[zum Austausch Registry]

Situation:

Überregional tätige Ver- und Entsorgungsunternehmen halten INSPIRE-relevante Daten vor. Im Zuge der Zusammenarbeit zwischen Ver- und Entsorgern und der GDI-DE treten vermehrt Anfragen an die Koordinierungsstelle GDI-DE auf, wie überregional tätige Akteure in die GDI-DE Registry eingebunden werden können. Derzeit gibt es noch kein schlüssiges Konzept, wie mit diesen Organisationen umgegangen werden soll, vereinzelt gibt es allerdings schon Länderlösungen. Neben der Aufnahme dieser Organisationen im Organisationen-Register und der Nutzung der GDI-DE Registry für das INSPIRE Monitoring, ist auch die Konzeption für das Namensraum-Register betroffen.

Die Organisation der GDI-DE Registry berücksichtigt die Bundes- und die Landesebene. Unterhalb der Organisationen des Bundes- bzw. der Länder können weitere Organisationen registriert werden. Die Konventionen hierfür werden jeweils beim Bund bzw. in den Ländern vereinbart. Die Zuständigkeit für die Organisationen und äquivalent für die Namensräume und den Monitoringclient ist damit klar geregelt. Private Unternehmen dürfen sich in der Regel nur dann in der GDI-DE Registry registrieren, wenn sie im Auftrag von Behörden agieren. In diesem Fall werden sie unter der entsprechenden Behörde als Organisation oder Nutzer geführt. 

Bei überregional agierenden Anbietern ist unklar unter welcher übergeordneten Ebene (Bund/ Land) diese angehängt werden wenn mehrere Bundesländer betroffen sind und wer die Verantwortung für diese in der GDI-DE Registry als Control Body übernehmen kann.

Daraus resultieren folgende Fragen:

  1. Sollen überregional tätige, nicht-öffentliche Datenanbieter die GDI-DE Registry nutzen?
  2. Private Dienstleister für Behörden registrieren sich i.d.R. unter der beauftragenden Behörde. Ist dies praktikabel und auf überregionale Anbieter übertragbar?
  3. Wie lassen sich überregionale Anbieter in die bestehenden Strukturen integrieren?
  4. Verträgt sich eine Lösung mit den jeweiligen Ländergesetzen?
  5. Welche Länderlösungen- und Probleme gibt es aktuell?

Nächste Schritte:

Um den weiteren Handlungsbedarf abzuleiten, ist es erforderlich, einen möglichst umfassenden Überblick über die Situationen und Erfahrungen in den Ländern zu bekommen. Darüber hinaus sind die Expertenmeinungen der betroffenen GDI-DE Akteure von zentraler Bedeutung, um eine sinnvolle Befassung zu ermöglichen und das weitere Vorgehen skizzieren zu können. Dazu zählen auch Lösungen, die in einzelnen Ländern schon praktiziert werden.


LandHinweis / Ergänzung / Ländersituation / Meinung / Lösungsvorschlag
HessenIn Hessen gibt es ein Beispiel für einen Dienstleister der für überregionale Ver-Entsorger (HE-TH-BY) und Kommunen tätig ist. Diesen haben wir nach Absprache mit der GDI-DE Kst. im Monitoring 2017 für Hessen abgebildet. Wir haben darüber hinaus für diesen Fall keine weiteren Schritte geplant oder inhaltlich in Empfehlungen niedergelegt. Es ist vorbehaltlich einer Empfehlung der GDI-DE Kst. von unserer Seite keine Übernahme des Dienstleisters bzw. der Organisationstruktur in die GDI-DE Registry Umgebung (Organisationen-Namensraumregister) erfolgt.     
Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg liegen derzeit keine Beispiele für überregional tätige Ver- und Entsorgungsunternehmen vor. Aktuell stellen zwei regionale Ver- und Entsorgungsunternehmen Ihre Geoinformationsressourcen über die GDI-BW bereit.  Sofern jedoch ein in BW ansässiges überregional tätiges  Ver-und Entsorgungsunternehmen seine Geoinformationsressourcen gerne über die GDI-BW bereitstellen möchte stehen diesem als GDI-BW Partner alle zentralen Komponenten der GDI-BW zur Verfügung (inkl. eines Zuganges zur GDI-Registry). Demnach würde die GDI-BW Kontaktstelle oben genannte Fragen wie folgt beantworten: Ja – Ja – wenn Sie selbst als geodatenhaltende Stelle gelten, indem Sie sich über [die Komponenten (MDK, MDE,…) einer]  eine Landes GDI in die GDI einhängen; wenn Sie lediglich als Dienstleister auftreten über den Knoten des jeweiligen Auftraggebers – Ja – siehe oben/keine Probleme

Nordrhein-WestfalenIn Nordrhein-Westfalen stellt 2017 nur ein regional tätiger Energieversorger Metadaten im Geokatalog.NRW bereit. Dienstleister werden grundsätzlich nur im Auftrag von Behörden registriert. Wenn überregional tätige Datenanbieter in NRW ansässig sind, könnten sie auch die zentralen Komponenten der GDI-NW nutzen.
Niedersachsen

1.) Wenn überregional tätige, nicht-öffentliche Datenanbieter als geodatenhaltende Stelle gelten (und somit INSPIRE umsetzen sollen), sollte Ihnen auch die Möglichkeit gegeben werdenl die GDI-DE Registry nutzen können. Es sei denn es soll verteilte Registrys geben – das wurde aber noch nicht diskutiert. 

