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Ist Fragestellung durch zuständige(s) Fachministerkonferenz / Fachgremium zu klären? ja

Frage

Die Sozialdaten der Krankenkassen sind in § 284 des Sozialgesetzbuches geregelt. Hierbei handelt es sich aber um sensible personenbezogene Daten wie Feststellung der Beitragspflicht, Ausstellung der Krankenversicherungskarte usw. Personenbezogene Daten sind sicherlich nicht von INSPIRE betroffen?

Antwort

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