Am  wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt damit am in Kraft.

Die Verordnung besteht aus zwei Dokumenten, einem Hauptteil und einem Anhang, in dem die zu veröffentlichenden Datensätze für die Kategorien Geospatial, Earth observation and environment, Meteorological, Statistics, Companies and company ownership und Mobility näher beschrieben werden. Dabei wird klar auf bestehende sektorspezifische Regelungen (INSPIRE, Umweltberichterstattung, ...) Bezug genommen.

Die hochwertigen Datensätze (HVD) sind unter einer offenen Lizenz, in einem maschinen-lesbaren Format und über "Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs)" zu veröffentlichen. Unter einer API wird laut Durchführungsverordnung ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch verstanden. Sofern im Anhang angegeben müssen die Datensätze zusätzlich als "Massen-Download" zur Verfügung gestellt werden. Unter "Massen-Download" wird eine Funktion verstanden, die das Herunterladen eines vollständigen Datensatzes in einem oder mehreren Paketen ermöglicht.

Kommentar

  1. Daniela Witter sagt: Autor

    Fragen zur Umsetzung der HVD-Verordnung können hier diskutiert werden: Umsetzung HVD-Verordnung