 2.) Private Dienstleister haben einen konkreten Auftrag von einer beauftragenden Behörde. Bei Energieversorgern ist das sicher nicht so einfach zuzuordnen. Es ist sicher nicht zumutbar, dass z.B. große Stromnetzversorger Ihre Daten auf verschiedene Verwaltungseinheiten aufteilen. Außerdem haben die EVUs den starken Wunsch einheitlich melden zu können. Sie sollten Ihre Daten nicht aufteilen müssen.  Der Interesse der EU liegt ja auch eher auf großflächigen Datensätzen. 

3.) Die niedersächsischen Festlegungen beziehen sich nur auf Niedersachsen und damit auf niedersächsische Akteure. Bei den Metadaten haben wir allerdings Beispiele von hier ansässige Energieversorger, welche unsere Metadatenerfassung mit nutzen, auch wenn sie Flächen außerhalb Niedersachsens bewirtschaften. Da es bei der Registry aber auch um eine für Menschen verständliche  Zuordnungen geht und auch um die Funktion des „Control Body“, sollte lieber eine separate Kategorie eröffnet werden

4.) Das NGDIG bezieht sich auf Niedersachsen und damit auf niedersächsische Akteure. Überregionale Akteure hätten eine Sonderstellung und müssten noch mal gesondert diskutiert werden.

5.) Energieversorger fallen bei unserem Diskussionspapier Namensraum erstmal unter „andere“, was aber nochmal erörtert werden muss, wenn ein konkreter Fall auftritt.

Brandenburg

Sachlage:
Überregionale Ent- und Versorgungsunternehmen (EVU) tauchen in unseren Metadaten kaum auf und sind in Brandenburg bislang nicht inspirerelevant. Die Kontaktstelle GDI-DE in Brandenburg versucht schon seit geraumer Zeit immer wieder den Identifizierungsprozess von Ver- und Entsorgungsunternehmen anzuschieben. Auf Basis eines Rechtsgutachtens sollen derzeit erneut über die Ressortleitungen mögliche Adressaten als Behörden im Sinne von INSPIRE identifiziert werden.
In unserem Metadatenkatalog führen wir z. Z. zwei Einträge eines Versorgers für Gasversorgung und Telekommunikation (nicht INSPIRE-identifiziert, vermutlich kommunaler Versorger).
Nach unserer aktuellen Sicht auf die Struktur und Pflege der Brandenburgischen Registry-Einträge möchten wir die zentrale Stelle für Einträge sein, um die Einträge über den XLS-Upload in effizienter und qualitätsgesicherter Art- und Weise im Land zu steuern.
Sichtweise:
- „Überregional“ bezieht sich auf die Versorgunggebiete der EVUs über Landesgrenzen hinweg.
- Generell fühlen wir uns für überregionale EVUs nicht zuständig.
- Wir betrachten uns nur für regionale EVUs zuständig. Auch, wenn ein EVU seinen Firmensitz in einem anderen Bundesland (oder Ausland) hat.
Überregional:
Sollte eine INPIRE-Identifizierung überregionaler EVU vorliegen, würden wir diese Meldung im INSPIRE-Monitoring nicht vornehmen. Erwarten würden wir eigenständige Monitoring-Meldungen der überregionalen Unternehmen (identisch der Bundeseinrichtungen, aber als „Wirtschaftsunternehmen“ kennzeichnet). Dies trifft auch für das Organisationsregister und die Namensräume in der Registry GDI-DE zu.
Regional:
Sollten Ver- und Entsorgungsunternehmen (lediglich in Brandenburg tätig) zukünftig eine größere Rolle im Land spielen, favorisieren wir in der Registry GDI-DE aus ggw. Sicht den Namensraum
https://registry.gdi-de.org/id/de.bb.metadata.unternehmen.00001

Identisch mit Hessen:
Wir haben darüber hinaus keine weiteren Schritte geplant oder inhaltlich in Empfehlungen niedergelegt. Es ist vorbehaltlich einer Empfehlung der GDI-DE Kst. von unserer Seite keine Übernahme des Dienstleisters bzw. der Organisationstruktur in die GDI-DE Registry Umgebung (Organisationen-Namensraumregister) erfolgt.    
Anmerkung:
Die Registry als zentrale Komponente der GDI-DE hat eine Schlüsselrolle in der Umsetzung von INSPIRE und könnte für eine Teilnahme von überregionalen EVUs in der GDI von großem Nutzen sein.
Die Registry wird von der GDI in Brandenburg noch nicht genutzt, da ggw. noch die Funktionsweise und die Möglichkeiten der Registry untersucht werden und hierzu Anfragen beim Support der Registry gestellt wurden, deren Antworten sich noch in Arbeit befinden. Gern würden wir über die Registry GDI-DE die Vielzahl von Absprachen mit allen Beteiligten vereinheitlichen und zentral ablegen bzw. unseren Teil dazu beitragen, allerdings sehen wir noch Optimierungspotential (Prozesse, Support, Qualitätssicherung, Effizienz).







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Kommentar

  1. Wir begrüßen die Möglichkeiten zur Beteiligung und nutzen diese gerne. Was wir uns jedoch wünschen, sind Empfehlungen der GDI-DE Kst., die uns in solchen Fällen im Vorfeld zur Verfügung gestellt werden. Uns ist bewusst, dass das Finden einer einheitlichen Lösung sehr schwierig und aufwendig ist. Gleichwohl ist es aus unserer Erfahrung im Nachgang schwieriger, wenn bereits vereinzelt Ansätze existieren.