprechenden Belegungspflichten) ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Details mit der nötigen Belastbarkeit fehlen also noch.
    • Wenn demnach primär die DCAT-Metadaten aus GovData zu betrachten sind und ausschließlich diese der EU im Sinne eines Reportings „angeboten“ werden, bedeutet dies für die GDI-DE: Die ISO-Metadaten sind (sofern sie einen HVD-Datensatz beschreiben) so zu ergänzen, dass per (angepasstem) ISO-DCAT-Mapping und (entsprechend überarbeiteter) Ableitung für GovData anschließend dort die Anforderungen an HVD-DCAT erfüllt werden. Das für HVD angepasste bzw. erweiterte DCAT-Profil wird dann das erweiterte Ziel für das Mapping definieren. Dazu stehen die GDI-DE (Anja Litka und meine Person) und FITKO (für GovData) bereits im Austausch.
    • Die GDI-DE d.h. der AK Metadaten wird für die ISO-Metadaten entsprechende eigene Regelungen formulieren müssen, um das grundsätzliche Vorhandensein der gem. Mapping benötigten Informationen herbeizuführen. Der AK wird seine Überlegungen zunächst auf Basis der o.g. zwei benötigten Informationen beginnen, konkrete Festlegungen im DCAT-AP-Standard letztlich aber abwarten bzw. darauf reagieren müssen.
  9. Über die Aktivitäten von SEMIC bezüglich der Fortschreibung des DCAT-Standards wurde u. a. auf der INSPIRE Conference berichtet. Am soll das DCAT-AP HVD Profil veröffentlicht werden, die Version 3.0 des DCAT-AP Standards soll dann im Januar fertig sein. Anschließend erfolgt die Anpassung des GeoDCAT-AP-Standards auf Basis der Version 3.0. 

    Die MIG sub-group zur Action 2.5 (INSPIRE-HVD Alignment) wird sich ab Januar mit dem Mapping von ISO zu DCAT beschäftigen. Vorschläge hierzu werden aktuell von den Kolleginnen aus Belgien/Flandern erarbeitet. Über den aktuellen Status wurde ebenfalls auf der INSPIRE Conference informiert. 

    Die Aufzeichnung der Session ist hier verfügbar: https://webcast.ec.europa.eu/inspire-conference-2023-0a-23-11-28